und deshalb bei mobilen Patienten die Mobilität einschränken, denn mit zu großen Windeln können sie nicht laufen, die sind undicht.
Anscheinend alles gelogen. Das geht damit weiter, dass bettlägerige Patienten die Lieferung nur bis zur ersten Tür bekommen. Wie sie dann vom dritten Stock runterkommen und sich das Zeug hochholen, das ist deren Problem.
Es geht dann weiter, dass die Pflegeheime das Problem haben, dass sie für jede einzelne Krankenkasse, für jeden Patienten den Vertragspartner vorhalten müssen, mit dem dessen Krankenkasse einen Vertrag hat. Sie suchen also nicht mehr das Inkontinenzmaterial oder das Hilfsmittel aus, was für diesen Patienten geeignet ist, sondern das,
Es gibt eine Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Mecklenburg-Vorpommern, die den Antrag der LINKEN ganz maßgeblich unterstützt.
Das weitere, rein rechtliche Problem ist gerade bei Pflegeeinrichtungen, dass die Pflegeeinrichtungen eine vertragliche Verpflichtung haben gegenüber den Patienten, ihre Leistung zu erbringen und sie auch in der qualitativen Form zu erbringen, sie aber nicht mehr den Einfluss auf die Hilfsmittelauswahl haben, sodass sie eigentlich ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen können, ohne dass sie dafür persönlich haftbar zu machen sind.
Wir möchten nun in unserem Ergänzungsantrag zum Antrag der LINKEN eine Idee anbringen, die uns doch sehr sinnvoll erscheint, und zwar, dass wir Festzuschüsse implementieren und dass entweder die Patienten selber, so sie das können, oder eben die Pflegeeinrichtungen sich entscheiden können, welche Produkte sie am besten auswählen. Das führt dazu, dass es einen wesentlich direkteren Rückschluss gibt. Bei mangelnder Qualität wird sofort der Anbieter gewechselt und auf den Anbieter zurückgewirkt. Sonst muss das immer über die Evaluationserhebung bei den Krankenkassen stattfinden, das heißt, da haben wir noch mehr Verwaltungsaufwand.
Und es entmündigt den Patienten. Ich bin immer dafür, dass wir mündige Patienten haben, und deshalb möchte ich Sie bitten, nicht den hehren, wohlfeilen Worten der Landesregierung hier alleine Glauben zu schenken. Ich kann nur sagen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Liga mit ihrem 50-seitigen Bericht oder der Paritätische Wohlfahrtsverband uns hier völlig belogen haben.
Deshalb sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf. Und ich glaube, jeder, der sich mal vorstellt, von so einer Windel abhängig zu sein, der wird jetzt mit uns stimmen. – Danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die LINKEN behandeln mit diesem Antrag ein Problem, auf welches wir bereits in der 49. Sitzung des Landtages am 25. September 2008 hingewiesen haben. Der ausufernde Wettbewerb im Gesundheitswesen schadet dem Gesundheitswesen im Allgemeinen und den Patienten und regionalen Unternehmen im Besonderen.
In der Fragestunde am 25. September 2008 musste der damalige Sozialminister Sellering zu den Auswirkungen der eingeführten Pflicht zur Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkassen für die Orthopädie-Schuhtechnikbetriebe und Sanitätshäuser in Mecklenburg-Vorpommern Stellung beziehen und machte wahrlich keine gute Figur. Auch in Bezug auf die Auswirkungen für die Patienten war Sellering mehr oder minder sprachlos und gab sinngemäß an, dass man die Auswir
kungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes noch nicht kenne, den Markt aber sehr genau beobachten würde.
Diese Politik der ganz ruhigen bis fast abgestorbenen Hand setzt sich nun mit dem Ministerpräsidenten Sellering fort. Seit dem 1. Januar 2009 können die Versicherten bei der Hilfsmittelversorgung zwischen verschiedenen Leistungserbringern nur noch erheblich eingeschränkt wählen.
Einen sehr interessanten Artikel in dieser Sache hat vor wenigen Tagen die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft veröffentlicht. In diesem wird sehr genau geschildert, welche Auswirkungen die aktuelle Gesetzeslage hat. Lesen Sie sich daher einmal diesen Bericht durch. Schaden wird es Ihnen nicht. Ich gebe hier nur kurz die Handlungsempfehlung aus diesem Artikel weiter, sozusagen als praktische Politik für die Bürger. Zitat:
• Bitte teilen Sie Mängel und Kritikpunkte bei der Hilfsmittelversorgung Ihrer Krankenkasse schriftlich mit und bitten Sie die Krankenkasse, diese kurzfristig zu beheben.
• Sollten Sie dennoch unzufrieden mit Ihrer Versorgung bleiben, können Sie Ihren Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse mit einem offiziellen, zwingend schriftlich durchzuführenden Widerspruch geltend machen.
• Sollte bestehenden Mängeln nach dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Klage beim Sozialgericht. Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist in der Regel kostenfrei, Gerichtsgebühren fallen nicht an. Es ist auch keine anwaltliche Vertretung notwendig. Jeder, der betroffen ist, kann selbst Klage einreichen und vor Gericht vortragen …
• Melden Sie Ihre Bedenken oder bereits erlebte negative Folgen von Ausschreibungsversorgungen zudem an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung …“
Dieses sollte jeder Betroffene machen, um diesem doch sehr unsozialen System endlich mal die Kante zu geben.
