Protokoll der Sitzung vom 21.10.2008

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

So viel vielleicht zur Einstellung. Insofern kann ich aus innerer Überzeugung sagen, dass dieser Gesetzentwurf ein durchaus wichtiger Beitrag ist, um auch die Bereitstellung und die Nutzung – wir haben das alles schon gehört – der Geoinformationen für alle Ebenen der Verwaltung nutzbar zu machen. Vor allem haben wir gehört, Gemeinden und Ämter vor Ort sind darauf angewiesen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ist das auch kostengünstig, Herr Reinhardt?)

Es wird dann auch kostengünstiger. Es wird sogar verwaltungsvereinfacht, wenn ich nicht immer erst zum Kreis laufen und mir die Daten holen muss,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig, genau so, ja.)

sondern sie gleich vor Ort bei mir im Amt habe. Das ist eine ganz wichtige Sache.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ein anderer Hintergrund ist auch, dass, wenn wir bundesdeutsch denken, es dort zu einer gewissen Vereinheitlichung kommt. Sie wissen heute, Vermessung ist Ländersache. Bei uns haben wir das sogar in vielen Teilen auf die Kreisebene runtergelassen. Auch in Zeiten der Globalisierung ist hier eine gewisse Vereinheitlichung auf Bundesebene notwendig.

Darüber hinaus will ich aber zum Schluss sagen, denn es ist vieles schon dazu gesagt worden, dass dies nur ein erster Schritt sein kann. Wir brauchen sicherlich auch noch eine umfangreichere Novellierung des Vermessungs- und Katastergesetzes. Ich denke hier vor allem

an das System, was wir Anfang der 90er-Jahre eingeführt haben, von dem ich heute wenig gehört habe, dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh! – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, ja.)

Sie leisten hier eine durchaus wichtige Arbeit bei uns im Land.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Genau. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Endlich haben Sie jetzt mal einen passenden Beitrag hier.)

Ich möchte sagen, wenn wir an eine umfangreiche Novellierung gehen, ist aus meiner Sicht sehr wichtig, dass wir den ÖbVI als Vermessungsstelle und auch als Auskunfts- und Beurkundungsstelle stärken, weil das bei 70 ÖbVI im Land die Bürgernähe stärkt. Zudem können wir, wenn wir es konsequent machen, noch eine Menge Geld in der öffentlichen Verwaltung sparen. Deshalb bitte ich um Überweisung zusätzlich auf Anregung der LINKEN in den Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und würde mich über Ihre Zustimmung sehr freuen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Danke schön. – Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Danke schön, Herr Reinhardt.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung.

In der Debatte ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1877 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen und überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Bibliotheksgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1882.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Bibliotheksgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBibG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/1882 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf für ein Landesbibliotheksgesetz der Fraktion DIE LINKE vor. Wir haben ihn mit fachlich kompetenten Partnerinnen und Partnern diskutiert, um das Für und Wider zutreffender Aussagen abzuwägen. Erkenntnisse aus der von uns im Bildungsausschuss beantragten Anhörung sind in

den Gesetzentwurf eingeflossen. Sollte die Landesregierung den Prüfauftrag der Koalitionsfraktionen – der ist ja positiv beschieden worden – und ein Bibliotheksentwicklungskonzept erarbeiten, würde das Land zusammen mit unserem Gesetzentwurf über das notwendige Instrumentarium, auf das die öffentlichen Bibliotheken und deren Nutzerinnen und Nutzer gewartet haben, verfügen. Dann wäre das Land ein Stück zukunftsträchtiger, meinen wir.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass der Wert der Bibliotheken für die Gesellschaft immer noch zu wenig im öffentlichen und im politischen Bewusstsein ist. Bibliotheken sind nicht mehr die Büchereien von ehedem, sie sind heute mehr als Leseorte. Sie sind zu Orten umfassender Informationsdienstleistungen auch mit den und durch die neuen Medien sowie zu Stätten vielfältiger Kommunikation geworden. Sie sind wesentliche Infrastruktureinrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Lehre, für Bildung und Kultur dieser Gesellschaft. Damit sind sie auch für die wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Zugleich erfüllen sie wesentliche soziale Aufgaben. Ihr Bestand und ihre Zukunft aber sind nicht gesichert, wie wir den Meldungen über Schließungen von Bibliotheken und Kürzungen von Etats im Land entnehmen.

