Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Insofern glaube ich, dass wir da den Dingen Rechnung getragen haben. Das ist alles nicht das Problem.

Ich würde noch einmal deutlich sagen wollen, dass die Bäderverkaufsverordnung in Form der konstitutiven Neufassung vom 29.04. das ist, was für MecklenburgVorpommern gilt, ich glaube auch, das Höchstmaß dessen ist, was wir im Moment machen können. Jetzt sind wir vor Gericht, das muss ich zur Kenntnis nehmen, das ist ganz klar. Und dann muss man sehen, wie die Sache weitergeht. Ich glaube, dass wir nach wie vor für Mecklenburg-Vorpommern eine gute Regelung haben, und hoffe natürlich, dass unsere Regelung Bestand hat. Weitergehende Regelungen halte ich für nicht zielführend. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulz von der Fraktion der SPD.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Schulte von der SPD.)

Herr Schulte, Herr Schulte, ja.

Ich wusste nicht, dass hier auch ein Abgeordneter Schulz ist, aber vielleicht lerne ich den noch kennen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich kurzfassen. Die meisten Ausführungen, die man zu dieser Sache machen kann, hat der Wirtschaftsminister schon gesagt.

Vielleicht zu Beginn noch ein Hinweis, Herr Kollege Roolf. Sie sagen in Ihrem Antrag am Anfang, das ist nun wahrscheinlich auch der Zeit geschuldet, deswegen legen Sie es jetzt nicht zu sehr auf die Goldwaage, „die Landesregierung wird aufgefordert, bis Ende Mai 2009“ im Wirtschaftsausschuss „zu berichten.“ Vielleicht hätten wir es einfacher gemacht.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig. Richtig. – Michael Roolf, FDP: Na klar.)

Sie wären zum Ausschussvorsitzenden gekommen, ich hätte es auf die Tagesordnung gesetzt, ich mache das nämlich regelmäßig, und dann hätte der Wirtschaftsminister sicherlich die Fragen noch näher beantworten können, die Sie noch haben, und wir hätten uns diesen Antrag, zumindest unter diesem Gesichtspunkt, sparen können. Dass Sie diese Möglichkeit haben wollen, das hier entsprechend zu thematisieren, das sei Ihnen unbenommen, das kann ich ja eh nicht …

(Michael Roolf, FDP: Die sind immer nicht öffentlich, das ist das Problem.)

Ja, sehen Sie, das ist ja auch manchmal das Gute an Ausschusssitzungen.

Aber jetzt zu dem Inhalt Ihres Antrages, um noch mal deutlich zu machen, dass es partielle Unterschiede zwischen CDU, SPD, Wirtschaftsministerium und auch meiner Person als wirtschaftspolitischem Sprecher meiner Fraktion gibt und wir trotzdem gemeinsam das

Gesetz, das wir gemacht haben, für sinnvoll und, ich glaube, in der Art und Weise, wie es jetzt umgesetzt wird, für positiv halten.

Es war ja ohnehin schon ein breiter Weg von der Frage, wie viele Sonntage denn tatsächlich zur Öffnung dastehen, bis hin zur Frage der Bäderregelung, wie man das umsetzt. Und es sind nicht nur die Gewerkschaften gewesen, es ist damals auch aus dem Bereich der Einzelhändler gekommen, dass sie gesagt haben, das Ladenöffnungsgesetz, das wir als Grundlage für die Bäderregelung haben, ist ein sinnvolles Gesetz. Dass meine Fraktion und ich persönlich der Auffassung waren, es müssen nicht ganz so viele Sonntage sein, daraus mache ich keinen Hehl, aber das kann man unterschiedlich sehen. Es hat sich im Nachgang gezeigt, dass die Vielzahl von Sonntagen, die das Gesetz ermöglicht, tatsächlich in vielen Fällen gar nicht in Anspruch genommen wird. Ich habe hier einen Auszug von gestern aus der OZ: „Vier Sonntage offen – mehr lohnt sich derzeit nicht.“

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

„An elf Sonntagen“, und das ist die Zahl, die steht dann da drunter, „dürfen Läden in Rostock öffnen. Die Händler in der Innenstadt wollen weniger, aber dafür gezielter aufmachen.“

Ich glaube, das ist das Grundproblem auch Ihres Antrages, Herr Kollege Roolf. Das Problem, das Sie hier thematisieren, mag, das will ich gar nicht bestreiten, für einige Händler in einzelnen Regionen bestehen, vor allem natürlich in Regionen, die wirklich nur vom Tourismus leben müssen. Aber die Frage ist, ob es letztendlich ein landesweites Problem ist

