Protokoll der Sitzung vom 06.03.2009

Und das ist auch eine Wegnahme der eigentlichen menschlichen Würde.

In dem Sinne unterstützen wir den Antrag der FDP natürlich, dass das selbstbestimmte Recht des Patienten nicht eingeschränkt werden darf. Allerdings sollten Sie uns sagen, an welcher Stelle dieser Antrag kommt. Ich gehe mal davon aus, an Punkt c, dann werden wir damit übereinstimmen. Auch für Hilfsmittel, für Rollatoren, Wannenlifter, Spezialbetten, Kompressionsstrümpfe oder die vielfach erwähnten Inkontinenzhilfsmittel gilt dies. Eines passt eben nicht für alle.

Praktisch erfolgte eine europaweite Ausschreibung. Der Anbieter wurde ermittelt. Der Sieger der Ausschreibung hatte dann ein Beratungsgespräch mit dem Versicherten zu führen und legte dann – im Anschluss! – die Materialien fest. Auch hier besteht ein, aus unserer Sicht zumindest, großer Verlust im Rahmen der Gesetzgebung. Die entsprechenden Hilfsmittel wurden also nicht vor der Ausschreibung festgelegt, sondern erst nach der Ausschreibung. Und entsprechend dieser Ausschreibung, den nun festgelegten Verträgen, wird der eine oder andere Patient im Rahmen des Budgets, das vorhanden ist, beliefert. Und wenn das hochwertige Material alle ist, dann kriegt man eben minderwertiges Material, egal, ob man hochwertiges Material braucht oder nicht. Also die Mittel sind dann personengebunden.

Und wenn Sie, meine Damen und Herren, und hier sitzen ja einige, die gerade auch in den Wohlfahrtsverbänden tätig sind, dann in die Heime, zu den Versorgungsträgern gehen, dann werden Sie miterleben, inwieweit diese neuen Regelungen eine unwahrscheinliche Herausforderung und Belastung für die Träger der Heime sind. Die Träger der Heime können eben nicht entsprechend ihres Pflegebedarfes dann sagen: Na ja, das Mittel war zwar nicht so gut, aber lassen wir das mal, wir haben jetzt keine Zeit, der Patient kann nicht neu versorgt werden, dann wird er eben da sitzen gelassen.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Es ist ein erhöhter Bedarf von Wäsche vorhanden, ein erhöhter Bedarf der Mittel, die die Patienten beziehungsweise die Verwandten aufbringen müssen, um sie zu pflegen beziehungsweise tagtäglich entsprechend der Menschenwürde in diesem Heim zu leben. Und

diese besonderen Kosten werden eben nicht erstattet, auch wenn, und da, glaube ich, ist ein bisschen Bewegung drin, und ich hoffe, dass es auch weitergeht, hier über Pauschalverträge der Aufwand, der in den Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden muss, um ein menschenwürdiges Leben dort zu garantieren, über eine Pauschale auch der Krankenkasse an die einzelnen Pflegeeinrichtungen zu geben, hier etwas in Bewegung kommt. Und wenn man dann noch ganz genau guckt – und da ist, glaube ich, aus unserer Sicht ein Handlungsbedarf da –, inwieweit der Wechsel des Versicherten, und so steht es nun mal im Gesetz, des anderen Anbieters eine Ausnahme sein kann. Hier muss man doch ganz genau fragen: Was bedeutet denn eine Ausnahme?

Ich zitiere mal von den Spitzenverbänden, wie die sich vereinbart haben auf der Grundlage der jetzigen gesetzlichen Regelungen: „Um die Wirkung des Ausschreibungsinstruments nicht durch diese Ausnahmeregelung zu unterlaufen, sollte die Krankenkasse im Vorfeld der Versorgung prüfen, ob in diesem Einzelfall ein berechtigtes Interesse tatsächlich vorliegt.“ Und nun frage ich Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, was heißt denn da „berechtigtes Interesse“? Was muss denn der Betroffene, der Patient beziehungsweise was müssen die Verwandten vom Prinzip her an Aufwand betreiben,

(Zuruf von Minister Lorenz Caffier)

um hier ein berechtigtes Interesse nachzuweisen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ruhe auf der Regierungsbank!)

um einfach hier dann auch eine Veränderung der Versorgung zu erreichen? Hier liegt aus unserer Sicht …

Frau Abgeordnete!