Ich verweise auf die beunruhigende Entwicklung der Bibliotheken, wie sie in der Problemdarstellung des Gesetzentwurfes wiedergegeben wird. Und diese Problemdarstellung bezieht sich voll und ganz auf das, was im Ausschuss am 14. Juli eine Rolle gespielt hat. Durch die permanenten Aufforderungen von Landesrechnungshof und Innenministerium zur Einschränkung freiwilliger Leistungen der Kommunen geraten die Bibliotheken immer stärker unter Druck. Schuld an der Misere ist nicht schwindendes Interesse in der Bevölkerung an Bibliotheken, sondern die Finanznot der Kommunen. Mit immer wieder gekürzten Etats können nicht genügend neue Medien gekauft werden. Oft fehlen Bestseller und andere aktuelle Medien in den öffentlichen Ausleihen. So gehen auch den rollenden Bücherregalen, den fünf noch verbliebenen Fahrbibliotheken, peu à peu die Nutzerinnen und Nutzer aus, obwohl es mitunter noch die einzigen kulturellen Treffpunkte in einigen Gemeinden sind.

Die wissenschaftlichen Bibliotheken an den Hochschulen des Landes verzeichnen zwar einen Zuwachs an Nutzerinnen und Nutzern, sie haben aber große räumliche Probleme. Unser wissenschaftlicher Mitarbeiter hat mal recherchiert, dass in Greifswald zum Beispiel das Magazin des 2002 erbauten Bibliotheksneubaus schon 2006 nur noch ein Aufnahmevolumen von einem Prozent aufwies. Hinzu kommt, bei gleich bleibendem Etat, aber um bis zu 25 Prozent gestiegenen Preisen für Fachbücher und Fachzeitschriften kann weniger angeschafft werden. Wenn das durch Einkaufsgemeinschaften noch irgendwie kompensiert werden könnte, funktioniert es bei fortschreitendem Personalabbau nicht, die Qualität aufrechtzuerhalten. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Die Folgen sind längere und häufigere Schließzeiten. Die Studentinnen und Studenten haben das Nachsehen. Dort, wo es nur noch eine Personalstelle gibt, wirkt sich das zum Beispiel im Krankheitsfall katastrophal aus.

In seiner Weimarer Bibliotheksrede zur Wiedereröffnung der Herzogin Anna Amalia Bibliothek vor fast genau einem Jahr fand Bundespräsident Horst Köhler klare Worte. Ich darf ihn zitieren: „Die öffentlichen Bibliotheken sind weder ein Luxus, auf den wir verzichten könnten, noch eine Last, die wir aus der Vergangenheit

mitschleppen: sie sind ein Pfund, mit dem wir wuchern müssen.“ So weit das Zitat. Und er meinte – das darf ich hinzufügen, ohne aus dem Zusammenhang zu reißen – alle Bibliotheken, die Forschungsbibliothek ebenso wie die Dorfbibliothek.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, bedarf eines Bibliotheksgesetzes, das zumindest Organisation, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken verbindlich regelt. Das soll unser Gesetzentwurf leisten – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dem bisherigen Steuerungsdefizit soll so ebenso beigekommen werden wie einem Organisationsdefizit. Das heißt zum einen die Klärung der Stellung der Bibliotheken zueinander, zum anderen ihre Verortung im Zusammenwirken von Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Während das Bibliothekswesen aus seinem Selbstverständnis heraus auf Vernetzung und Kooperation hin angelegt ist, findet diese bibliothekarische Kooperation keine bibliotheksrechtliche Entsprechung. Auch gesetzlich abgesicherte Dienstleistungen sind erforderlich im Interesse der Nachhaltigkeit für Bestand und Qualität der Arbeit der Bibliotheken, vor allem mit Blick auf die Realität in den Kommunen. Wenn nachhaltige Bibliotheksentwicklung ursächlich mit kontinuierlicher Erwerbung zusammenhängt, ist das verbunden mit verbindlichen Planungsvorgaben. Das ist alles andere als ein Bestandsaufbau nach Kassenlage.

