Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unsere Pflanzenschützer wie auch die Landwirte der Auffassung sind, dass es schwierig wird, aber dass man mit diesem Normenpflanzenschutzrecht der Europäischen Union bei Umsetzung in Gesamteuropa klarkommen wird.
Inwieweit können aus Sicht der Landesregierung die vom Bauernverband befürchteten Folgerungen, die etwas spekulativ sind, durch die Förderung der Bienenzucht ausgeglichen werden, wenn also die Landesregierung Maßnahmen ergreifen würde, die die Bienenzucht fördern würden?
Die Landesregierung hat auf meinen Vorschlag entschieden, dass wir explizit ab diesem Jahr ein Bienenprogramm auflegen werden mit dem Ziel, eine der wichtigsten Kultur- und Tierarten in Mecklenburg-Vorpommern massiv zu unterstützen. Das ist durch den Bauernverband und durch die Imker ausdrücklich begrüßt worden. Wir sind das einzige Bundesland, das ein solches Programm auflegen wird.
6. Wie stellt sich die Situation der Abwassernetze in Mecklenburg-Vorpommern aus Sicht der Landesregierung dar?
Im Auftrag meines Hauses wurden eine Datenerfassung und -auswertung im Zusammenhang mit dem Zustand der Abwasserkanalsituation in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Das Ergebnis ist eine Broschüre. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Broschüre, die im Januar 2009 veröffentlicht wurde und damit im Interesse eines jeden Bürgers einsehbar ist, über das Internet zum Runterladen vorliegt.
Ich will auch noch mal sagen, wenn man sich die Problematik anschaut, im Abwasserbereich ist in den letzten Jahren sehr, sehr viel investiert worden. Über 1 Milliarde Euro sind in Abwasseranlagen investiert worden, in Kanalnetze. Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt in MecklenburgVorpommern entsprechend der letzten Erhebung des Statistischen Landesamtes aus dem Jahr 2007 immerhin 14.359 Kilometer. Davon entfallen 9.982 Kilometer auf die Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer auf die Regenwasserkanalisation und 699 Kilometer auf die Mischwasserkanäle in Mecklenburg-Vorpommern. Und in der Öffentlichkeit ist ja gerade die Diskussion geführt worden, dass in Gesamtdeutschland hier ein erhebliches Problem besteht, dass die Kanalnetze zum Teil überaltert sind. Das trifft für Mecklenburg-Vorpommern nicht zu. Das ist auch relativ logisch, weil über 65 Prozent der Schmutzwasserkanäle und 53 Prozent der Regenwasserkanäle jünger sind als 17 Jahre. Bei dem Mischwassersystem handelt es sich größtenteils um ältere Anlagen. Das heißt, es ist in den vergangenen Jahren sehr, sehr viel in diesen Bereich investiert worden und die bestehenden Systeme werden insgesamt weiter aufgebaut, auch in der weiteren Zukunft.
Herr Minister, noch eine Zusatzfrage: Können Sie uns trotzdem bitte hier noch mitteilen, wie hoch nach Erkenntnissen der Landesregierung der Investitionsbedarf für Sanierungen der Abwassernetze hier in Mecklenburg-Vorpommern ist?
Wir haben für diese Periode bis 2013 insgesamt für die Abwasseraufbereitung und -versorgung 98 Millionen Euro vorgesehen. In der Debatte, die in der letzten Landtagssitzung stattgefunden hat, dass wir einen besonderen Schwerpunkt auf den Ausbau der dezentralen Abwasserentsorgung legen
werden, nämlich 42.000 Kleinkläranlagen unterstützen wollen, um damit den gesetzlichen Zustand herzustellen, habe ich das, glaube ich, sehr breit dargestellt. Zum anderen wird es darum gehen, die zentrale Abwasserversorgung zu komplettieren. Ich bin der Hoffnung, dass, wenn die Landkreise und die entsorgungspflichtigen Körperschaften sich dieser Aufgabe wie in der Vergangenheit annehmen, wir bis zum Jahr 2013 das Abwasserproblem in Mecklenburg-Vorpommern gelöst haben werden.
