Meine Damen und Herren, das, was damals galt, gilt, so fürchte ich, auch heute noch. Normen und Standards haben nicht nur auf der einen Seite Parlamentarier, die sagen, wir wollen deregulieren und wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken, sondern Normen und Standards haben auch Anwender, die mit diesen Normen und Standards zu leben gelernt haben, die sie möglicherweise sogar vermissen werden, wenn es sie nicht mehr gibt.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sehr richtig, Heinz. Sehr richtig, so ist es. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Und die Arbeit, Normen und Standards infrage zu stellen, zu deregulieren und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, das ist keine einfache Aufgabe, sondern das ist teilweise ziemlich schwierig. Und wir müssen konstatieren, das Ziel der ernsthaften Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, in diesem Ziel sind wir uns einig, wir sind aber diesem Ziel einer ernsthaften Deregulierung und einer ernsthaften Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in diesem Feld mit dem Standardöffnungsgesetz, wenn überhaupt, nur einen winzigen Schritt nähergekommen.
Deswegen, meine Damen und Herren, halte ich es für sinnvoll, dass wir uns nicht einfach nur darüber unterhalten, ob dieses Gesetz verlängert wird oder ob es jetzt auslaufen soll, sondern dass wir uns vor allen Dingen darüber unterhalten, wie wir uns diesem Problem der Normen, der Standards und, ich muss sagen, dem auswuchernden Ausmaß von solchen Normen und Standards wirkungsvoll nähern und wie wir hier zu echten Schritten nach vorn kommen.
Ich glaube, in dieser Zielsetzung sind sich die Antragsteller und die übrigen demokratischen Fraktionen dieses Hauses absolut einig.
Deswegen, meine Damen und Herren, würde ich gern namens meiner Fraktion dem Gedanken einer Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Innenausschuss zustimmen.
Frau Měšťan, Sie haben Herrn Dr. Jäger zitiert, der sinngemäß gesagt hat, lass die Kommunalpolitiker mal machen, da kommt schon was Vernünftiges bei raus. Diesen Glauben von Dr. Jäger teile ich absolut. Wir werden versuchen, uns diesem schwierigen Problem gemeinsam zu näheren.
Wir sollten es wirklich offen, ergebnisoffen tun und sehen, wie wir hier zu optimalen Ergebnissen kommen, denn das Problem ist es wert. Ich glaube, wir sind dazu auch in der Lage. Ich bitte Sie also, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus der Diskussion ist ja eins herausgekommen, und zwar, dass dieser Gesetzentwurf bekanntermaßen eine lange Vorgeschichte hat. Wir maßen uns als FDP-Fraktion an, ja nun erst seit zweieinhalb Jahren hier im Landtag vertreten zu sein, und deswegen können wir diese Diskussion auch ganz neutral und offen für uns als Fraktion eröffnen.
Im Jahr 1999 haben sich einerseits die CDU-Fraktion und andererseits die Fraktionen von SPD und damals noch, lieber Kollege Methling, PDS,
nach einigem Hin und Her auf die Verabschiedung des sogenannten Standardöffnungsgesetzes geeinigt. Das Gesetz war auf fünf Jahre befristet, meine Damen und Herren, und im Jahre 2004 wurde es quasi verlängert um weitere fünf Jahre. Und nun, sehr geehrte Damen und Herren, rechtzeitig vor Ende des Jahres 2009
und vor allem rechtzeitig vor der Kommunalwahl im Land soll es noch einmal um zwei Jahre verlängert werden. Dazu soll nun per Gesetz festgelegt werden, eine Evaluation des Standardöffnungsgesetzes vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, wenn man sich die Berichte über den Stand des Verfahrens nach dem Standardöffnungsgesetz über die Jahre ansieht, stellt man durchaus fest, dass diese Diskussion doch sehr übersichtlich, um nicht zu sagen, sehr dünn ausgefallen ist.
Das ist jedenfalls ein Indiz dafür, dass die seinerzeit in der Diskussion stehende Ermächtigung nur in vergleichsweise geringem Umfang in Anspruch genommen worden ist. Das haben meine Vorredner und insbesondere auch der Kollege Minister hier deutlich vorgebracht. Dennoch stellen sich für uns, und das will ich ganz deutlich sagen, als FDP-Fraktion, die wir seinerzeit in den parlamentarischen Beratungen nicht vertreten waren, ganz andere Fragen: Warum geht man nicht an die infrage kommenden Normen, ob es das Gesetz ist, ob es eine Verordnung ist oder ob es eine Verwaltungsvorschrift ist, heran und ändert diese bei Bedarf?
