Haben Sie auch nicht behauptet, gut. Aber das wäre vielleicht mal hilfreich, weil dann würden Sie auf Probleme stoßen bei Ihrer Haltung zu den Studiengebühren, wo Sie sagen, was ich auch eher ängstlich finde, als FDP zu sagen, ich entscheide es nicht, macht ihr das mal. Das ist eigentlich das Ende von Politik. Und das Oberverwaltungsgericht sagt, genau …
Schauen Sie rein und dann werden Sie finden, dass die Richter explizit sagen, dass der Landesgesetzgeber sich nicht davor drücken kann, über die Höhe von Gebühren selbst zu entscheiden. Es ist nicht als zulässig angesehen worden, einfach ohne landesgesetzliche Festlegungen den Hochschulen Autonomie zu übergeben. Das ist einfach …
Nein, das ist einfach völlig klar in diesem Urteil. Also insofern haben Sie da vielleicht noch eine Überlegung nicht richtig berücksichtigt.
Herr Professor Methling, Sie haben darauf hingewiesen oder vielleicht die Frage gestellt, ob die Regelung nicht rechtskonform sein könne. Wir haben uns bei dieser Regelung an Bayern orientiert.
An Bayern orientiert, habe ich doch gesagt, wir haben es ja nicht übernommen. Wir haben an manchen Stellen noch was korrigiert.
Wir haben in diesen acht Bundesländern, die einen solchen Verwaltungskostenbeitrag erheben, folgende Situation: Baden-Württemberg erhebt 40,00 Euro pro Semester, Bayern 50,00 Euro, Berlin 50,00 Euro, Brandenburg 51,00 Euro, Bremen 50,00 Euro, Hamburg 50,00 Euro, Hessen 50,00 Euro, Niedersachsen 75,00 Euro, Thüringen 50,00 Euro und es sind überall ähnliche Konstruktionen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das nicht rechtskonform ist,
weil die Idee gerade darin besteht, und das ist uns von den Juristen bestätigt worden, aber das kann man in der Anhörung dann ja noch mal überprüfen,
dass es gerade um eine pauschale Beteiligung der Studierenden an den Verwaltungsleistungen geht, die natürlich dann schon logisch nicht mehr im Detail nachgewiesen werden muss, weil es um eine Pauschalierung geht, und dass selbstverständlich, das haben Sie selber gesagt, diese Gebühr nicht ausreicht, um die Verwaltungskosten zu decken. Sie haben die Frage gestellt: Also reicht die? Nein, natürlich nicht. Im Moment sind die Gebühreneinnahmen geringer. Nur die Frage ist: Was genau soll man daraus schlussfolgern, wenn Sie sagen, ob die nicht reicht? Wir wollen gerade keine kostendeckenden Verwaltungsgebühren für Studierende, denn dann müssten wir sie deutlich anziehen. Unsere Auffassung war, uns dort einzupegeln, wo andere Bundesländer sind, ist eigentlich ausreichend. Es geht gerade nicht darum, den Studenten die vollen Verwaltungskosten mit Gebühren- oder Verwaltungskostenbeiträgen in Rechnung zu stellen.
Letzter Punkt. Sie verweisen darauf, dass seit geraumer Zeit eine etwas größere LHG-Novelle in der Diskussion ist.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Es soll ja sogar einen Entwurf geben. Vielleicht kennen Sie den ja sogar.)
Also es soll eine große Reform geben, Herr Professor Methling, und es geht Ihnen nicht schnell genug. Ich möchte kurz noch mal daran erinnern, wie lange manchmal die rot-rote Koalition gebraucht hat, um sich über große, schwerwiegende politische Themen zu einigen.
Etwas Solides auf die Beine zu stellen, braucht manchmal so seine Zeit. Das ist einfach in der Demokratie so,
Und da Sie einen von mir sehr geschätzten Sozialdemokraten, nämlich den nächsten Bundesvorsitzenden der SPD zitiert haben, möchte ich das auch tun. Franz Müntefering sagte zum Beispiel mal: „Der Fortschritt ist eine Schnecke und wir kämpfen um jeden Meter.“ Kämpfen Sie mit, Herr Professor Methling! – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das wird ja dann ein Schneckenwettrennen hier werden.)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1796 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1707.
