Protokoll der Sitzung vom 01.04.2009

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das ist rechtlich unbestimmt.)

Im Absatz 7 geht es dann um weitere Leistungen, für die gesondert Gebühren und Entgelte erhoben werden

können. Dazu zählen – dann auch wieder „insbesondere“ genannt, also die Aufzählung ist nicht vollständig, sondern kann ergänzt werden – Angebote, die unterbreitet werden und nicht Bestandteil von Prüfungs- und Studienordnungen sind, im Sprachbereich, Zulassungsentscheidungen zum Studienkolleg, Fernstudium, insbesondere auch dort wieder Bereitstellung von Fernstudienmaterialien und so weiter. Das ist dann eine zweite Gebühr, die erhoben werden kann oder detailliert dann auch weiter für die anderen Leistungen gilt.

Und dann kommt in Absatz 8 die Benennung von weiteren Gebühren. Das sind Versäumnisgebühren, deren Berechtigung niemand in Zweifel zieht, das will ich deutlich sagen, auch die betroffenen Studenten nicht.

Aber wenn ich das alles zusammenzähle, kann eine ganze Menge an verschiedenen Gebühren, Gebührentatbeständen in den entsprechenden Ordnungen der Universitäten und Hochschulen aufgeführt werden. Und wir halten das nach wie vor für nicht zulässig und nicht gut für ein Land, das der Jugend insbesondere Bildungschancen geben will.

Auf die Nummer 2 bin ich schon eingegangen, in Paragraf 31, den Sie vergessen hatten, und wo jetzt mit einem Änderungsantrag das nachgeholt wird.

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Das ist kein Änderungsantrag, das ist eine Berichtigung.)

Ich komme zum Schluss: Die Linksfraktion unterstützt die vorgesehene Änderung des Verfahrens zur befristeten/unbefristeten Berufung von Professuren. Dadurch wird es entbürokratisiert und die Kompetenzen der Hochschulen werden gestärkt. Das sehe ich ganz genauso wie der Minister. Die Einführung einer pauschalen Verwaltungsgebühr lehnen wir entschieden ab. Damit wird die Tür geöffnet für weitere Studiengebühren, auch wenn Sie das Gegenteil behaupten. Die ohnehin vorhandene Tendenz zur sozialen Selektion an Hochschulen in Deutschland wird dadurch verstärkt. Dem werden wir weiterhin Widerstand entgegensetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Professor Methling.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brodkorb für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorsitzende des Ausschusses hat in ihrem Bericht bereits dargelegt, dass sich die beiden Änderungsgesetze schon lange im Verfahren befinden. Insofern ist es gut, dass wir heute endlich zum Abschluss kommen. Die Hochschulen erwarten das auch.

Zur dritten Änderung des LHG möchte ich eigentlich gar nichts ausführen, weil das hier weitgehend streitfrei zu sein scheint und der Minister dazu auch schon die nötigen Worte verloren hat. Aber ich möchte mich noch mal kurz der vierten LHG-Änderung widmen, in der es ja um die Verwaltungsgebühren geht.

Noch mal zum Hintergrund: Was war das Problem? Aus dem März 2008 stammt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die den Gesetzgeber aufgefordert hat, das Landeshochschulgesetz im Hinblick auf Verwaltungsgebühren zu präzisieren, und solange diese Präzisierung nicht vorgenommen ist, bestimmte Tatbestände

nicht mehr herangezogen werden können, um Verwaltungsgebühren zu erheben.

Die Koalitionsfraktionen haben daraufhin den Vorschlag unterbreitet, dass eine Pauschale in Höhe von 50 Euro pro Semester und Studierenden zur Beteiligung an den Verwaltungskosten eingeführt wird, aus zwei Gründen: erstens, weil eine erhebliche Zahl anderer Bundesländer eine solche Verwaltungsgebühr im Rahmen eines pauschalierten Modells vorsieht, und zweitens, weil dies aufseiten der Hochschulen einen erheblichen Beitrag zum Demokratieabbau leisten könnte, weil nicht für jeden einzelnen Tatbestand ein Verwaltungsakt ausgelöst werden muss, sondern dies pauschal abgegolten wird.

Dann hatten wir eine Anhörung. In dieser Anhörung gab es eine sehr differenzierte Diskussionslage. Die Studierendenvertreter haben erwartungsgemäß diesen Vorschlag abgelehnt. Ich denke, das war für niemanden eine Überraschung. Bei den Hochschulleitungen sah es aber deutlich anders aus: Die Hochschule Neubrandenburg, die HMT und die Universität Greifswald haben sich für ein solches Modell ausgesprochen. Die Universität Greifswald hat allerdings noch die Höhe infrage gestellt. Die Hochschule Wismar hat explizit dafür plädiert, den Hochschulen selbst zu überlassen, welche Gebühren und Entgelte sie im Verwaltungsbereich erheben.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das ist de facto doch im Fünfer so geregelt.)

