Ich begrüße die Feststellung des Bundessozialgerichtes, wonach die Regelsätze für Kinder nicht einfach prozentual zum Regelsatz für Erwachsene abgeleitet werden dürfen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig.
Wir haben jetzt gerade drei oder vier Meinungen gehört. Ich glaube, es gibt keinen in diesem Saale, der da nicht meint, dass es richtig ist.
Die FDP hat seit Jahren immer wieder dargestellt, dass die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfes für Kinder notwendig ist. Das ist, glaube ich, auch kein Geheimnis. Das haben wir, glaube ich, auch in diesem Hause fünf- oder zehnmal mindestens schon gesagt.
Dies sehen wir im Übrigen nicht nur bei der Sozialleistung für Kinder so, sondern auch bei dem Nachteilsausgleich für Blinde und Sehbehinderte. Darüber haben wir auch während dieser Landtagssitzung geredet.
Sollte ein bedarfsgerechter Regelsatz zu einer Anhebung der bisherigen Sätze führen, müssen aber auch Kinder von Eltern, die arbeiten, bessergestellt werden. Das Lohnabstandsgebot zwingt bei höheren Leistungsbezügen dazu, dass Arbeitnehmerhaushalte mit geringen Einkünften, die für den Bedarf ihrer Kinder selbst ansparen müssen, nicht die Dummen sind.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Begreifen Sie doch mal Kinder als eigenständiges Individuum, Mensch!)
Der Staatssekretär im Bundesministerium hat bekräftigt, die Regelsätze für Kinder müssten vorläufig nicht überprüft werden, denn mit der geplanten Erhöhung sei der Kritik des Bundessozialgerichtes bereits Rechnung getragen – Frau Ministerin, ich glaube, der hat ein SPD-Buch, ich weiß nicht, der widerspricht sich ein bisschen –,
eine Aussage, die sehr verwundert, weil das Gericht ausdrücklich die pauschalen Festsetzungen des Regel
satzes kritisiert hat. Zur Höhe des Satzes hat er klar keine Aussage getroffen. Mit der im Konjunkturpaket vorgesehenen Erhöhung des Kinderregelsatzes wird der Kritik der Richter gerade nicht Rechnung getragen, denn es soll eine pauschale Festsetzung bleiben. Ich betone noch einmal: Wir müssen den Kindern die Zukunft unseres Landes darstellen, eine auf ihren tatsächlichen Bedarf ausgerichtete Unterstützung gewähren. Alles andere ist falsch.
Da man vom zuständigen Minister zu diesem zentralen Thema gar nichts hört, zeigt das, welchen Rang Olaf Scholz, Bundesminister, der Sache beimisst.
Was die LINKEN hier machen, unterscheidet sich aber nicht wesentlich von der Vorgehensweise der Großen Koalition in Berlin. Hier werden pauschal vor allem einseitige Forderungen aufgemacht, die weder von finanzieller noch sozialer Gerechtigkeit sind.
Und ich glaube, liebe LINKE, sicherlich kann man noch die nächsten zehn Anträge bringen, aber ob das damit besser wird, das glaube ich auch nicht. Manchmal mag das der Sache nur schaden. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na ja. – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat ist es so, dass uns dieses Thema wahrscheinlich schon seit ganz vielen Jahren, aber ich erlebe das ja erst in dieser Legislaturperiode, ständig begleitet und wir uns dazu schon sehr oft ausgetauscht haben.
Was meine beiden Vorredner eben gesagt haben, ist in vielen Punkten auch schon häufig gesagt worden. Immer wieder wird betont, dass wir es hier mit einer bundesgesetzlichen Regelung zu tun haben. Frau Dr. Linke hat eben auch noch mal die Fakten aufgezählt, wie die Änderungen im Ansatz des Gesetzes sich dargestellt haben seit den 90er-Jahren.
Das Gesetz, von dem wir jetzt reden, stand immer unter den Schlagwörtern „fördern“ und „fordern“. Es stellt eine Grundsicherung auf sehr niedrigem Niveau sicher und soll in erster Linie die betroffenen Menschen dazu ermuntern, mehr Eigeninitiative zu zeigen, um wieder in Arbeit zu kommen,
(Irene Müller, DIE LINKE: Ha, ha, ha! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das sind erst mal Sprüche, da kriegen Sie sehr viel Beifall drauf.)
