(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig.)
Für kommunale Strukturmodelle aber wäre ein ziel- oder maßstabloses beziehungsweise festlegungsfreies Vorgehen nicht nur praktisch unmöglich – und das möchte ich deutlich unterstreichen –, das wäre geradezu verfassungswidrig. Gerade weil sich dieser Landtag in besonderer Weise an das Urteil zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz gebunden fühlen sollte, muss die im Antrag enthaltene Aufforderung unterbunden oder besser gesagt abgelehnt werden.
Das Landesverfassungsgericht hat explizit das Entscheidungsmuster dargelegt, nach dem im Allgemeinen Kreisgebietsreformen konzipiert und durchgeführt werden. Herr Schnur, lesen Sie es noch einmal nach in Punkt C IV., Seite 44. Hierbei handelt es sich bekannterweise um den Dreischritt Ziel-Leitbild-Umsetzung. Zum Leitbild heißt es dort wörtlich, ich zitiere: „Alsdann werden Leitbilder und Leitlinien festgelegt.“
Und ich wiederhole es noch einmal, Herr Schnur, damit Sie es sich merken: „festgelegt“. Das Gericht fordert also im Vergleich zum FDP-Antrag genau das Gegenteil. Das Gericht stellt klar, bei der Entwicklung von Modellen für die Kreisgebietsreform sind Leitbilder und Leitlinien festzulegen. Es sind also Festlegungen zu treffen.
Meine Damen und Herren, welche Funktion hätte ein Leitbild ohne Festlegungen? Es tut mir leid, es mag vielleicht an der Vorweihnachtszeit liegen, aber auch da fällt mir nur wieder der Lego-Bausteinkasten ein.
Hierbei können die Kleinen und die Großen selbst ohne Vorfestlegungen der Fantasie freien Lauf lassen. Für ein Gesetzgebungsverfahren allerdings wäre das von der FDP geforderte festlegungsfreie Herangehen rechtswidrig. Es würde nicht nur den Gesetzgeber orientierungslos machen, nein, es würde selbst dem Verfassungsgericht die Grundlage für spätere Überprüfungen entziehen.
„Ein Leitbild ist“ – und ich zitiere erneut aus dem Urteil –, „wie der Begriff aus sich heraus sagt, ein Bild,“
„das bei der Entscheidung, wie die einzelnen Kreise konkret zugeschnitten werden, den Gesetzgeber leitet, nicht aber selber schon den Zuschnitt abschließend festlegt.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, diesen Anforderungen ist die Landesregierung – das mag Sie ja vielleicht verwundern, Herr Schnur – nach meiner Auffassung bisher weitgehend gerecht geworden.
Und eine zweite Anmerkung: Das Leitbild der Landesregierung wurde bekanntermaßen durch die Koalitionsmehrheit in der Enquetekommission – und das unterstreiche ich sehr dick – gemeinsam mit der FDP-Fraktion in diesem Landtag aufgeweicht
Meine Damen und Herren, ich habe aber den Eindruck, dass diese Position meiner Fraktion inzwischen auch von der Landesregierung geteilt wird. Bei genauer Betrachtung interessiert sich die Landesregierung nämlich nicht sonderlich dafür, welche Abänderungen die Enquetekommission am Leitbild vorgenommen hat.
Das finde ich fachlich gesehen richtig, denn diese Änderungen der Enquetekommission entsprachen von Form, Inhalt und Zustandekommen her nicht den notwendigen rechtlichen Anforderungen. Die Regierung tut also fachlich gut daran, nicht zu sehr auf die Meinung der sie tragenden Fraktionen zu hören.
Den politischen Weg aus diesem Dilemma kann dann aber in der Tat nur der Koalitionsausschuss weisen. Und so ist es ja wohl auch geschehen. Neben koalitionsinternen Reibereien hat dieses Vorgehen einen politischen Nachteil und den will ich auch benennen. Das betrifft nämlich Rolle, Stellung und Funktion der Enquetekommission. In diesem Verfahren werden diese eigentlich völlig ad absurdum geführt.
Ich will im Unterschied zum vorliegenden Antrag die Landesregierung nicht auffordern, auf strukturelle Festlegungen zu verzichten. Das wäre nämlich ein Abbruch der Reformgesetzgebung und den kann sich unser Land nicht leisten.
Ich möchte die Landesregierung aber dringend davor warnen, als Vorfestlegung zu betrachten, dass die bisherigen Angebote für die Funktionalreform ausreichend sind. Hierbei handelt es sich nämlich bestenfalls um eine Art Restposten, die den Namen „Reform“ kein bisschen verdienen.
Sollte es bei diesem Angebot bleiben, Herr Innenminister Caffier, dann brauchen wir uns alle gemeinsam nicht zu wundern, dass die Blicke aus unserer Kreisebene nicht erwartungsvoll auf Schwerin, sondern interessiert auf Schleswig-Holstein ausgerichtet sind. Der Antrag der FDP wird von meiner Fraktion abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP selbst war schon ein Höhepunkt der Oppositionsarbeit, aber das, Entschuldigung,...
... aber das, Herr Schnur, was Sie hier vorgetragen haben – ich will nicht sagen, geboten haben –, da teile ich sofort die Auffassung meines Kollegen Müller, das
hat mich in gewisser Fassungslosigkeit zurückgelassen. Nun kann ich für mich in Anspruch nehmen, ich bin nur ein schlichter Ingenieur, aber ich weiß, Sie haben mehrere Semester Jura studiert. Aber ich muss ganz klar sagen, was hier an völliger Unklarheit ganz offensichtlich bei Ihnen da ist, wenn es um die Frage geht, was denn nun Exekutive und was Legislative hier zu tun hat, das ist für mich völlig unklar geblieben.
Was erwarten Sie denn eigentlich von der Landesregierung und was erwarten Sie von einem Gesetzentwurf?
Soll ein Gesetzentwurf so ein Ding sein: hätte, könnte, wollte, haste nicht gesehen? Es gibt das Bestimmtheitsgebot. Ich glaube, wir sind uns vollkommen im Klaren darüber, dass natürlich dieser Gesetzentwurf ganz klare Modelle zu enthalten hat. Das ist die Aufgabe, die ein Innenminister und sein Haus für uns zu leisten hat. Das heißt natürlich überhaupt nicht, dass dieses Hohe Haus dann daran gebunden ist. Wir sind der Gesetzgeber.