Und ausschließlich die Hochschulen Rostock und Stralsund waren vehement gegen jede Form einer solchen Verwaltungskostenbeteiligung.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Da sich der Landtag, denke ich, nicht als Zwangsbeglückungsanstalt versteht, haben die Koalitionsfraktionen daraus die Schlussfolgerungen gezogen, dem Vorschlag der Hochschule Wismar zu folgen und zu sagen: Wenn es eine unterschiedliche Interessenlage der Hochschulen gibt, was die Beteiligung an den Verwaltungskosten angeht, dann überlassen wir es im Rahmen der Hochschulautonomie den Hochschulen, selbst zu entscheiden, was sie tun. Wir überlassen es den Hochschulen selbst.

Ich möchte hierzu folgende vier Punkte vielleicht noch präzisierend ausführen:

Erstens. Die Hochschulen entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Gebrauch machen von dieser Regelung.

Zweitens. Die Koalitionäre schlagen ihnen vor, für die allgemeinen Verwaltungsleistungen jedoch einen Höchstbetrag von 50 Euro vorzusehen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nur für einen Pauschalbetrag ist das geregelt. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Ja, für den Pauschalbetrag.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, wenn sie einzeln erheben, ist es mehr. Gucken Sie mal genau hin!)

Drittens. Wir regeln gesetzlich, dass der Verbleib der Mittel bei den Hochschulen gesichert ist. Das heißt, es wird neu in das Gesetz aufgenommen.

Viertens. Der Absatz 12 stellt sicher, dass weitere Gebühren – außer die dort genannten oder in der Sache daraus ableitbaren, darauf bezieht sich das Wörtchen „insbesondere“ – nicht zulässig sind und außerdem natürlich die Hochschulen auch von Ermäßigungstatbeständen Gebrauch machen können, zum Beispiel aus sozialen Gründen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass das – insofern kann man das ganz unaufgeregt diskutieren – insgesamt eine sinnvolle Lösung ist, den Hochschulen dies selbst zu überlassen. Ich möchte daher zum Abschluss meiner Rede kurz noch mal auf Herrn Professor Methling eingehen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie meinen also, es wird keinen Druck geben auf die Hochschulen?)

Sie haben folgende Formulierung verwendet: Es werde eine Tür geöffnet.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

Es handelt sich um die Einführung von Verwaltungsgebühren. Die Koalitionäre würden den Schwarzen Peter an die Hochschulen schieben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Und wir würden jetzt beginnen, Verwaltungsgebühren einzuführen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Studiengebühren habe ich gesagt.)

Meine Damen und Herren, diese Wortwahl stammt aus der Abteilung „Tricksen und Täuschen“. Ich muss das so deutlich sagen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, Sie tricksen und täuschen mit Ihren Ausführungen.)

Herr Professor Methling, ich zitiere aus dem heute gültigen Hochschulgesetz, beschlossen von der rotroten Koalition im Jahre 2002. Ich vermute, viele aus Ihrer Fraktion werden seinerzeit die Hand gehoben haben.

(Reinhard Dankert, SPD: Alle.)

Die derzeit gültige Gesetzesfassung lautet: „Die Hochschulen können … Gebühren, Beiträge und Entgelte nach Maßgabe … von Satzungen erheben, die der Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bedürfen.“

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Richtig.)

Ich mache mal die kurze Fassung: Die Hochschulen können Gebühren, Beiträge und Entgelte erheben.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Richtig.)

Wenn Sie das ernst meinen, was Sie hier gesagt haben, dann haben Sie selbst dazu beigetragen, den Schwarzen Peter an die Hochschulen zu schicken, dort Druck zu erhöhen und Verwaltungsgebühren einzuführen. Ich weiß nicht, ob Sie nicht darüber informiert sind, dass die Hochschulen seit Bestehen des Landes Verwaltungsgebühren erheben wie in jedem anderen Bundesland auch.

(Harry Glawe, CDU: So ist das.)

Und dass sie selbst, sie …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie verpflichten jetzt die Hochschulen, 50 Euro zu erheben.)

… sollen oder müssen und können – der Unterschied zwischen diesen verschiedenen Verben ist uns ja allen gegenwärtig. In diesem Gesetz steht „können“. Die Hochschulen entscheiden selbst, was sie tun.