Ich glaube, gerade weil ich jetzt gehört habe, was Sie gesagt haben, sehr geehrter Herr Koplin, denn Sie sind ja darauf eingegangen, dass es vielleicht doch mal die Gelegenheit gibt, zu sagen, was wirklich schon da ist, weil es nämlich deutlich macht, dass es gerade dieses Antrages doch bedarf. Und wenn wir das prüfen, heißt das ja nicht, dass es ohne Konsequenzen bleibt. Ich glaube, das ist der Sinn und Zweck der Geschichte. Und in den Rahmenplänen, ich kann das ganz kurz skizzieren am Fach Informatik, haben wir die Fragen des Urheberrechts, die den Schutz der Urheber von musikalischen Werken ebenso wie von Texten betreffen. Deshalb ist in Fächern wie Musik, Deutsch beziehungsweise den Fremdsprachen sehr deutlich zu machen: Musikpiraterie oder das Plakatieren von Texten sind keine Kavaliersdelikte. Das ist pädagogisch, aber auch thematisch deutlich zu machen. Die Konzentration auf das Fach Informatik begründet sich vor allem durch die Herausforderungen, die durch den Umgang mit neuen Medien wie PC und Internet entstanden sind.
Sie haben den Landesbeauftragten für den Datenschutz angesprochen. Er hat im Bildungsausschuss ja am 6. November 2008 ausgeführt, dass der rechtlich korrekte Umgang mit neuen Medien Bestandteil des Rahmenplanes Informatik ist. Und wenn Sie dort hineinschauen, da steht natürlich, dies beginnt bei der Beschreibung, was informatische Bildung ausmacht. Ich kann das ja kurz zitieren. Sie ist – ich zitiere – „jener Teil der Allgemeinbildung, der die Welt unter informationellem Aspekt betrachtet … Sie trägt wesentlich zur verantwortungsbewussten und reflektiven Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien durch die Schüler bei … Im Mittelpunkt stehen Anwendungen
Diese allgemeinen Aussagen, die sich in allen aktuellen Informatikrahmenplänen wiederfinden, werden in den einzelnen Jahrgangsstufen durch folgende verbindliche Themen konkretisiert:
Und im Informatik-Rahmenplan für den Sekundarbereich I wird ausgeführt, ich zitiere ebenfalls: „Rechtliche Fragen sind immanent bei allen Themen der Informatik zu behandeln, so dass an verschiedenen Stellen ein Beitrag zum Aufgabengebiet Rechtserziehung geleistet werden kann.“
In zwei fakultativen Themen wird explizit auf computerspezifische Wirtschaftsdelikte, zum Beispiel Softwarepiraterie und auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte, wie sie unter anderem im Bundes- und Landesdatenschutz geregelt sind, eingegangen, nämlich in den Jahrgangsstufen 9 und 10 bei den Themen „Computer und Recht“ sowie „Nutzen und Gestalten von Multimediaanwendungen“. Bei den letztgenannten Themen geht es auch um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des Artikels 1 des Grundgesetzes, und dies ganz konkret an Fragen aus dem Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler. Zum Beispiel: Dürfen wir das Foto des Hausmeisters auf der Homepage unserer Schule publizieren, ohne ihn zu fragen?
Die Schülerinnen und Schüler müssen Folgendes wissen: Personenbezogene Daten sind Einzelnangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Das Erheben solcher Daten durch Behörden, aber auch das Speichern, Verändern und Übermitteln ist nur dann zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies zulässt oder der Betroffene eingewilligt hat. Fehlt es hieran, ist die Einschränkung des Rechts auf den informationellen Selbstbestimmungsvorgang rechtswidrig. Dahinter steht ein Verfassungsprinzip: Kein Eingriff in ein Grundrecht ohne Rechtsgrundlage oder ohne Einwilligung. Über alle Jahrgangstufen hinweg sieht der Rahmenplan also vor, die Schülerinnen und Schüler für den Schutz von personenbezogenen Daten zu sensibilisieren, und zwar sowohl der eigenen Daten als auch – Herr Brodkorb hat davon gesprochen – Daten anderer.
