Aber auch wirtschaftlich passt das Netz nicht in Ihr Konzept. In Ihrem liberalkapitalistischen System verdienen sich die Bonzen eine goldene Nase und nun müssen sie zusehen, wie ein 18-Jähriger dieses System umgeht und der Profit geringer wird. Es geht ja nicht wirklich um die Autoren oder Künstler, wenn es um Bildrechte oder Urheberrechte geht. Die bekommen sowieso das wenigste ab vom Kuchen. Die großen Medienkonzerne bluten ein wenig und jaulen dann entsprechend auf. Das alles wären einmal Gedanken, die man öffentlich diskutieren müsste.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2195 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2195 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2140 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2140 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Finanzierung von AGnES im Jahr 2009 sichern, Drucksache 5/2110.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Im Dezember 2008 haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, mit großer Geste, und Sie, verehrter Herr Heydorn, mit kräftigen Worten unseren aus aktuellem Anlass außerplanmäßig eingereichten Antrag für eine Übergangsfinanzierung des Vorhabens AGnES abgelehnt. Ich kann heute feststellen, so unvernünftig die Ablehnung des Antrages war, so vernünftig war die Antragstellung durch meine Fraktion. Umgehend hat sich das Sozialministerium der von meiner Fraktion thematisierten Sache angenommen und zum 19. Januar den Entwurf einer Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen des Landes Mecklenburg-Vorpommern initiiert,
um den Fortbestand des Vorhabens AGnES bis zum 31.03.2009 zunächst finanziell abzusichern. So, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, macht Oppositionsarbeit Spaß.
Bitte erinnern Sie sich, im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, wurde der Paragraf 87 Absatz 2a im SGB V geändert und der Bewertungsausschuss verpflichtet, bis spätestens zum 31. Oktober und mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eine Regelung zu treffen, nach der diejenigen ärztlich angeordneten Hilfeleistungen durch Personen vergütet werden, die in der Häuslichkeit der Patienten in Abwesenheit, aber auf Anordnung des Arztes oder der Ärztin erbracht werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll also künftig für das seit Jahren in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich entwickelte und in anderen Ländern erprobte Modellprojekt einer arztentlastenden, gemeindenahen Assistentin der Weg zu einer normalen gesetzlichen Regelleistung bereitet werden, um insbesondere die ambulante medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu stärken.
Im Vorhaben AGnES unterstützen speziell qualifizierte, telemedizinisch ausgerüstete Praxismitarbeiterinnen oder -mitarbeiter den Hausarzt. Sie arbeiten unter seiner Anleitung und auf seine Weisung. Die AGnES-Fachkräfte erbringen vor allem vorbeugende, beratende, betreuende und therapieüberwachende Leistungen in medizinisch schwach versorgten Regionen, indem sie die Patienten in ihrer Häuslichkeit aufsuchen. Dadurch wird die medizinische Grundversorgung in diesen Regionen gesichert, der Versorgungsradius der einzelnen Praxen erweitert und der Hausarzt wird vor allem auch von zeitraubenden Wegezeiten entlastet, kann sich stattdessen der individuellen Betreuung der Patientinnen und Patienten zuwenden.
Bis zum September 2008 wurden im Rahmen des Projektes 1.545 Patientinnen und Patienten durch AGnESFachkräfte versorgt. Es gab 10.112 Hausbesuche oder eben 6 bis 7 Hausbesuche pro Patient im Durchschnitt. Fast alle der über AGnES versorgten Patienten waren nicht mehr mobil oder in ihrer Mobilität eingeschränkt. 40 Prozent der Patientinnen und Patienten verfügten bereits über eine Pflegestufe.
Die Auswertung des Projektes im vergangenen Jahr ergab eine sehr hohe Akzeptanz bei den Patienten und auch eine sehr hohe Zufriedenheit mit den Leistungen. Insgesamt wurden 667 Patienten befragt. 98,7 Prozent von ihnen waren der Meinung, dass die AGnES Fachkräfte kompetente Ansprechpartner sind. 94,3 Prozent der Patienten gaben an, dass sie aufgrund der Versorgung durch eine AGnES-Fachkraft den Hausarzt tatsächlich nur bei dringendem medizinischem Bedarf hinzuziehen.
Die Ergebnisse der Versorgung von Patientinnen und Patienten in medizinisch schwach versorgten Regionen durch speziell qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hausarztes in unserem Land waren so erfolgreich und so überzeugend, dass das Konzept zum Vorbild für ähnliche Modellprojekte in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt und eben auch bundesgesetzlich verankert wurde. Der vorgesehene gesetzliche Termin zur finanziellen Absicherung dieser nunmehr gesetzlich geregelten Leistung wurde durch den Bewertungsausschuss nicht eingehalten. Einschlägige Aufträge des Bundesministeriums an die Träger des Bewertungsausschusses, um die finanzielle Absicherung zum 01.01.2009 zu garantieren, blieben unerfüllt. Mit dem heutigen Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, endet erneut eine weitere Fristsetzung. Und es ist interessant,
Zurzeit arbeiten bei uns im Land drei AGnES-Fachkräfte. Ihre Finanzierung ist gesichert. Aber dass es nur drei sind, ist auch Ausdruck der Tatsache, dass es sich hierbei zunächst um ein Modellprojekt handelte, das eben aus unterschiedlichen Fördermitteln finanziert wurde.
Die hohe Akzeptanz des Projektes, die dringende Notwendigkeit, in einem dünn besiedelten Flächenland mit rückläufiger Bevölkerung flächendeckend die medizinische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner abzusichern, erfordern vielfältige Maßnahmen,
zu denen auch eine größere Anzahl von arztunterstützenden Assistenten gehören. Und das wird nur gelingen, wenn die Fragen der Finanzierung geklärt sind,
und zwar nachhaltig geklärt sind, und die Akteure politische Unterstützung erhalten. Wir halten deshalb an unserem Antrag fest. Ich bitte Sie, dem Antrag zu folgen,
die Landesregierung aufzufordern, bis zur Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses über die bundeseinheitliche Finanzierung der „Arztentlastenden, Gemeinde-nahen, E-Health-gestützten, Systemischen Intervention“ – kurz genannt AGnES – eine Übergangsfinanzierung auch über den 31.03.2009 hinaus aus Landesmitteln zu sichern,
wie auch schon in der Vergangenheit, andere als Landesmittel für diese Leistungen zu akquirieren beziehungsweise sich über den Bund für eine schnelle, bundeseinheitliche Lösung einzusetzen. –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr verehrte Frau Dr. Linke, Ihr Antrag war in der Dezembersitzung überflüssig, er ist heute überflüssig und er wird es auch bleiben, denn AGnES ist gesichert. Und wenn Sie die Landesregierung auffordern, mit Steuer mitteln medizinische Leistungen zu bezahlen, greifen Sie dem Bürger doppelt in die Tasche, denn der Bürger hat bereits mit seinen Beitragszahlungen letztendlich dafür Sorge getragen, dass Geld in das Gesundheitssystem fließt, und aus diesem System müssen auch ärztliche Leistungen bezahlt werden.