(Michael Roolf, FDP: Ist es. Ist es.)

und ob man deswegen das Gesamtkonstrukt dieses Gesetzes ändern muss, das ja ohnehin nicht nur die Interessen einzelner Einzelhändler berücksichtigen muss, sondern von den Beschäftigten bis hin zu den Interessen auch der Kommunen, die für bestimmte Dinge verantwortlich sind – selbst wenn es nur die Frage Sauberkeit in den Innenstädten ist, zum Beispiel, wenn ich mir die Rostocker Innenstadt im Sommer angucke, das muss auch alles gewährleistet werden, dass zum Beispiel die Reinigungsbetriebe dann unterwegs sind –, wenn man das alles abwägt, haben wir, denke ich, mit dem Ladenöffnungsgesetz und mit der Bäderregelung, die darauf basiert, ein Konstrukt gefunden, das den Interessen dieses Landes sowohl in wirtschaftlicher als auch touristischer Hinsicht Genüge tut, nein, mehr als nur Genüge tut, dass das tatsächlich Erforderliche macht.

Dass sich jetzt der eine vielleicht wünscht, am Sonntag nicht erst um 11.30 Uhr oder um 12.30 Uhr aufmachen zu dürfen, sondern vielleicht schon um 9.00 Uhr, weil der erste Jogger seine Brötchen dann in Warnemünde holen möchte, damit er hinterher frühstücken kann, das will ich alles unbenommen lassen. Aber wir haben natürlich hier eine Gesamtabwägung damals getroffen und insofern stehen auch die Koalitionsfraktionen hinter dem Gedanken der Bäderregelung, die wir aufrechterhalten wollen und die wir nicht wieder neu diskutieren wollen. Und man muss ganz deutlich sehen: Wir haben jetzt schon eine Situation in diesem Land, Herr Kollege Roolf, und da komme ich dann auch mal auf die Kirchen zurück, wo wir im Moment nur, und darüber bin ich sehr glücklich, die Bäderregelung vor Gericht thematisieren, nicht das Gesetz selber.

(Michael Roolf, FDP: Noch.)

Und mit dem, was Sie in Ihrem Antrag ansprechen, würden wir wahrscheinlich in eine Situation hineinkommen, wo nicht nur die Verordnung rechtlich überprüft würde. Und da sehe ich das vielleicht etwas anders als Herr Minister Seidel. Ich habe da schon Bedenken, ob das Gericht nicht hinterher sagen könnte, na ja, die relativ weite Öffnung am Sonntagvormittag ist bedenklich. Aber unabhängig davon, wie man das jetzt bewertet, das, was Sie wollen, was hinter Ihrem Antrag steht, vor allem vor dem Hintergrund Vergleich mit SchleswigHolstein, das spätestens würde nicht nur die Bäderregelung angreifbar machen, das würde das gesamte Ladenöffnungsgesetz wieder infrage stellen und der mit allen Beteiligten, mit den Kirchen, mit den Unternehmen, mit den Gewerkschaften und auch zwischen den beiden Koalitionsfraktionen, nicht einfach gefundene Kompromiss, der aber offensichtlich für das ganze Land tragfähig ist, würde damit wieder infrage gestellt.

Und das, sehr geehrter Herr Kollege Roolf, denke ich, kann auch nicht in Ihrem Interesse sein. Es ist unter Garantie nicht im Interesse der Geschäftsinhaber, denn die Alternative zu einer nicht rechtskonformen Bäderregelung und zu einem nicht rechtskonformen Ladenöffnungsgesetz, das wäre die völlige Schließung der Geschäfte an allen Sonntagen, und das wollen Sie, das nehme ich jedenfalls an, nicht, das wollen wir nicht. Ich vermute mal, dass das der überwiegende Teil der Fraktionen hier in diesem Landtag nicht will, und deswegen ist dieses Gesetz vom Grundsatz her auch mit der eventuell dann noch festzustellenden Anpassung der Bäderregelung eine sinnvolle Lösung.