Nun ist mir die Datenbasis nicht bekannt, die den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu seiner Aussage im Bildungsausschuss veranlasste, dass die Situation im Informatikunterricht unzureichend sei. Vielleicht kann der Datenschutzbeauftragte ja die Datengrundlage liefern, vielleicht hat er sie ja erhoben. Allein von den zentralen Vorgaben für diesen Unterricht, also von den Rahmenplänen her kann ich diese Auffassung nicht teilen. Wir alle wissen aber, und ich glaube, dass hat die Einbringung auch deutlich gemacht, dass Rahmenpläne das eine und die konkrete Unterrichtung und der Unterricht das andere sind. Deshalb lassen Sie mich vielleicht auch ein Wort zur Lehrerbildung sagen.
Richtig ist, dass die Regelungen im Urheberrecht und Datenschutz für Lehrkräfte und Schulleiter wie vielleicht für jeden Nichtjuristen nicht immer leicht verständlich und in ihrer ganzen Tragweite nachvollziehbar sind. Um Lehrkräfte und Schulleiter in ihren Bemühungen um rechtskonformes Handeln zu unterstützen, gibt es Fortbildungen. Und deshalb ist es ja auch gut, dass wir das mit diesem Antrag analysieren, um dann herauszufinden, wie wir an diesen Stellen weiterkommen können.
Ersten. Der Hauptvortrag auf der Landestagung der Informatiklehrer im April 2008 hatte genau diese rechtlichen Fragen zum Inhalt.
Zweitens. Wir haben darüber hinaus, auch davon ist gesprochen worden, an jedem staatlichen Schulamt medienpädagogische Berater. Diese haben nicht nur in Schulleiterberatungen Schulleiter für diese Thematik sensibilisiert, sondern sie unterstützen Schulen auch ganz praktisch bei der Errichtung einer datenschutzgerechten Systemumgebung. Denn die Schulen sind zum Beispiel verpflichtet, ihre schulinternen Netzwerke so zu gestalten, dass ein gesetzeskonformer Umgang mit personenbezogenen Daten garantiert ist. Das muss man natürlich überprüfen. Die Stellen, die solche Daten verarbeiten, sind somit auch verpflichtet, die zur Ausführung datenschutzrechtlicher Bestimmungen notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Das gilt nicht nur für Schulen, sondern – insofern, glaube ich, gibt der Antrag das her – auch für die Staatlichen Schulämter.
Drittens. Im Rahmen der Selbstständigen Schulen ist es unser Ziel, an jeder Schule für Medienerziehung verantwortliche Lehrkräfte zu etablieren. Für diese Lehrkräfte wurden landesweit bereits zwei mehrtägige Fortbildungen durchgeführt und eine weitere ist vorbereitet. Auch hier wird der Antrag hilfreich sein. Diese Fortbildungen werden durch eine Handreichung unterstützt, die auf Bundesebene von Gremien der Kultusministerkonferenz und in Kooperation mit der Zentralen Präventionsstelle der Polizei erarbeitet worden ist. Sie macht Lehrkräfte kompakt mit der Materie vertraut und steht den Schulen des Landes zum Herunterladen bereit. Darüber hinaus hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zusätzlich 400 Druckexemplare dieser Handreichung zur Verfügung gestellt. Für die Lehrerbildung – und da müssen wir beginnen, denn wir haben ja vor Kurzem das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung errichtet – in allen Phasen bedarf es entsprechender Strukturen sowie der guten Zusammenarbeit der Einrichtungen. Das gilt auch für die Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts.
