Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 38 nach dem Tagesordnungspunkt 16 und den Tagesordnungspunkt 17 nach dem Tagesordnungspunkt 37 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Damit ist die genannte Änderung der Reihenfolge der Beratungsgegenstände gemäß Paragraf 74 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages beschlossen.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/2414 ein Antrag zum Thema „Programm zur Vorsorge und Krisenbewältigung in der Agrarwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern kurzfristig auflegen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drit
tel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Herr Professor Tack, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Dringlichkeit unseres Antrages will ich kurz in drei Punkten begründen:
Erstens. Die gesamtwirtschaftliche Lage der Agrarwirtschaft in unserem Lande hat sich in den letzten Monaten und Wochen dramatisch verschlechtert. Entscheidungen dulden also heutzutage keinen Aufschub mehr. Ich will darauf hinweisen, dass die Erzeugerpreise und die Preise der Veredlungsprodukte stark gesunken und auf einem Tiefststand sind und dass sich die Absatzmöglichkeiten verschlechtert haben.
Zweitens. Die Agrarwirtschaft fand in den Konjunkturprogrammen bisher kaum Berücksichtigung. Auch die Agrarministerkonferenz in Magdeburg hat keine greifbaren Signale für eine notwendige Unterstützung der Agrarwirtschaft geliefert.
Drittens. Gezielte Stabilisierungsmaßnahmen zur Sicherung der Liquidität, der wettbewerblichen Rahmenbedingungen, der Marktentlastung und weiterer Begleitmaßnahmen sind kurzfristig oder sofort erforderlich, um zu erreichen, dass der bedeutendste Wirtschaftszweig bei uns im ländlichen Raum erhalten bleibt.
Ich lasse jetzt darüber abstimmen. Wer der Erweiterung der Tagesordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung einstimmig beschlossen.
Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der morgigen Sitzung behandeln? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir reihen es so in die Tagesordnung ein.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 5/2398. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/2417 vor.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/2398 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Borchardt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf Drucksache 5/2398 hat Ihnen der Petitionsausschuss bereits seine zweite Beschlussempfehlung des Jahres 2009 vorgelegt. Mit dieser Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, insgesamt 133 Petitionen abzuschließen. Das sind 133 Einzelfälle, in denen sich Bürger mit ihren Anliegen an den Landtag gewandt haben und von uns Hilfe erwarteten.
Zur Beratung dieser Petitionen hat der Petitionsausschuss fünf Ausschusssitzungen, davon eine Ortsbesichtigung, durchgeführt. Diese führte den Petitionsausschuss nach Schwaan. Hier wird zurzeit eine Brücke erneuert, wodurch verschiedene Einrichtungen, darunter das Haus zur Betreuung und Pflege von Menschen im Wachkoma, nur über einen erheblichen Umweg zu erreichen sind. Mit diesem Problem wandte sich der Petent unterstützt von der Leiterin der Einrichtung an alle Mitglieder des Landtages in diesem Wahlkreis, unter anderem an den Minister für Verkehr und die Abgeordnete Frau Schwebs. Letztere empfahl, den Petitionsausschuss mit einzubeziehen. Nach Bekanntwerden des Problems entschieden wir uns, weil die Zeit drängte, so schnell wie möglich eine Ortsbesichtigung durchzuführen. An dieser Stelle meinen Dank an alle Berichterstatter für die Bereitschaft, hier schnell zu handeln.
Mit dieser Ortsbesichtigung und dem engagierten Vorgehen des Petitionsausschusses im Nachgang dazu ist es gelungen, die Situation der betroffenen Menschen deutlich zu verbessern. An dieser Stelle ein Dankeschön an alle beteiligten Verwaltungen für die schnelle Prüfung unserer während der Ortsbesichtigung diskutierten Lösungsansätze.
