Dazu gehört, dass die NPD Regeln aufstellt, die dieses Ziel wirklich werden lassen. In einem Parlament heißen diese Regeln Gesetze. Die von uns vorgelegten Entwürfe sind keine schlechten, fachlich stümperhaften und formal unrichtigen, das hat niemand anders als der Vorsitzende der Enquetekommission des Landtages, Bürger Heinz Müller, in der Ersten Lesung am 4. März selbst bezeugt.
Er hat nämlich bis auf einen Punkt keine rechtlichen Bedenken anmelden können und der besagte Kritikpunkt lässt sich mit Leichtigkeit entkräften. Bürger Müller behauptet, der Satz, Zitat: „Die wirtschaftlichen Belange dürfen vor allem bei Großprojekten nicht so betont werden, dass wichtige Belange des Naturschutzes vernachlässigt werden“, Zitatende, sei zu unbestimmt.
Zitat von Herrn Müller: „Wenn man in seiner Fraktion einen Rechtsgelehrten hat, dann frage ich mich, ob man wirklich glaubt, Recht zu setzen, was ja halbwegs präzise sein muss.“ Dieser Satz von Bürger Müller führt sich selbst ad absurdum, aus zweierlei Gründen.
Erstens. Entweder ist ein Gesetz präzise oder nicht. Ein halbwegs präzises Gesetz ist genau so ein Unsinn
wie eine halbwegs rechtsstaatliche Grundordnung, ein halbwegs gekreuzigter Jesus Christus oder eine halbwegs bankrotte Hypo Real Estate Bank. Drücken Sie sich gefälligst präziser aus, Bürger Abgeordneter und Kommissionsvorsitzender Müller!
Es geht bei dem von Ihnen genannten Satz auch gar nicht um Präzision von Recht, sondern um abstrakte unbestimmte Rechtsbegriffe, die es der Exekutive ermöglichen, konkrete Ziele aus gesetzlich definierten Zwecken mittels Abwägung abzuleiten. Dies verhindert Einzelfallgesetze, die eben keine allgemeine Regelung von Sachverhalten ermöglichen. Eingeschränkt wird die behördliche Abwägung durch klar definierte Bestimmungen aus unserem Entwurf. Und diese sind durchaus präzise. Aber auf diese präzisen Angaben sind Sie ja gar nicht eingegangen, sondern haben sich halbwegs mit politischer Farbenlehre beschäftigt.
Zweitens. Absurd ist dieser Einwand auch deshalb, weil er die bestehende Rechtsordnung selbst infrage stellt oder zumindest den Glauben an sie, was letztendlich auf dasselbe hinausläuft. In den Augen von Bürger Kommissionsvorsitzendem Müller muss unser Land nicht einmal halbwegs ein Rechtsstaat sein, denn in seinen Gesetzen strotzt es nur so von unbestimmten, abstrakten Rechtsbegriffen, die genau den Charakter haben, den Bürger Heinz Müller als Abgeordneter hier so beklagt, wenn er sagt, „dann werden wir halbwegs Interpretationswillkür erst hervorrufen“, Zitatende.
Viel entscheidender ist der Inhalt unserer Vorlage. Und die ist deshalb zukunftsweisend, weil wir technologischen Mumien keine Genehmigung zu deren Errichtung geben wollen. Mit uns wird es keine Kraftwerke vom Typ Lubmin geben, die Gewässer aufheizen, Energieumwandlung teuer machen und den Bürgern des Landes neue Umweltsteuern auferlegen. Mit unserer in Kraft gesetzten Vorlage hätte ein Antragsteller wie Dong Energy erst gar keinen Antrag für so ein vorsintflutliches Kraftwerk ohne Wärmekopplung beantragt. Das wird jeder Jurist präzise aus unserem Gesetz ableiten können. Und dass so etwas auch Wirkung entfaltet, zeigt Dänemark, wo derartige Methusalemtechnologien keine Chance auf Errichtung haben.
