(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gehen Sie mal ein paar Jahre zurück, dann wissen Sie, was Ihre Väter getan haben! – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Aus wirtschaftlichen und aus Machtinteressen wurden auch von den Rotkommunisten Völker geknechtet, Menschen ermordet.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Reden Sie von Freiheit? Setzen Sie sich hin und seien Sie still! – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Irene Müller, DIE LINKE)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie haben doch einen Schaden! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)
Na ja, es gibt ganz wenig normale, es gibt sechs normale Abgeordnete, der Rest gehört leider zum Bereich,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ein hohes Niveau in Ihrer Rede, hohes Niveau! – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Peter Ritter, DIE LINKE)
Vielleicht ist es endlich mal an der Zeit, dass wir uns selbst helfen, dass wir dafür sorgen, dass unser Volk endlich wieder eine Zukunft hat, dass wir uns darum kümmern, dass unser Volk wieder eine Identität hat,
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2540. Wer dem NPDAntrag zustimmen mag, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2540 bei Zustimmung von fünf Abgeordneten der NPD-Fraktion und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und der FDP – es waren sogar nur vier, ich korrigiere mich, vier Zustimmungen aus der Fraktion der NPD – abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Chancengleiche Entwicklung für alle Kinder – Kinder- und Jugendhilfe im Land stärken, auf Drucksache 5/2547.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Chancengleiche Entwicklung für alle Kinder – Kinder- und Jugendhilfe im Land stärken – Drucksache 5/2547 –
ideologische Indoktrination ist schwer zu ertragen, das muss ich sagen, und dann wieder zum Thema überzugehen, ist auch sehr schwer. Ich weiß nicht, wer von Ihnen die „Spiegel“-Dokumentation vor 14 Tagen gesehen hat. Da ging es um die großarische Ideologie, wo also vorgeführt wurde, wer die Ideologen waren und was der Inhalt dieser rassistischen Ideologie war. Es wurde auch gezeigt, welche Folgen diese Ideologie hat. Da wurde nämlich die Bereinigung der Ostgebiete bis weit in die Sowjetunion hinein gezeigt, deren Opfer 30 Millionen Menschen werden sollten, damit sich dort das arische Volk ansiedelt. Ich denke, das ist etwas, was man einfach nicht vergessen sollte, womit man sich einfach auseinandersetzen sollte, wenn man diese Reden hört. Mir fällt es sichtbar schwer, mit dem eigentlichen Tagesordnungspunkt, der jetzt aufgerufen ist, zu beginnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinder beschäftigen uns täglich in der Familie, aber Kinder sind auch unsere Zukunft hier im Land und sie sind ebenfalls unsere Gegenwart.
Deshalb sollen heute zwei Besonderheiten der Situation von Kindern und Jugendlichen in unserem Land thematisiert werden: Zum einen hat die Bundesrepublik ein sehr umfassendes, ausgereiftes Achtes Sozialgesetzbuch der Kinder- und Jugendhilfe, in dessen Paragrafen 1 es heißt: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Zum anderen sehen wir uns aber mit einer Realität konfrontiert, die trotz dieser Gesetzeslage etwa 2,5 Millionen Kinder ausweist, die in Familien leben, deren Eltern arm oder von Armut bedroht sind. Armut in Deutschland stellt sich mittlerweile seit Einführung von Hartz IV wieder als alltägliche Armut dar.
In Mecklenburg-Vorpommern leben etwa 35 Prozent der unter 15-jährigen Kinder in Familien, deren Eltern Hartz-IV-Leistungsempfänger sind, und 15 Prozent der Kinder leben in Familien, die ein so geringes Einkommen erhalten, dass sie ebenfalls an der Armutsgrenze leben. Von einer Armutsbiografie sind ganz besonders Kinder von Alleinerziehenden betroffen. Wir müssen eine Diskrepanz zwischen gesetzlichem Anspruch und Lebenswirklichkeit konstatieren, die sicher durch eine Verbesserung der finanziellen Situation der Eltern aufgelöst werden könnte, eine Aufgabe, die das Land jedoch nicht allein bewältigen kann, zumal die Schaffung von Arbeitsplätzen einer anderen Steuerpolitik des Bundes bedürfte.