Ich persönlich teile diese Ansicht nicht und ich glaube auch nicht, dass sich belastbare Zahlen beibringen lassen, die das wirklich belegen.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben Glück, Sie wissen, ich wiederhole nicht gerne das, was bereits gesagt wurde, und kann an vielen Stellen abkürzen. Aber dennoch bin ich längst nicht am Ende mit meinen Ausführungen. Eben haben wir es mehrfach gehört, Frau Dr. Linke sprach es an, das Abstandsgebot, Kollege Grabow sprach es an, das Abstandsgebot.
Ja, in der Tat, das ist ein Bestandteil für eine Bemessung. Jedoch wenn man sich mal anschaut, wie die Wirkweise des Gesetzes, das ja für die ganze Bundesrepublik gilt, in den einzelnen Bundesländern ist – das kann man ja nur in Mecklenburg-Vorpommern sagen –, können die Ziele, die damit verfolgt werden, ganz einfach schon aufgrund unserer Arbeitsmarktsituation gar nicht erreicht werden. Ganz im Gegenteil, die niedrigen Löhne mit einem erheblichen Anteil von sogenannten Aufstockern im Arbeitsmarkt sind sicherlich kein Beitrag dazu, es Menschen zu ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, das dem ganz individuellen Anspruch an die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auch gerecht wird. Meiner Auffassung nach müssen wir endlich einen Schritt weiterkommen, um dieser Auf stockerkultur ein Ende zu machen.
Wenn Sie das Abstandsgebot im Auge behalten und die niedrigen Löhne hier und den Ansatz verfolgen, zu mehr Lohngerechtigkeit zu kommen, also ein besseres Lohnniveau wieder zu erreichen, dann werden Sie bei den Regelsätzen auch bei anderen Beträgen landen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Frau Ministerin hat Ihnen hier vorhin schon sehr ausführlich dargelegt, wie sich unsere Landesregierung auf Bundes ebene zur Verbesserung der Regelsätze für unsere Kinder eingesetzt hat, und dies ja auch nicht ohne Erfolg. Sie wissen alle – das wurde eben auch angesprochen –, dass gerade die Koalitionsfraktionen Anfang letzten Jahres einen Antrag eingebracht haben, der die Landesregierung aufgefordert hat, sich im Bundesrat genau dafür einzusetzen, was sie auch getan hat, weil wir auch damals der Meinung waren, dass sich der Regelbedarf, insbesondere für Kinder, am Bedarf messen muss und so pauschal nicht zu bestimmen ist.
Und das Bundessozialgericht, was hier auch an mehreren Stellen zitiert wurde, führt dazu ganz deutlich aus, dass 60 Prozent vom Regelsatz verfassungswidrig ist, dass der Senat die Annahme der Verfassungswidrigkeit auf folgende Aussage gründet: Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 1.6 Absatz 2 und 20 Absatz 1 Grundgesetz, weil die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres um 40 Prozent vom Hundert gegenüber der maßgebenden Regelleistung für Erwachsene herabgesetzt worden ist, ohne dass der für Kinder notwendige Bedarf ermittelt und definiert wurde, und weil das Sozialgericht für Kinder von Empfängern der Grundsicherung für Arbeit
suchende und so weiter und so fort – also eindeutig das Bekenntnis dazu, dass hier anders ermittelt werden muss, als sich das durch eine Pauschale vom Erwachsenenbeitrag machen lässt.
Die Anhebung des pauschalen Regelsatzes genügt dem meiner Auffassung nach in keiner Weise. Und das ist nicht meine Einzelmeinung. Die Meinung wird in unserer Fraktion auch getragen. Auch die Einzelmaßnahmen, die darüber hinaus beschlossen wurden, werden diesem Anspruch noch nicht gerecht. Wir als SPD-Fraktion hätten unsere Landesregierung gern mit einem weiteren Antrag darin unterstützt, auf Bundesebene die Initiative weiterzuverfolgen, hier zu einer gerechteren Bemessung und einer gerechteren Lösung für bedarfsgerechte Regelsätze für unsere Kinder zu kommen. Unser Koalitionspartner fand dies nicht nötig. Der beschlossene Antrag ist in der Tat auch noch nicht umgesetzt, das Ziel ist noch nicht erreicht worden. Man kann es so sehen. Mich würde es allerdings auch nicht wundern, wenn wir zu gegebener Zeit wieder eine muntere Aufforderung unseres Koalitionspartners an unsere Ministerin in der Presse wahrnehmen könnten.
Aber mir bleibt an dieser Stelle nur, diesen Antrag abzulehnen und mich für Ihre Aufmerksamkeit zu bedanken.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Harry Glawe, CDU: So ein Quatsch hier! Jetzt reicht’s aber langsam!)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte schön, Herr Abgeordneter.