Protokoll der Sitzung vom 21.10.2008

Ja, ich kann das ganz besonders gut hören, wie Sie sich mit allen anderen Dingen beschäftigen. Das ist nun mal so. Das ist ein Ausdruck von Konzentrationslosigkeit, jedenfalls nach vorn.

Mein beziehungsweise der Antrag unserer Fraktion entstammt eigentlich aus dem Ergebnis einer Kleinen Anfrage vom 18.08. dieses Jahres, wo ich wissen wollte, wie Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit hier im Land bewertet werden und so weiter und so fort. Zu meinem großen Erstaunen erhielt ich eine Antwort, die einfach schlicht und ergreifend überhaupt keine Antwort war. Von sieben Fragen waren sechs ganz einfach nicht beantwortet. Sie waren nicht beantwortet mit der Begründung, es lägen keine aktuellen Daten vor.

Entschuldigen Sie bitte, meine Damen und Herren, aber ich kam mir mit meiner Kleinen Anfrage so vor wie die Geschichte vom Wolf und den sieben Geißlein. Es war eine Anfrage ausgegangen mit sieben Fragen, sechs

wurden vom Wolf, dem Sozialministerium, gefressen und eine, die eigentlich nur hinleiten sollte zu dem eigentlichen Punkt, die wurde dann mal gerade beantwortet, und zwar mehr schlecht als recht. Ich sage Ihnen, das war eine Antwort, die hätten alle anderen auch erst mal so pauschal geben können. Da frage ich mich natürlich ganz besorgt: Gehe ich recht in der Annahme, dass die Fachaufsicht für die Kommunen immer noch bei der Landesregierung liegt?

Ich gehe davon aus, dass die soziale Lage von Menschen sehr wohl von der Landesregierung nach wie vor mit Nachdruck gesehen wird, also auch die Landesregierung ein Interesse daran hat, zu wissen, wie obdachlose Menschen und von Obdachlosigkeit betroffene Menschen sich hier in diesem Lande fühlen, was mit ihnen geschieht, was mit ihnen geschehen soll, welche Dinge geplant sind, was hier beraten und beschlossen werden muss, um die Lage zu verändern.

Ich gehe davon aus, dass der Bericht zur sozialen Lage, so, wie er hier von uns gefordert war, nicht detailliert darüber Auskunft gibt. Deshalb auch meine Kleine Anfrage. Ich gehe auch davon aus, da in der Anfrage ja der Schwerpunkt auf der Kinderarmut lag, dass sie sehr wohl von Ihnen gelesen wurde. Umso weniger kann ich verstehen, dass sie nicht beantwortet worden ist.

Der Antwort insgesamt beziehungsweise der Nichtantwort ist zu entnehmen, dass nach wie vor die Auftragsvergabe an die dementsprechenden Gremien noch gar nicht ausgelöst wurde, um für den Bericht zur sozialen Lage Daten zusammenzusammeln. Oder, Herr Ministerpräsident, da muss ich Sie fragen – denn Sie waren in dem Moment noch dafür verantwortlich, unsere neue Ministerin kann ich dazu nicht in die Verantwortung nehmen, sie war da überhaupt noch nicht da –:

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Haben Sie in der Zwischenzeit die dementsprechenden Aufträge ausgelöst? Wie lange müssen wir noch warten, bis uns der Bericht über die soziale Lage der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis gegeben wird? Wie soll dieser Bericht eigentlich konzipiert werden? Es wäre sehr schön, wenn wir darüber einmal Kenntnis erlangen könnten.

Zurück zum Antrag. Wenn die Landesregierung also meine Fragen hätte beantworten wollen, hätte sie Sorgfalt, Arbeit und Nachdenken an den Tag legen müssen.

(Beate Schlupp, CDU: Und den Datenschutz.)

Ich will der Landesregierung nicht unterstellen, dass es ihr völlig egal ist, was in diesem Themenkomplex getan wird. Wie viel Aufmerksamkeit haben hier in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern obdachlose Menschen oder Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind? Nach der Antwort wohl keine. Die Abfragen bei den Kommunen zu den Daten, die dort vorliegen, sind nicht gemacht worden. Warum eigentlich nicht? Ist das Sozialministerium total überlastet? Oder hat das Sozialministerium Probleme, weil es zu wenig Personal hat? Was ist eigentlich der Grund dafür?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das kann sein.)

