Gesetzentwurf vor gut einem Monat, am 13. Mai, erstmalig beraten und seinerzeit allein dem Finanzausschuss überwiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein schriftlicher Bericht gibt den Beratungsverlauf detailliert wieder. Lassen Sie mich daher nur einiges hervorheben. Aus meiner Sicht zeigt die Beschlussempfehlung zweierlei:
Erstens. Wenn wir hier im Parlament eine Sache im Kern fraktionsübergreifend für richtig und gut halten, dann kann es uns innerhalb eines Monats gelingen, ein Anhörungs- und Beratungsverfahren durchzuführen, das in eine ordentliche, Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung und, wie ich hoffe, heute in einen ordentlichen Gesetzesbeschluss einmündet. Das konnte aber nur gelingen, weil wir uns fraktionsübergreifend und einstimmig im Finanzausschuss bereits vor der Überweisung in der Mailandtagssitzung dazu verständigt hatten, ausnahmsweise nur ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Daher konnten die Sachverständigen unmittelbar nach der Überweisung um ihre Stellungnahme gebeten werden. Fast alle haben ausdrücklich Stellung genommen und im Interesse der Sache das schnelle Verfahren gewürdigt. Ich denke, das ist eine reife Leistung, für die ich als Ausschussvorsitzende allen an der Beratung Beteiligten meinen Dank aussprechen möchte: der Landesregierung, den Sachverständigen, den Fraktionen im Ausschuss und im Plenum und natürlich dem beteiligten Ausschusssekretariat.
Und zweitens, meine Damen und Herren, zeigt diese Beschlussempfehlung aus meiner Sicht, dass die erste Stufe der Föderalismusreform in der Tat zu einem Auseinanderdriften der Beamten- und Richterbesoldung in den Bundesländern führen kann. Sie erinnern sich, in der ersten Stufe der Föderalismusreform hatten wir, und zwar die Länder, die Gesetzgebungszuständigkeit für die Besoldung erhalten.
Meine Bedenken darüber möchte ich an einem Punkt deutlich machen, der vordergründig für einige eine Kleinigkeit sein mag, aber dieser Punkt hat in den Stellungnahmen der Sachverständigen eine Rolle gespielt, weil er in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich geregelt worden ist. Es geht hier um den Sockelbetrag der Besoldungsanpassung. 20 oder 40 Euro, das war hier die Frage. Der Gesetzentwurf und die Mehrheit des Finanzausschusses halten 20 Euro für ausreichend. Das wird in anderen Bundesländern anders gesehen und teilweise auch anders gehandelt. Und auch die von uns befragten Sachverständigen äußern zum Teil deutliche Kritik an unserer Entscheidung. Als Vorsitzende des Finanzausschusses möchte ich das an dieser Stelle gar nicht inhaltlich bewerten. Ich möchte nur deutlich machen, dass an diesem vordergründig doch wirklich kleinen Punkt deutlich wird, dass die Besoldung von Beamten und Richtern in Deutschland auseinanderläuft und, so meine Vermutung, zukünftig immer weiter auseinanderlaufen wird, ein Ergebnis der ersten Stufe der Föderalismusreform.
Inhaltlich geht es im Kern unserer Beschlussempfehlung darum, den am 1. März in Potsdam für Tarifbeschäftigte und Auszubildende erzielten Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Beamten und Richter zu übertragen. Was zeitgleich ist, darüber bestand noch Einvernehmen, zum 1. März nämlich. Bei der Frage, was wirkungsgleich ist, da gingen im Ausschuss und bei den Sachverständigen die Meinungen bereits ausein
ander. Das betrifft den gerade erwähnten Sockelbetrag der Besoldungsanpassung, 20 oder 40 Euro, ich hatte bereits etwas dazu gesagt. Wie auch immer, wir empfehlen mit der Ihnen vorliegenden Drucksache mehrheitlich die Anhebung der Besoldung um einen Sockelbetrag von 20 Euro und um 3 Prozent zum 1. März 2009 und um 1,2 Prozent im März 2010. Damit geben wir unseren Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern das, was zwischen den Tarifvertragsparteien für die Tarifbeschäftigten ausgehandelt wurde.
Einige Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf sowie ein Entschließungsantrag sind abgelehnt worden im Ausschuss. Für die Einzelheiten verweise ich auf den ausführlichen schriftlichen Bericht. Ich denke, wir werden auch in der Aussprache und in der Diskussion zum Tagesordnungspunkt, ich glaube, es ist der Tagesordnungspunkt 32 am Donnerstag, dem Antrag der FDP-Fraktion auf Einsetzung einer Kommission, noch einiges dazu hören.
Im Ausschuss, meine Damen und Herren, haben wir zwei Änderungen in den Anlagen beschlossen. Dabei handelt es sich lediglich um redaktionelle Anpassungen, um Berichtigungen in den Anlagen, die insoweit nicht vom eigentlichen Gesetzestext gedeckt waren. Diese redaktionellen Änderungen, die auch Gegenstand der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung sind, wurden im Ausschuss einvernehmlich beschlossen. Die Beschlussempfehlung insgesamt ist mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU sowie der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltungen seitens der Fraktion DIE LINKE angenommen worden. Ich bitte Sie nun im Namen des Finanzausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute mit dem Besoldungsanpassungsgesetz die Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf unsere Beamten und Richter, und das wirkungsgleich und zeitgleich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass wir heute eine gute, eine positive Entscheidung treffen, denn diese kräftige, deutliche Erhöhung der Bezüge unserer Beamten von um 4,2 Prozent und dazu auch die Ost-West-Angleichung zum 01.01.2010 in Höhe von 7,5 Prozent werden insgesamt zu einer Einkommensverbesserung von 11,7 Prozent in den nächsten Monaten führen. Dieses ist nicht nur eine Anerkennung der Leistungen unserer Beamten und Richter, sondern auch eine deutliche Verbesserung der Einkommenssituation von über 15.000 Beamten und Richtern in unserem Land, insofern eine sehr, sehr positive, gute Entscheidung. Wir haben im Landeshaushalt entsprechende Vorkehrungen
Ich möchte aber gerade in den heutigen Krisenzeiten darauf verweisen, dass man nicht unterschätzen sollte, welche positive Wirkung dieser Einkommenszuwachs für die Stärkung der Kaufkraft und damit auch für die Stärkung der Binnennachfrage hier in unserem Land haben wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Positive, das Bemerkenswerte, das sagte schon die Ausschussvorsitzende, ist aber nicht nur der Beschluss, das, was wir heute beschließen, im Kern, substanziell, sondern auch die Tatsache, dass wir, da kann man sich kaum an ein vergleichbares Beispiel erinnern, doch mit einem rasanten Tempo dieses Verfahren durchgeführt haben, ohne, das kann man mit Fug und Recht sagen, dass es in irgendeiner Weise Abstriche an der Qualität des Verfahrens gegeben hätte.
Die Drucksache 5/2552, eingebracht von den Koalitionsfraktionen, ging uns am 29.04. zu, dann hatten wir am 13.05. die Erste Lesung hier im Landtag, am 28.05. bereits im Finanzausschuss, gekoppelt mit einem schriftlichen Anhörungsverfahren, sodass wir heute am 16. Juni, bereits in Zweiter Lesung beschließen können, also vom 13.05. Erste Lesung, 16. Juni Zweite Lesung, das schnellstmögliche Verfahren überhaupt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte daran erinnern, dass es der ausdrückliche Wunsch der Verbände war, der Gewerkschaften, also der Betroffenen, faktisch Ihrer Interessenvertreter, zu diesem zügigen Verfahren zu kommen. Denn worum geht es im Kern? Es geht im Kern darum, dass, wenn wir dieses Verfahren nicht gewählt hätten, die Bezüge der Beamten und Richter erst im vierten Quartal hätten ausgezahlt werden könnten. Jetzt, mit der heutigen Beschlussfassung, ist es natürlich möglich, entsprechend viel früher diese Zahlungen vorzunehmen. Insofern ist das wirklich ein guter Beschluss, den wir heute treffen werden im Interesse derjenigen, die diese Tarif- beziehungsweise Besoldungserhöhungen, ja, man kann richtig sagen, auch verdient haben.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich auch noch mal den Dank an die Oppositionsfraktionen richten. Wir haben uns im Finanzausschuss auf dieses Verfahren einvernehmlich verständigt und insofern ist das ein wirklich positives Beispiel der konstruktiven Zusammenarbeit im Interesse der Betroffenen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Finanzausschuss gab es im Wesentlichen zwei kontroverse Themen, zum einen die Tatsache, dass die Sockelbeträge für die Beamten nicht 40 Euro betragen werden, sondern nur 20 Euro. Darauf bezieht sich auch ein FDP-Änderungsantrag, der uns vorliegt. Die Anzuhörenden, die neben ihrer grundsätzlichen Zustimmung zum Gesetzentwurf hier an dieser Stelle – nicht alle, aber einige – Kritik äußerten, haben die Erhöhung des Sockelbetrages, vergleichbar wie bei den Tarifbeschäftigten, also auch 40 Euro, gefordert. Man muss dem natürlich entgegenhalten, dass es einer differenzierten Bewertung bedarf bei der Frage „wirkungsgleich“. Man muss nämlich Folgendes berücksichtigen dabei:
Von diesen 40 Euro Erhöhung für Tarifbeschäftigte sind lediglich 20 Euro echte Einkommenserhöhungen. Die zweiten 20 Euro sind faktisch eine Kompensation für den Wegfall des Paragrafen 18 im TVL, für den Wegfall des Leistungsbezuges, übrigens eines Elementes, das es in dieser Art und Weise in der Beamtenbesoldung so nicht gibt. Insofern halten wir, die Koalitionsfraktionen, es nicht nur für sachgerecht, rechtlich zulässig, sondern auch gut begründet, diesem nachvollziehbaren Anliegen – Sockelbetrag 40 Euro – nicht zu entsprechen, und demzufolge werden die Koalitionsfraktionen auch den FDP-Änderungsantrag, das kann ich hier schon ankündigen, so wie auch im Finanzausschuss an dieser Stelle ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das zweite erwartungemäß kontroverse Thema im Finanzausschuss war natürlich die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge. Wie wir alle wissen, haben die Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und FDP am 16. Oktober 2006 die automatische Kopplung der Abgeordnetenbezüge an die Gehälter der Richter beschlossen.
Das heißt, die heute beschlossene Besoldungserhöhung für Richter wird also automatisch auch auf die Abgeordneten übertragen.
und das möchte ich noch mal in Erinnerung rufen: Als es beschlossen wurde hier im Landtag, gab es sehr viel Lob,
wurde es als vorbildlich für andere Länder, als positives Beispiel dargestellt. Es gab ausdrücklich auch Lob vom Steuerzahlerbund, dass die Mitglieder des Landtages zumindest einem Richtergehalt gleichgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass wir so viel Selbstbewusstsein haben hier im Landtag, dass das auch so in dieser Art und Weise gerechtfertigt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der SPD-Fraktion wäre es an dieser Stelle nicht nur falsch, inkonsequent, sondern auch ordnungspolitisch einfach unlogisch, jetzt an dieser Stelle von diesem Grundprinzip abzurücken. Selbst der Steuerzahlerbund lehnt eine Nullrunde zum jetzigen Zeitpunkt ab und hat sie als wenig hilfreich bezeichnet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist an dieser Stelle, glaube ich, zu dem Thema alles gesagt.
Wir werden aber im Rahmen der Aussprache, ich glaube, am Donnerstag, noch mal einen FDP-Antrag bezüglich des Einsetzens einer Kommission beraten, insofern kommen wir dann sicherlich auch noch mal auf das Thema zurück.
Ich wollte aber an dieser Stelle deutlich darauf verweisen, dass wir diesen Zusammenhang natürlich hier schon an dieser Stelle sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird sich in der Abstimmung zum Gesetzentwurf in Gänze enthalten. Das haben wir in der ersten Debatte angekündigt und genauso haben wir uns auch im Finanzausschuss positioniert im Gegensatz zur NPD-Fraktion, die nur den Mund gehalten hat.
Wir begrüßen, meine Damen und Herren, die schnelle und zeitgleiche Übertragung der ausgehandelten Tarife vom 1. März 2009 und halten die Erhöhung der Dienstbezüge auch für notwendig und angemessen, und zwar angemessen in doppelter Hinsicht.
Zum einen ist die Erhöhung der Bezüge angemessen im Hinblick auf die Preisentwicklung, denn genau wie die Reallohnentwicklung in den letzten Jahren rückgängig war, stagnierten die Bezüge der Beamtinnen und Beamten des Landes.