Deshalb ist es für uns wichtig, dass das neu zu schaffende Medienpädagogische Zentrum eng mit den Landesseminaren zusammenarbeiten wird. In besonderer Weise wird das Medienpädagogische Zentrum auch mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung, das wir letzte Woche eröffnet haben in Rostock, vernetzt werden. Damit die Medienerziehung in all ihren Facetten einschließlich Urheberrechte und Datenschutz in der Lehrerbildung insgesamt eine angemessene Rolle einnimmt, wird eine entsprechende Verankerung im künftigen Lehrerbildungsgesetz erfolgen müssen. Insofern, Herr Koplin, kann ich nicht verstehen, dass Sie diesen Antrag ablehnen, denn das sind ja alles Vorarbeiten, die uns allen helfen können. Um sich gegenseitig über die
bereits erfolgten Maßnahmen zu informieren, um weitere gemeinsame Schritte abzustimmen, wird das Medienpädagogische Zentrum auch Kontakt zum Landesbeauftragten für den Datenschutz aufnehmen.
Lassen Sie mich abschließend auf eine Zielgruppe eingehen, die in dem Antrag der beiden Landtagsfraktionen auch erwähnt wird, die Eltern. Ja, es ist richtig, oft erfahren sie erst durch ein anwaltliches Schreiben vom Tun ihrer Kinder im Internet und das Erschrecken ist in der Regel riesengroß. Für viele von uns ist vermutlich die Medienkultur der Heranwachsenden, ihre Sicherheit im Umgang mit Medien, vom Handy bis zum Internet, aber auch ihre Unbekümmertheit, was die Risiken dieser Medien anbelangt, erstaunlich. Deshalb sind flankierend zu den Anstrengungen der Schule auch die Eltern für die Thematik zu sensibilisieren. Computer sind eben nicht nur zum Verbinden von Netzwerken geeignet, sie verbinden auch die Gefahren der Verletzung von Datenschutz und Urheberrechten im Alltag miteinander. Und diese Gefahren treffen Lehrende, Lernende und Eltern gleichermaßen.
Sie kennen vielleicht die Hinweise der Initiative „Schau hin!“ aus dem Fernsehen. Diese Initiative veröffentlichte auf ihrer Internetseite zehn goldene Regeln für die Internetnutzung sowie einen Medienratgeber für Eltern, der, wie ich finde, stark nachgefragt ist und zeigt, dass das Thema nicht nur eines ist, dem sich die Schule zu widmen hat. Schule kann und muss diese und andere Aktivitäten unterstützen und mehr Eltern mit der Problematik vertraut machen. Ein bewährtes Mittel dafür sind, wie mir die Schulen sagen, Elternabende. An jenen neuen Schulen, die an dem Schulversuch „Schulische Medienbildung in Mecklenburg-Vorpommern“ beteiligt sind – und der eine oder andere erinnert sich vielleicht, dass wir diesen Schulversuch im Land haben –, finden gegenwärtig solche Elternabende statt, und dies nicht in Form eines Vortrages, sondern indem die Eltern selbst chatten und sich sozusagen hier mit dem Internet beschäftigen.
Die Landesregierung hat also ausreichende Rahmenbedingungen geschaffen, um mit Fragen des Urheberrechts und des Datenschutzes präventiv umgehen zu können. Aber dennoch wird es weiter nötig sein, die diversen Initiativen und Vorstöße in diese Richtung gut zu orchestrieren und damit noch wirksamer werden zu lassen. Und deshalb ist es so: Das schulische Lernen wird künftig immer stärker von Lernplattformen im Internet bestimmt und diese ermöglichen nicht nur den aktiven Wissenserwerb und die Kommunikation in Lerngruppen, sondern erfordern auch Sicherheitsmaßnahmen. Ich finde es, wie gesagt, richtig, dass dieser Antrag gestellt worden ist. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem Grunde nach hat der Minister gerade gesagt, eigentlich wird das alles praktiziert, was hier wieder beantragt wird.