Sie, Etablierte, sorgen dafür, dass mit ewig gestrigen Technologien unnötig Energie verballert, Gifte in die Umwelt geblasen und unser Volk krank gemacht wird. Ihre Politik zielt mit Konzeptionen wie „Energieland 2020“ darauf ab, den Deutschen eine moderne, zukunftsweisende Entwicklung vorzugaukeln, eine Entwicklung, die es nur in Ihrer abgehobenen Welt der Bonzen und Bürokraten gibt. Auch wenn über den Wolken bei den Etablierten immer die Sonne scheint: Scheint die Sonne noch so schön, einmal muss sie untergehn.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Sonne scheint ins Kellerloch, lass sie doch!)
bereits darauf hingewiesen, dass wir diesen Gesetzentwurf hier zum zweiten Mal behandeln. Ich hatte in der Sitzung des Hohen Hauses am 4. März bereits die Aufgabe, die Ablehnung für die demokratischen Fraktionen dieses Hauses zu formulieren. Und ich stelle mit Befriedigung fest, dass es Abgeordnete gibt, die diesen Text auch nachlesen und sogar versuchen, sich damit auseinanderzusetzen,
so tief gehe ich nicht runter. Aber ich kann feststellen, dass das, was ich vor wenigen Wochen hier vorgetragen habe, heute selbstverständlich unverändert gilt. Weder haben wir eine veränderte Vorlage vor uns noch haben wir irgendwie veränderte Sachverhalte, sodass ich mich eigentlich damit begnügen könnte, darauf zu verweisen, dass ich die Ablehnung bereits begründet habe.
Deswegen, meine Damen und Herren, keine langen Ausführungen, sondern nur noch einmal ganz schnell im Schnelldurchlauf: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern und wir haben in der Bundesrepublik ein Planungsrecht und wir haben ein Umweltrecht, das unsere Verwaltungen bindet, und dieses ist auch gut so. Wenn wir die Begründung des Antrags der NPD lesen, dann wird der Eindruck hervorgerufen, als sei die Verwaltung – in diesem Fall die Genehmigungsbehörden für Energieanlagen, für Kraftwerke – sozusagen völlig freischwebend und an nichts gebunden. Dieses, meine Damen und Herren, ist mitnichten so. Wir haben ein umfassendes Umweltrecht und wir haben ein umfassendes Planungsrecht.
Und daran sind unsere Behörden, daran sind Genehmigungsbehörden gebunden, und das ist gut so. Dies ist die Bindung der Verwaltung an das Gesetz. Das ist eine der tragenden Säulen des Rechtsstaates.
Und der Rechtsstaat hat wenig damit zu tun, dass man rechts außen sitzt, denn dort sitzen wahrscheinlich eher die, die von diesem Rechtsstaat nichts halten.
Wir haben also keine Willkür, sondern wir haben ein klares Recht, und wir werden Genehmigungsverfahren auf der Basis dieses Rechtes haben. Das gilt für ein geplantes Steinkohlekraftwerk in Lubmin, das gilt für alle anderen Anlagen auch. Also wir haben hier keinen Handlungsbedarf.
Natürlich will ich gerne einräumen, dass es immer wieder den Wunsch gibt, bestehendes Recht zu ändern, das gilt auch für Planungsrecht, das gilt auch für Umweltrecht. Das ist selbstverständlich legitim, meine Damen und Herren. Aber ich glaube nach wie vor, dass dieser Gesetzentwurf in keiner Weise geeignet ist, unser Umwelt- und unser Planungsrecht in vernünftiger Weise nach vorne zu entwickeln. Die von mir bereits kritisierte Unbestimmtheit zahlreicher Bestimmungen ist schon rein äußerlich, schon auf den ersten Blick ein K.-o.-Kriterium,
Also, meine Herren von der NPD, die Farbenlehre, die will ich gerne noch mal hervorheben, Herr Borrmann. Sie geben sich immer wieder ein Mäntelchen und versuchen, in den Feldern anderer Parteien zu angeln.
Da geben Sie sich mal das ganz, ganz dunkelrote Mäntelchen, mal das hellrote Mäntelchen, mal das schwarze, mal das blaugelbe.
Braune Grundfarbe finde ich sehr schön bei Herbstlaub, in der Politik finde ich sie ganz hässlich. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes MecklenburgVorpommern sowie Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur und der Landschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2269.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD. Die Fraktion der NPD hat hierzu gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
(Die Abgeordneten Rudolf Borchert und Lorenz Caffier werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.
Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten die Landtagssitzung.