Ich komme zum Schluss.

… im System des Gesetzes ein großer Fehler vor und da gibt es Handlungsbedarf, der nicht nur damit geregelt ist, in den Krankenkassen etwas zu verändern, sondern am Gesetzestext. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2334. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2334 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD, bei Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Ich rufe damit auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2264. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2264 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD, bei Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Schlussfolgerungen aus dem Bericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ für die Kulturpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern ableiten, Drucksache 5/2266.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Schlussfolgerungen aus dem Bericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ für die Kulturpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern ableiten – Drucksache 5/2266 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Koplin. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie die Bundesrepublik insgesamt, so hat auch Mecklenburg-Vorpommern eine reiche, vielgestaltige Kulturlandschaft: öffentlich getragene und freie Theater, Orchester, Museen, eine bunte freie Szene, Bibliotheken, Musikschulen, Soziokultur, Kinder- und Jugendkunstschulen, Jugendzentren. Noch, möchte man sagen. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, die tatsächlich weit mehr ist als eine solche, sind Kunst und Kultur genauso gefährdet wie originäre Wirtschaftsbereiche, vielleicht sogar noch mehr. Aber von Investitionen in die Kultur ist derzeit nicht so sehr die Rede. Da geht es um Abermilliarden für die Banken, um Milliarden für die Wirtschaft und auch um Millionen für die Bildung, was gut ist. Aber gerade jetzt gilt es auf Kultur zu setzen: Kultur gegen die Krise, Kultur statt Konkurs.

In einem Interview während der diesjährigen Berlinale sagte der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker, Kultur und Kunst seien das Einzige, was uns aus der Krise führen könne. Das korrespondiert mit der Aussage, die im Vorwort des Schlussberichts der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages steht: „Kultur ist kein Ornament. Sie ist das Fundament, auf dem unsere Gesellschaft steht und auf das sie baut. Es ist Aufgabe der Politik, dieses zu sichern und zu stärken.“ Zitatende. Wenn diese Aussage auch am Beginn des Vorworts dieses über 500 Seiten umfassenden Berichts steht, so kann sie zugleich als Fazit gelten, als Fazit einer vierjährigen Arbeit, die erstmals wieder nach mehr als 30 Jahren die Situation von Kunst und Kultur untersucht. Sie zielt auf Langfristigkeit, also über die Tagespolitik hinaus. Das große Arbeitspensum hat in der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages begonnen und wurde, auch das ist ungewöhnlich, in der nachfolgenden Wahlperiode fortgesetzt und beendet.

Der Fortsetzungsbeschluss auf Bundestagsdrucksache 16/196 benennt für die Arbeit die kulturpolitischen Schwerpunkte. Sie umfassen, ich nenne nur die Kurzbezeichnungen:

„– Infrastruktur, Kompetenzen und rechtliche Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in Staat und Zivilgesellschaft,

die öffentliche und private Förderung und Finanzierung...

die wirtschaftliche und soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler,

Kulturwirtschaft...

kulturelle Bildung...

Kultur in Europa...“ und

„– Kulturstatistik...“

Dazu gab es 21 Expertengespräche, darunter zur Situation der UNESCO-Welterbestätten in Deutschland, zwei haben wir erfreulicherweise in Mecklenburg-Vorpommern, zur Bedeutung von Kunst und Kultur für Individuum und Gesellschaft, zur Interkultur, Auswirkungen der demografischen Veränderungen, zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler, zu freien Theatern und Soziokulturen. 22 Anhörungen fanden statt, darunter zur Kulturwirtschaft, demografischen Veränderung, Kultur im Kontext der Globalisierung. Zwölf Gutachten waren erstellt worden, darunter zu Theatern und Orchestern und zu objektiven und transparenten Förderkriterien staatlicher Kulturfinanzierung.

Das Gutachten zu Theatern und Orchestern erfolgte unter Beachtung des Spannungsfeldes von freiwilligen kulturellen Leistungen und Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand. Es macht Ausführungen zu Organisationsstrukturen, Kooperationen, Arbeits- und Sozialrecht sowie zur Finanzierung.