Dieses eine Beispiel macht deutlich, dass eine vom Verständnis für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geprägte Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und dem Petitionsausschuss eine wesentliche Grundlage für unsere gemeinsame Arbeit ist. Grundlage hierfür sind bereits die Stellungnahmen der Ministerien, die am Beginn eines jeden Petitionsverfahrens vom Ausschusssekretariat abgefordert werden. Diese weisen eine unterschiedliche Qualität auf. Während einige kurz und knapp den Sachverhalt darstellen und eine rechtliche Würdigung vornehmen, versorgen andere Ministerien den Petitionsausschuss mit umfangreichen Hintergrundinformationen, die eine Entscheidungsfindung des Ausschusses erleichtern. Zu nennen sind an dieser Stelle besonders Petitionen von Strafgefangenen, die vom Justizministerium in der Regel sehr umfangreich bearbeitet werden.
Problematisch wird es, wenn die Ministerien den Petitionsausschuss nur unvollständig informieren, die Darstellung allzu oberflächlich ist oder ein Ministerium für sich entscheidet, dass die Petition nunmehr abgeschlossen ist und dem Petitionsausschuss weitere Informationen nicht mehr zustehen. Dies erschwert die Arbeit des Petitionsausschusses im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ungemein, weil dieser dann einen Teil seiner Kraft und seiner Zeit dazu verwenden muss, seine im Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz festgeschriebenen Rechte durchzusetzen.
Noch schwieriger wird es allerdings, wenn dem Petitionsausschuss Sachverhalte dargestellt werden, die unzutreffend sind beziehungsweise die nach kurzer Zeit gemäß Pressemitteilung der beteiligten Ministerien völlig anders als noch in den Ausschussberatungen dargestellt werden, so geschehen im Zusammenhang mit der Petition 2008/00266, in Ihren Unterlagen die laufende Nummer 93 der Ihnen vorliegenden Sammelübersicht.
Der Petent beklagte sich hier, dass der Beschluss des Landtages – die Ausbaggerung des Nothafens Darßer Ort – bisher nicht umgesetzt wurde. In der Stellungnahme der Landesregierung und einer hierzu am 26.02.2009 mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums und des Verkehrsministeriums durchgeführten Ausschussberatung wurde den Ausschussmitgliedern umfangreich erläutert, dass zwar die Notwendigkeit der Ausbaggerung des Nothafens grundsätzlich nicht bestritten werde, der Landtag allerdings einen Beschluss dahin gehend gefasst habe, dass die Ausbaggerung erst erfolgen könne, wenn die Investition in einen Ersatzhafen gesichert sei. Die Frage, wann die Investition als gesichert anzusehen sei, wurde dahin gehend beantwortet, dass sich dazu das Raumordnungsverfahren und die Aufstellung des Bebauungsplanes, die in der Planungshoheit der Gemeinde liegt, zumindest in vorgerücktem Stadium befinden müssen.
Da der Ersatzhafen in den betroffenen Gemeinden sehr umstritten ist, befindet sich das Raumordnungsverfahren derzeit erst in der Vorbereitungsphase. Demzufolge könne der Landtagsbeschluss, den Nothafen letztmalig auszubaggern, erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Daraufhin beschloss der Petitionsausschuss, dem Landtag zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, den Nothafen umgehend auszubaggern, nicht entsprochen werden kann. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen heute zur Beschlussfassung vor.
Gestern nun – also knapp fünf Wochen nach der Sitzung des Petitionsausschusses – konnten wir der Presse entnehmen, dass der Nothafen ausgebaggert wird und das Verkehrsministerium bereits mit den Vorbereitungen begonnen habe. Und das war vor fünf Wochen noch völlig unbekannt, ja nicht einmal vorhersehbar? Der Pressesprecher des Wirtschaftsministeriums hatte laut demselben Zeitungsartikel dem Verkehrsministerium vor einer Woche mitgeteilt, dass die Finanzierung des neuen Hafens als gesichert anzusehen ist. Wir fragen: Völlig überraschend? Und was ist mit dem Raumordnungsverfahren und der Aufstellung des Bebauungsplanes? Befindet sich beides jetzt überraschenderweise in vorgerücktem Stadium?
Egal wie man die Situation um den Nothafen Darßer Ort politisch bewertet, die Erfüllung der Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag muss an dieser Stelle heftig kritisiert werden. Es kann nicht sein, dass dem Landtag beziehungsweise einem seiner Ausschüsse Argumente dafür geliefert werden, dass etwas nicht geht, was wenige Wochen später scheinbar mühelos möglich ist.