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 5/1707 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Antrag meiner Fraktion auf Änderung der Landesverfassung möchten wir den Weg für mehr Transparenz bei politischen Entscheidungsprozessen in unserem Landtag ebnen. Immer mehr Bürger fragen sich, und ich will nur mal drei Fragen so in den Raum werfen: Was genau machen die denn da eigentlich den ganzen Tag in Schwerin? Wie kommen eigentlich Gesetzesänderungen zustande? Und ganz banal: Wie funktioniert Politik überhaupt?
Auch Besuchergruppen bemängeln die fehlende Möglichkeit, an Ausschusssitzungen teilnehmen zu können. Bei Teilen der Bevölkerung ist eine zunehmende Skepsis gegenüber politischen Entscheidungsabläufen und Entscheidungsträgern festzustellen, die zum überwiegenden Teil auf fehlenden Kenntnissen oder Missverständnissen über den Ablauf demokratischer und parlamentarischer Entscheidungsfindungen basiert. Sie basiert aber auch auf der Propaganda demokratiefeindlicher Kräfte. Entgegen deren Darstellung sind politische Prozesse oftmals sehr komplex und basieren auf einer
intensiven fachlichen Auseinandersetzung. Im Ergebnis können und müssen politische Entscheidungen stets die Interessen der verschiedensten Bevölkerungsgruppen abbilden und diese zum Ausgleich bringen.
Die Ausschüsse des Landtages sind als Werkstätten des Parlaments besonders wichtige Bestandteile der politischen Entscheidungsprozesse. Hier fallen die Vorentscheidungen, denn die Ausschüsse sind die fachlichen Arbeitsgremien des Parlaments.
Sie werden vom Plenum mit bestimmten Themen betraut, können aber in ihrem Fachgebiet auch selbst aktiv werden. Nach intensiver Beratung sprechen die Ausschüsse Empfehlungen aus, die in der Regel vom Plenum aufgenommen werden. Die Einrichtung von Ausschüssen ermöglicht somit eine effektive Arbeit des parlamentarischen Raums. Die zuständigen Fachsprecher der Fraktionen leuchten Probleme bis in die kleinsten Details aus und legen ihre Argumente umfassend und kontrovers dar. Dies ist insbesondere bei Gesetzesänderungen der Fall. Eine derart umfangreiche Beratung jedes einzelnen Themas wäre im Plenum gar nicht möglich. Den Skeptikern und allen interessierten Bürgern wollen wir als Liberale, als FDP-Fraktion, deshalb mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnen, sich ein umfassenderes Bild von unserer Arbeit machen zu können, als es derzeit möglich ist.
Dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss als Erstes die Landesverfassung geändert werden. Das Regelausnahmeverhältnis im Artikel 33, welcher bis heute den Zugang zu den Ausschusssitzungen des Landtages nur ab und zu zulässt, sollte umgekehrt werden. Die Bürger würden aus den Beratungen dieser wichtigen Arbeitsgremien des Parlaments damit zukünftig nicht mehr regelmäßig ausgeschlossen werden können. Es gibt eine Vielzahl von Bundesländern, die mit der Öffentlichkeit der Ausschüsse sehr gute Erfahrungen gemacht haben. So können zum Beispiel in den Landtagen von Berlin, Schleswig-Holstein, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen alle interessierten Bürger sowie Pressevertreter an den Ausschusssitzungen teilnehmen. Die Nichtöffentlichkeit wird dort nur für einzelne Ausschüsse und in Ausnahmefällen hergestellt, insbesondere wenn schutzwürdige Belange Dritter dies erfordern. Bis heute sind mir jedenfalls keine Klagen darüber zu Ohren gekommen, etwa dass diese Parlamente in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt werden sollten.
Und auch die Ausschüsse in den meisten kommunalen Vertretungen in Mecklenburg-Vorpommern tagen öffentlich, meine Damen und Herren. Wie können wir uns als Landesparlamentarier ein Recht auf Heimlichkeit herausnehmen, was unsere Kommunalparlamente so weder kennen oder auch wollen?
Nach unserem Gesetzentwurf sollte weiterhin die Möglichkeit der nicht öffentlichen Beratungen bestehen bleiben. Insbesondere sind Ausnahmen zum Schutz überwiegender Belange des öffentlichen Wohls oder schutzwürdiger Interessen Einzelner sowie im
Interesse eines reibungslosen Sitzungsablaufs möglich. Das Nähere ist durch die Geschäftsordnung des Landtages zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Fragen, welche Ausschüsse möglicherweise generell nicht öffentlich tagen, wie zum Beispiel der Petitionsausschuss, und welche Mehrheiten für den Antrag und den Beschluss zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit notwendig sein sollten.