Eine weitere Zusatzfrage: Wenn die Medien schreiben, dass für die neuen Bundesländer ein Gesamtbedarf von 12 Milliarden Euro besteht, wie hoch ist der Anteil für Mecklenburg-Vorpommern?
Ich habe ja angedeutet, dass wir circa 100 Millionen Euro an reinen Fördermitteln zur Verfügung stellen werden. Wenn wir bei den öffentlichen Netzen von 70 bis 80 Prozent Förderung ausgehen und bei den Privaten etwa von 35 bis 40 Prozent Förderung ausgehen, können Sie sich das selber leicht ausrechnen, wenn Sie dazu in der Lage sind, ansonsten würde ich es Ihnen auch noch mal vorrechnen.
Das ist der höchste Bedarf, den ich Ihnen genannt habe, und daran haben wir unsere Fördermittel ausgerichtet.
Erwarten Sie auch durch die Modernisierung der Kanalnetze bis einschließlich 2013 einen weiteren wesentlichen Rückgang der Eutrophierung der Ostsee?
Selbstverständlich erwarten wir damit, dass der Eintrag nicht nur in der Ostsee zurückgeht, sondern auch in den Oberflächengewässern. Aber ganz entscheidend ist auch das Grundwasser. Mecklenburg-Vorpommern ist das gewässerreichste Bundesland, nicht nur, was die Oberflächengewässer anbetrifft, sondern wir verfügen über hochwertiges Grundwasser. Wasser ist Leben und deswegen lege ich einen großen Schwerpunkt darauf, dass wir diese wertvolle Ressource schützen und dass nicht wie in der Vergangenheit mit diesem wertvollen Gut wirklich zum Teil schlampig umgegangen wird.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten und Vizepräsidenten Herrn Kreher, Fraktion der FDP, die Frage 7 zu stellen.
7. Wer genau sind die Kommissionsmitglieder in dieser Untersuchung und welche sachlichen und fachlichen Gründe waren ausschlaggebend, eben diese Mitglieder in die Kommission zu wählen?
Frau Präsidentin! Herr Vizepräsident! Das Kabinett hat am 24. März 2009 beschlossen, eine Expertengruppe zur Aufklärung der Verwaltungsvorgänge um die Stralsunder Einbäume in der Zeit von 2002 bis 2004 einzuberufen. Dieser Expertengruppe sollen entsprechend des Kabinettsbeschlusses angehören Hartmut Bosch, Roland Kollwitz, Dr. Horst Winkelmann.
Herr Bosch wurde im September 1941 in Höxter/Weser geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sein Jurastudium absolvierte er von 1963 bis 1969 in Bonn und Köln. Nach seinem juristischen Referendariat von 1969 bis 1972 wurde er 1973 beim Regierungspräsidenten in Köln eingestellt, wo er bis 1982 arbeitete. Von 1982 bis 1985 war er Ständiger Vertreter des Polizeipräsidenten in Köln. 1985 wechselte er als Referatsleiter Polizei in das Innenministerium des Landes NordrheinWestfalen. 1990 wurde er Abteilungsleiter im Innenministerium des Landes Brandenburg. Das blieb er bis 1998. 1998 kam Herr Bosch nach Mecklenburg-Vorpommern und wurde hier Staatssekretär im Innenministerium. Am 30.09.2006 wurde er in den Ruhestand versetzt.
Herr Kollwitz wurde 1943 in Rendsburg geboren. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Seine richterliche Laufbahn begann er im März 1991 als Richter beim Amtsgericht Hamburg. Von 1974 bis 1977 war er als Richter am Amtsgericht Hamburg-Harburg tätig. 1977 ist er an das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek versetzt worden bis zu seinem Wechsel im Jahr 1981 an das Amtsgericht Hamburg. Nach seiner Abordnungszeit an das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 1986 wurde Herr Kollwitz im November 1987 Richter am Amtsgericht als weiterer Aufsichtsführender Richter beim Amtsgericht Hamburg. 1993 erfolgte die Versetzung in den Geschäftsbereich des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern unter gleichzeitiger Übertragung des Amtes eines Vorsitzenden Richters am Landgericht beim Landgericht Rostock. 1994 wurde Herr Kollwitz zum Vizepräsidenten des Landsgerichtes Rostock ernannt und wenige Monate später, im September 1994, zum Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg. Im Oktober 2006 feierte Herr Kollwitz sein 40-jähriges Dienstjubiläum und wurde durch die Justizministerin in den Ruhestand verabschiedet.