Stabile Rahmenbedingungen müssen auch gewährleistet werden zugunsten einer verbindlich vorgeschriebenen Kooperation zwischen Bibliotheken und verschiedenen Bildungsträgern. Das fängt beim Kindergarten an und reicht über Schule und Hochschule bis hin zu Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung. Ich darf mal anfügen: Das korrespondiert doch in sehr hohem Maße mit dem, was heute hier in der Regierungserklärung gesagt wurde und auch seitens der Koalitionsfraktionen.

(Egbert Liskow, CDU: Die haben Sie aber immer kritisiert, die Regierung.)

Die Regierung sollte da kritisiert werden, wo die Kritik angebracht ist.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und die Regierung sollte da gelobt werden, wo das Lob hingehört.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das machen wir auch manchmal. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das machen wir schon selber.)

Selbstverständlich wollen wir keine Übernormierung. Unser Entwurf beschränkt sich auf wesentliche Aufgaben: Er zielt auf ein ausbalanciertes Gleichgewicht zwischen gesetzlicher Steuerung durch verbindliche Standards und freier Gestaltung vor Ort, um flächendeckend ein leistungsfähiges System bibliothekarischer Versorgung zu ermöglichen. Wir wollen eine Aufwertung der öffentlichen Bibliotheken in ihrer Eigenschaft als allgemein zugängliche Quellen der Informationsbeschaffung im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz, also des Grundrechts auf Informationsfreiheit. Auch damit bekämen die öffentlichen Bibliotheken bei der Abwägung über den Einsatz der verknappten Mittel im Kultur- und Bildungsbereich ein erheblich größeres Gewicht. Das ist umso unverzichtbarer, als allerorten die Wissensgesellschaft beschworen wird, auch hier in diesem Hohen Haus.

Leider ist es so, dass Bibliotheken noch immer nicht durchgängig zu den Bildungseinrichtungen gezählt werden. Das soll durch den Gesetzentwurf geändert werden, um über die bestehenden Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Landesvorstand der Biblio theken und der Landesregierung deutlich hinaus zu einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken und Schulen zu gelangen. Während in Finnland, dem PISAWeltmeisterland, 100 Prozent der Schulen eine eigene Bibliothek haben oder mittelbar an Biblio theken angeschlossen sind, verzeichnen wir bei uns eine mangelnde Verzahnung der Bibliotheken mit dem Bildungssystem. Ich bin überzeugt, dass im demokratischen Lager Einigkeit dazu besteht, dass Bildung ein wichtiges öffentliches Gut ist. Dann sollte es uns auch möglich sein, Bibliotheken systematisch mit dem Bildungssystem zu verzahnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Gerade in Zeiten, in denen wir täglich mit einer Flut global zirkulierender Informationen konfrontiert sind, brauchen wir ein breit angelegtes Netzwerk öffentlicher Bibliotheken, die uns als Orte der Qualitätssicherung von Wissen und Information, als Stätten der kulturellen Bildung und sozialer Integration, als Institutionen der lebendigen Vermittlung unseres kulturellen Erbes Orientierung geben. Gerade für Heranwachsende ist der freie Zugang zu dem in Bibliotheken lagernden Wissen ungemein wichtig bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Wir wissen doch alle, dass eine zunehmende Anzahl von Menschen – leider, aber nicht zufällig, vor allem junge Menschen und dabei vor allem die der sogenannten bildungsfernen Schichten – immer weniger Kontakt zu Büchern hat.

Noch immer ist Papier der beständigste Schrift- und Kulturspeicher. Heute hätte Arthur Schopenhauer recht mit seinem Satz. Ich darf zitieren: „Von dem menschlichen Wissen überhaupt … existiert der allergrößte Teil stets nur auf dem Papier, in den Büchern, diesem papierenen Gedächtnis der Menschheit.“

Viele, sehr geehrte Damen und Herren, glauben irrtümlich, sämtliche Bibliotheksbestände stünden der Allgemeinheit im Internet bald kostenlos zur Verfügung. Richtig ist, dass die digitale Form der Wissensspeicherung und des Lernens eine zunehmend größere Rolle spielen wird. Dazu aber müssen die Bibliotheken, was sie bislang keineswegs sind, gerüstet sein. Und deshalb plädieren wir vehement dafür, dass so schnell wie möglich, spätestens ab 2010, mit der Errichtung einer digitalen virtuellen Bibliothek in unserem Land begonnen wird.

