Soll ein Gesetzentwurf so ein Ding sein: hätte, könnte, wollte, haste nicht gesehen? Es gibt das Bestimmtheitsgebot. Ich glaube, wir sind uns vollkommen im Klaren darüber, dass natürlich dieser Gesetzentwurf ganz klare Modelle zu enthalten hat. Das ist die Aufgabe, die ein Innenminister und sein Haus für uns zu leisten hat. Das heißt natürlich überhaupt nicht, dass dieses Hohe Haus dann daran gebunden ist. Wir sind der Gesetzgeber.
Wenn man das mit breiter Brust einmal sagen kann, Herr Schnur, dann will ich Ihnen noch eins sagen: Es mag daran liegen, dass die Regierungsbeteiligung bei der FDP nun tatsächlich schon ein paar Jahre zurückliegt. Und ich sage das mit gewissem Bedauern, aber bei einem so wichtigen,
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Gabriele MûšÈan, DIE LINKE: Na, na, na! Das war jetzt nix.)
ist es das Selbstverständlichste der Welt, dass er, bevor er dann in Ressortanhörung geht und so weiter, natürlich mit der Koalitionsspitze abgestimmt wird. Das wird der Fachminister nun einmal machen.
Meine Damen und Herren! Zu einem Punkt, Herr Schnur – immerhin ist auch das Bestandteil des Antrages, und weil meine sehr geehrte Kollegin MûšÈan und auch Sie, Herr Müller, schon so viel Nettes neben dem Innenminister dazu gesagt haben, will ich mich mal darauf ein bisschen kaprizieren –, Sie haben gesagt, dass Sie dafür sind, dass doch die Landesregierung nun endlich in einen offenen Dialog mit den Betroffenen eintreten soll.
Herr Caffier hatte es gewagt, ich glaube, es war vier Tage vor Fristablauf, er hatte nämlich vorher schon einmal die Kommunen gebeten um Stellungnahme und da hat er schon vier Tage vorher gesagt, er hätte ganz gern zu seinen 13 Modellen, die er dann vorgelegt hatte,
diese berühmte Matrix – alle werden sich daran erinnern können –, und dann die zwei Vorzugsvarianten, die er vorgelegt hatte. Daran kann ich mich gut erinnern, wie ein gewisser Herr Schnur dann „Haltet den Dieb!“ geschrien hat, das wäre alles ganz fürchterlich.
Es gab eine Menge Rückäußerungen, die mit Sicherheit in den Gesetzentwurf einfließen werden. Das ist gut so, meine Damen und Herren, obwohl ich sage, nicht alles, was da an Rückäußerungen von der kommunalen Ebene kam, hat nun jedem unbedingt gefallen.
Ich erinnere zum Beispiel einmal daran, da haben – für mich nicht so schön, wie ich sagen muss – Plau am See und auch das Amt Plau am See sehr deutlich Nein gesagt gegen zwei Entwürfe, bei denen jeweils Plau aus dem Landkreis Parchim zugeordnet werden sollte
und von den touristischen Ambitionen her deutlich hätte besser passen können, nämlich in die Müritzregion hinein, in die Region Mecklenburgische Seenplatte.
(Heinz Müller, SPD: Auch die Müritzregion hat ihre Schattenseiten. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, das haben wir zur Kenntnis nehmen müssen. Da haben sich Bürgerinnen und Bürger geäußert. Wir haben auch zur Kenntnis genommen,
dass zum Beispiel das Amt Sternberger Seenlandschaft sich geäußert hat, auch sie wollen unbedingt im Landkreis Parchim bleiben
und mit ihnen gemeinsam dann in einen anderen Landkreis, in einen gemeinsamen Landkreis hinüberwechseln.
Das sind genauso wichtige Dinge und auch Erkenntnisse, die in den Gesetzentwurf einfließen, wie zum Beispiel die Frage, was die Damen und Herren, was die Leute in Loitz, im Amt Peenetal/Loitz oder in Jarmen in dem zuständigen Amt zu sagen hatten oder auch in Altentreptow und im Amt Treptower Tollensewinkel. Das alles ist Reform im Dialog. Sie fordern jetzt auf – ich weiß nicht, „Guten Morgen“ kann ich dazu nur sagen –, Sie fordern jetzt die Landesregierung auf, einen Dialog aufzunehmen, der läuft längst. Wo waren Sie die ganze Zeit vom Sommer bis jetzt?
Meine Damen und Herren, dass nun Herr Schnur sich zum Gralshüter der laufenden Rechtsstaatlichkeit der Kreisgebiets- und Funktionalreform macht,
na ja, ich weiß nicht so richtig, auch das kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Es ist jedenfalls so, ich sage das mal in aller Deutlichkeit, ich hätte mir gewünscht, dass der Kollege Gino Leonhard noch ein bisschen weiter in der Enquetekommission durchgehalten hätte. Das hätte dem Gremium gutgetan. Herr Müller ist bereits darauf eingegangen. Als es um wirkliche Sacharbeit und um die Kriterien ging, war da eine Menge Masse, wenig Klasse.
Meine Damen und Herren, natürlich, wenn ich schon sage, dass der Minister, also die Landesregierung, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten hat, dann ist es an uns, dass wir ihn bearbeiten.
Wenn ich so deutlich angesprochen werde, will ich auch dazu deutlich Stellung nehmen, umso mehr, als ein gewisser Herr Köpke, der für seinen investigativen Journalismus bekannt ist, auch dieses und jenes geschrieben hat, und der einzige Trost war, dass ich weiß, dass dieser oder jener andere Kollege auch schon seine Erfahrungen gemacht hatte, wie man manchmal zitiert wird. Deswegen ganz klare Kante. Natürlich ist es so, dass wir Alternativprüfungen vorzunehmen haben. Das ist verfassungsrechtlich uns geboten. Ich stehe persönlich dafür ein, dass wir diese Alternativprüfung ernst nehmen und dass wir Alternativen prüfen werden, denn im Urteil des Verfassungsgerichtes kann es jeder von uns nachlesen,
dass genau dieses Fehlen von Alternativprüfungen und den dann notwendigen Abwägungen als Abwägungsfehler uns allen ins Stammbuch geschrieben wurde.
Deswegen haben wir solche Abwägungen vorzunehmen. Ganz klar, wir selbst müssten uns sagen – und das hätte in Ihrem Papier stehen können –, der Landtag möge den Gesetzentwurf ohne Vorfestlegungen beraten. Das wäre in Ordnung.
Ja, aber hier hieß es auch schon: erstes Semester, Staatsrechtlehre. Ich will auch diese Selbstverständlichkeit gerne, Herr Dr. Nieszery, noch einmal wiederholen. Vielleicht hilft es ja – für den Herrn.
Ich persönlich sage, dass wir natürlich überlegen müssen, wenn wir vorher gesagt haben, dass wir die Unterschiedlichkeiten in diesem Land sehr wohl für uns akzeptieren müssen, dass es doch sein kann, dass wir bei der Einkreisung, für die wir jetzt gerade die Kriterien festgelegt haben – und da befinde ich mich vollkommen