Bitte sehen Sie sich das Protokoll an. Den kommunalen Spitzenverbänden wurde nicht ein Gespräch angeboten, sondern ein Angebot gemacht:
und jetzt hören Sie bitte genau zu, vor allem meine Damen und Herren, die sich mit Finanzen beschäftigen – bekommen für das Jahr 2008 10 Millionen extra aus dem Finanzausgleichsgesetz 2010
für besondere Härten und Schwierigkeiten im Jahre 2008, also durch Ihre Bummelei und Ihre Schlamperei.
Und damit sollen sie sich dann bitte begnügen. Meine Damen und Herren Finanzer, nehmen Sie also schon in den Hinterkopf
für das Jahr 2010, 10 Millionen Euro aus dem Finanzausgleichsgesetz sind bereits verbraten. Und da kann ich dann nur sagen – Herr Ministerpräsident, Sie sind heute nicht da –, das ist eine …
Ja, mir wurde gerade vorhin gesagt, dass Sie nicht da waren. Entschuldigung. Da muss ich Ihnen sagen:
Teuer erkauft, teuer erkauft. Eine Schlamperei, eine Zeitverzögerung, die so nicht hätte sein müssen und die auch nicht hätte sein müssen, wenn man mit den Kommunen ordentliche Kommunikation gepflegt hätte.
War das irgendwie ein Geheimnis? Wissen es nicht mal die Koalitionäre? Oder sollte es ganz geheim gehalten werden? Oder warum haben die Koalitionäre dann so getan, als ob das alles in Ordnung gewesen wäre? Es war nicht in Ordnung!
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, weil doch die Regierung so einen schönen Gesetzentwurf gemacht hat, Mensch.)
So geht man einfach nicht miteinander um. Allerdings muss ich sagen, erkenne ich in dieser Art und Weise des Arbeitens auch, warum manchmal so eine gespannte Atmosphäre zwischen den beiden Koalitionsfraktionen im Sozialausschuss ist.
Sie haben unseren Antrag 5/1818 in der letzten Landtagssitzung abgelehnt. Sie wollen also keine Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsberichtes. Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass sogar der KSV, die Verbände und Vereine, die kommunalen Spitzenvereine darauf aufmerksam gemacht haben, dass ein solcher Bericht gebraucht wird, um endlich zu wissen, wie und was für welche Dinge gebraucht wird, welche Finanzen unterlegt sein müssen und so weiter und so fort.
Werte Frau Schwesig, ich bitte Sie sehr darum, so einen Bericht erstellen zu lassen. Ob Sie das nun in Form Ihrer Schwachstellenanalyse machen oder wirklich wissenschaftlich begleiten lassen, ist Ihnen selbstverständlich überlassen, aber wir brauchen es bitte. Nur mit einer Schwachstellenanalyse werden wir die Kritiken und die Differenzen zwischen denen, die hier das Geld geben, und denen, die das Geld ausgeben müssen, um eben gerade, Herr Kuhn, die Menschen so zu versorgen und umsorgen, wie sie es haben müssen, in die Reihe zu bekommen.
Ich darf Sie erinnern, dass in der Anhörung gesagt wurde, dass dieses Gesetz so, wie es jetzt ist, gerade die Ambulantisierung nicht weit nach vorn gebracht hat und dass die Kommunen alles schon getan haben.
Ich bitte Sie also auch, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Es ist im Endeffekt nichts anderes, als bei der Anhörung dringend gebeten wurde, zu beachten im Gesetz: Wir wollen keine Festlegung im Gesetz, dass man von vornherein sagt, wenn die Zeit überwunden ist, wo man es noch hätte machen müssen, ist das alles nicht so schlimm. Im Gesetz steht ja, wir nehmen dann ganz einfach Abschläge von vorigen Jahren und damit ist es gut. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es Müllert sich bei diesem Tagesordnungspunkt, weil die Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes ja ein Vorhaben ist, das mehrere Politikbereiche berührt. Es berührt natürlich die Sozialpolitik, es berührt die Finanzpolitik, aber es berührt auch die Kommunalpolitik, und deswegen darf es Sie nicht wundern, wenn hier der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion ans Rednerpult geht.
Das weiß ich, Herr Ritter, dass Sie gar nichts wundert, aber keine Sorge, lassen Sie uns mal ein wenig fachlich über dieses Thema diskutieren.
Meine Damen und Herren, wenn wir das Gesetz in der Einbringungsfassung der Landesregierung und dort speziell die Begründung betrachten, dann werden wir sofort sehen, dass dieses Gesetz eigentlich nur ein Gesetz für einen Übergangszeitraum ist, nämlich für den Zeitraum 2008/2009. Der Gesetzesbegründung durch die Landesregierung können wir bereits entnehmen, dass die Landesregierung an einer gründlichen Überprüfung dieses Gesetzes, an einer Schwachstellenanalyse und einer grundlegenden Novellierung arbeitet. Beides soll für das Jahr 2010 vorgelegt werden und deswegen, liebe Kollegin Müller, ist es überflüssig, die Regierung
und die Regierung ist hier längst tätig. Also, das Einrennen offener Türen ist für uns keine vernünftige Verhaltensweise und kein vernünftiger Weg,