Die Beratung des Tagesordnungspunktes 17 entfällt, da der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Regierungserklärung zur Bankenkrise, Drucksache 5/1868.
Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der NPD, der Abgeordnete Pastörs. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer in diesen Tagen eine Regierungserklärung abgibt, kommt nicht umhin, die Krise auf den Finanzmärkten anzusprechen, denn davon sind auch wir in Mecklenburg-Vorpommern betroffen.
So bekommt die Holzindustrie in Wismar die negative Entwicklung im Wohnungsbau in den Vereinigten Staaten zu spüren, die Holzfirma Klausner musste Kurzarbeit null anmelden.
Viel mehr als das zuvor Genannte haben wir aus der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten in Bezug auf die weltweiten Finanzbetrügereien nicht zu hören bekommen, Herr Roolf. Das hatten wir auch nicht anders erwartet. Wegducken, Taktieren und Verschleiern kennt man ja bei Herrn Sellering zur Genüge. Für wie blöde hält die Regierung eigentlich die Bürger des Landes und für wie korrumpiert müssen die Oppositionsparteien in diesem Hohen Hause, für wie korrumpiert müssen, muss die Regierung die Oppositionsparteien in diesem Hohen Hause halten, dass sie,
dass sie mit so wenigen Worten auf das große Problem eingeht, was die Menschen hier in diesem Lande täglich bewegt, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Es wird Sie auf der Regierungsbank daher nicht wundern, dass Sie von der NPD aufgefordert werden, den Menschen im Lande reinen Wein einzuschenken, ihnen zu sagen, warum der Ministerpräsident entgegen seinen ersten Ankündigungen am Ende doch noch im Bundesrat für das sogenannte Finanzstabilisierungsgesetz gestimmt hat. Die Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wo Sie die auf zunächst 133 Millionen Euro begrenzte Summe im Haushalt abzwacken wollen. Vielleicht kann ja auch der Wirtschaftsminister Herr Seidel, der mit Abwesenheit glänzt, die Gelegenheit...
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Michael Roolf, FDP: Da ist er! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
... ergreifen und in diesem Hohen Hause einmal erläutern, was sich hinter dem Gesetz mit dem Titel „Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds“ verbirgt.
Erläutern Sie uns doch einmal zum Beispiel den Paragrafen 4 „Entscheidung über Stabilisierungsmaßnahmen“, den Paragrafen 8 „Risikoübernahme“ oder den Paragrafen 9 „Kreditermächtigung“. Wir möchten von Ihnen hören, was sich hinter dem Paragrafen 12 „Verwaltungskosten“ verbirgt, was in Paragraf 13 mit der „Befristung und Länderbeteiligung“ genau gemeint ist, um nur einiges aufzuzählen. Teilen Sie uns mit...
Teilen Sie uns mit, warum und auf welcher Rechtsgrundlage sozusagen an den Landesparlamenten vorbei ein Gesetz geschaffen wurde, auf dessen Grundlage die Länder in Höhe von bis zu 7,7 Milliarden Euro zur Kasse gebeten werden können.
Von großem Interesse wäre auch eine nähere Erläuterung vonseiten der Landesregierung in Bezug auf die Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes. In dieser Verordnung heißt es in Paragraf 2 „Garantieübernahme“, Zitat: „Der Fonds kann auf Antrag eines Unternehmens des Finanzsektors oder einer Zweckgesellschaft, die Risikopositionen eines solchen
Unternehmens übernommen hat, Garantien oder sonstige Gewährleistungen in jeder geeigneten Form für ab Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes begebene Schuldtitel oder begründete sonstige Verbindlichkeiten übernehmen, um Liquiditätsengpässe des begünstigten Unternehmens zu beheben und dessen Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen.“ Zitatende.
Die Laufzeit der abzusichernden Verbindlichkeiten ist dann auch noch genannt, 36 Monate dürfen nicht überschritten werden. Erklären Sie uns bitte, was geschieht, wenn nach Ablauf der 36 Monate die abgesicherten Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht zurückgezahlt oder anderweitig abgesichert werden konnten.
Und ebenfalls unter Paragraf 2 ist zu lesen: „Der Fonds erhält eine marktgerechte Vergütung für die Garantie.“
„Grundsätzlich besteht die Vergütung aus einem individuellen Prozentsatz des Höchstbetrags der zur Verfügung gestellten Garantie, der das Ausfallrisiko abbildet, nebst einer Marge.“
Der Wirtschaftsminister oder besser noch die Finanzministerin oder wer auch immer auf der Regierungsbank möge uns erklären, was wir unter einem individuellen Prozentsatz, der das Ausfallrisiko bildet, zu verstehen haben und nach welchen Kriterien eine zusätzliche Marge bestimmt werden soll.
„Die Übernahme einer Garantie setzt grundsätzlich eine im Einzelfall angemessene Eigenmittelausstattung des begünstigten Unternehmens voraus“, heißt es weiter.
Was, bitte schön, ist angemessene Eigenmittelausstattung bei einer Not leidenden Bank, meine sehr verehrten Damen und Herren? Wenn die ausreichend vorhanden wäre, dann bräuchte ganz einfach der Staat kein Geld zur Verfügung zu stellen.
wenn der sogenannte Finanzschirm eingezogen wird, mit dem dann noch immer Not leidenden Unternehmen des Finanzsektors oder einer Zweckgesellschaft, die bis dahin über staatliche Fondsgarantien verfügten und keine Ersatzbürgschaften beibringen können?
Fragen über Fragen, die Sie doch eigentlich von der Regierung beantworten können müssten, Frau Finanzministerin, denn die viel beschworene Transparenz, die Sie von den Banken nunmehr lauthals eingefordert haben, sollten Sie den Wählerinnen und Wählern und natürlich dem Parlament ebenso auch angedeihen lassen.
Nach unserer Einschätzung ist das Finanzmarktstabilisierungsgesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung eine Vorstufe der brüningschen Notverordnungen aus der Weimarer Republik. Besonders die Durchführungsverordnung vom 20. Oktober 2008 ermächtigt unter Paragraf 5 laufende Nummer 10 die Bundesregierung, Laufzeit, Art und Umfang der konkreten Maßnahmen ohne gesetzliche Grundlage frei zu gestalten.
nur dadurch erreicht werden kann, was Sie stets selbst fordern, mehr Demokratie durch mehr Transparenz herstellen, Herr Wirtschaftsminister und meine sehr verehrte Frau Finanzministerin.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war ja richtig höflich jetzt.)
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der NPD fordert mit ihrem Antrag die Landesregierung auf, in einer Regierungserklärung zu den Auswirkungen der Bankenkrise auf die Finanzpolitik, auf die Wirtschaft im Allgemeinen sowie auf die Bürger des Landes MecklenburgVorpommern Stellung zu beziehen.
Meine Damen und Herren, in nur einer Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von fast 500 Milliarden Euro zur Rettung der Banken geschnürt und, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit hat die Demokratie der Bundesrepublik bewiesen, dass sie Krisen meistert
(Michael Andrejewski, NPD: Und dass sie treu zu den Banken steht! – Udo Pastörs, NPD: Das warten wir mal ab. Die Krise fängt ja erst an. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Verehrte Abgeordnete, wir sehen keinen Bedarf für eine gesonderte Regierungserklärung, wie es die NPD-Fraktion in ihrem Antrag fordert.
Der Ministerpräsident unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern Herr Sellering hat in seiner gestrigen Regierungserklärung zum Gesetz zur Stabilisierung der Finanzmärkte ausgeführt