Protokoll der Sitzung vom 04.03.2009

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verstehen – und das will ich ausdrücklich für meine Fraktion sagen und auch für die Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir die Diskussion im Ausschuss geführt haben – als FDP-Fraktion diese Gesetzesänderung als einen weiteren Ansatz neben dem, was wir gemacht haben im Rahmen der Feuerwehrkampagne, um wirklich die Motivation zu befördern, neue Kameradinnen und Kameraden für die Freiwilligen Feuerwehren zu akquirieren, neben der Motivation für ältere Kameradinnen und Kameraden, noch ein Stück weit länger mitzumachen, aber auch für jüngere Leute, gerade im Jugendalter, die Motivation anzuheben, im Rahmen der Brandschutzerziehung in die Freiwilligen Feuerwehren einzutreten.

Ich will das aufnehmen, was der Kollege Ritter gesagt hat. Ja, es ist völlig richtig, dass wir offensichtlich zu lange gebraucht haben. Aber ich will in dem Rahmen durchaus meine Sympathie dafür hervorbringen, dass wir es geschafft haben, dass sowohl die Fraktion DIE LINKE, die Koalition als auch meine Fraktion sich auf diesen Vorschlag geeinigt haben. Dass das offensichtlich Zeit in Anspruch nimmt, ich meine, daraus muss man keinen Hehl machen.

Ich bin des Weiteren dankbar, dass wir uns in den Diskussionen, die wir geführt haben, darauf verständigen konnten, dass wir sehr wohl darauf bedacht waren, den Freiwilligen Feuerwehren vor Ort die Entscheidung zu überlassen, ob das Eintrittsalter etwas verlängert werden kann oder ob ein Jugendlicher etwas früher mit in die Freiwillige Feuerwehr eintreten kann, ausschließlich für die Brandschutzerziehung.

Deswegen gab es den Ansatz, dass wir uns das im Rahmen einer Entschließung noch einmal auf den Tisch ziehen und die damit verbundene Forderung – und da will ich ausdrücklich, vielen Dank, Herr Innenminister, das in Richtung Innenministerium heben –, dass wir uns im Rahmen von Satzungen, die wir als Muster herausgegeben für die Freiwilligen Feuerwehren, so weit vorbereiten, dass die Freiwilligen Feuerwehren legitimiert werden, diese Entscheidung vor Ort zu treffen. Ich denke, dass wir damit zumindest einen weiteren Ansatz erreicht haben, im Rahmen dieser Gesetzesänderung wirklich die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort in MecklenburgVorpommern zu unterstützen. Sie haben die Stimmen der Fraktion der FDP in diesem Rahmen.

Lassen Sie uns bitte dieses Thema in diesem Rahmen, weil ich denke, das ist den ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden vor Ort nicht angemessen, nicht

benutzen für politische Schlammschlachten. Es gibt genügend andere Themen im Lande, die wir unter den Parteien und den Fraktionen auszufechten haben. Lassen Sie uns bitte dieses Thema nicht benutzen, um hier politische Grundsatzdiskussionen zu führen. Wir haben das Problem, dass wir weniger ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden finden. Lassen Sie uns versuchen, in diesem Rahmen wirklich gemeinsam an einem Strang zu ziehen! – Vielen, vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Leonhard.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einem Hilferuf der Jatznicker Feuerwehr vom Oktober 2007 hieß es, dass tagsüber nur 5 Feuerwehrleute einsatzfähig sind. Für einen Einsatz sind jedoch 15 notwendig, so der damalige Gemeindewehrführer Fred Antusch.

Die in Jatznick beheimatete Kreis- und Landtagspolitikerin Beate Schlupp, CDU, erklärte daraufhin ihre Unterstützung. Und obwohl Frau Schlupp in der Regierungskoalition mitwirkt, haben ihre Worte nichts bewirkt, ganz im Gegenteil. So gibt es nach neuesten Angaben in Jatznick tagsüber im Idealfall nur noch 4 einsatzfähige Kameraden mit entsprechender Ausbildung. Das Einsatzfahrzeug ist 29 Jahre alt.

Was die Feuerwehr in Jatznick betrifft, handelt es sich dabei um keinen Einzelfall, sondern um die Regel. So meldeten sich jüngst unzählige Wehrführer zu Wort. Hier einige Beispiele aus meinem Heimatkreis Uecker-Randow: In Viereck-Borken ist die Einsatzbereitschaft nur noch schwer aufrechtzuerhalten. Hinzu kommen die veralterte Einsatztechnik, der unterschiedliche Ausbildungsstand und die zu geringe fachgerechte Spezialausbildung der Kameraden, so Gemeindewehrführer Höhne.

