Protokoll der Sitzung vom 19.12.2008

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Ich hoffe jedenfalls, dass das ein gutes Zeichen ist.

Das Konzept zur Politik für Menschen mit Behinderungen, das die FDP-Fraktion heute vorlegt, enthält einige Anregungen, die vertiefter diskutiert werden sollten. Zugleich greift der Antrag viele Gesichtspunkte auf, die bereits vom Sozialministerium verfolgt werden. Als Beispiele will ich die Beratung für Menschen mit Behinderungen, die Schwangerschaftsberatung und die familienentlastenden Dienste nennen.

Der Ansatz, eine alles zusammenbindende Konzeption zu erstellen, ist richtig. Allerdings, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, bedarf es eines breiteren und tieferen Ansatzes. Nur dann können wir auch eine nachhaltige Wirkung erzielen.

Sicherlich ist es sinnvoll, die bestehenden Hilfs- und Unterstützungsangebote aufzulisten und kritisch zu analysieren, wie es die FDP fordert. Das Ergebnis dieser Analyse kann jedoch nur lauten, dass in MecklenburgVorpommern zahlreiche Angebote vorgehalten werden, die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen helfen. Dazu kommen bekanntlich die Hilfen, die der Bund leistet.

Ich kann Ihnen versichern, in den ersten Wochen meiner Amtszeit habe ich bereits erlebt, wie engagiert die Fach

leute meines Hauses, die für diesen Bereich verantwortlich sind, sich hier einsetzen für viele Projekte vor Ort, wie engagiert aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereine und Verbände und der Einrichtungen, die vor Ort Menschen mit Behinderungen helfen, mitten in unserem Alltag zu leben, wie engagiert diese arbeiten. Und deswegen von dieser Stelle auch einen herzlichen Dank dafür. Mein Haus hat in den letzten Wochen vor dem Jahreswechsel noch sehr fleißig gearbeitet, dass wir noch einmal viele Fördermittel besonders an die Behindertenwerkstätten ausreichen konnten, um hier den Vorbereitungsgruppen zukünftig noch bessere räumliche Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Also Sie sehen, dieses Thema hat einen hohen Stellenwert.

Das vorliegende Konzept beinhaltet allerdings nicht alle Prinzipien, die mir wichtig erscheinen. Ich meine die Selbstbestimmung, die Partizipation, die Autonomie und die Selbstvertretung. Den Grundgedanken einer inklusiven Politik, also Partizipation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, sollte man stärker betonen, als es der vorliegende Antrag tut.

Der vorliegende Antrag lässt außerdem das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen außer Acht, das Deutschland am 30. März 2007 unterzeichnet hat. Von diesem Regelwerk gehen wichtige Impulse aus, die auch Mecklenburg-Vorpommerns Politik verändern werden.

Ich möchte drei weitere Anmerkungen zum FDP-Antrag machen:

Zum einen fehlt mir die Verbindung zu dem wichtigen Landesgesetz zur Gleichstellung von Behinderten. Es verpflichtet nicht nur alle Ministerien, sondern die gesamte Verwaltung, Menschen mit Behinderungen so zu behandeln wie Menschen ohne Behinderung.

Zweitens, die wichtige Rolle des Integrationsförderrates bleibt leider unerwähnt. Er begleitet die Politik der Landesregierung ebenso kritisch wie konstruktiv.

Und zum Dritten: Freidemokraten fordern ja immer gern, Bürokratie abzubauen, schlankere Verwaltungen. Das Konzept der FDP-Fraktion ist mit diesem Ideal nicht vereinbar. Ich halte es für illusorisch, ein derart umfassendes Konzept in dem Zeitraum zu erstellen, der der FDP-Fraktion vorschwebt. Dafür bräuchten wir Unterstützung von außen, die wir natürlich finanzieren müssten und die dann wieder in der praktischen Arbeit fehlt.

