In allen Fällen, in denen tatsächlich Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten vorhanden sind, soll der Wahlausschuss den Wahlvorschlag künftig der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung zuleiten.
(Michael Andrejewski, NPD: Das haben wir angesprochen. – Stefan Köster, NPD: Gut, dass es für die Ministerien keine Zulassung gibt. – Udo Pastörs, NPD: Richtung DDR.)
Die Rechtsaufsichtsbehörde soll die Entscheidung des Wahlausschusses lediglich durch eine Stellungnahme in problematischen Fällen vorbereiten helfen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Überlassen Sie die Wahlen den Menschen im Land. Die wählen, was die Leute wollen, und selektieren nicht vorher. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das Sie das Wort „Selektion“ in den Mund nehmen, ist schlimm genug, Herr Pastörs.)
Meine Damen und Herren, alle Fraktionen haben nach der Einbringung hier noch Redezeit. Ich bitte jetzt, dem Minister zu folgen.
Dieses heißt, ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse über den Bewerber vorliegen. Die Rechtsaufsichtsbehörde lässt diese Auskunft dann in ihre Stellungnahme einfließen, die sie dem Wahlausschuss vor Ort rechtzeitig zuleitet. Zusammen mit den bisher erforderlichen Bescheinigungen, über die Sie vorhin offensicht
lich sprachen, Herr Pastörs, über die Parteizugehörigkeit und das parteiinterne Aufstellungsverfahren beziehungsweise die Erklärung über die Parteilosigkeit wird sie zur Grundlage der Entscheidung des Wahlausschusses über die Wahlzulassung.
Wohlgemerkt wird eine solche Anfrage beim Verfassungsschutz nicht der Regelfall sein. Eine Regelanfrage wird nicht eingeführt.
(Michael Andrejewski, NPD: Warum eigentlich nicht? – Udo Pastörs, NPD: Machen Sie es doch einfach, dann wissen wir, woran wir sind!)
Bei den meisten Kandidaten wird es keinen Anlass geben, an ihrer Verfassungstreue zu zweifeln. Für die wenigen problematischen Kandidaten muss es uns allen wichtig sein, ein wirkungsvolles Instrument zur Verhinderung von Kandidaten zu haben, die nur kandidieren, um ein Amt zu erlangen, damit sie – versehen mit dem Amtsbonus – mit ihren extremistischen Umtrieben der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Schaden zufügen können.
(Gelächter bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Stefan Köster, NPD: Er leidet unter Verfolgungswahn!)
Woran werden die Wahlausschüsse erkennen, ob sie einen Wahlbewerber genauer unter die Lupe nehmen müssen?
Anhaltspunkte für extremistisch politische Ansichten werden sich regelmäßig – und das konnte man heute auch schon wieder sehen – aus Reden, Veröffentlichungen oder öffentlichen Auftritten für extremistische Parteien oder Gruppierungen ergeben,
Und mit der Möglichkeit, jetzt auch die Verfassungsschutzbehörde um Auskünfte zu ersuchen, würde es den Verfassungsschutzfeinden erheblich erschwert, die kommunalpolitisch wichtigen Ämter dieses Landes, der Bürgermeister und Landräte zu besetzen.
(Gelächter bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Ha, ha, ha! Herr Minister, wer hat Ihnen das aufgeschrieben, was Sie da ablesen?)
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist ein wichtiger Baustein in unserer Initiative für eine wehrhafte Demokratie. Lassen wir uns nicht irritieren von interessierten Kommentaren, die den engen und nach meiner Überzeugung unabdingbaren Zusammenhang zwischen unserer Kommunalverfassung
Gerade die Protagonisten der rechtsextremistischen NPD sind es, die Mecklenburg-Vorpommern viel Schaden zufügen.
Lassen wir nicht zu, dass ihre Vertreter die Schlüssel für Amtsstuben in den Gemeinden im Land MecklenburgVorpommern in die Hände bekommen!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Raimund Borrmann, NPD: Wovor haben Sie eigentlich Angst? Sie haben ja richtig Angst, Herr Caffier.)
Meine Damen und Herren Abgeordnete, weitere Änderungen betreffen die Regelung zu Wahlen aus besonderem Anlass. Im Hinblick auf die bevorstehende Kreisgebietsreform schlägt die Landesregierung hier eine Klarstellung vor. Diese Vorschrift ist nicht nur bei einzelnen Neustrukturierungen, sondern auch bei einer allgemeinen Gebietsreform anwendbar. Wenn also durch die Gebietsreform neue Kreise geschaffen werden, müssen diese zunächst neue Kreistage wählen. Eine Selbstverständlichkeit! Genau wie die zweite Klarstellung dieser Vorschrift: Bei Auflösung eines Landkreises endet die Wahlzeit der Kreistagsmitglieder. Zur Vermeidung von Missverständnissen soll auch dies im Text ganz deutlich gesagt werden.
Für diese wichtige Novellierung des Kommunalwahlgesetzes wie auch des Verfassungsschutzgesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes bitte ich um Unterstützung aller Demokraten in diesem Haus. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Timm. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen, dass sich im nächsten Jahr und auch in den Folgejahren nur solche kommunalen Wahlbeamten zur Wahl stellen können, die jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in ihrer Gebietskörperschaft und darüber hinaus eintreten.
Wir bekennen uns dazu, meine Damen und Herren, dass wir alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten anwenden, um dieses Ziel zu erreichen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Raimund Borrmann, NPD: Das ist aber unrecht. Das ist unrecht, Herr Timm. – Stefan Köster, NPD: Das ist ja direkt gefährlich.)
Und wie wichtig das ist, das haben wir gerade in dieser Tagesordnung und in dem Tagesordnungspunkt davor erfahren müssen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie Ihre Meinung hier auch so sagen, denn es trägt dazu bei,
(Michael Andrejewski, NPD: So viel Dankbarkeit. – Udo Pastörs, NPD: Sehr christlich. Sehr christlich, Herr Timm.)
Wir werden dafür sorgen, dass die Vergleiche, die Sie heranziehen, zu den Wahlverfahren in der DDR nie wieder herangezogen werden brauchen. Es gab keine demokratische Wahl in der DDR.
(Stefan Köster, NPD: Hier auch nicht. – Udo Pastörs, NPD: Wenn Sie vorher aussortieren, gibt’s die ja auch nicht mehr. Sie sind auf dem Weg dahin. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD)