In Teilen von Ostvorpommern und Uecker-Randow sagt man, da machen die Jugendarbeit noch die Jugendfeuerwehren und die NPD.
Es muss nicht in jedem Ort vier Jugendklubs geben, aber es muss überall ein angemessenes Betreuungsangebot für Jugendliche geben. Auch der Bund ist hier in der Verantwortung, dass seinen Gesetzen finanzielle Taten folgen. Das Land muss aber die vom Bund gezahlten Finanzmittel in vollem Umfang durchreichen. Jugendhilfe darf auf der anderen Seite nicht das Feld für Subventionsritter werden, die hier sinnlose Geldvernichtung betreiben. Dieser Antrag ist für uns ein guter Anlass, dass sich der Sozialausschuss mal wieder damit beschäftigt, die unterschiedlichen Ansätze im Land zu vergleichen und zu schauen, welche Ansätze positiv weiterzuentwickeln sind und welche Ansätze nicht weiterführend sind. Deshalb beantragen wir die Verweisung dieses Antrages in den Sozialausschuss.
Es mag im Übrigen eine Gebetsmühle sein, dass das Sparen an der Jugend sich in späterer Zeit übel finanziell rächen wird und außerdem noch in anderer Hinsicht. Aber manchmal mag es auch sein, dass das Wiederholen einer Gebetsmühle vielleicht doch ab und zu mal etwas bringt. – Danke schön.
Die Fraktion DIE LINKE stellt mit dem Antrag die Forderung auf, dass freiwillige beziehungsweise bedingt pflichtige Leistungen des SGB VIII pflichtig werden. Das entspricht nicht der Realität, denn nach dem SGB VIII gibt es keine freiwilligen Leistungen, sondern der Paragraf 79 Absatz 2 des SGB VIII verpflichtet die öffentliche Jugendhilfe, alle erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen sämtlichst vorzuhalten.
Das heißt, wir sind hier nicht beim Ob, wir sind hier beim Wie. Und so drängt sich natürlich die Frage auf, was ist eigentlich des Pudels Kern bei diesem Antrag?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Herr Heydorn, der Pudel ist längst weggelaufen.)
Geht es darum, den örtlichen Jugendhilfeträgern vorzuwerfen, dass sie eigentlich unfähig sind? Oder geht es darum, dem Land aufzuzeigen, dass in dem Bereich viel zu wenig getan wird? Oder will man diesen Vorwurf an die Bundesregierung weiterreichen und sagen, wir brauchen hier deutlich mehr Geld und das müsst ihr zur Verfügung stellen?
Und bei der Forderung nach Geld ist man ja beim Thema. Wenn man sich mal ansieht, was so unterwegs ist, von 10 Euro Mindestlohn bis fünf Prozent Vermögenssteuer auf Vermögen, die über 1 Million Euro betragen, darüber muss sich jeder im Klaren sein, dass diese Steuern das Vermögen aufzehren würden.
Ja, sicher ist das so. Wenn Sie sich heute die Möglichkeiten ansehen, wie wir sie bei der Geldanlage haben, wenn Sie auf ein Vermögen über 1 Million Euro fünf Prozent Vermögenssteuer erheben, wenn Sie sich die anderen Steuern noch angucken, die Sie darauf zu zahlen haben, dann ist das langfristig eine Kapitalvernichtungsmaschine, die Sie da fordern. Und so setzt sich das weiter fort.
Das ist mir bekannt. Aber ich sage mal, wir nehmen für uns in Anspruch, irgendwo noch auf dem Boden der Realität zu stehen, die Sie längst verlassen haben.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Lesen Sie Ihren Vorsitzenden Franz Müntefering, der fordert die Reichensteuer.)
Das ist alles „W und T“: Wünsche und Träume. Forderungen nach mehr Geld stehen dahinter. Darum soll es gehen. Wir haben ein bewährtes System der Jugendhilfe, die Ministerin hat darauf aufmerksam gemacht, und dieses bewährte System der Jugendhilfe kennt unterschiedliche Zuständigkeiten. Es gibt sachliche und örtliche Zuständigkeiten.
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe ist sehr, sehr ausgeprägt. Es wird so getan, als wenn in den Kreisen und kreisfreien Städten für die Aufgaben der Jugendhilfe nicht das notwendige Geld zur Verfügung stehen würde. Da kann ich die berechtigte Frage stellen: Ist das denn so? Was ich beispielsweise mitbe
kommen habe, was hier die örtlichen Träger der Jugendhilfe betrifft, ist, dass Personalanpassungsmaßnahmen in Verwaltungen mit dem Rasenmäher durchgeschoben worden sind. Das ist in Schwerin der Fall und das ist an vielen anderen Stellen auch der Fall gewesen. Wer zwingt die örtlichen Träger der Jugendhilfe dazu, sich so zu verhalten?
Die Notwendigkeit gibt es nicht. Man kann da, wo Anpassungsmaßnahmen erforderlich werden, Schwerpunkte definieren und sagen, der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder vielleicht auch andere sind uns so wichtig, die wollen wir von Reduzierungen ausnehmen, denn wir haben eine soziale Situation bei uns im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, die derartige Dinge nicht zulässt. Diesen Handlungsspielraum hat jeder örtliche Jugendhilfeträger.
Und wenn man sich den Antrag weiter anguckt, ist die Frage zu stellen: Sind die Maßnahmen, die Sie fordern, überhaupt geeignet, hier nachhaltig für Verbesserungen Sorge zu tragen? Da haben wir doch viel bessere konzeptionelle Ansätze, wenn wir sagen, wir stärken das Thema Kindertagesstättenförderung, wir wollen beim Thema Elternbildung mehr machen, wir wollen bei der Reform der Ausbildung der Erzieherinnen mehr machen, wir wollen andere Ansätze wählen,
um auf die Verhältnisse, die wir hier im Land haben, positiv, signifikant und nachhaltig Einfluss zu nehmen. Sich hier einfach hinzustellen und zu sagen, wir kippen alles aus dem Fenster, was sich an Zuständigkeiten seit Jahrzehnten bewährt hat, und wir gucken gemeinsam in Richtung Bund und sagen, du musst jetzt mal ordentlich rüberkommen mit der Schmalzstulle, das ist für uns kein innovatives und nachhaltiges Konzept. Auch Sie von den LINKEN werden sich damit auseinandersetzen müssen, was die Steuereinbrüche diesem Land bringen.
Wir werden uns alle in den nächsten Jahren ansehen müssen, wie wir damit umgehen. Und Ihre Konzepte, die Sie vorstellen und realisieren wollen, sind nicht geeignet, diesen Herausforderungen gerecht zu werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Zurufe von Helmut Holter, DIE LINKE, Irene Müller, DIE LINKE, und Raimund Frank Borrmann, NPD)