aber ich meinte eigentlich auch, etliche Argumente hier angebracht zu haben, warum wir genau dies nicht tun wollen.
Ich gehe davon aus, dass in üblicher Manier auch der Finanzausschuss und natürlich alle interessierten Mitglieder des Landtages auf dem Laufenden gehalten werden. Und ich möchte mich noch bedanken für die konstruktive Unterstützung im Finanzausschuss, denn ich hatte auch nicht das Gefühl, dass die LINKE bei dem Thema blockiert, sondern auch sehr an einem konstruktiven Prozess der Umsetzung des …
Ich hatte eigentlich im Finanzausschuss das Gefühl, dass wir Sie auch inhaltlich überzeugt haben. Wir wollen zügig was Vernünftiges tun.
In dem Sinne, mal abgesehen von diesem Antrag, hoffe ich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit, auch was dieses Thema anbelangt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die LINKE fordert in ihrem Antrag einen Nachtragshaushalt zum Konjunkturpaket II. Ich muss sagen, dass ich durchaus – das wird Sie vielleicht überraschen – Verständnis habe für diesen Antrag der Opposition, dem sich ganz offensichtlich auch die FDP anschließen wird, wenn ich den Änderungsantrag mal so werte. Er überrascht mich deswegen nicht, denn hier spiegelt sich etwas wider, was für die Opposition, glaube ich, auch normal ist. Eine gute Opposition sollte einen Nachtragshaushalt fordern, zumal es ja um das Königsrecht geht, um die Budgethoheit des Landtages. Insofern ist das eine völlig normale Forderung. Ich bin auch ganz ehrlich, wir haben das ausführlich diskutiert und sind in einen Abwägungsprozess getreten. Ich komme nachher noch mal darauf zurück, warum wir uns anders entschieden haben.
Was mich allerdings überrascht, ist, dass die FDP, die ja am Mittwochabend noch nicht bereit war, sich für die Budgethoheit des Landtages und die Budgetfreiheit des Landtages einzusetzen, heute hier ganz anders argumentiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte das ganz entscheidende und meiner Meinung nach auch wirklich ernst zu nehmende Gegenargument hier noch mal darstellen, denn es geht beim Nachtragshaushalt, wie wir wissen, um ein sehr umfangreiches Verfahren mit einem hohen Zeitaufwand, ich will ihn jetzt nicht exakt definieren. Der Änderungsantrag, insofern bin ich der FDP auch noch mal dankbar, die haben da ja etwas geholfen, die haben in ihrem Änderungsantrag den 30. September 2009 mal so terminiert. Insofern …
ich würde jetzt den 30.09.2009 nicht ungeprüft übernehmen, aber ich sage mal, nehmen wir mal an, die FDP hat recht mit dem 30.09.2009, dann dürfte allen klar sein, wie lange das hier dauern würde mit einem Nachtragshaushalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist auch unstrittig, egal, ob wir nun am 30.09.2009 landen oder am 01.09.2009,
ein Nachtragshaushalt würde mit einem erheblichen Zeitaufwand, demzufolge zu einem erheblichen Tempoverlust und den entsprechenden Konsequenzen führen und zur Verzögerung bei den dringend notwendigen Konjunkturimpulsen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, inwieweit Sie vor Ort Kontakt haben, mit den Leuten reden in den Kommunen. Ich nehme zumindest wahr, dass es dort eine sehr große Erwartungshaltung gibt in den Kommunen, bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber vor allen Dingen natürlich auch bei den Wirtschaftsunternehmen, hier insbesondere bei den Bauunternehmen, dass jetzt wirklich schnellstmöglich gehandelt wird,
Nächste Woche, am 11. März 2009, sollen die Verwaltungsvereinbarungen des Landes mit den Kommunen unterzeichnet werden, ein ganz wichtiges Datum und eine ganz wichtige Entscheidung. Und alles andere, was diesen Prozess konterkariert oder verzögern könnte, wäre schädlich für unser Land, das muss man einfach hier zur Kenntnis nehmen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das wird man in Zweiter Lesung des Nachtragshaushalts entscheiden können. – Toralf Schnur, FDP: Wenn man es gewollt hätte.)
