Das geht sehr, sehr gut, weil sie ganz genau wissen, dass es hervorragende Möglichkeiten gibt bei den Gemeinden und bei den Städten,
unbemerkt Personalverschiebungen dadurch stattfinden zu lassen, dass sie verschleiert werden. Und dann schleichen sich feste Beschäftigte aus und dann schleichen
sich subventionierte ein, und das wollen wir von der NPD nicht. Wir brauchen natürlich den Kommunal-Kombi, aber wir brauchen auch den Mindestlohn.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass der Mindestlohn kommt. Der Herr Roolf hat mir voriges Jahr gesagt, er wird zu 100 Prozent nicht kommen. Wir sind da heute schon ein Stück weiter. Aber das ist ja nicht Gegenstand Ihres Antrages und deswegen öffentlicher Beschäftigungssektor.
Wissen Sie, ich habe mir mal die Arbeit gemacht und habe mal geschaut, Herr Holter, als Sie Arbeitsminister waren, was Sie denn da so auf den Weg gebracht haben. Das, was der Herr Roolf vorhin gesagt hat, was Sie hier machen sollen, das habe ich dann schon mal getan, und ich bin sicher, ich bin noch nicht komplett und erschöpfend hinter all die Programme gestiegen, die Sie da öffentlicher Beschäftigungssektor genannt haben,
oder es hat sich dergleichen dorthinter versteckt. Sie haben eine katastrophale Bilanz hingelegt, was das angeht. Sie haben nämlich über 100.000 Arbeitsplätze verloren während Ihrer Zeit. Sie haben 34 Prozent mehr Sozialhilfeempfänger produziert – trotz Ihrer Programme – und die Verschuldung ist um nicht weniger als 60 Prozent gestiegen.
Das war nicht unisono nur hier in Mecklenburg-Vorpommern so, das war in Sachsen-Anhalt noch katastrophaler, meine sehr verehrten Damen und Herren. Von Berlin will ich hier erst gar nicht reden. Wir werden selbstverständlich diesen Antrag ablehnen, weil er heuchlerisch und populistisch ist und im Kern nicht dazu führt, dass die grassierende Arbeitslosigkeit verschwindet. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag meiner Fraktion reflektiert, was wir schon im Januar dieses Jahres bei der Diskussion zum Bundesprogramm Kommunal-Kombi vermutet haben: Die Anerkennung der Notwendigkeit öffentlich geförderter Beschäftigung geschah sehr halbherzig, wie um zu sagen, okay, wir machen mal ein Angebot und wenn ihr es nicht annehmt, dann habt ihr selber schuld.
Genau das hat Kollege Glawe ja auch auf der Tagung des 11. Erwerbslosenparlamentes am 7. November gesagt. Und auch Kollege Jäger stößt mit seiner Pressemitteilung in genau das gleiche Horn. Sie geben keine Antwort auf die Frage, wie wir das Problem, nämlich der Langzeitarbeitslosen, in unserem Land klären wollen.
Und genau das ist der Knackpunkt auch beim Kommunal-Kombi. Das müssen Sie erst mal alle verinnerlichen. Meinen Sie, Kommunen und Vereine sitzen quasi auf ihren Geldsäcken und wollen nichts ausgeben? Das ist nicht das Problem. Mecklenburg-Vorpommern hätte – und der Minister hat es gesagt – 10.385 Arbeitsplätze
In der Realität gibt es aber die 459 geförderten Arbeitsplätze. Nicht einmal da ist korrekt recherchiert worden. Und warum? Ist es vielleicht so, dass es in den Kommunen keinen Bedarf für zusätzliche Arbeitskräfte im kulturellen, sportlichen, im Jugend- und Sozialbereich oder im Umweltschutz gibt?
Mein Kollege Torsten Koplin hat hier bereits dargestellt, wie dringend in den genannten Bereichen Hilfe nötig ist. Und ich will hinzufügen: Neben dem Abbau der aktiven und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarktinstrumente durch den Bund laufen zum Jahresende endgültig alle über das ASP-Landesprogramm geförderten Projekte aus. Also das Echo werden wir erst 2009 erleben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darunter sind Beratungsstellen des Arbeitslosenverbandes, Frauenprojekte, Kulturprojekte mit Kindern und für Kinder, Projekte, die sich mit der Integration von Menschen mit Behinderungen befassen oder sich um die Integration von Migrantinnen und Migranten kümmern. Die Nutzung des KommunalKombis könnte helfen, die Arbeit fortzusetzen, und das für einen Zeitraum von drei Jahren. Ohne Aufstockung des Landeszuschusses bleibt das aber eine Illusion.
Kollege Dankert, das Programm hat sich herumgesprochen, weil Sie das in Ihrer Pressemitteilung auch so dargestellt haben. Aber die Ausfinanzierung der Stellen ist weder durch die Kommunen noch durch Vereine und Verbände zu leisten. Und bei dieser Aussage bleibe ich. Das ist die wesentliche Ursache für die geringe Nutzung des Programms.