Aber weil uns das Thema viel zu wichtig erscheint und spätestens dann, wenn datenschutzrechtliche Belange in eklatanter Weise verletzt werden, wird uns die Bedeutung des Datenschutzes wieder vor Augen geführt. Insgesamt, denke ich, für uns alle sollte das verbindlich sein. Wer erinnert sich nicht an den Skandal mit den im Umlauf befindlichen Kontodaten – wir alle wissen spätestens seit dem gestrigen Tag, was hier in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist –, die von Callcentern für dubiose Geschäftspraktiken genutzt wurden? Und wer erinnert sich nicht an den Telekom-Skandal, bei dem in Größenordnungen Daten mit Adressen und Handynummern, durchaus auch von Personen, gestohlen worden sind?
Neben der notwendigen strafrechtlichen Aufarbeitung der Verantwortlichen stellt sich bei Datenschutzskandalen regelmäßig auch die Frage, ob ein all zu sorgloser Umgang mit den eigenen Daten ursächlich oder zumindest mit ursächlich gewesen wäre. Das mag in den genannten Fällen zwar nicht so gewesen sein, dennoch stellt sich in diesen Fällen für jeden die Frage, ob er oder sie sorgfältig mit den eigenen Daten umgeht. Das Anliegen dieses Bewusstseins bereits im Informatikunterricht zu verschärfen, ist daher von uns durchaus zu begrüßen. Das will ich für meine Fraktion ganz deutlich klarstellen.
Datenschutz will gelernt sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, und genau deshalb gehört das Thema auch in den Informatikunterricht. Mit zunehmenden technischen Möglichkeiten sind in der Vergangenheit auch datenschutzrechtliche Belange immer weiter in den Vordergrund gerückt. Datenschutz ist eben nicht etwa ein lästiges Übel, sondern im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht für jeden Einzelnen, so, wie wir hier uns heute alle versammelt haben. Insoweit unterstützten wir ausdrücklich jede Bestrebung, das Thema Datenschutz umfassend beziehungsweise noch umfassender im Unterricht zu verankern. Da man nicht bei null beginnen muss, ist die gewählte Variante in Form eines ausdrücklichen Prüf auftrages nach unserer Auffassung in diesem Punkt durchaus sinnvoll.
Allerdings, und das wird Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, hoffentlich nicht sonderlich überraschen, wollen wir über das Ergebnis der Prüfungen auch unterrichtet werden. Ich bin dankbar dafür, dass es angekündigt wurde, dass unser Änderungsantrag in diesem Punkt durchaus übernommen werden kann, weil wir – und das schätze ich, dass wir insgesamt eine gewisse Mehrheit haben hier im Plenum – über dieses Thema insgesamt zu beraten haben und auch eine Mehrheit hinter uns wissen, gemeinsam für den Datenschutz in diesem Land etwas mehr tun zu wollen. – Vielen, vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag, meine Damen und Herren von SPD und CDU, reiht sich in unser Bemühen, die Wirkungsweise des Mediums Internet unseren Schülern verständlicher zu machen. Ich möchte an dieser Stelle an unseren Antrag erinnern, mehr
Kinder- und Jugendschutz und Internetfilter in Schulen zu installieren. Das ist für hier eine logische Konsequenz. Eigentlich stelle ich hier im Parlament ja Einigkeit fest, selbst bei Herrn Koplin, der ja für Herrn Bluhm erklärt hat, dass wir uns im Ziel durchaus einig sind. Und jetzt hier über den Weg zu streiten, das ist sicherlich legitim. Ich glaube aber, die Ansprache des Ministers und das, was Mathias Brodkorb gesagt hat, zeigen, dass wir doch erst mal gucken müssen, was schon da ist.
