Werte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Seit vorigem Jahr, 2007, genau gesagt dem 01.08.2007, haben wir nun hier im Land das Nichtraucherschutzgesetz, gleich zu bedenken mit Gesundheitsschutzgesetz. Dieses Nichtraucherschutzgesetz ist mitnichten ein Raucherunterstützungsgesetz. Manchmal haben ich und meine Fraktion das Gefühl, wenn diskutiert wird, dass das ein bisschen miteinander verwechselt wird.
Wir haben es hier zu tun mit einer Umsetzung der Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz, was völlig richtig ist. Hier im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden sofort nach der Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gaststätten, Gewerkschaften und so weiter und so fort verschiedene Regelungen getroffen, um Gaststätten die Möglichkeit zu geben, sich auf das Nichtraucherschutzgesetz einzurichten, sprich, ein ganzes Jahr wurde ihnen Zeit gegeben, sich dementsprechend umzuorientieren, technisch anders zu orientieren und so weiter und so fort, ohne dass ihnen irgendwelche Sanktionen angetragen wurden, wenn sie eben den Nichtraucherschutz noch nicht hundertprozentig durchsetzen können. Auch die FDP hat sich damals intensiv bei diesen Diskussionen beteiligt, allerdings immer in Richtung Raucherschutz und nicht so richtig in Richtung Nichtraucherschutz.
Da muss ich ganz deutlich sagen, wir haben aber die Nichtraucher zu schützen, gesundheitlich zu schützen. Und das wollen wir auch tun. Deswegen haben wir als Fraktion DIE LINKE uns dafür ausgesprochen, einen konsequenten Nichtraucherschutz zu gestalten. Also: wenn Rauchverbot, dann für alle. Dieser Satz ist übrigens jetzt hier nicht von mir und von unserer Fraktion in die Dis kussion eingeführt worden. Diesen Satz habe ich gefunden bei dem Durchsuchen der ganzen Unterlagen von den Anhörungen. Und das ist nicht von irgendeinem Nichtraucherfanatiker ausgesprochen worden, sondern von der DEHOGA. Ich denke, das ist deswegen nicht einfach zur Seite zu kippen.
Der Grund, den Sie, Herr Roolf, genannt haben für die Veränderung des Gesetzes, nämlich das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes, ist uns schon klar. Allerdings kann man ihn nicht nur auf die Art und Weise lesen, wie Sie das gesagt haben, dass Sie den Raucherschutz weiter aufweichen wollen und mehr Rauchern die Gelegenheit geben wollen, in den Gaststätten zu rauchen,
sondern man kann es auch anders sagen, nämlich so, wie es die DEHOGA, wie es die Gewerkschaft, wie es der Nichtraucherverband gesagt haben: Wenn Rauchverbot, dann für alle und überall.
Kleine Gaststätten haben natürlich in der Zwischenzeit durch dieses Gerichtsurteil die Möglichkeit, sich aufgrund der Gesetzgebung hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso einzubringen, gerichtlich zu beschweren, wie sie die Gaststätten mit Mehrfachräumen auch haben.
Wie gesagt, es kommt auf uns an, wie wir Gesundheitsschutz verstehen wollen, wie wir den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen wollen, die dann nach wie vor in Raucherräumen agieren müssen, wenn dementsprechende Maßnahmen getroffen wurden, dass auch Raucher in Gaststätten sitzen dürfen und in der Gaststätte rauchen dürfen – natürlich dürfen Raucher in der Gaststätte sitzen, aber wenn sie auch in der Gaststätte rauchen dürfen. Ob das im Sinne des Gesetzes ist und ob das im Sinne des Gerichtsurteils ist, das wagen wir ganz einfach zu bezweifeln.
Wir würden es gut finden, wenn das Gesetz novelliert wird, wenn ein konsequenter Nichtraucherschutz Eingang findet. Wir sind aber nicht dafür, dass das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes eine Aufweichung unseres Nichtraucherschutzgesetzes in Richtung Raucher bedeutet. Tut mir leid, meine Damen und Herren von der FDP, das ist die Meinung unserer Fraktion und die habe ich hier dargestellt.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Michael Roolf, FDP: Das ist doch mal eine klare Aussage.)