Herr Dr. Winkelmann wurde 1940 in Bremen geboren. Er studierte von 1960 bis 1965 Rechtswissenschaften, Geschichte und politische Wissenschaften. Nach der ersten 1965 und zweiten juristischen Staatsprüfung 1968 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin, wo er 1970 zum Doktor promovierte. Anschließend war er von 1970 bis 1971 Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft an der Lomonossow-Universität in Moskau. 1971 begann er seine berufliche Kariere im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. 1978 bis 1981 war er Vizepräsident der Bundesanstalt für innerdeutsche Beziehungen. 1981 bis 1986 war er im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen Abteilungsleiter und Stellvertreter des Bevollmächtigten der Bundesregierung für BerlinWest. 1986 wechselte er in das Auswärtige Amt. Dort war er Unterabteilungsleiter in der Rechtsabteilung und als Botschafter Leiter der Delegation für das Seerecht bei den Vereinten Nationen. 1987 bis 1992 war er in der Botschaft Moskau Gesandter. 1992 wurde er Botschafter in Äthiopien und Eritrea. Das blieb er bis 1995. Von dort kehrte er zurück ins Auswärtige Amt und blieb dort sozusagen Leiter der Kulturabteilung bis 1998. In diesen
Zeitraum fällt auch seine Tätigkeit als Präsident des Welterbekomitees der UNESCO. Von 1998 bis 2001 war er Botschafter in Belarus in Weißrussland und von 2001 bis 2005 Botschafter in Norwegen. Seit dem 1. Juli 2005 ist er im Ruhestand.
Wie aus den genannten Ausschnitten aus den Viten dieser drei Experten zu ersehen ist, verfügen diese Persönlichkeiten über genügend Erfahrungen, insbesondere juristische Kenntnisse, um die Verwaltungsvorgänge um die Stralsunder Einbäume in der Zeit von 2002 bis 2004 aufzuklären. Dies garantiert natürlich auch die angezeigte Neutralität und Unabhängigkeit.
Herr Dr. Winkelmann hat aus persönlichen Gründen gestern die Mitarbeit in der Expertengruppe abgesagt. Die Landesregierung bedauert dies aufgrund seiner außerordentlichen Lebensleistung und vielfältigen Erfahrungen.
Die Expertengruppe selbst nimmt nun ihre Arbeit am 07.04.2009 auf und laut Kabinettsbeschluss soll bis zum 31.05.2009 das Ergebnis vorliegen.
Eine Zusatzfrage: Wie kann Herr Bosch als Staatssekretär der ehemaligen Landesregierung unbefangen und neutral die Kommission leiten?
Ich denke, ich habe die Ausführungen ausführlich dargestellt, und ich glaube, die Antwort ist damit gegeben.
Die zweite Frage: Wenn ich richtig verstanden habe, ist Herr Winkelmann ausgeschieden. Wer kommt anstatt Herrn Winkelmann in die Kommission?
Wir haben das zu respektieren. Die Landesregierung behält sich vor, eine weitere Benennung vorzuschlagen.
Dann müssen Sie das auch signalisieren, das kann ich jetzt nicht wissen. Stellen Sie bitte die Zusatzfrage.
Die Zusatzfrage lautet: Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die beiden jetzt noch verbliebenen Experten Juristen, Verwaltungsjuristen. Erwägt die Landesregierung auch die Einsetzung von Experten hinsichtlich denkmalpflegerischer Aspekte, Restauratoren, die das beurteilen können?