Abzulesen ist das sowohl an der geringen Zahl der beantragten Stellen als auch an der beantragten Lohnsumme. Und in dieser Hinsicht ist es noch schlimmer gekommen, als wir nämlich im Januar gedacht haben. Sie würden es wissen, wenn Sie sich mal mit dem Problem befasst hätten. Kaum ein Beschäftigter kommt über einen Nettoverdienst von 500 bis 600 Euro hinaus. Das heißt also, und das sind Tatsachen, Herr Minister, wenn Sie sich die jetzigen Arbeitnehmer im Kommunal-Kombi angucken, für die meisten Stellen können nicht einmal die 500 Euro Bundesförderung in Anspruch genommen werden. Der Bund trägt ja nur 50 Prozent bei. Und deshalb ist Ihre Diskussion, Herr Pastörs und Herr Rühs, eben nicht korrekt. Sie haben sich nicht mit den Ansprüchen des Programms auseinandergesetzt,
denn die Kommunen werden bei einem so geringen Nettolohn eben nicht bei den Kosten der Unterkunft entlastet. Es gibt da eine ganz einfache Formel und die lautet: Je niedriger der Lohn auch im Kommunal-KombiProgramm und je größer die Bedarfsgemeinschaft, desto
geringer ist die Chance auf eine Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft. Das ist ja wohl logisch.
Das belegen die sogenannten Aufstocker bei uns im Land. Die Ursache dafür, dass die Kommunen nicht entlastet werden, liegt – und das wissen Sie – neben dem geringen Nettoeinkommen vor allem auch im System der horizontalen Anrechnung, nämlich der Einkommen der Bedarfsgemeinschaften. Wenn Sie also, und damit meine ich jetzt die Presseerklärung von Herrn Jäger, die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft entlasten wollen, dann müssen Sie entweder höhere Löhne zahlen oder am besten das System der Einkommensanrechnung bei den Bedarfsgemeinschaften auf eine vertikale Anrechnung umstellen. Andernfalls können Sie lange auf die Entlastung warten.
Summa summarum: Das Programm ist bisher bundesweit ein Flop, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb möchte ich noch mal sagen, für MecklenburgVorpommern sind 495 Stellen bewilligt und 633 beantragt und von den 2.000 Stellen, die das Land bezuschussen will, sind wir doch noch meilenweit entfernt. Und deshalb müssen wir das hier thematisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt die Forderung nach Erhöhung des Bundesanteils an der Finanzierung der Stellen zu erneuern, hätte nur Sinn, wenn es wenigstens eine in Ansätzen vorhandene Bereitschaft auch der Landesregierung dafür gäbe.
Wir fordern, dass Sie ernst machen mit der Zahl von 2.000 Kommunal-Kombi-Stellen im Land. Um diese schnellstmöglich zu erreichen, muss der Landeszuschuss deutlich erhöht werden. Und deshalb bleiben wir bei unserer Forderung von 500 Euro, denn dann gibt es nämlich auch nur die 500 Euro vom Bund, das müssen Sie verstehen. Erst dann können Sie annäherungsweise den Beweis erbringen, dass die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit für Sie nicht gleichbedeutend ist mit der Akzeptanz von Niedriglohn und prekärer Beschäftigung.
Ich möchte auch noch mal zum Ausdruck bringen, das Bundesprogramm Kommunal-Kombi reicht für die Sicherung der sozialen Infrastruktur, für all das, was unsere Städte und Dörfer zu einem sozialen Gemeinwesen macht, nicht aus. Dafür brauchen wir nämlich den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, dauerhaft finanziert und dem gesellschaftlichen Bedarf entsprechend. Die intensive Beschäftigung mit der Problematik würde Ihnen also guttun und Ihnen wahrscheinlich auch Einsichten bringen, dessen bin ich mir sicher. Trauen Sie es sich, fangen Sie also endlich an!
Ich will noch mal auf die Diskussion eingehen, Kollege Schulte. Sie können ja mit Ihrer Senatorin in der Stadt Rostock anfangen. Die haben Sie ja und die können Sie davon überzeugen, Kommunal-Kombi zu diesen jetzigen Bedingungen zu machen,
Bei allen Sympathien für ÖBS, das reicht uns eben nicht aus. Wir meinen, es müssen Taten folgen, das heißt also Regierungshandeln. Was anderes bringt uns nichts. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1955. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1955 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Schaffung einer Nationalen Küstenwache, Drucksache 5/1970.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Schaffung einer Nationalen Küstenwache“, so ist der Titel des hier vorliegenden Antrages meiner Fraktion. Wir Liberalen sehen ein Problem darin, dass in der Bundesrepublik 30 verschiedene Ämter aus fünf Bundesministerien und aus fünf Bundesländern beim Thema Sicherheit an unserer mecklenburg-vorpommerschen Ostseeküste aktiv sind. Wir sollten dort schnellstmöglich in Abstimmung mit unseren Nachbarbundesländern und der EU zu einer Zusammenführung und somit zu einer Effizienz- und Effektivitätssteigerung kommen. Der jetzige Zustand ist eben nicht nur aus unserer Sicht mehr als unhaltbar.
Seit 2003 existiert in Cuxhaven das Havariekommando sowie das Maritime Sicherheitszentrum, kurz MSZ. Dieses wurde 2007 eingerichtet. Das Zentrum ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer, zu denen wir als Mecklenburg-Vorpommern bekanntermaßen auch gehören. Das dort stationierte gemeinsame Lagezentrum See umfasst alle Behörden und versucht, eine gemeinsame Koordination auf den Weg zu bringen.