Der Wehrführer der Meiersberger Feuerwehr, Andre Krondt, hat offiziell mitgeteilt, dass er für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stehe. Er sehe keine guten Zeiten auf die Kommunalpolitik zukommen. Das werden auch die Wehren zu spüren bekommen, so Krondt. Im Falle eines Einsatzes fehlen auch hier die Einsatzkräfte, weil sie außerhalb arbeiten. Ihr Fahrzeug ist 30 Jahre alt.

Strasburger Kameraden mussten ihre Nachbarwehr in Neuensund mit einem Löschfahrzeug versorgen, nachdem dort das 35-jährige Gefährt aus dem Verkehr gezogen werden musste. In Strasburg selbst sind fast alle Autos älter als 15 Jahre. In Grünz/Radewitz im Amt Löcknitz-Penkun wurde vor einigen Tagen erst ein 33 Jahre alter B 1000 als Löschgruppenfahrzeug abgelöst. Dieses zeitweilig mit Startschwierigkeiten behaftete Gefährt stammt aus den Beständen der Staatssicherheit.

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, denn auch in Rollwitz, Penkun, Belling, Ferdinandshof, Wilhelmsburg, Wollin und so weiter beschweren sich die örtlichen Funktionsträger über fehlende Kameraden und schlechte Ausrüstung. Doch während die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht, entscheidet heute die Gesinnung, wer Menschen retten darf und wer nicht.

Wie ich schon im Juni 2008 an dieser Stelle sagte, sind Sie allein für die heutige Situation verantwortlich. Denn wo täglich Arbeitsplätze vernichtet werden, wird den Menschen die Grundlage zum Leben genommen. Sie kehren ihrer Heimat den Rücken. Diese Missstände gilt es zu ändern.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Haben Sie schon zum Gesetz gesprochen?)

Nur dann wird sich auch in unseren Feuerwehren wirklich etwas ändern, Herr Dr. Methling.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Kein Wort zum Gesetzentwurf.)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/1489. Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2298, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/2298 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/2298 einstimmig angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer III seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/661 für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer III der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung

des Staatshaftungsgesetzes, auf Drucksache 5/1850, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/2248.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1850 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsauschusses – Drucksache 5/2248 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Měšťan für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Willen von SPD und CDU soll das noch aus DDR-Zeiten stammende Staatshaftungsgesetz abgeschafft werden und dabei werden zwei Argumente ins Feld geführt:

Erstens. Das Haftungsrisiko des Staates wird damit verringert. Es gibt keine verschuldensunabhängige Haftung des Staates mehr.

Zweitens. In den anderen neuen Bundesländern gibt es kein Staatshaftungsgesetz mehr. Also die Schlussfolgerung: Mecklenburg-Vorpommern braucht auch keins. Die Landesregierung spricht dabei von Deregulierung. Alle Leistungsgesetze sollen auf den Prüfstand und das war’s dann.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Nur nicht die, die wir haben.)

Mehr Argumente haben wir nicht gehört.

Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass sich das Haftungsrisiko minimiert und nur noch in Mecklenburg-Vorpommern das alte Staatshaftungsgesetz in Kraft ist.

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)

Das hat die LINKE zu keinem Zeitpunkt bestritten.

Wir haben jedoch bereits in der Ersten Lesung hier im Hohen Haus deutlich gemacht, dass keine überzeugenden Gründe ersichtlich sind, sich von diesem Gesetz zu verabschieden. Die Reduzierung des Haftungsrisikos kann nicht entscheidend sein. Bis zum Schluss schwieg die Landesregierung zu unseren Nachfragen, welche konkreten Einsparungen für die öffentliche Hand sie denn überhaupt erwartet. Wenn überhaupt, dann dürften sie ziemlich minimal sein.

Meine Damen und Herren, nach Auffassung meiner Fraktion hat das Staatshaftungsgesetz nach wie vor seine Daseinsberechtigung, denn – und darauf sollte es uns vor allem ankommen – die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stehen mit diesem Landesgesetz besser da als ohne. Wird das Staatshaftungsgesetz heute beerdigt, bleibt dem geschädigten Bürger allein der Amts

haftungsanspruch nach dem Grundgesetz in Verbindung mit dem BGB. Damit sind Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in bestimmten Fällen eindeutig schlechter gestellt. SPD und CDU nehmen das anscheinend billigend in Kauf.

(Michael Andrejewski, NPD: Die wollen das. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Wir, die Fraktion DIE LINKE, wollen das nicht, auch daher unsere ablehnende Haltung.

Meine Damen und Herren, ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass ich mich ausdrücklich darüber gefreut habe, dass die FDP ihre Haltung offenbar während der Beratung geändert hat.

(Vincent Kokert, CDU: Ja, das machen die öfter.)

Während sie zur Beschlussempfehlung noch für die Abschaffung gestimmt hat, so hat sie sich nach Wiedereintritt in die Beratungen in der abschließenden Beschlussfassung zumindest enthalten. Das begrüße ich ausdrücklich.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, mal sehen, was sie heute macht.)