Herr Ministerpräsident, ich würde Sie bitten, dieser Frage ein Augenmerk zu schenken.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wo ist er denn?)

Der schenkt uns kein Augenmerk.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der ist schon zum Bildungsgipfel unterwegs.)

Ich möchte dazu auch sagen, Herr Heydorn, falls Sie sich wieder befleißigt fühlen, sich schützend vor das Sozialministerium werfen zu müssen, wie Sie das in der letzten Sozialausschusssitzung gemacht haben, ich würde es für wert befinden, dazu die Landesregierung zu hören. Ich würde das ganz einfach in dieser Art und Weise glaubwürdiger finden und in anderer Art und Weise belastbarer.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig, Irene.)

Das Innenministerium zeigte einmal Aktivitäten, und zwar gab man im Februar 1996, man höre und staune, bekannt, dass in Mecklenburg-Vorpommern 1.586 Personen obdachlos sind, davon 772 Frauen und 102 Kinder. 1996! Die danach in der Regierung befindliche SPD und PDS wollten diese Zahlen zusammenführen. Dazu haben sie von der Landesregierung einen Bericht gefordert, wo dargestellt wird, wie Obdachlosigkeit im Land Mecklenburg-Vorpommern verhindert beziehungsweise zurückgedrängt werden soll. Dieser Bericht wurde gefordert. Es wurden dazu sehr engagierte Reden gehalten. Sehr engagierte Reden wurden von der damaligen Gleichstellungsbeauftragten Frau Karla Staszak, sehr engagierte Reden wurden von Herrn Schier, SPD, von Herrn Born, CDU, von Frau Lorenz und Herrn Koplin, PDS, gehalten. Das Ziel dieses Berichtes wurde auch von der CDU untermauert. Sie hat den Antrag dann zwar abgelehnt, weil sie gesagt hat, sie möchte das Geld, was für den Bericht ausgegeben wird, lieber in Projekten sehen. Aber das ist ja nicht zu verurteilen.

Wir wollen eine Lösung für Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern von Obdachlosigkeit bedroht sind oder obdachlos sind. Das ist unser Antrag. Ich habe es so gelernt, bevor wir etwas ordnungsgemäß beantragen und das untermauern können, brauchen wir Grundlagen und Analysen. Die wollten wir haben mit der Kleinen Anfrage, um dann gleich darauf hinzuweisen beziehungsweise gleich darzustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wir haben auch nachgeschaut im Haushalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Da lassen sich weder Hinweise finden in Richtung Beratungsstellen, Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, von Wohnungslosigkeit bedroht noch lassen sich Hinweise finden für Projekte.

Nun mag es ja sein, und das hat auch meine Kleine Anfrage darstellen wollen, dass es Projekte gibt. Wenn es Projekte gibt, wäre es natürlich interessant, sie sich anzugucken, zu befinden, wie ihre Tätigkeit eingeschätzt wird, und auch zu befinden, wie die Finanzierung dieser Projekte ist. Nichts haben wir aus der Anfrage lernen beziehungsweise entnehmen können.

Das Hauptaugenmerk meines Interesses gilt nach wie vor …

Frau Müller, Sie haben noch eine halbe Minute.

… den Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind beziehungsweise obdachlos sind. Etwas Licht ins Dunkel bringt uns die Landesarbeitsgemeinschaft der

Schuldnerberatung mit ihren jährlichen Auskünften. Da können wir ganz genau nachlesen, dass Bankschulden, Schulden aus Selbstständigkeit und Mietschulden die höchste Rate sind, der höchste Bedarf sind, dass Energieschulden dazukommen und gerade die Privathaushalte Krisen nicht entgegengehen können.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, dem Bericht der Weiterführung des Berichtes über Wohnungslosigkeit und von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen zuzustimmen, damit wir dementsprechend agieren können, wenn es bei uns im Land einen zahlenmäßigen Anstieg dieser Personengruppen geben sollte. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, bis zum 31. März 2009 dem Landtag die Fortschreibung des Berichtes zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit vorzulegen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Wohnungslosigkeit ist die sichtbarste Form von Armut. Sie bedeutet in der Regel Verwahrlosung und Verelendung. Und Wohnungslosigkeit hat in aller Regel einen sozialen Vorlauf aus schweren sozialen Problemen. Arbeitslosigkeit, Krankheit – häufig auch in Form von psychischen Störungen –, Suchtverhalten, Scheidung und Schulden sind ihre typischen Vorstufen, oft auch die Kombination aus diesen Problemen.