Das Gutachten für Förderkriterien wirft zum Beispiel auf Seite 117 die Frage auf, ob die Wirkung von Kunst unter dem Verdikt von Effektivität tatsächlich messbar sei und ob sie es überhaupt sein solle. Dazu formuliert es auf Seite 80 folgende ausgesprochen beachtenswerten Aussagen: „Kennzeichen einer Kulturpolitik“, die auf mehr Effektivität ausgerichtet werden soll und wird, ist eine – und jetzt zitiere ich – „tendenzielle Entstaatlichung..., eine kooperative Ausrichtung und ein instrumenteller Grundzug, der Kulturpolitik anschlussfähig machen soll an die Logik anderer Politikbereiche...“ Zitatende. Beispielsweise wird verwiesen auf Wirtschafts- und Standortpolitik, Bildungs- und Sozialpolitik, selbst innere Sicherheit und Außenpolitik.

Wir, seitens der LINKEN, wollen dieser Tendenz der Entstaatlichung nicht nachgeben, wir wollen auch hier das Primat der Politik. Unabhängig davon lässt sich sagen, dass in der Enquetekommission alle im Bundestag vertretenen Parteien mit ihren Sachverständigen mitarbeiten, das versteht sich, dass das aber in großer Übereinstimmung zwischen ihnen vonstatten ging, ist hervorhebenswert. Die Vorsitzende Frau Connemann, CDU, bezeichnete das als – Zitat – „Stärke der Kultur“. Bis auf wenige Ausnahmen wurden alle Punkte des Berichts fraktionsübergreifend beschlossen. Der Bericht enthält 465 Handlungsempfehlungen an Bund, Länder und Kommunen und andere Kulturadressatinnen und -adressaten. Zählt man auch weitere Anregungen hinzu, kommt man auf annähernd 500. Welch ein kulturpolitisches Kompendium!

Ich zitiere noch einmal aus dem Vorwort des Berichts: „Jedes der mehr als 50 behandelten Themen verdient eine öffentliche Debatte.“ Das gilt auch für MecklenburgVorpommern und für unsere eigene Arbeit. Alle staatlichen Ebenen sind dazu aufgerufen, auch die Politik unseres Bundeslandes. Klar ist indes, dass nicht jede der Handlungsempfehlungen der Kommission für unser Land von gleichem Gewicht ist, von gleicher Dringlichkeit. Klar ist indes aber auch, dass der Bericht nicht in den Schubfächern verschwinden darf. Die gezielte Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Enquetekommission kann und sollte dazu führen, für das kulturpolitische Handeln in unserem Bundesland neue Akzente zu setzen und neue Impulse auszulösen.

Kulturpolitik ist zuvörderst Ländersache. Deshalb will die Fraktion DIE LINKE mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung beauftragen, den Bericht der Enquete

kommission „Kultur in Deutschland“ hinsichtlich der Signalhaftigkeit der Handlungsempfehlungen für Mecklenburg-Vorpommern auszuloten und im Sinne einer Prioritätenliste oder besser noch einer kulturpolitischen Handlungsstrategie wesentliche Handlungsfelder zu identifizieren. Es soll eine nach inhaltlichen Schwerpunkten abgestufte Liste für kurze Mittel und langfristige Maßnahmen sein.

Wenn Sie sich, meine Damen und Herren, die Handlungsempfehlungen ansehen und einige der hier im Landtag ab 2008 behandelten Anträge zur Kulturpolitik in Erinnerung rufen, so werden Sie unschwer erkennen, dass meine Fraktion bereits einige Prioritäten gesetzt hat. Auch seitens der FDP sind Prioritäten gesetzt worden und hier zur Sprache gekommen. Von uns erkannte Schwerpunkte für eine Weiterentwicklung der Kulturpolitik unseres Bundeslandes hat meine Fraktion auf die Tagesordnung dieses Hohen Hauses gesetzt. Das betrifft: Interkultur im Rahmen Europas, Schutz und Förderung der kulturellen Minderheit der Sorben, kulturelle Infrastruktur und demografischer Wandel, Erhalt der Theater und Orchester des Landes in ihrer Vielfalt und Eigenständigkeit, der Entwurf eines Bibliotheksgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und die interkommunale Zusammenarbeit zur nachhaltigen Finanzierung von Kultureinrichtungen und Kulturangeboten.