wir haben uns in der SPD sehr gründlich mit Pro-undKontra-Argumenten auseinandergesetzt und uns dann in Abwägung aller Argumente schließlich entschieden, in dem Falle auf Tempo zu drücken, Gas zu geben, aber jeglichen Zeitverlust zu vermeiden, denn es ist so schon schwierig genug, die Erwartungen vor Ort zu erfüllen. Wir sind dann auch in einem Wettlauf, im Wettlauf mit dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen als Ergebnis der auch in Mecklenburg-Vorpommern verstärkt wirkenden Krise.
Und wir haben uns dann natürlich die Frage gestellt: Wie ist es zu lösen, sodass es letztendlich auch dem Haushaltsrecht entspricht? Dafür gibt es ein gutes Instrument, nämlich den Paragrafen 17 in unserem Haushaltsgesetz. Wir haben dieses Verfahren gewählt, und da der relativ umfangreich ist, der 17er, möchte ich mich darauf beschränken, nur den ersten, den entscheidenden Satz hier zu zitieren: „Das Finanzministerium wird ermächtigt, mit Zustimmung des Finanzausschusses“ des Landtages „zusätzliche, von Stellen außerhalb der Landesverwaltung für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellte Mittel maximal bis zur gleichen Höhe durch Mittel des Landes zu ergänzen.“ Diese Ermächtigung gilt auch für VE’s, also Verpflichtungsermächtigungen. Es ist selbstverständlich auch festgelegt, dass das entsprechend aus dem Landeshaushalt gegenfinanziert werden muss.
(Toralf Schnur, FDP: Und eine Haushaltsordnung gibt es auch noch. Da steht das aber ein bisschen anders drin.)
Dies alles haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 26. Februar 2009 im Finanzausschuss beraten und letztendlich auch entschieden.
Und ich möchte auch aus einer Verabredung aus dem Obleutegespräch berichten, wo wir uns ausdrücklich
darauf verständigt haben, dass der 26. Februar 2009 dem Finanzausschuss, auch allen anderen Fachpolitikern angeboten wird, um dort im Finanzausschuss zu beraten. Einige haben davon Gebrauch gemacht. Es gab auch Fachausschüsse – wie der Agrar- und Umweltausschuss und, ich glaube, der für Verkehr, Bau und Landesentwicklung ebenfalls –, die haben sich praktisch mit der Vorlage zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II befasst, also mit der Beschlussvorlage des Finanzausschusses. Ich glaube, das ist auch richtig so. Ich gehe davon aus, dass auch zukünftig in den nächsten Wochen und Monaten selbstverständlich das Thema weiterberaten werden kann, denn es gibt eine Reihe von interessanten fachpolitischen Aspekten bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II und nicht nur die reine Beschlusslage zu den Zahlen, das heißt also praktisch, zum Finanzvolumen.
Da gibt es noch die Frage von Frau Schwebs: Wie kann man das alles nachvollziehbar machen (Haushaltswahr- heit und -klarheit)? Wenn man sich die Vorlage ansieht, die wir im Finanzausschuss beschlossen haben, ich glaube, dann kann man titelgenau sehr gut mit Haushaltswahrheit und -klarheit nachvollziehen,
welche Titel für Einnahmen beziehungsweise welche Titel für Ausgaben schließlich dort eingesetzt werden.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, man sollte sich wirklich mal die Mühe machen, sich den Artikel 7 des Gesetzes zum Zukunftsinvestitionsgesetz zwischen Bund und Ländern vorzunehmen. Dann wird man sicherlich sehr schnell begreifen, dass unsere eigenen Entscheidungsspielräume bei dem Thema außerordentlich gering sind und demzufolge auch die Frage der Sinnhaftigkeit solch eines Nachtragshaushaltes zumindest aus inhaltlichen Gründen sicherlich zu hinterfragen wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, und es wird Sie nicht überraschen, dass wir sowohl den Änderungsantrag der FDP
ablehnen werden als auch den Antrag der LINKEN mit der Forderung nach einem Nachtragshaushalt ablehnen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.