Ich will aber doch versöhnlich schließen, liebe FDP-Fraktion: Wenn es darum geht, den Alltag und die Arbeitswelt von Menschen mit Behinderungen schnell und konkret zu verbessern, können Sie als Verbündete auf mich zählen. Insoweit freue ich mich auf die Beratungen im Sozialausschuss, wenn sich dieses Hohe Haus dazu entschließt, den Antrag zu überweisen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Glawe von der Fraktion der CDU. Herr Glawe, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Antrag der FDP-Fraktion ist richtig. Wir brauchen ein Entwicklungskonzept für eine neue Politik für Menschen mit Behinderungen. Dem stehen wir als CDU sehr offen entgegen. Natürlich ist

es so, dass nicht alle Dinge in einem Antrag, der heute vorliegt, schon entscheidungsreif sind. Aber er ist ein wichtiger Anstoß, um den behinderten Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern sozusagen auch genügend Aufmerksamkeit zu geben.

Behinderten Menschen soll durch Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten. Eine umfassende Teilhabe ist dann erreicht, wenn der behinderte Mensch wieder oder vollständig in das Leben der Gesellschaft eingegliedert ist. Diesen Zustand zu erhalten, gehört selbstverständlich auch zu den Aufgaben der Leistungen der Teilhabe. Ich denke, das ist eine wichtige Definition, die uns insgesamt eint in der Frage, hier im Land weitere Dinge voranzubringen.

Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Sie setzt nicht erst dann ein, wenn die Behinderung schon vorliegt. Bei Krankheiten und Unfällen beginnt sie meist mit der Akutbehandlung schon im Krankenhaus. Auch wenn man die Leistungen zur Teilhabe in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterteilt und schwerbehinderte Menschen zusätzlich besondere Leistungen erhalten, die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind keine streng zu trennenden, schematisch aufeinanderfolgenden Vorgänge. Rehabilitation und Teilhabe führen dann zum besten Ergebnis, wenn die mit den behinderten Menschen jeweils abgestimmten einzelnen Phasen und Bereiche nahtlos ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen. Rehabilitation und Teilhabe müssen als ein einheitlicher Prozess gesehen und durchgeführt werden.

Meine Damen und Herren, welche Hilfen gibt es nun und wer ist hierbei zuständig? Für die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind jeweils unterschiedliche Träger zuständig, denn das System der sozialen Sicherung in Deutschland ist historisch gewachsen. Aus diesem Grund hat jeder Träger in unserem Gesundheits- und Sozialsystem neben seinen sonstigen Aufgaben auch spezifische Bereiche der Rehabilitation und Teilhabe abzusichern.

Ich nenne hier stellvertretend die Krankenversicherung. Die bringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Träger der Krankenversicherung sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Seekrankenkasse, die Ersatzkrankenkassen, die Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Krankenversicherung sowie die landwirtschaftlichen Krankenkassen.

Die Rentenversicherung ist für die Leistungen für die medizinische Rehabilitation ihrer Versicherten und zu deren Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Träger der Deutschen Rentenversicherung Land, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die landwirtschaftlichen Alterskassen sind Träger der Rentenversicherung.

Zur Unfallversicherung ist Folgendes zu sagen: Sie ist bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verantwortlich. Unfallversicherungsträger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Die Träger der sozialen Entschädigung übernehmen bei Gesundheitsschäden in ihren Leistungsbereichen die Leistungen für medizinische Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Träger der sozialen Entschädigung sind die Landesversorgungsämter, Versorgungsämter sowie die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen, die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für Erwerbsfähige und hilfebedürftige behinderte Menschen. Die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende erbringen die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für Erwerbsfähige und hilfebedürftige behinderte Menschen. Durch Leistungen der Grundsicherung, darauf ist hinzuweisen, sind speziell behindertenspezifische Nachteile auszugleichen. Grundsätzlich stehen hier Menschen für die Grundsicherung, und zwar sieht hier das SGB II im Wesentlichen die gleichen Leistungen vor, wie das im SGB III der Fall ist.