Und ich gebe dabei zu bedenken, dass insbesondere der Petitionsausschuss dem Petenten genau die Stellungnahme, über die wir diskutiert haben im Ausschuss, zur Kenntnisnahme gegeben hat, also die von Ihnen vorgetragenen Argumente, und warum diesbezüglich seinem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Selbst wenn sich eine neue Situation völlig überraschend ergeben
hätte, hätte es sich nach unserer Meinung, nach unserem Verständnis gehört, den Petitionsausschuss darüber zu informieren, denn dass eine Petition in der Angelegenheit vorliegt, war der Landesregierung, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, bekannt. Gut, dass wir über die neue Situation bereits gestern, also vor der Beschlussfassung des Landtages, bezüglich oben genannter Petition durch die Zeitung erfahren haben.
Vor diesem Hintergrund stellen wir den Antrag im Namen der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und FDP, dem nunmehr vorgelegten Änderungsantrag und der geänderten Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Werte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Wie immer sollten wir uns mit einigen hier zur Abstimmung und zur Kenntnisnahme vorliegenden Petitionen doch etwas mehr beschäftigen, unter anderem auch deshalb, weil, wie ich schon mehrmals darauf aufmerksam machte, der Petitionsausschuss, wenn er bestimmte Petitionen zur Begutachtung, zur weiteren Bearbeitung, zur Berücksichtigung in die Landesregierung und in die Fraktionen gibt, dies nicht tut, weil der Petitionsausschuss denkt, die anderen haben nichts zu tun, sondern weil er denkt, dass es Probleme gibt, Dinge gibt, die wir im Petitionsausschuss nicht umfangreich, nicht umfassend klären konnten, weil für die Klärung mehr Menschen hinzugezogen werden müssen, sprich wir hinzugezogen werden müssen, um die Dinge in eine andere Richtung oder in eine richtige Richtung laufen zu lassen. Ich möchte dabei auf ganz bestimmte Petitionen aufmerksam machen, insgesamt auf vier.
Und zwar haben wir wieder in der verabredeten Zeit Petitionen gehabt, die sich um Schulwesen im weitesten Sinne des Wortes rankten. Dabei waren wieder Petitionen bei uns vorliegend, wo sich Lehrer, Eltern oder auch Schüler ganz direkt an uns wandten und uns darum baten, dafür zu sorgen, dass es weniger Unterrichtsausfall gibt. Ganz konkret waren das in einer Petition Schülerinnen und Schüler einer 10. Klasse, die durch den Ausfall des Mathematikunterrichtes befürchteten, dass sie für die Prüfung nicht rechtzeitig fit gemacht sind.
Die Art und Weise, wie dann durch den Petitionsausschuss vorgegangen wurde, erbrachte letztendlich, dass eine Regelung gefunden wurde. Insgesamt mussten wir allerdings feststellen, dass sehr wohl glaubhaft dargestellt wurde, dass die örtliche Schule rechtzeitig an das Schulamt herangetreten war und darauf aufmerksam gemacht hatte, dass ein Lehrer für längere Zeit krankgeschrieben sein wird und demzufolge für Abhilfe gesorgt werden muss, sprich um einen Ersatz gebeten hat. Ganz kompliziert wurde es, als dann noch der Ersatzlehrer oder die Ersatzlehrerin erkrankte und demzufolge wieder kein Unterricht gegeben werden konnte.
Ich denke mir, in diesen Fällen ist es bitter und dringend notwendig, dass wirklich schnell und unkompliziert geholfen wird. Wir können nicht auf der einen Seite verlangen, dass unsere Schülerinnen und Schüler durch ihre Abschlüsse zeigen, dass sie fit fürs Leben sind, dass sie in ihren Bewerbungen zeigen, was sie alles können, wenn das Simpelste nicht gewährleistet ist, nämlich ein regelmäßiger Unterricht, ohne dass durch das Vorschieben von allen möglichen Dingen, die gelingen könnten oder nicht gelingen könnten, Woche für Woche Unterricht ausfällt.