Im Übrigen gab es dazu auch eine entsprechende Anfrage meinerseits nach der Anhörung im Bildungsausschuss. Und die Landesregierung hat zu Recht darauf verwiesen, wenn das passieren soll, dann muss sich der Landtag dazu verhalten und muss das entsprechende Geld für die Anschubfinanzierung mit auf den Weg bringen. Das können wir. Unser Gesetzentwurf geht davon aus, dass das Gesetz, wenn es Zustimmung findet, wofür wir hier werben, ab dem 01.01.2010 gelten könnte. Insofern ist alles überschaubar und, was die finanzielle Seite betrifft, auch moderat.

Den Herausforderungen der neuen Informationstechnologie und Informationswege müssen sich die öffentlichen Bibliotheken stellen können. Das wiederum ist in hohem Maße auch unsere Verantwortung. Sie haben damit

dann die Chance, neue Zielgruppen für Bibliotheken zu erschließen und auch solchen Menschen einen Zugang zu gewähren, denen es räumlich und/oder zeitlich nicht oder nur schwer möglich ist, eine Bibliothek zu erreichen. Dafür wäre eine einmalige Finanzleistung des Landes in Höhe von 575.000 Euro im Jahr 2010, so zumindest unser Erkenntnisstand bis dato, erforderlich.

In unserem Gesetzentwurf verzichten wir darauf, auch wenn das wünschenswert wäre, Einrichtung und Unterhalt eigener öffentlicher Bibliotheken als Pflichtaufgabe der Kommunen zu normieren. Dennoch ergibt sich aus der Gesamtschau der Aufgaben der Bibliotheken, dass sie für das kulturelle Leben und die Verwirklichung von Grundrechten der Einwohnerinnen und Einwohner unverzichtbar sind. Auch deshalb ist das Land gefordert, einen jährlichen finanziellen Beitrag zur Entwicklung und Arbeitsfähigkeit der stationären und Fahrbibliotheken zu leisten. Der liegt bekanntlich bei 250.000 Euro jährlich, 83.000 Euro davon für die Finanzierung der Landesfachstelle. Wir veranschlagen ihn mit 350.000 Euro, also eine moderate Erhöhung, und dann eine permanente Weiterfinanzierung für den Geltungszeitraum des Gesetzes, das ja nach einer gewissen Zeit evaluiert und dann entsprechend modifiziert werden soll, eine vergleichsweise moderate Summe. Hinzu kommen 180.000 Euro für die Arbeit der Fachstelle für Bibliotheken.

Das, was diese Fachstelle zu leisten hat, ist sehr umfassend. Die wichtigsten Aufgaben sind im Paragrafen 10 des Gesetzentwurfes benannt worden. Im Moment ist es so, dass eine Person, im Raum Rostock ansässig, das ganze Land fachlich betreuen und die Bibliotheken im Land begleiten soll. Das ist, das wissen wir alle, für eine Person nicht leistbar und hier sollte entsprechend eine Aufwertung erfolgen.

Schwergetan, das will ich nicht verschweigen, haben wir uns mit der Festlegung in Paragraf 10 Absatz 2, die das Erheben von Benutzungsentgelten und Gebühren nicht ausschließt. Wir wollen aber, dass Gebühren niemanden aus sozialen Gründen an der Benutzung der Bibliotheken hindern dürfen. Das sage ich sehr bewusst. Wie Anfang des Monats aufgrund einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, einer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit, nachgewiesen wurde, ist den meisten Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben verwehrt.

Ich hoffe, sehr geehrte Damen und Herren, dass nicht nur die Fraktion DIE LINKE ein Bibliotheksgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern für unverzichtbar hält, sondern auch Sie. Stimmen Sie der Überweisung des Gesetzentwurfes zumindest zu, und wir können über die entsprechenden Punkte in den Ausschüssen debattieren und dann Entwicklungskonzeption und Gesetz zusammenführen. Das wäre eine gute Sache und dafür werbe ich. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)