Werte Kolleginnen und Kollegen, als Raucher, als bekennender Raucher darf ich Ihnen trotzdem sagen, dass wir mit dem Nichtraucherschutzgesetz ein, ich denke, sehr, sehr gutes Gesetz gemacht haben zum Schutze der Nichtraucher.
Ich selbst genieße es als Raucher sehr, wenn ich in einem Restaurant sitze und beim Essen nicht mehr von Rauchschwaden eingenebelt werde. Ich genieße das sehr. Ich denke mal, das ist der richtige Weg.
Das Einzige, was das Bundesverfassungsgericht beanstandet, ist die Ausnahmeregelung, die aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht konsequent ist. Sie ist nicht konsequent. Da haben wir offensichtlich einen Fehler gemacht, aber nicht nur wir als Mecklenburg-Vorpommern, sondern in der gesamten Bundesrepublik, weil das ja eine ziemlich einheitliche Gesetzgebung ist.
So, und wenn wir das jetzt ändern müssen – wir müssen es ja ändern –, dann finde ich den Weg, den der Sozialminister dort einschlägt, sehr vernünftig. Ich denke, auch im Interesse Ihrer Klientel, dass man das vernünftig abwägt, was man da abstimmt und was man letzt endlich als Ausnahme durchgehen lässt. Und insofern hat Ihr Antrag noch ein bisschen Zeit, Herr Roolf. Wir werden
Sie sicherlich in das Verfahren auch gebührend einbinden, wenn es denn so weit ist und der Gesetz entwurf vorliegt. Einstweilen lehnen wir Ihren Antrag ab, weil er noch ein bisschen verfrüht ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von der FDP! Die Koalition muss nicht explizit aufgefordert werden,
(Hans Kreher, FDP: Doch, doch, muss sie. – Zurufe von Michael Roolf, FDP, und Michael Andrejewski, NPD)
das Nichtraucherschutzgesetz gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Das ist hier schon richtigerweise gesagt worden.
Anders, als Sie behaupten, hat uns der Gesetz geber ja bekanntlich bis zum 31.12. nächsten Jahres Zeit ge geben.
Ziel hierbei ist es, länderübergreifend einen gemeinsamen Weg zu finden, um keinen neuen Flickenteppich entstehen zu lassen.
Diesen Weg zu gehen, Herr Roolf, lohnt sich doch allemal. Und in diesem Zusammenhang muss ich doch auch Ihren Begriff „Generalausrede“ zurückweisen. Wir brauchen keine Ausreden, ob nun Generalausreden oder wie auch immer, wir gehen diesen Weg. Wir werden gemäß den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz in enger Abstimmung mit den Bundesländern eine gemeinsame Lösung anstreben. Und hier verbieten sich nun mal Schnellschüsse.
Bemerkenswert ist für mich, dass eine erste Übereinkunft auf der letzten Gesundheitsministerkonferenz, auf der Sie ja gar nicht als FDP vertreten waren, sofort hier als eigene Position Ihrer Landespartei verkauft wird. In der Vergangenheit war bei Ihnen als Freidemokraten noch die Rede von völliger Freigabe des Rauchens, ja, nicht nur in Gaststätten, sondern obendrein in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in Schulen und so weiter,
obwohl ja bekannt ist, dass das Rauchen für unter 18-Jährige gesetzlich verboten ist. Meinungen ändern sich eben schnell, besonders schnell bei Ihnen.
Ich erinnere im Übrigen auch an die quasi Achterbahnfahrt im Gesetzgebungsverfahren. Stimmten Sie im zuständigen Sozialausschuss dem Gesetzentwurf noch zu, so haben Sie ihn hier im Plenum dann abgelehnt.
Gleichwohl muss ich auch betonen, dass das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel den Bayrischen Weg, eines vollständigen Rauchverbots, ohne jegliche Ausnahme in einer weiteren Entscheidung ausdrücklich bestätigt hat. Es gibt somit nicht nur einen richtigen Weg, wie Sie immer wieder darstellen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.