Und die Weisung lautet, das müssen wir hier sagen, dass fiskalische Interessen Vorrang haben, und zwar immer noch.
Gehen Sie in die Praxis und reden Sie mit denen, die von der BVVG kaufen wollen. Da wird der Brotkorb sehr hoch gehängt.
Und es gibt ein Zitat des Geschäftsführers der BVVG Herrn Dr. Horstmann, der gesagt hat: Es ist uns egal, ob wir für unsere Preise bei der Landwirtschaft unser Geld bekommen oder bei Konzernen für Kapitalanlagen. Das, meine Damen und Herren, muss bekämpft werden. Ich bin dem Minister dankbar, dass er dieses Problem auch immer wieder anspricht,
aber, wir wollen uns nichts vormachen, bisher ohne Erfolg. Und solange das Finanzministerium den Daumen darauf hat, dass Höchstpreise erzielt werden müssen,
solange haben wir das Problem hier, solange fehlt es im Bundesfinanzministerium am Verständnis für unsere Wünsche für unsere Agrarstruktur in unserem Land. Das muss einmal deutlich gesagt werden. Vielleicht gibt es da eines Tages eine andere Weisung an die BVVG, dann kann sie unseren Vorstellungen auch mehr entsprechen.
Meine Damen und Herren, dass sich der Wunsch ausschließlich an fiskalischen Interessen orientiert, das sieht man auch an einem ganz anderen Gesichtspunkt. Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, dass die in der Bodenreform rechtsstaatlich Enteigneten trotz der hohen Gewinne der BVVG nicht eine Entschädigung bekommen,
nicht Anteil haben an der Entwicklung der Preise, sondern auf eine Ausgleichsleistung von zwei bis vier Prozent der Verkehrswerte angewiesen sind. Es gibt da keine Veränderung.
Wenn man bedenkt, dass der Bund bis zu 150 Prozent von den Verkehrswerten an Verkaufserlösen einnimmt, dann ist das in der Tat nach meinem Dafürhalten ausgesprochen unmoralisch.
Ich sage Ihnen, dieses Wiedervereinigungsunrecht dürfte mit Sicherheit, das ist meine persönliche Überzeugung,
die alte Bundesrepublik 40 Jahre lang, vertreten durch die Bundesregierungen, sowohl von SPD als auch von CDU geführt,
immer gesagt, zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung ist es unser Ziel, diese rechtsstaatswidrigen Enteignungen rückgängig zu machen.
40 Jahre ist diesen Menschen das versprochen worden und nichts ist passiert. Als man erkannt hat, welchen Riesenwert das Volkseigentum hatte, kamen fiskalische Interessen zum Vorschein und es wurde daraufhin anders entschieden.
Diese Leute haben nicht einen Quadratmeter wiederbekommen. Deshalb meine ich, auch bei der Flächenerwerbsverordnung kann man dieses Unrecht, das man den Alteigentümern angetan hat, nicht ganz außer Acht lassen, meine Damen und Herren.
Ich will mich nach dem, was der Minister gesagt hat, kurzfassen und nur sagen, es wird ganz maßgeblich darauf ankommen, dass wir beim Bund eines Tages mit Erfolg intervenieren, und zwar Erfolg, der sich auch draußen in der Praxis an dem messen lässt, was die BVVG mit den Leuten macht,
dass wir die Ziele unserer Landespolitik in der Agrarwirtschaft auch durchsetzen werden. Wir alle wissen, dass die Preise im Augenblick so hoch sind, dass sie mit der Wirtschaftlichkeit unserer Landwirtschaft überhaupt nicht in Einklang zu bringen sind. Deshalb freue ich mich insoweit, dass der Minister immer wieder darauf hingewiesen hat, welche Bemühungen er beim Bund bisher unternommen hat und dass wir das auch weiterhin tun werden. Wir sollten im Agrarausschuss die Dinge im Einzelnen beraten. Wir sollten sie immer wieder beraten, denn ich bin der Meinung, dass wir dieses Thema am besten beraten können. Deshalb beantrage ich für unsere Fraktion die Überweisung in den Agrarausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe heute noch etwas Zeit, deshalb kann ich mir in Ruhe einen Schluck Wasser genehmigen.
Liebe Kollegen von den LINKEN, ich habe Verständnis dafür, Sie haben einen Änderungsantrag zu einem Koalitionsantrag durchbekommen, in dem Sie einen Bericht der Landesregierung zur Nutzung des Grundstückverkehrsgesetzes bei BVVG-Verkäufen fordern, und dann passiert einfach lange Zeit gar nichts. Auch meine Fraktion wäre froh, wenn dieser Antrag dann endlich umgesetzt werden würde. Ich gehe davon aus, dass nahezu jedem Abgeordneten, und das ist hier heute ja auch mehrfach in der Debatte schon wiederholt worden, noch die Erfolgsmeldungen zum Jahresabschluss der BVVG in den Ohren klingeln. Ebenso bekannt müssten den meis
ten noch die Schlagzeilen wie – ich zitiere – „Ackerpreise explodieren“, „Bund verdient Milliarden mit den Ackerflächen“, „Goldener Boden im Osten“ oder auch „Bodenpreise in Mecklenburg-Vorpommern im Steilflug“ sein.
Man muss sagen, dass kein Vermögen unter dem Wert verkauft werden soll, aber die Preisgestaltung muss moderater und übersichtlicher als jetzt erfolgen.
Jetzt noch einmal eine Wiederholung: Vorletztes Jahr hatten wir eine Preissteigerung von 17 Prozent, das vergangene Jahr setzte dann mit 32 Prozent die Krone auf. Die BVVG erzielte ihr bisher bestes Ergebnis bei Verkäufen nach dem Verkehrswert. Das geplante Jahresergebnis wurde um 47 Millionen Euro übertroffen. Dies mag den Bundesfinanzminister freuen, unsere Landwirte jedoch leiden unter den Pachten und auch den zu zahlenden Verkaufserlösen.
Ich pflichte dem Kollegen von Storch bei, dass es ein Skandal ist, dass der BVVG auf Kosten der ostdeutschen Landwirtschaft immer mehr Geld in die Kassen sprudelt. Nach eigenen Aussagen des Schweriner BVVG-Niederlassungsleiters Nagel würden auch weiterhin keine regionalen Wertgutachten mit in die Preisfindung der BVVG einbezogen. Somit schwebt die BVVG als größte Flächenverwalterin immer noch auf ihrer eigenen Wolke und kann durch die von ihr betriebene Bodenpolitik die Preise beliebig in die Höhe treiben.
Nach eigenen Aussagen hält sich die BVVG nicht an die an sie gestellten Anforderungen. Ich will hier nur auf das Thema Losgrößen hinweisen. Dies schafft wahrlich wenig Vertrauen. Eine Fraktion hat zu diesem Thema vor Kurzem eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort liegt uns bedauerlicherweise zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Auch die Anweisungen aus dem Bundesfinanzministerium zur Berücksichtigung von regionalen Wertgutachten werden nach Pressemitteilungen nicht befolgt.
Doch nun wieder zurück zu Ihrem Antrag: Auch meine Fraktion betrachtet den Boden als einen entscheidenden Faktor zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Trotzdem trennen Ihre Partei und meine Partei Welten in der Umsetzung.