Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutigen Regelsätze sind wie Hartz IV in seiner Gesamtheit ein schönes Beispiel für die völlige Realitätsblindheit der herrschenden Politik und dafür, dass Reformen in diesem System nur darauf hinauslaufen, dass eine Sorte Traumtänzerei durch eine andere ersetzt wird.
Bevor ich zu den Regelsätzen komme, einige Worte zur Wirklichkeitsfremdheit des gesamten Systems und seiner Entwicklung und dazu, dass die Grundidee von Hartz IV sogar vernünftig war, bevor sie total verpfuscht wurde zur heutigen Katastrophe. Die ursprüngliche Aufteilung der arbeitsfähigen Erwerbslosen auf Sozialhilfe einerseits und Arbeitslosengeld und -hilfe andererseits entsprach schon seit Anfang der 80er-Jahre nicht mehr den gesellschaftlichen Verhältnissen. Mit viel gutem Willen ließe sich vielleicht noch für die Zeit bis Ende der 70er in Westdeutschland behaupten, dass tatsächlich jeder, der das wollte, eine halbwegs gut bezahlte Arbeit finden konnte. Wem das nicht gelang, der war entweder schwer gehandicapt oder hatte wirklich keine Lust, gehörte also als Sozialfall in eine ganz andere Kategorie als ein klassischer Erwerbsloser.
Aber in den 80ern baute sich in Westdeutschland schon Massenarbeitslosigkeit auf. Ein Selbstständiger, der mit seinem Unternehmen scheiterte, fand jetzt genauso wenig ohne Weiteres einen neuen Arbeitsplatz oder überhaupt einen Arbeitsplatz wie ein abhängig Beschäftigter, der seinen Job verloren hatte. Doch wurde der Selbstständige ohne vernünftigen Grund diskriminiert. Jeder, der ein Jahr lang Beiträge in die Arbeitslosen
versicherung eingezahlt hatte, konnte nicht nur Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend machen, sondern auch auf Vermittlung und Weiterbildung. Der Selbstständige, der lange Jahre eigenverantwortlich ein Geschäft geleitet hat und unter Umständen viel mehr auf dem Kasten hatte, kam zur „Fürsorge“, wie das früher hieß, und damit auf den gesellschaftlichen Schrottplatz, ein Erwerbsloser zweiter Klasse, um dessen Wiedereingliederung sich der Staat einen Dreck kümmerte, der wurde zwar auf niedrigem Niveau durchgefüttert, aber das war’s dann auch. Beantragen konnte er höchstens ein paar neue Schuhe, aber keine Umschulung, nichts, was ihn irgendwie wieder aus der Arbeitslosigkeit hätte herausbringen können.
Für die Politik gab es aber einen Vorteil: Der Selbstständige, der auch Sozialfall geworden war, erschien nicht in der Arbeitslosenstatistik. Und wohl deswegen hat es 25 Jahre gedauert, bis man diesen Schwachsinn endlich abgestellt und Sozialhilfe und Arbeitslosengeld zusammengelegt hat. Das war an sich richtig. Aber in der Ausführung ergab sich so viel neuer Blödsinn, dass von einer Verbesserung keine Rede sein kann, sondern von einer absoluten Verschlimmerung. Die Regelsätze wurden so niedrig angesetzt, weil die damaligen Fantasten vom Dienst – Schröder, Clement, Müntefering – den ewigen Aufschwung kommen sahen mit jeder Menge Arbeitsplätzen. Clement hat ihn ja jede Woche angekündigt. Arbeitslosengeld II war für diese Herren nur eine ganz kurze Überbrückungslösung für die Zeit, die von Job zu Job verging. Und wenn das so gewesen wäre, hätte man vielleicht auch noch sagen können, na schön. Aber die Jobs, die die Leute gesehen haben, gab’s leider nur in Fantasialand und nicht in der Realität.
Im wirklichen Leben hat sich jedoch ein Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit gebildet. Das heißt, Millionen müssen auf Dauer von Arbeitslosengeld II leben, und dafür ist diese Leistung in keiner Weise ausreichend. Noch nicht einmal der kurze Zwischenaufschwung von 2005 bis vor Kurzem hat an diesem grundsätzlichen Sachverhalt irgendwas ändern können. Auch da hat’s noch einen großen Sockel von Langzeitarbeitslosen gegeben. Und jetzt im Zeichen der Weltfinanzkrise ist der Zug sowieso abgefahren.
Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind die allergrößte Idiotie, die dem Stand der Wissenschaft von mindestens 100 Jahren nachhinkt: Weil Kinder kleiner sind und weniger wiegen, essen sie auch weniger und deswegen brauchen sie auch weniger Geld. Das ist die armselige Philosophie, die dahintersteht. Aber dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, sondern etwas Eigenes, auch physiologisch, und dass ihr Ernährungsbedarf nicht einfach ist, sondern andersartig, das weiß man ja mindestens seit Ausgang des Mittelalters. Wenn die Leute, die sich das ausgedacht haben, ihre eigenen Kinder nach diesem Motto tatsächlich behandeln, dann wäre das allerdings ein Fall für das Jugendamt. Aber das glaube ich nicht. Vermutlich glauben die besserverdienenden Urheber dieser Kinderregelsätze, Unterschichtkinder wären genetisch irgendwie anders und könnten auch mit geringerem Aufwand aufgezogen werden. Es ist ja nicht ihre Bestimmung in diesem Staat, etwa auf eine höhere Schule zu gehen oder gar zu studieren, sondern bei der Oberschicht eine Putzstelle anzutreten. Zu gut darf die Ernährung gar nicht werden, sonst entwickeln sie sich am Ende noch zur Konkurrenz für die Kinder von Spitzenpolitikern.