Ich denke, der war noch nicht so ganz ausführlich. Das ist auch für mich ein sehr ernstes Thema. Ich möchte durchaus einmal darauf hinweisen – ich kenne so ein Präventionsprojekt in Rostock, wo eine junge Anwältin in die Schule geht, in den Informatikunterricht, und dort darüber aufklärt –, was eigentlich passiert, wenn man irgendwelches Datenmaterial von Mitschülern nimmt und dieses im Internet verunglimpft, also was das eigentlich für Straftatbestände sind und was für Konsequenzen das haben kann. Solche Projekte gibt es zurzeit nur lokal. Wir müssen uns schon überlegen, wie wir den jungen Leuten, die hier als User unterwegs sind, die Internetseiten bauen, die E-Mails verschicken, die Bilder hoch- und runterladen, das nötige rechtliche Rüstzeug mit auf den Weg geben, damit sie wissen, was sie eigentlich für Spuren hinterlassen und was das für Sachen auslösen kann.
Insofern, finde ich, ist hier heute alles gesagt. Für mich ist das ein erster Schritt, den wir heute hier gehen, um den Kindern, den Jugendlichen, aber auch den Eltern und Lehrern zu erklären, denn das Medium Internet wird immer wichtiger, wie gehen wir damit um, wie bringen wir auch die rechtlichen Grundlagen im Informatikunterricht und in der Schule mit. Insofern, Herr Koplin, würde ich Sie bitten, überlegen Sie noch mal und springen vielleicht doch noch mit auf den Antrag auf. Wir zeigen hier große Einigkeit. Wie gesagt, den FDP-Antrag nehmen wir mit auf und stellen uns dem dann gemeinsam. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD und CDU möchten, dass wir die Landesregierung dazu auffordern, zu prüfen, ob der derzeitige Umfang der Behandlung von Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts im AWT- beziehungsweise im Informatikunterricht an den Schulen ausreichend ist. Hier paart sich wieder Einfallslosigkeit mit Faulheit. Informieren Sie sich doch erst einmal, was die Kollegen Ihrer Parteien so tun, und dann arbeiten Sie von mir aus Defizite heraus und machen Vorschläge, wie man diese beheben kann. Ihr Antrag ist so schwammig wie die Gesetzeslage zum Weltnetz. Die deutsche Musikindustrie hatte ja erst kürzlich darauf hingewiesen, dass die Änderung am Urheberrecht so schwam
Die Wahrheit ist, Sie werden, auch was den Einsatz des Weltnetzes angeht, Ihrer Verantwortung nicht gerecht. Die Kollegen ihrer Partei bringen es im Bund nicht einmal fertig, eine transparente, verstehbare Gesetzgebung auf den Weg zu bringen, verstehbar, damit die Nutzer dieser Technik nicht aus Unwissenheit straffällig werden. Denn die von Ihnen beschriebenen Probleme haben nicht nur jugendliche Nutzer, sondern viel mehr auch Ältere, die sich gerade so mit der Technik beschäftigen können. Jugendliche sind ihren Lehrern in der Regel um Längen voraus, wobei man allerdings auch sagen muss, dass der Technikvorsprung der heutigen 15- bis 20-Jährigen kaum aufzuholen ist. Es wird sich da in den nächsten Jahren viel klären, weil heutige Studenten mit diesem Medium bereits aufgewachsen sind.
Das größte Problem beschreiben Sie selbst in Ihrer Begründung. Die sich ständig ändernden Gesetzes lagen machen es den Nutzern fast unmöglich, sich gesetzeskonform zu verhalten. Dabei sollte eine gute Gesetzgebung so wenig wie nötig regeln, dies aber so klar wie möglich. Und wenn die Technik sich zurzeit nicht eingrenzen lässt, dann sollte der Staat erst einmal für klare Regeln sorgen, bevor er seine Bürger sanktioniert.
Die Wirklichkeit ist ja so, das Weltnetz muss Ihnen als Systemparteien suspekt vorkommen, weil Sie es nicht kontrollieren können. Im Netz können wir als nationale Opposition an Ihren gleichgeschalteten Medien vorbei die Bürger informieren.
Ihre Zensur zieht da nicht. Und weil Sie wissen, dass sich insbesondere Jugendliche ohne ihre Scheuklappen unterrichten, versuchen Sie auch über die Schulen, Einfluss auf das Medienverhalten der Schüler zu nehmen.