Sie wissen, dass Sie mehrheitlich alle diese Anträge abgelehnt haben. In der Regel mussten dafür solche Argumente herhalten wie: „Das machen wir alles schon“ oder: „Das brauchen wir nicht“. Welche der annähernd 500 Handlungsempfehlungen aus den etwa 50 kulturpolitischen Themenfeldern sind aus Sicht der Koalition aber prioritär? Das wollen nicht nur wir, sondern auch die Kulturverbände, Vereine und Initiativen sowie die vielen Kulturengagierten im Land nach über einem Jahr wissen. Oder sind für SPD und CDU keine der Empfehlungen relevant? Das kann ich mir nicht vorstellen, denn so habe ich Sie bislang nicht erlebt. Dann verkünden Sie das auf der nächsten Landeskulturkonferenz, wenn ich mich irren sollte.

Eines ist seitens des Landtages bereits realisiert worden. Er beauftragt die Landesregierung, für die Aufnahme des Staatsziels „Kultur in das Grundgesetz“ initiativ zu werden. Dieser Beschluss wiederum war in der 4. Wahlperiode durch die damalige Koalition aus SPD und Linkspartei.PDS gefasst worden. Außer Berlin hat allerdings kein weiteres Bundesland seinen Blick in dieser Frage über den Gartenzaun hinausgerichtet. Außer den genannten Anträgen für neue Akzentuierungen in der Kulturpolitik fällt es meiner Fraktion nicht schwer, weitere Schwerpunkte zu benennen, die unserem Bundesland zum Vorteil gereichen würden. Dazu gehören zum Beispiel eine Erweiterung der Theaterförderung für die freien Theater und die Tanzszene wie für die freie Szene insgesamt, die dringend notwendige Verbesserung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler – damit werden wir demnächst bei Ihnen vorstellig –, die Kultur und Kreativwirtschaft, die kulturelle Bildung, die Teilhabe aller an der Kultur, das bürgerschaftliche Engagement, Fragen der gegenseitigen Relevanz von Spitzen- und Breitenkultur.

Beim bürgerschaftlichen Engagement vermittelt der Bericht eine bedeutsame Erkenntnis. Bezieht man die Zeitspenden ein, kommt man zu dem Ergebnis: „Der größte Kulturfinanzierer in Deutschland ist der Bürger in erster Linie als Marktteilnehmer (Kulturwirtschaft), in zweiter Linie als Spender und erst in dritter Linie als

Steuerzahler.“ Zitatende. Erst viel später kommt Sponsoring.

Besonders möchte ich auf Folgendes hinweisen: Themen wie Interkultur und Migrantinnen- und Migrantenkultur sind für unser gesellschaftliches Zusammenleben essenziell. Im Schlussbericht ist ihnen ein eigenes Kapitel mit weitreichenden Handlungsempfehlungen gewidmet. Verstärkt muss auch in unserem Bundesland den Herausforderungen an Kulturpolitik im Einwanderungsland Deutschland Rechnung getragen werden, als einer zunehmend multikulturellen und multiethnischen Gesellschaft. Damit verbunden sind neue Anforderungen an den interkulturellen Dialog und an interkulturelle Bildung. Es geht uns um Kultur in ihrer ganzen Vielfalt von den Künsten über die Pflege der Tradition und die Erinnerungskultur, die Soziokultur bis hin zu den populären Formen der Medienkultur. Es geht uns um mehr als um Angebotskultur, es geht um ein reiches Leben, um vielfältige kulturelle Aktivitäten und anregungsreiche kulturelle Milieus, um die Vermittlung von Werteorientierung auch in den zwischenmenschlichen Beziehungen, insgesamt also um eine humanitäre Ausgestaltung unserer Gesellschaft.

Bekräftigt wird mit dem Bericht der Enquetekommission der Bezug von Künsten und anderen kulturellen Ausdrucksformen zur Gesellschaft, das heißt, Gemeinschaft. Ferner wird ihr unverzichtbare Bedeutung – ich komme gleich zum Schluss – für die Gesellschaft bestätigt. Ich überspringe noch die restlichen Passagen und hoffe, dass wir uns heute zu diesem Sachverhalt verständigen können. Ich hoffe nach wie vor auch auf eine Zustimmung zu unserem Anliegen. Sollte diese Zustimmung nicht erteilt werden, werden wir diese und andere Themen oder abgeleitete Themen dann in den Bildungsausschuss bringen. – Ich danke Ihnen zumindest für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.