(Irene Müller, DIE LINKE: Ja, ja, durch das Nachteilsausgleichsgesetz.)

Meine Damen und Herren, ich könnte die Aufzählung weiter fortführen. Die Jugendhilfe mit den örtlichen Jugendämtern erbringt hingegen Leistungen zur Teilhabe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie weitere Träger. All diese vorgetragenen Maßnahmen sind auf den ersten Blick verwirrend. Andererseits muss man sie nennen, weil alle mit an der Teilhabe beteiligt sind und für behinderte Menschen Nachteile abschaffen oder ausgleichen sollen.

Meine Damen und Herren, worum geht es in der Sache? Ich erspare mir jetzt einige Ausführungen, die Herr Grabow schon getätigt hat. Mit dem Instrument der Zielvereinbarung wird zudem ein völlig neuer Weg beschritten, der auch in Mecklenburg-Vorpommern zum Erfolg führen muss. Anerkannte Verbände können unmittelbar in Verhandlungen mit der Wirtschaft eintreten, um ausgewogene Regelungen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu vereinbaren, ohne auf eine staatliche Verpflichtung anderer zu warten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich anerkannte Verbände bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot oder die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit mit einer Verbandsklage wehren. Und ich denke, das ist ein deutlicher Fortschritt.

Auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist auch der am 18. August im Jahre 2006 in Kraft getretene Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtet. Er konkretisiert den Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach Personen vor Diskriminierung etwa aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität oder aber wegen einer Behinderung geschützt werden sollen.

Ergänzend zu den bereits bestehenden Regeln soll das Gleichbehandlungsgesetz behinderte Menschen vor allem vor Benachteiligungen in den Bereichen Beschäftigung und Beruf sowie im täglichen Leben schützen. Unabhängig von der Schwere der Behinderung oder ihrer Anerkennung gilt das Benachteiligungsverbot nicht.

Meine Damen und Herren, diese Ausführungen sollen heute genügen, um insgesamt im Ausschuss die Frage zu diskutieren, wie kommen wir voran, wie kriegen wir eine Bestandsanalyse, insbesondere für die Lebens- und Wohnsituation, die Arbeits- und Beschäftigungssituation und mögliche Maßnahmen des Landes zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendli

che, zum Beispiel die Kindertagesstätten und Schulen, sowie Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung. Und schließlich sind auch im Bereich der Pflege oder des Sports solche Dinge denkbar. Ich bitte daher um Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Glawe.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Müller von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Dieser Antrag, der uns heute hier von der FDP-Fraktion vorliegt, ist wichtig und in seinen Bestandteilen sehr wohl noch zu vervollständigen. Deshalb auch der Änderungsantrag unserer Fraktion, denn wir sind natürlich der Meinung, dass es immer sein muss und gut ist, wenn man erst mal analysiert, was man in der Zwischenzeit alles hat, was miteinander zusammenspielt, was miteinander gar nicht zusammenspielt und was sich als Einzellösung sogar als kontraproduktiv erweist. Das also als Grundlage.

Eine Leitidee zu entwickeln, halten wir natürlich auch für gut, und dann bin ich vollkommen bei der Sozialministerin, aber bitte nicht so eingeengt, wie es in dem Antrag unter den Punkten 2, 2.1, 2.3 und folgende ist. Diese Einengung ist unseres Erachtens nicht so ganz in Ordnung, weil an vorderer Stelle natürlich stehen muss die Selbstbestimmtheit, die eigene Art und Weise, das Leben bestimmen zu können, Menschenwürde, Menschenrechte. Das gilt als Allererstes und ist so nicht aufgeschrieben.