Werden Menschen wohnungslos, setzt eine weitere schnelle soziale Abwärtsbewegung ein, die akute gesundheitliche und psychosoziale Folgen mit sich bringt. Auch werden Wohnungslose sozial diskriminiert, weil sie als minderwertig wahrgenommene Gruppe angesehen werden. Wohnungslosigkeit zu verhindern, ist daher eine sozialpolitische Aufgabe ersten Ranges. Deshalb kommt vor allem präventiven Maßnahmen besondere Bedeutung zu und diese präventiven Maßnahmen gibt es sehr wohl in einer Vielzahl in unserem Land.

Tritt die Wohnungslosigkeit dennoch ein, gilt es, ihre Dauer so kurz wie möglich zu halten. Erwerbsfähige Wohnungslose haben zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch haben sie Anspruch auf Übernahme der Kosten einer angemessenen Unterkunft. Für nicht Erwerbsfähige sieht das SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt und ebenfalls die Erstattung der Kosten einer angemessenen Unterkunft vor.

Sehr geehrte Damen und Herren, die damalige Landesregierung hat am 10. Juli 2000 ihren „Bericht zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit“ dem Landtag vorgelegt. Damals gab es wie heute keine amtliche statistische Berichtspflicht zu Wohnungsnot

fällen. Die Landesregierung hat daher eigene Erhebungen mittels Fragebogen durchgeführt, die an die Landkreise und kreisfreien Städte versandt wurden. Eine gesicherte empirische Basis konnte jedoch dadurch für den Bericht nicht geschaffen werden. Dies hatte verschiedene Gründe. Mittels der Fragebögen geforderte Angaben wurden nicht vollständig geliefert, auch waren gemeldete Daten inkonsistent. Teilweise waren in den von Landkreisen und kreisfreien Städten gemeldeten Zahlen auch Bürger aufgenommen, die einen ganz normalen Wohnungswechsel wünschten. So mussten teilweise die in den Fragebögen enthaltenen Informationslücken mit Fantasie aus anderen verfügbaren Informationsquellen geschlossen werden.

Unter diesen Einschränkungen möchte ich auf die wesentlichen Ergebnisse dieses Berichtes verweisen. 2.218 Personen waren in Mecklenburg-Vorpommern wohnungslos

(Werner Kuhn, CDU: Wann denn?)

und 6.121 von Wohnungslosigkeit bedroht. Ergebnis des Berichts war aber auch, dass Wohnraum bereits im Jahr 2000 ausreichend vorhanden war.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden mit mir darin übereinstimmen, dass die Vermeidung von Wohnungslosigkeit eine entscheidende sozialpolitische Aufgabe ist. Die Landesregierung bezweifelt nicht, dass die Versorgung der Wohnungslosen oder der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, die eine originäre kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist, von den Kommunen aktiv und aufmerksam wahrgenommen wird. Vermeidung von Wohnungslosigkeit setzt frühzeitige direkte Informationen der kommunalen Akteure vor Ort voraus. Nur so kann schnelle praktische Hilfe geleistet werden und auch regional unterschiedlichen Erfordernissen Rechnung getragen werden. Um eine professionelle und gesicherte Einschätzung von Umfang, Erscheinungsform und Ursachen von Wohnungslosigkeit in M-V geben zu können, müsste eine derartige Untersuchung an ein sozialwissenschaftliches Institut vergeben werden. Sie wissen, dass für die Haushaltsjahre 2008/2009 die Haushaltsmittel für Sozialberichterstattung von je 75.000 Euro bereits für einen Bericht zur Kinderarmut vorgesehen sind. Ich halte diese politische Schwerpunktsetzung auf den Bericht zur Kinderarmut für richtig und dringend erforderlich.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Ich rege daher an, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war kein guter Auftakt.)

Danke schön, Frau Ministerin.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Kuhn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Frau Ministerin, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede, ich möchte nicht sagen, um da vielleicht gerügt zu werden, Jungfernrede hier im Hohen Haus.

(allgemeine Heiterkeit)

Aber ich glaube, Sie haben eine treffliche Analyse zu dem Thema gegeben. Es wirft sich nur bei den Kolleginnen