Insofern zeigt es doch deutlich, dass auch ohne eine BKA-Gesetznovelle die Verurteilung der Täter von Düsseldorf möglich war. Das ist also überhaupt keine Begründung, dieses Urteil herzunehmen und zu sagen, wir brauchen, weil wir erfolgreich waren, noch mehr Befugnisse. Das ist überhaupt nicht logisch.
Und schließlich, Herr Dr. Timm, Ihnen kann ich nur sagen, wären Sie lieber umweltpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion geblieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, Sie hätten sich den pompösen Weg über den Vermittlungsausschuss sparen sollen, denn:
Ihre heute erkämpften Nachbesserungen beantworten nicht die datenschutzrechtlichen Fragen hinsichtlich der Abgrenzung der Datenerhebungsbefugnisse zwischen Bund und Ländern oder im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörden.
Ihre sogenannten Nachbesserungen von heute räumen keinerlei Bedenken aus, die massiv gegen Regelungen zur heimlichen Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung erhoben werden.
Ihre sogenannten Nachbesserungen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, präzisieren mit keiner Silbe den Begriff des internationalen Terrorismus in Paragraf 4a, sodass das BKA zu einer zen tralen Behörde wird, die jenseits eines konkreten Anfangsverdachtes befugt ist, personenbezogene Daten zu erheben.
Rechts auf Zeugnisverweigerung beziehungsweise an der in Paragraf 20 vorgenommenen Differenzierung innerhalb der Gruppe der Berufsgeheimnisträger.
Ihre sogenannten Nachbesserungen lösen nicht im Ansatz das neue Konfliktfeld zwischen Generalbundesanwaltschaft und dem BKA.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem BKA-Gesetz kann letztlich nur derjenige seine Stimme geben, der bereit ist, die ausführliche Anhörung im Bundestagsinnenausschuss einfach zu ignorieren.
Erstens. Zu den bekannten Hauptursachen für Terrorismus zählen die Unzufriedenheit mit der Gesellschaft und das Gefühl der Machtlosigkeit und Ausgegrenztheit.
Zweitens. In einer gut funktionierenden demokratischen Gesellschaft ist die Gefahr geringer, dass terroristisches Gedankengut und Terrornetzwerke Fuß fassen und sich ausbreiten.
Und schließlich drittens. Es ist äußerst wichtig, dass Demokratie und die Achtung der Bürgerrechte und der politischen Rechte ein wichtiger Teil der Terrorbekämpfungsmaßnahmen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese drei Gedanken stammen nicht aus meiner Feder, diese drei Gedanken sind in Ziffer 30 der Empfehlungen des Ausschusses der Regionen zum Thema Terrorismusbekämpfung vom 8. Oktober 2008 enthalten, vergleiche Innenausschuss, Ausschussinformation 5/55 vom 02.12.2008. Auch von dieser europäischen Sichtweise ist das BKA-Gesetz meilenweit entfernt. Daher muss der Bundesrat dieses Gesetz verhindern.
DIE LINKE bleibt dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, das BKA-Gesetz ist auch nach dem heutigen Vermittlungsausschuss ein Angriff auf die Bürgerrechte. Deshalb beantragen wir namentliche Abstimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2091 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2091 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU abgelehnt.
Es geht jetzt los. Zu diesem Antrag hat die Fraktion DIE LINKE eine namentliche Abstimmung entsprechend
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche für zwei Minuten.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis bekannt. Es haben sich 56 Abgeordnete an der Abstimmung beteiligt. Davon waren 16 Jastimmen, 27 Neinstimmen und 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2003 abgelehnt.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 14: Einspruch des Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, gegen die Entziehung des Wortes gemäß § 98 der Geschäftsordnung des Landtages im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 29 in der 56. Sitzung des Landtages am 20.11.2008.
Einspruch des Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, gegen die Entziehung des Wortes gemäß § 98 GO LT im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 29 in der 56. Sitzung des Landtages am 20.11.2008
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Borrmann hat mit Schreiben vom 25. November 2008 gegen die Entziehung des Wortes gemäß Paragraf 98 Geschäftsordnung des Landtages Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor.
Lassen Sie mich zu dem Einspruch Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über den Einspruch ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 105. Sitzung stattgefunden.
Wir kommen damit jetzt zur Abstimmung über den Einspruch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, gegen die Entziehung des Wortes gemäß Paragraf 98 Geschäftsordnung des Landtages im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 29 in der 56. Sitzung des Landtages am 20.11.2008 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Michael Andrejewski, NPD: Das war für alle!)
Gegenstimmen? Danke. – Stimmenthaltungen? – Mit einer Zustimmung und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP ist der Einspruch des Abgeordneten Raimund Borrmann abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich muss, bevor ich die heutige Sitzung schließen werde, noch einmal kurz unterbrechen. Es hat sich ein Zählteufel bei der letzten Abstimmung eingeschlichen. Ich bitte noch um ein bisschen Geduld und unterbreche die Sitzung noch einmal für zwei Minuten.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung, rufe noch einmal den Tagesordnungspunkt 14 auf und gebe das korrigierte Abstimmungsergebnis bekannt. Es war eine Seite vergessen worden zu zählen, damit Sie wissen, wo der Zählteufel gesessen hat. Es haben sich 55 Abgeordnete an der Abstimmung beteiligt. 21 stimmten mit Ja, 33 stimmten mit Nein, 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2003 abgelehnt. Ich danke dafür, dass es jetzt korrekt ist.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 18. Dezember 2008, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich möchte darauf hinweisen, dass jetzt der Ältestenrat noch einmal zusammenkommt. Ich wünsche uns dann für unser Weihnachtsfest heute Abend alles Gute, viel Erholung und viel Freude beim gemeinsamen Zusammensein.