Die öffentliche Jugendhilfe ist zudem in den Händen der Landkreise und kreisfreien Städte, die eigenverantwortlich vor Ort entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen handeln. Hier sind die Bedarfe jedoch sehr unterschiedlich zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, wir hörten es bereits, zwischen einzelnen Landkreisen sowie zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Verallgemeinerungen und Generalisierungen verbieten sich. Die Probleme einer Großstadt wie Rostock sind nicht die Probleme in allen kreisfreien Städten oder aber Landkreisen.
Im Übrigen sind wir der Meinung, dass das Land und die zuständige Ministerin für Soziales und Gesundheit hier gute Arbeit leisten und die Kommunen bei ihren umfänglichen Bemühungen und Anstrengungen nachhaltig unterstützen. Die Landeshauptstadt Schwerin ist ein positives Beispiel für erfolgreiche Anstrengung einer Kommune zur Verbesserung der Situation der öffentlichen Jugendhilfe. Folglich lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Gestatten Sie mir die Anmerkung: Herr Grabow, ich habe mir eben mal vorgestellt, wie das sogenannte Hohe Haus wohl reagiert hätte, wenn ein NPD-Abgeordneter dieses Gestammel hier abgeliefert hätte. Aber zum Thema.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das haben Sie doch nicht zu bewerten, wie jemand redet! Das ist ja wohl unerhört!)
(Dr. Harald Ringstorff, SPD: Was denken Sie sich eigentlich?! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Soll ich Ihnen den Zettel wegnehmen? – Glocke der Vizepräsidentin)
Offensichtlich auch durch unseren Antrag in der Aprilplenarsitzung, wonach die Landesregierung Auskunft über die Arbeitsweisen der Jugendämter bei Kindesmisshandlung und -missbrauch geben sollte,
Unter Zuhilfenahme der Kinderrechte, die weltweit in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, haben Sie nun einen Antrag eingereicht, welcher unseren Antrag aus dem April mehr oder weniger widerspiegelt.
Um Ihre grauen Zellen aufzuhellen, erinnere ich Sie gern noch einmal, was wir vor fünf Wochen forderten. Mit dem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, den Landtag bis zum 31.05.2009 umfassend über die Arbeitsweise in den Jugendämtern bei Verdacht auf Kindesmissbrauch beziehungsweise -misshandlung zu unterrichten sowie die dafür geltenden Rechtsvorschriften auf ihre Einhaltung und Wirksamkeit zu prüfen. Insgesamt sollte die Unterrichtung unter anderem enthalten, welche Änderungen der Arbeitsweise in den Jugend ämtern nach dem grausamen Tod der kleinen Lea-Sophie veranlasst wurden, wie sich diese Änderungen konkret für die Jugendämter ausgewirkt haben, wie viele Verdachtsfälle die Jugendämter seit dem 01.01.2008 erreichten und in welcher Art und Weise sowie mit welchem Ergebnis diesen nachgegangen wurde, welche Probleme auftraten und wie diese behoben wurden beziehungsweise behoben werden sollten, und weiter, welche weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang durch die Landesregierung eingeleitet wurden beziehungsweise eingeleitet werden, inwieweit sämtliche Maßnahmen auf Wirksamkeit hin geprüft wurden und mit welchen Ergebnissen.
Herr Roolf, das wäre ein Antrag gewesen, welche Maßnahmen die Landesregierung zum Schutz der Kinder vor Missbrauch und Misshandlung ergriffen hat. Sie fordern nun die Landesregierung auf, zu prüfen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen sind, damit die Rechte von Kindern, die misshan
delt oder vernachlässigt oder missbraucht werden, gestärkt werden können. Ihr Antrag bleibt aber inhaltlich weit hinter seiner anspruchsvollen Überschrift zurück. Die Landesregierung soll also Ihnen mitteilen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen sind. Ist Ihre politische Grundhaltung aber die gleiche wie die der Landesregierung? Glauben Sie wirklich, dass die Vorschläge der Landesregierung Ihren Vorstellungen entsprechen? Warum also, freie Demokraten, machen Sie keine eigenen Vorschläge für eventuelle gesetzliche Veränderungen?
Ich möchte in diesem Zusammenhang gar nicht auf das Achte Buch des Sozialgesetzbuches, hier Kinder- und Jugendhilfegesetz, insbesondere auch das in Paragraf 36 festgeschriebene Hilfeplanverfahren eingehen. Hierfür fehlt mir schlicht die nötige Redezeit, meine Damen und Herren.
Zu prüfen wäre beispielsweise, wie weit das Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Gesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe Landeshilfeorganisationsgesetz M-V tatsächlich so zu erweitern wäre, um zum Beispiel engere Fristenregelungen bindend festzulegen und die Kontrollfunktion auch der Jugendämter genauer festigen zu können.
Die Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung sowie Begleitung von Pflegepersonen durch das Jugendamt und die Verbesserung der Ressourcen der Jugendhilfe prüfen zu lassen, wiegt inhaltlich so viel, wie die Landesregierung den täglichen Sonnenaufgang …
Herr Pastörs, Ihre persönliche Beleidigung dem Abgeordneten Grabow gegenüber weise ich als unparlamentarisch zurück.
Also, Herr Pastörs, dass Sie ein sehr toller Theoretiker sind, kann man einfach daran sehen, Sie haben es sehr schön zitiert, das Gesetz, aber es gibt nicht ein Hilfeplanverfahren – und das ist gerade das Problem –, es gibt leider verschiedene Hilfeplanverfahren.
Und hier geht es darum, ein einheitliches fachliches Hilfeplanverfahren einzuführen für alle Jugendämter, sodass es egal ist, wo ich in Mecklenburg-Vorpommern wohne, ob im Uecker-Randow-Kreis, in Rostock oder in Parchim, dass jedes Jugendamt gleich handelt nach einem glei
chen Hilfeplanverfahren. Das ist auch keine neue Idee. Darum geht es, aber das können Sie nicht wissen.
Frau Ministerin, ich würde mich ja freuen, wenn die FDP in Schwerin eine Fraktion hätte, aber wir haben gar keine. Es gibt eigentlich nur eine CDU-FDP-Fraktion.
Das Zweite ist, zur Zeit der Abstimmung des Berichtes war unser Kollege Briesemann in Thailand im Urlaub. Er mag ja Stellungnahmen abgegeben haben, aber zur Abstimmung des Berichtes war er nicht da.