Aber auch die hier oftmals thematisierte finanzielle Situation von Kindern und Jugendlichen, die in Hartz-IV-Familien leben, kann nur über eine altersgerechte Gestaltung der Regelsätze durch den Bund verändert werden. Uns als Land kommt aber eine große Verantwortung beim Erhalt und bei der Stärkung eines anregungsreichen Netzes der Kinder- und Jugendhilfe, also der Umsetzung des Achten Sozialgesetzbuches, zu, wohl wissend, dass die Kinder- und Jugendhilfe nicht die sozialen Defekte dieser Gesellschaft kompensieren kann.
Das Achte Sozialgesetzbuch unterteilt sich insgesamt in die Bereiche der Pflichtaufgaben, wozu insbesondere die Leistungen der Hilfen zur Erziehung und die Hilfen für junge Volljährige gehören, und in den Bereich der sogenannten freiwilligen, eigentlich aber bedingt pflichtigen Leistungen. Hierbei besitzt der Erste Abschnitt
des Zweiten Kapitels „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ mit den Paragrafen 11 bis 15 besondere Bedeutung. Nach geltender Rechtsauffassung sind im SGB VIII keine sogenannten freiwilligen Aufgaben definiert. Es handelt sich vielmehr gänzlich um pflichtige Leistungen, wobei die Leistungen nach dem Ersten und Zweiten Kapitel des Abschnittes 1 zwar pflichtig sind, aber der Höhe der Förderung nach relativ frei bestimmbar sind.
Ich muss jetzt einfach mal fragen: Reicht es, wenn einer spricht, oder wollen jetzt alle gemeinsam sprechen? Ich bitte einfach darum, dass hier doch mal appelliert wird zuzuhören.
(Vincent Kokert, CDU: Das geht aber an die eigene Fraktion dann, oder wie?! Wir hören alle zu hier. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Also bitte, Herr Dr. Backhaus, Ruhe auf der Ministerbank!)
Es handelt sich also vielmehr um pflichtige Leistungen, wobei die Leistungen nach dem Ersten und Zweiten Kapitel des Abschnittes 1 zwar pflichtig, aber der Höhe der Förderung nach relativ frei bestimmbar sind. Das heißt, die Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung unterliegen einem Haushaltsvorbehalt, was eben oftmals als freiwillig eingestuft wird. Ja, und das stellt sich dann in der Praxis oft als ein Problem dar, denn die echten Pflichtleistungen und damit die Haushaltsausgaben in den Kommunen wachsen. Allein im Landkreis Rügen ist die Summe der vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommenen Elternbeiträge von 818.745 Euro im Jahr 2005 auf 1.137.297 Euro im Jahr 2008 gestiegen. Dieser Anstieg erklärt sich zu 70 Prozent aus dem SGB-II-Leistungsbezug der Eltern.
Diese Entwicklung engt natürlich die Spielräume der Kommunen ein, denn die bedingt pflichtigen Leistungen unterliegen im Gegensatz zu den Pflichtaufgaben den Sparzwängen der entsprechenden Verwaltungen. Das heißt konkret, dass alle Mehrausgaben, die beispielsweise durch Mehrbedarfe bei den Pflichtaufgaben entstehen, durch Einsparungen bei den sogenannten freiwilligen, aber eben bedingt pflichtigen Aufgaben neutralisiert werden.
Zum anderen sind bedingt pflichtige Leistungen grundsätzlich von der Verhängung der vorläufigen Haushaltsführung betroffen. Das heißt, dass jährlich oftmals freie und öffentliche Träger auf kommunaler Ebene nicht gefördert werden können. Handelt es sich um einen großen Träger, wie etwa um einen Wohlfahrtsverband, kann er eventuell in Vorleistung gehen. Kleinere Träger, Initiativen, Jugendverbände haben diese Möglichkeit nicht. Das bedeutet oftmals Schließung von Einrichtungen, das Fehlen von Angeboten, von Veranstaltungen und Ähnlichem. Schließungen von Jugendclubs und Jugendeinrichtungen sind aus diesem Grunde jährlich zu beobachten.
Als eine der Ursachen ist dabei auch die übermäßig lange Überprüfung der kommunalen Haushalte beim Innenministerium zu benennen. Die Folgen sind oftmals versteckte Sparanweisungen, Einsparungen im Perso