Wir haben weiterhin Petitionen gehabt zum Baurecht, wo in der Zwischenzeit bei diesen und jenen Dingen auffällt, dass oftmals die Angelegenheiten durch Ortsbesichtigungen geregelt werden können.
Im Sozialministerium wird auf eine sehr intensive Art und Weise für die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern gesorgt, um zu regeln und zu richten, dass sie fähig sind, nach den Gesetzlichkeiten zu agieren, dass sie aber auch wissen, auf welche Art und Weise sie links und rechts gucken müssen, um alles auszuschöpfen, was es gibt.
Bei manchen Dingen, die wir in Richtung Baurecht in Petitionen finden, haben wir vermehrt das Gefühl, dass jeder strikt nach Worten sucht und ganz vergisst, nach rechts und links zu gucken, auf welche Art und Weise er agieren sollte, um im Sinne des Betroffenen zu handeln. Ich betone, nicht wider das Gesetz, aber im Sinne des Betroffenen, was das Gesetz hergibt.
Eine sehr bedrückende Petition war eine Petition einer Schülerin, die in der dualen Ausbildung ist. Diese Schülerin stammt aus einem Haushalt, der finanziell nicht sehr fähig ist. Demzufolge besteht das Problem, dass die Schülerin, wenn sie während ihrer dualen Ausbildung im Blockunterricht im Internat übernachten muss, weil dieser Blockunterricht entfernt von ihrer Wohnung stattfindet, die Internatskosten nicht bezahlen kann, dafür aber auch keine Zuschüsse bekommt.
Wir haben zusammen mit dem Sozialministerium, dem Kultusministerium und auch dem Innenministerium alle Gesetzlichkeiten sehr intensiv hin und her gewälzt. Es besteht im Moment wirklich keine gesetzlich verbriefte Möglichkeit, dass Kinder aus Elternhäusern mit finanziellen Schwächen diesen Internatsaufenthalt in irgendeiner Weise unterstützt bekommen können. Das Bildungsministerium hat ausgerechnet, dass es im Moment 3.000 Schülerinnen und Schüler hier in MecklenburgVorpommern betrifft und für diese ungefähr 1 Million Euro notwendig wäre für die Unterstützung, damit sie trotz Finanzprobleme in der Familie ihre Ausbildung weiterführen können zu einem guten Ende.
Ich denke, bei der Haushaltsberatung dieses Jahr, und so sind wir in der Diskussion zu diesem Problem auch verblieben, sollten wir sehr wohl darauf achten, dass für solche Fälle Geld eingestellt wird, damit wir den Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Haushaltslage ihrer Familien wirklich gewähren können, dass sie ihre Ausbildung bis zum Ende gestalten können und nicht vorher abbrechen müssen.
Ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass trotz aller Arten und Weisen, die wir erhofft hatten oder die viele von uns erhofft hatten, die Petitionen in Richtung Wasser/Abwasser/Regenwasserentwässerung nicht zurückgegangen sind. Wir haben nach wie vor in diesem Bereich Petitionen, die zu bearbeiten sind. Allerdings haben wir in
der Zwischenzeit auch Petitionen, und das ist neu, die sich auf rückwirkende Erhöhungen von Geldern beziehen. Das ist neu und da sollten wir als Kommunalvertreterinnen und -vertreter oder die Kommunalvertreterinnen und -vertreter, die wir kennen, darauf hinweisen, dass da genau geguckt wird. Es ist ein Ausdruck von Planungsfähigkeit oder von Planungsunfähigkeit, wenn für rückwirkende Zeiten von massiven – ich spreche von massiven – Erhöhungen von Geldern gesprochen werden muss, wo nicht ordentlich geplant wurde, welches Geld wo, wann, wie gebraucht wird.
Das sei gesagt zu diesen Petitionen, die wir hatten. Wie gesagt, wir haben zu Wasser, Abwasser, zum Kommunalabgabengesetz weiterhin massiv Petitionen. Das sollte uns zu denken geben, auch wenn regelmäßig die Petitionen, die wir dahin gehend haben, von den Koalitionsfraktionen als erledigt erklärt werden und nicht in die Fraktionen, in die Regierung gebracht werden. Ich spreche es hier noch einmal an, wir haben keine rückläufige Tendenz. Es bleibt dabei.