Ich möchte bezweifeln, dass die Regelsätze wirklich auf ein menschenwürdiges Maß erhöht werden. Kurz vor der Wahl gibt’s eine kleine Verbesserung, die wird danach garantiert wieder einkassiert, und so wird es auch kommen. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Kollegin Frau Dr. Linke hat den vorliegenden Antrag meiner Fraktion zur bedarfsgerechten Ermittlung existenzsichernder Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII begründet. Ich will den Sachverhalt und die Problemlage noch einmal fokussieren:
Seit dem 01.01.2005 sind die in ihrer Höhe und Zusammensetzung völlig unzureichenden Regelsätze nach dem SGB II bittere Lebenswirklichkeit für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft geworden. So ist es einfach. Anstelle von drei Altersstufen für die Regelsätze für Kinder in der Sozialhilfe gibt es mit dem SGB II nur noch zwei Altersstufen und die Regelsätze für Kinder zwischen 14 bis unter 18 Jahren wurden von 90 auf 80 Prozent des Regelsatzes eines Haushaltsvorstands, also eines Erwachsenen, gesenkt. Außerdem wurden circa 120 einmalige Beihilfen gestrichen. An deren Stelle trat die Darlehensgewährung bei Nachweis eines unabweisbaren Bedarfes.
Eine von den damaligen PDS-Fraktionen in den Landtagen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen dazu in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme kam bereits im November 2004 zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz zehnfach – ich wiederhole, in zehn gravierenden Punkten – gegen das Grundgesetz verstößt. Insbesondere die mit der Pauschalierung verbundene Abschaffung von Einmalleistungen, der nicht mehr vorhergesehene Ausgleich von Notlagen und der unter dem Bedarf liegende Regelsatz auch für Kinder und Jugendliche wurden benannt. Und seit der Einführung dieser Regelsätze haben nicht nur DIE LINKE, sondern auch Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Gewerkschaften die Höhe der Regelsätze sowie deren Zusammensetzung und Ermittlung kritisiert.
Mein Kollege Herr Koplin ist darauf wie auch auf das absurde Zustandekommen der Regelsätze bereits in seiner Rede am 6. Dezember 2006, nachzulesen auf der Drucksache 5/76, eingegangen. Und ich denke, wir werden das Thema heute nicht zum letzten Mal thematisiert haben, sondern wir werden es noch öfter tun, denn steter Tropfen höhlt den Stein.
Sie, meine Damen und Herren, haben unsere Anträge, die auf die Verbesserung der Situation der mehr als, und jetzt hören Sie zu, 235.000 betroffenen Menschen im Februar 2009 allein in unserem Bundesland – mit zu niedrigen und nicht bedarfsgerechten Regelsätzen müssen diese 235.000 Menschen leben – zielen, permanent abgelehnt. Bis – na ja – endlich auch die Arbeits- und Sozialminister im November 2007 gesagt haben: Das geht nicht mehr so weiter. Wir fordern einen kinderspe
Leider, meine Damen und Herren, ist Ihre Forderung nach der Ermittlung spezifischer Regelsätze tatsächlich nur auf die Kinder ausgerichtet, obwohl ganz klar ist, dass auch die Regelsätze für Jugendliche und Erwachsene nicht bedarfsgerecht ermittelt wurden und auch deshalb keineswegs auskömmlich sind. Das ist ein Skandal. Die Arbeits- und Sozialminister gestehen es endlich ein, dass der Regelsatz für Kinder zu niedrig ist, und ändern ihn nur für Kinder, nicht für Jugendliche. Damit haben sie eben keine gleichen Chancen beim Start ins Leben, Frau Ministerin. Sie werden nämlich benachteiligt gegenüber ihren Altersgenossen, denn nicht nur Kinder bis 14 Jahre haben zum Beispiel entwicklungsspezifische Mehrbedarfe, sondern natürlich auch Kinder beziehungsweise Jugendliche von 15 bis 18 Jahren.
Das, meine Damen und Herren, kann ich aus eigenem Erleben mit meiner 17-jährigen Tochter nur unterstreichen. Und ich kann nicht nur ein Lied davon singen. Das fängt bei den schicken Ohrringen für nur 2,99 an – Mama, das geht doch. Und dann muss es unbedingt ein T-Shirt sein, weil Lila ist in diesem Sommer modern und ich habe noch kein Lila. Und die 5 Euro Eintrittsgeld für die Disko, Mama, die hast du doch auch noch für mich übrig. Alles Kleinigkeiten – zugegeben.