Zum Schluss noch einige Zitate von Herrn Sellering vom 25.09.2008: „Auswirkungen der Ausschreibung von Hilfsmitteln auf Orthopädie-Schuhtechnikbetriebe und Sanitätshäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind bisher nicht bekannt.“ Auf die Frage, wie „die Landesregierung die negativen Erfahrungen von Betreuungseinrichtungen mit der Inkontinenzprodukteversorgung in MecklenburgVorpommern“ bewerte, „weil die Pflegeheime nicht wie früher Inkontinenzprodukte für alle Bewohner von einem Lieferanten beziehen können, sondern je nach Krankenkasse ein anderes Produkt eingesetzt werden muss“, wusste Herr Sellering keine Antwort. So viel, Frau Ministerin, zur Aktivität der Landesregierung. Glatte Sechs.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zu unserem Antrag komme, an Sie, Herr Köster, an Ihre Adresse: Solange Sie Ihre Auffassung und Einstellung zur Menschenwürde
Es ist schon sehr interessant, wie Sie, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, versuchen, ein durchaus vorhandenes Problem völlig auszublenden. Denn dass die von uns benannten Probleme vorhanden sind, zeigen nicht nur die zahlreichen Hinweise von Betroffenen beziehungsweise ihren Familienangehörigen, auch nicht die vielen Beiträge der Presse zu diesem Thema in den letzten Wochen und Monaten, so in der „Schweriner Volkszeitung“ oder wie am Donnerstag, dem 26.02.2009 in der Sendung „Brisant“ unter dem Titel „Kassen-Sparwahn auf Patientenkosten“ beziehungsweise am Freitag im MDR Radio die Berichterstattung über dasselbe Problem, diesmal AOK Sachsen und Thüringen. Nein, es beweisen auch die Hinweise, die wir von zahlreichen – unterschiedlichsten! – Betreibern von Pflegeeinrichtungen erhalten haben, obwohl diese nach der Gesetzeslage eigentlich mit dieser Problematik nichts mehr zu tun haben, eben nur eigentlich nicht. Aber dazu komme ich an einer anderen Stelle.
In der Diskussion wurde mehrfach auf die veränderten gesetzlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hingewiesen: Hier ein kleiner Rückblick:
Für medizinische Hilfsmittel wurden nach der Gesundheitsberichterstattung des Bundes im Jahre 2006 10,9 Milliarden Euro ausgegeben. Etwa mehr als die Hälfte dieser Summe finanzierten die gesetzlichen Krankenkassen. Bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln handelt es sich also um ein Milliardengeschäft. Dieses ist allerdings, gemessen an den Gesamtaus gaben für die Gesundheit, vergleichsweise gering. Letztere betrugen im Jahr 2006 245 Milliarden Euro, nachzulesen in der Bundesberichterstattung des Gesundheitsministeriums.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 2. Februar 2007 wurden die Krankenkassen gezwungen, die Leistungen auszuschreiben und mit den Leistungserbringern die entsprechenden Verträge über die Lieferung einer bestimmten Menge von Hilfsmitteln, die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen oder die Versorgung für einen bestimmten Zeitraum zu schließen. Von dieser Neuregelung, die zum 01.07.2007 in Kraft trat, erhoffte sich das Bundesministerium für Gesundheit Einsparungen von rund 300 Millionen Euro jährlich bei den gesetzlichen Krankenkassen. Vor der Verabschiedung des Gesetzes war es also so, dass zum Beispiel ein Bewerber eines Heimes ein Rezept vom Arzt bekam, das individuell entsprechend der Erfordernisse abgestimmt war, und dann die Apotheke den Bewohner belieferte. Der Heimträger hatte dann eine Pauschalvereinbarung mit der entsprechenden Krankenkasse und so konnte abgesichert werden, dass entsprechend des individuellen Bedürfnisses auch die ganz konkrete Versorgung gesichert wurde.
Da die Krankenkassen nun im Folgenden selektive Versorgungsverträge für individuell angefertigte Hilfsmittel schlossen, verringerte sich die Anzahl der Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen. Der neu eingefügte Absatz 6 des Paragrafen 66 des SGB V bestimmt eindeutig: „Hat die Krankenkasse Verträge nach § 127 Abs. 1 über die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln geschlossen, erfolgt die Versorgung durch einen Vertragspartner, der den Versicherten von der Krankenkasse zu benennen ist.“ Damit kam es zu den von Frau Müller skizzierten Folgen für die Versicherten: zu vielfachen Qualitätseinbußen, um es nicht drastischer zu sagen, bei einer deutlichen Verengung und sogar dem Wegfall der bisher bestehenden Wahlmöglichkeiten. Diese waren kein formales Recht, sondern die Möglichkeit, sich das geeignete Hilfsmittel selbst auswählen zu können, eine Form der Qualitätskontrolle durch die Nutzer selber. Und genau diese Qualitätskontrolle wurde mit der Veränderung der gesetzlichen Bestimmungen genommen.