Bestimmte Dinge sind auch noch anderweitig zu diskutieren. So sind zum Beispiel aufgelistet: Begegnungsstätten, Freizeitstätten, Sportstätten. Was ist bitte mit den Begegnungsstätten, Freizeitstätten, Sportstätten? Als Allererstes muss gesagt werden, dass die Verbände und Vereine dagegen sind, dass für jede Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen etwas extra geschaffen wird, dass aber sehr wohl geschaut werden muss, meine Damen und Herren von der SPD und der CDU, dass barrierefrei gebaut wird. Da zu gucken, ist wichtig. Und dabei nutzt es überhaupt nichts, irgendwelche Richtlinien heranzusuchen, wo noch das Wort „behindertenfreundlich“ oder „behindertengerecht“ drin ist, und damit einen Antrag hier zu begründen. Diese Richtlinien 18024 und 18025 sind Empfehlungen einer Behörde, keine Landesgesetzlichkeit, eine Empfehlung aus dem letzten Jahrhundert. Politisch reden wir schon lange von barrierefrei.

Wir müssen uns befleißigen, die Schwerpunkte so zu setzen, dass als Allererstes Begriffe wie „Behinderung“ und „Menschen mit Behinderung“ geändert werden. Dazu haben wir als Grundlage das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Schon als wir das Landesbehindertengleichstellungsgesetz im Sommer 2006 auf den Weg brachten, haben die Verbände und Vereine immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass diese Definition, die wir da an erster Stelle haben, vorsintflutlich ist. Denn schon vor zwei Jahren, vor zweieinhalb Jahren, ist damals ein bisschen hoch gegriffen worden, also vor zweieinhalb wussten wir alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen, dass auch auf Bundesebene schon daran gedacht wurde, die Definition „Behinderung“, „behinderter Mensch“ zu verändern. Das müssten wir dann

also als Allererstes tun, um damit – und darauf hat Frau Schwesig auch schon hingewiesen – der UN-Konvention zum Schutz der Rechte der Menschen mit Behinderung nachhaltig Rechnung zu tragen. Es ist sehr wichtig, dass wir diesen Weg gehen.

Und, Herr Glawe, Ihre Rede zeigte mir auch, dass Sie noch viele lange Wege zu gehen haben.

(Harry Glawe, CDU: Sie können mich ja unterstützen dabei, dann wäre ich sehr zufrieden.)

In dieser neuen Art und Weise an die Definition „Behinderung“ und „Menschen mit Behinderung“ heranzugehen, dafür ist nämlich mitnichten in irgendeiner Weise der medizinische Zustand Grundlage, was wir schon immer gesagt haben, das Medizinische kommt erst später,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

sondern als allererstes ist Grundlage, in welcher Art und Weise, auf welche Art und Weise Menschen Beeinträchtigungen haben. Und da geht es eben um intellektuelle Eingrenzungen,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

um Sinnesbehinderung, Körperbehinderungen, angeboren, erworben durch dieses und jenes, aber immer nicht vom medizinischen Grundsatz aus, sondern vom zivilrechtlichen Grundsatz aus definiert. Und das ist das Wichtige. Dieser zivilrechtliche Grundsatz insgesamt muss Grundlage dafür sein, dass wir im Landesbehindertengleichstellungsgesetz uns die Paragrafen betrachten, auf welche Art und Weise diskriminierende Bestandteile doch noch drin sind beziehungsweise wie sie mit wenigen Worten auch geändert werden können.

Mit anderen Worten, die Rahmenbedingungen, die wir hier im Land Mecklenburg-Vorpommern schon geschaffen haben, müssen weiter vervollkommnet, überarbeitet, ergänzt und auch ganz verändert werden. Bei ganz verändert komme ich darauf, dass es natürlich noch etliche Gesetze im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt, die haben nach wie vor behindertendiskriminierende Bestandteile und die müssen raus.

Die UN-Konvention als erste Menschenrechtskonvention jetzt im neuen Jahrtausend beschäftigt sich mit dem Schutz und der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Und ich denke, es ist schon sehr augenscheinlich, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen in einer Menschenrechtskonvention so dargestellt werden, wie wir sie da jetzt lesen können. Die Lebenssituationen der Menschen an sich werden dargestellt und die Rechte, die sich daraus ergeben, werden in den Artikeln 1 bis 50 ganz genau aufgelistet.