der Abgeordneten Borchardt: „Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Länderfusionen als ,Gefahr‘ angesehen werden kann?“, antwortete Ihr Ministerium mit „Nein“. Ich erinnere hier nur daran, dass es dabei um Länderfusionen geht und nicht um demgegenüber relativ kleinteilige Gemeindefusionen oder Kreisfusionen.
Bei all unserer Arbeit sollten wir eins nicht aus dem Auge verlieren: Wir müssen als Parlamentarier die Kraft besitzen, uns damit auseinanderzusetzen, dass der hoch problematische Entfremdungsprozess zwischen Bevölkerung und Politik weiter zunimmt.
erst recht in den neuen Bundesländern. Dies werden wir von der FDP so nicht hinnehmen, auch wenn Sie unseren Antrag heute ablehnen.
Wir sehen die Gefahr, aber es ist eben auch Realität, und dieser Realität muss man sich stellen. Dieser Realität stellt sich auch die Linkspartei. In ihrem Antrag mit der Drucksache 5/1195, der im Januar 2009 im Landtag behandelt worden ist, verlangt sie eine Beteiligung des Bürgers bei der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon.
(Michael Roolf, FDP: Hört, hört! – Peter Ritter, DIE LINKE: Weil Sie nicht in der Lage sind, eine Frage zu formulieren, stellen Sie solche Anträge. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Kann ich also davon ausgehen, werte Kollegen der Fraktion DIE LINKE, dass Sie unserem Antrag zustimmen? Letztlich waren es auch Sie, die insbesondere bei den Volksabstimmungsquoren hier vehement mit Anträgen aufgetreten sind
Und wenn ich dann in der Zeitung lesen kann, dass Herr Holter unseren Antrag als populistisch abtut,
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist er auch. Das ist er auch. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist er. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
ob eine Entscheidung der Bürger im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon letzten Endes der richtigere Weg ist.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Starten Sie eine Volksinitiative mit der Frage, die Sie stellen wollen! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oh, Herr Schnur! – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Vorsicht, Vorsicht!)
Wir haben auch den Bürgerentscheid im Zusammenhang mit Lissabon gefordert, natürlich, weil er direkt eingreift. Aber auf der einen Seite „Hü!“ zu sagen und auf der anderen Seite „Hott!“, das können nur die LINKEN.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Helmut Holter, DIE LINKE: Bürgerentscheid und Volksbefragung sind zwei verschiedene Dinge. – Zurufe von Andreas Bluhm, DIE LINKE, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffier. Herr Caffier, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Kollege Schnur, ich meine, Sie haben Ihren Antrag auch nicht genau gelesen, den Sie gestellt haben. Zumindest ist der Antrag, den Sie gestellt haben, nicht identisch mit dem, was Sie hier gerade an Ausführungen gemacht haben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Bravo! – Helmut Holter, DIE LINKE: So ist es. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Denn ich ersehe aus Ihrem Antrag, dass Sie meines Wissens den Antrag gestellt haben, dass die Landesregierung kombiniert mit dem Termin der Bundestagswahl am 27.09.2009 eine Volksbefragung zur Kreisgebietsreform durchführen soll, um auf diesem Weg eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung an einem so wichtigen Gesetzesvorhaben sicherzustellen. Dann lesen Sie doch bitte zuerst mal die Landesverfassung und wenn Sie die Landesverfassung lesen, dann denken Sie bitte darüber nach, wer dafür zuständig ist, sie zu verändern,
und das ist auch gut so. Und weil das so bestimmt ist, ist nun mal die gesetzliche Frage über so eine Frage einfach hinfällig, weil Sie derzeit die Instrumentarien nicht haben.
Und wenn Sie die Instrumentarien nicht haben und Sie wünschen, dass sie eingeführt werden sollen, dann müssen wir eine parlamentarische Debatte darüber führen und diskutieren. Das heißt nicht, dass die Abgeordneten dagegen oder dafür sind oder die Regierung dagegen oder dafür ist. Das wäre erst einmal überhaupt der grundsätzliche Ansatz von der rein rechtlichen Frage.
Aber kommen wir mal zum Inhaltlichen Ihres Antrages: Eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung zu verlangen, hört sich zunächst einmal nach mehr Demokratie und damit nach einem unterstützungswürdigen Anliegen an.
Sieht man jedoch genauer hin, und dann denken Sie an Ihren Eingangstext, so wird schnell deutlich, dass durch einen solchen Vorschlag nach meiner Auffassung oder nach der Auffassung vieler Kollegen mehr Fragen aufgeworfen als dadurch potenziell beantwortet werden.
Bezeichnend ist schon insofern in Ihrem Antrag, den alles entscheidenden Punkt im wohltätigen Dunkel zu lassen, nämlich zum einen, was denn die Bürgerinnen und Bürger eigentlich bei einer solchen Volksbefragung ganz konkret gefragt werden sollen,
und zum anderen, welchen Erkenntniswert man als eine Antwort auf eine solche Frage ziehen kann, die naturgemäß bei einer solchen Befragung nur Ja oder Nein lauten soll.
Finden Sie eine Gebietsreform gut oder nicht? Finden Sie die Verbindung mit dem Drei-Säulen-System des Finanzausgleichsgesetzes gut oder nicht? Finden Sie Aufgaben der Funktionalreform, die übertragen werden sollen, gut, Ja oder Nein? Das sind konkrete Fragen.