Wir werden, Herr Kollege Roolf, das wird Sie nicht verwundern, diesem Antrag nicht zustimmen. Ich biete Ihnen aber ganz offen an: Wir werden es vor der Sommerpause, das hätte ich Ihnen dann auch als Ausschussvorsitzender gern noch gesagt, allein vom Zeitablauf sicherlich nicht mehr schaffen, aber wenn die FDP das möchte, bin ich als Ausschussvorsitzender gerne dazu bereit, das sage ich Ihnen hier ganz deutlich, dieses Thema nach der Sommerpause noch mal im Rahmen der Selbstbefassung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen und uns insgesamt mit dem Thema zu befassen. Bloß dann würde ich vorschlagen, dass wir nicht nur den Minister dazuholen, sondern vielleicht uns auch mal von den Kirchen darlegen lassen, wie sie genau jetzt den Sachstand im Rahmen des Verfahrens zur Bäderregelung betrachten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Holter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Roolf, ein Sprichwort lautet: „Die Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.“ Ich glaube, das machen wir jetzt. Wir wiederholen alle unsere Argumente zu diesem Thema.

(Michael Roolf, FDP: Nein, nein, Herr Holter, das sehen Sie verkehrt. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Sie haben Argumente wiederholt – das ist jetzt keine Kritik –, der Minister hat Argumente wiederholt, Herr

Schulte hat Argumente wiederholt, auch ich werde Argumente wiederholen.

Mir ist nicht ganz klar, was Sie denn nun eigentlich heute bezwecken. Sie bezwecken, das ist meine Vermutung, dass Sie über die Hintertür die geltenden Ladenöffnungszeiten öffnen wollen, weiter ausweiten wollen, und nur so kann man den Antrag hier verstehen. Sie sehen in der Liberalisierung und der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten vor allem Chancen. Aber haben Sie auch den Blick für die Realität im Land? Herr Schulte ist darauf eingegangen.

Ich rede jetzt nicht über den einen oder anderen Standort, wo die Öffnungszeiten rund um die Uhr vielleicht sinnvoll scheinen, aber das sind doch wirklich wenige Standorte. Ich weiß nicht, ob wir tatsächlich für Mecklenburg-Vorpommern eine Gesamtlösung anbieten müssen, um dann, und darauf will ich eingehen, den Risiken und Benachteiligungen Tür und Tor zu öffnen. Ich habe sehr wohl die Beschäftigten im Blick, ich habe aber auch die Inhaberinnen und Inhaber kleiner Geschäfte im Blick. Es gibt viele unterschiedliche Interessen, die des Einzelhandels, die der Kunden und die der Beschäftigten.

Wir haben gestern hier in diesem Hohen Haus von morgens um 10.00 Uhr bis 23.00 Uhr plus x gearbeitet und gesessen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Länger.)

Ich weiß nicht, wer von Ihnen gestern Abend um 23.30 Uhr noch Lust hatte, einkaufen zu gehen. Ich nicht, weil ich ja wusste, ich musste heute um 8.00 Uhr wieder hier sein. Deswegen ist es …

(Michael Roolf, FDP: Das hat Ihre Frau gemacht.)

Ich kaufe bei uns ein, damit das gleich klar ist, ich kaufe bei uns ein. Das macht meine Frau nicht. Das übernehme ich und da finde ich auch die entsprechenden Freiräume. Das gehört dazu und deswegen ist es nicht nur eine Frage des persönlichen Verhaltens, sondern es ist auch eine Frage, was wir den Beschäftigten und den Inhaberinnen und Inhabern tatsächlich anbieten können.

Schauen wir uns das doch mal an, was passiert ist. Herr Minister Seidel ist darauf eingegangen, welche Regeln in das Ladenöffnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurden, einschließlich der Bäderregelung. Das kann ich mir sparen. Aber selbst hier in Schwerin und auch in anderen Städten wurden die großzügigen Möglichkeiten, auch die Öffnungszeiten, die angeboten wurden zu Beginn, also nach Inkrafttreten des Gesetzes, bis 22.00 Uhr beispielsweise, von den großen Ketten wieder zurückgenommen auf 20.00 Uhr –,

(Udo Pastörs, NPD: Von den kleinen auch.)

und auch von den kleinen –, weil sich für wenige Läden tatsächlich diese neue Freiheit rechnet. Das ist nämlich eine Frage der betriebswirtschaftlichen Betrachtung. Wie viel Aufwand muss ich reinstecken, um eventuell noch einen Artikel, egal welcher Art, jetzt noch zu realisieren?

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Wie bitte?

(Toralf Schnur, FDP: Das ändert doch nichts daran, dass die Möglichkeit besteht, dass man aufmachen kann.)

Nein, wir reden über zwei verschiedene Ansätze. Sie wollen eine generelle Öffnung und die Freiheit dem Unternehmer geben.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Die Möglichkeiten – deswegen habe ich gefragt, haben Sie auch den Blick für die Realität –, diese Öffnung zu realisieren, gibt es in dem bestehenden Landesladenöffnungsgesetz. Wir brauchen keine andere Regelung.