Mir fällt es relativ leicht, diese und andere Wünsche meiner halbwüchsigen Tochter zu erfüllen. Sie aus finanziellen Gründen abzulehnen, darauf käme ich überhaupt nicht, denn in dem Alter ist es einfach so, dass man solche Bedarfe hat. Aber ALG-II-Empfänger/-innen – 235.000 Frauen und Männer, Kinder und Jugendliche in unserem Land – können da nicht so locker rangehen.
Und, meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor – und auch das ist für diese Altersgruppe spezifisch –, es steht die Entscheidung an über eine Sprachreise nach London, um die Englischkenntnisse zu stabilisieren und mal zu probieren, ob man wirklich Englisch kann, und damit die Bewerbungschancen dieser Jugendlichen zu erhöhen. Wie führen die Eltern denn bei der Behörde den Nachweis des unabwendbaren Bedarfs, um vielleicht ein Darlehen für ihr Kind dafür zu bekommen? Diese Entscheidung, meine Damen und Herren, steht für betroffene Jugendliche und Eltern überhaupt gar nicht. Davon können Kinder und Jugendliche, deren Eltern ALG II erhalten, nicht einmal träumen. Denn genau diesen Jugendlichen haben Ihre Parteien den Regelsatz um zehn Prozent gegenüber der Sozialhilfe gekürzt, was wiederum beweist: Hartz IV ist Armut per Gesetz.
Aber, meine Damen und Herren, die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 27. Januar 2009 bestätigt klar und deutlich, dass die Regelsätze ohne Blick auf den tatsächlichen Bedarf und willkürlich festgelegt wurden.
Meine Damen und Herren, jeder Tag, an dem die Kinder und Jugendlichen und natürlich auch Erwachsene mit diesen nicht bedarfsgerechten Regelsätzen leben müssen, ihnen die eigenständige Existenz sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt wird, ist ein schlechter Tag für dieses Land. Es ist ein schlechter Tag für dieses Land, weil diese Menschen aus finanziellen Gründen willkürlich ausge
grenzt werden. Es ist ein schlechter Tag für dieses Land, weil damit Familien unter Druck gesetzt werden und in entwürdigenden Verhältnissen leben müssen. Es ist ein schlechter Tag für dieses Land, weil diese unerträgliche Situation den Betroffenen die Hoffnung auf eine bessere Zukunft nimmt. Und, meine Damen und Herren, was das Schlimmste ist, es ist ein schlechter Tag für dieses Land, weil sich die betroffenen Menschen von der Gesellschaft, von unserer Demokratie abwenden, wenn sie dauerhaft erfahren, dass der viel gepriesene Sozialstaat inzwischen nur noch der Schein seiner selbst ist.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Stefan Köster, NPD: Und das ist auch gut so. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Für mich, meine Damen und Herren, gibt es aus der angekündigten Ablehnung unseres Antrages nur eine Erkenntnis: Sie wissen nicht, was Sie tun. Nein, Sie wollen es nicht wissen, was Sie den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und ihren Familien antun. Uns unterstellen Sie, wir würden hier nur einen verfrühten Wahlhokuspokus veranstalten, Herr Rühs. Das finde ich einfach schäbig, denn 235.000 Menschen im Land warten auf Änderung.
Mit einer verantwortungsvollen Familienpolitik, Herr Ministerpräsident, Frau Ministerin, meine Damen und Herren Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, und einem Kinderland Mecklenburg-Vorpommern hat dies alles jedenfalls nichts zu tun.
Von der Fraktion der CDU ist eine Unterbrechung der Sitzung von fünf Minuten wegen Beratungsbedarfs der Fraktion beantragt worden. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten. Wir setzen um 13.25 Uhr fort.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2340. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2340 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern 1 bis 3 des Antrages einzeln abzustimmen.
Wer der Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2185 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2185 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP abgelehnt.
Ich rufe auf die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2185. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2185 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Wer der Ziffer 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2185 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2185 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und NPD, bei Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Qualität bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln für gesetzlich krankenversicherte Menschen sichern, Drucksache 5/2264. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2334 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Qualität bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln für gesetzlich krankenversicherte Menschen sichern – Drucksache 5/2264 –
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Müller. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Werter Herr Präsident! Werte Landtagsabgeordnete! Dieser Antrag, der Ihnen heute hier vorliegt, betrifft ein brennendes Problem, wo wir, denke ich mir, nicht länger zugucken können, wie es sich ausweitet beziehungsweise negativ für die Betroffenen darstellt.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind in folgender Lebenssituation: Sie sind gesetzlich krankenversichert bei der AOK. Sie haben durch Stress eine Muskelschwäche erlitten, haben eine OP an der Prostata durchmachen müssen und haben deshalb jetzt Blasenschwäche. Eigentlich ist das alles zwar nicht wünschenswert, aber es zu bewältigen, ist über längere Zeit machbar und ist eigentlich kein Problem, denkt man, denn man geht ins Sanitätshaus oder in die Apotheke, holt die dementsprechenden Hilfsmittel, sprich Inkontinenzmittel, und die Sache ist gelaufen.