Von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen ein weiterer Dringlichkeitsantrag vor auf Drucksache 5/2576 zum Thema „Erleichterte Vergaberegelungen für Aufträge und Leistungen konsequent anwenden“. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages diese Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir sind der Auffassung, die erleichterten Vergabemöglichkeiten für Aufträge und Leistungen müssen wirklich mit aller Konsequenz genutzt werden. Der Ministerpräsident hat mich in seiner Rede zur Aktuellen Stunde sehr bestärkt, dass es richtig war, diesen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Der Ministerpräsident sagte selbst, dass die Anträge noch nicht ausgelöst sind. Aber Sie sagten auch: Wir müssen abwarten. Für mich heißt das, die Verwaltungsmaschinerie soll jetzt arbeiten. Etwa arbeiten wie immer, weiter nur öffentliche Ausschreibungen machen? – Nein, es geht der Bauwirtschaft jeden Tag schlechter, deshalb die Dringlichkeit.
Kollege Schulte hat mir die Steilvorlage geliefert, seine Aussagen zum Vergabegesetz treffen den Punkt. Die Mitgliederversammlung der Bauwirtschaft vor zwei Wochen hat gezeigt, wie prekär die Lage ist und wie explosiv die Stimmung ist, deshalb die Dringlichkeit.
Es reicht nicht, dass wir Regionalkonferenzen durchführen, obwohl sie natürlich ihre Berechtigung haben. Viel wichtiger ist es, dass wir Politiker uns vor die Verwaltungsmitarbeiter stellen und ihnen die Last und die Angst nehmen, Fehler zu machen, deshalb die Dringlichkeit.
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Dazu gehören Entscheidungsfreudigkeit und Mut, Mut, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen vorzunehmen, damit schnell Aufträge an die Bauwirtschaft ausgelöst werden. Deshalb: Nehmen Sie unseren Antrag in die Tagesordnung auf!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen sehen keine Dringlichkeit bei dem vorliegenden Antrag,
sodass eine Behandlung in der heutigen Landtagssitzung nicht erforderlich ist. Die Möglichkeiten zur erleichterten Vergabe werden ohnehin permanent durch die Landesregierung, das Wirtschaftsministerium, geprüft.
Empfehlungen sind offensichtlich nicht der Sinn und Zweck, mit dem man vielleicht die Verwaltung erreichen kann.
Wenn es ein Gesetz nicht tut, werden es Empfehlungen nicht tun. Und auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. dieses Monats ist nun kein Anlass, eine Dringlichkeit zu begründen. Man muss es ganz deutlich sagen,
ein Risiko trägt immer derjenige, der das Risiko setzt, das sollte auch den Kommunen und den Verwaltungen bekannt sein. – Danke schön.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD der Erweiterung der Tagesordnung nicht zugestimmt worden.
Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes, auf Drucksache 5/2251, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 5/2559.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes (GlüStVAG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2251 –
Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags
ausführungsgesetzes auf Drucksache 5/2251. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2559, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, einer Zustimmung aus der Fraktion der FDP, Gegenstimmen aus der Fraktion der NPD, DIE LINKE,
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/2251 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2251 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, drei Abgeordneten aus der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen aus der Fraktion der FDP und der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur und der Landschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/2269.
Gesetzentwurf der Fraktion der NPD: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPlG M-V) sowie Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur und der Landschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz – LNatG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2269 –
In der 63. Sitzung des Landtages am 4. März 2009 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Abgeordneter Borrmann, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Sie sind seit ewigen Zeiten hier in den Plenardebatten aufgefordert worden, das Präsidium korrekt anzureden
und das Hohe Haus korrekt anzureden. Ich bitte Sie nochmals, diese Form der Höflichkeit und auch diese Form der Anerkennung
Die Zweite Lesung der von der NPD-Fraktion eingebrachten Entwürfe zur Änderung der Gesetze über Raumordnung und Landesplanung sowie über den Schutz der Natur und Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern soll Anlass sein, sich an jene Bürger des Landes zu wenden, die mit uns ernsthaft über unsere Zukunft nachdenken, diskutieren und dann auch handeln wollen. Die NPD ist keine Partei des Gestern, sondern Teil einer Zukunftsbewegung, in der die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen unseres Volkes und unserer Freiheit und die Selbstbestimmung notwendige Voraussetzungen sind, damit es noch ein Morgen gibt, an dem wir nicht Sklaven anderer Mächte, Fremde im eigenen Land sind.