Seinerzeit hat man die Notwendigkeit dieses Gesetzes damit begründet, dass in bestimmen Fällen die Kommunen die Möglichkeit haben müssen, von gesetzten Standards abweichen zu können, anderenfalls würde man zum Teil fast schon absurde Ergebnisse erzielen. Und dazu wurde seinerzeit, meine Damen und Herren, auch folgendes Beispiel genannt: Wenn sich bei einer Schule herausstellt, dass die Mindestbreiten eines Flures oder einer Treppe um wenige Zentimeter unterschritten wurden, Stichwort Fluchtweg, dann bedeutet die Einhaltung der Norm erhebliche Umarbeiten. Es kommt dann im Zweifel vor, dass dieser Umbau, die Renovierung oder die Rekonstruktion unterbleibt, weil das Geld für diese sehr umfängliche Maßnahme nicht da ist. Damit würde der Bau dieses Fluchtweges dann entfallen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach diesem Beispiel aus der Debatte im Juli 2000 war beziehungsweise ist man geneigt, der Intention des Standardöffnungsgesetzes durchaus zu folgen. In der Debatte seinerzeit im Oktober 1999 wurde aber von meinem geschätzten Kollegen Heinz Müller von der SPD-Fraktion, wie ich meine, richtigerweise Folgendes gesagt:
Ja, bei dem Thema kann man ja auch darauf zurückgreifen, was hier in der damaligen Debatte durchaus als sinnvoll anerkannt wurde.
„Ich sehe es aber unabhängig“ – ich darf hier zitieren – „von diesem Ziel sehr wohl auch als notwendig an, daß wir uns langfristig damit befassen, die vorhandenen Normen und Standards Stück für Stück zu überprüfen, zu durchforsten, auf Abschaffbarkeit hin zu überprüfen oder zumindest daraufhin, ob man hier eine Veränderung vornehmen kann.“ Und damit will ich das Zitat beenden.
Meine Damen und Herren, Recht hat er in diesem Punkt. Und so wird auch der viel zitierte Schuh daraus, statt dieses Gesetz immer und immer wieder zu verlängern, ist die Landesregierung aus unserer Sicht, aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion, aufgefordert, die Gesetze und untergesetzliche Normen daraufhin zu überprüfen,
Die jeweiligen Fachgesetze und sonstigen Vorschriften müssen so ausgestaltet sein, dass diese zum Teil skurilen Fälle überhaupt nicht mehr auftreten können. Es ist auch eher ein Armutszeugnis für den Landtag als Gesetzgeber, seine Kompetenzen ein Stück weit herzugeben, weil die Fachgesetze, die wir hier beschließen, teilweise untauglich sind. Der Kollege Müller von der SPD-Landtagsfraktion hat seinerzeit zu Recht gesagt, die Normen müssen auch auf Abschaffbarkeit hin überprüft werden. Das war im Jahre 1999, meine sehr verehrten Damen und Herren, und es ist heute noch richtig, lieber Kollege.
(Heinz Müller, SPD: Die sind doch heute noch richtig. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Da gab es drei Deregulierungsgesetze und jetzt ein viertes.)
Und wenn das dann umgesetzt ist, benötigt man dieses Gesetz nicht mehr. Es wäre ein weiterer Beitrag für den Bürokratieabbau und im Zweifel auch für die Deregulierung.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion wird heute trotz alledem der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen,
allerdings nicht, um stereotyp zu einer kommentarlosen Fortschreibung des in Rede stehenden Gesetzes zu kommen,
sondern um ganz gezielt die Fortschritte bei diesem Prozess der Deregulierung zu hinterfragen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schönes Papier hat die FDP. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Für und Wider dieses Standardöffnungsgesetzes wurde hier von allen Rednern ja schon ausführlich gesprochen, Frau Měšťan hat auf die Zuständigkeiten der Kommunalpolitiker hingewiesen und ich selber bin kommunalpolitisch tätig. Vielleicht wären wir im Jahre 2008 die einzige Gemeinde gewesen, die dieses Standardöffnungsgesetz in Anspruch genommen hätte,
wenn der Träger einer Kindertagesstätte mitgespielt hätte. Er hat es nicht gemacht bei einem Schulbau und so ist es wahrscheinlich dazu gekommen, dass im Jahre 2008 nicht einer einen Antrag zum Standardöffnungsgesetz gestellt hat.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Genau, ja. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sollten die Türen kleiner sein oder was?)
Herr Leonhard von der FDP hat auf einige Mängel hingewiesen und auch der Kollege Müller hat auf Wichtigkeiten hingewiesen, die zu tun sind. Wir werden uns einer Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE anschließen