Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch so was Dämliches, das haben wir alles schon mal gehört. Das ist doch dummes Zeug, was Sie da erzählen.)

Die Amerikaner zum Beispiel verstehen unter dem Begriff etwas ganz anderes.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach, Herr Pastörs, der Ewiggestrige.)

Er ist begrenzt von der Zielrichtung, programmatisch, bekenntnismäßig, willensmäßig, also patriarchalisch.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ja, ja. Bla, bla, bla! Gott sei Dank, die rote Lampe. Endlich, endlich!)

Dem hängen wir selbstverständlich nicht an.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ihre Redezeit ist abgelaufen.)

Deswegen gehört also als oberstes Staatsziel...

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ende, Ende!)

Herr Pastörs, Ihre Redezeit …

... in eine gesamtdeutsche Verfassung die Verpflichtung zum Volkserhalt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Herr Pastörs, Ihre Redezeit ist beendet.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das reicht auch, das reicht auch.)

Es tut mir leid.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee, das tut es nicht. Aber er ist zu Ende. Und tschüss, und tschüss! – Der Abgeordnete Udo Pastörs beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Herr Pastörs, Ihre Redezeit ist beendet. Bitte verlassen Sie das Rednerpult.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Abflug, Abflug!)

Herr Pastörs,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Abflug!)

Ihre Redezeit ist beendet.

Herr Pastörs, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil Sie während Ihrer Rede den Abgeordneten Herrn Dr. Jäger beleidigt haben.

(Udo Pastörs, NPD: Was habe ich denn da gesagt? – Stefan Köster, NPD: Dass er nicht der Schlaueste ist.)

Das möchte ich jetzt nicht wiederholen. Bitte setzen Sie sich.

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2621. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2621 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, aber Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Herr Pastörs, ich möchte noch ergänzen, weil ich eben gerade feststelle, dass das der zweite Ordnungsruf war,

(Zurufe von Helmut Holter, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

dass bei einem weiteren Ordnungsruf Ihnen das Rederecht entzogen wird.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Für ein soziales Europa – soziale Fortschrittsklausel in den europäischen Verträgen einführen, Drucksache 5/2624.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Für ein soziales Europa – soziale Fortschrittsklausel in den europäischen Verträgen einführen – Drucksache 5/2624 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Europa muss sozialer werden. Diese Forderung erhebt die LINKE bekanntlich seit Jahren. Sie steht damit nicht allein. Viele außerparlamentarische Bewegungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften und auch Kirchen setzen sich dafür ein. Einige Akteure

eint zudem die Feststellung, dass die europäische Integration nur gelingen kann, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union erkennen und erleben, dass bei aller Bedeutung der Freiheitsrechte die sozialen Belange in der Europäischen Gemeinschaft nicht hintanstehen dürfen. Zurzeit müssen wir aber wieder feststellen, dass die Rechte der Wirtschaft in der Europäischen Union, also die Freiheiten für Waren, Kapital, Dienstleistungen und Niederlassungen, Vorrang vor den sozialen Rechten haben.

Meine Damen und Herren, ich möchte hierfür exemplarisch kurz zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes skizzieren, die verdeutlichen, wie es um die soziale Verfasstheit der Europäischen Union steht. Ich beziehe mich dabei auf die Entscheidungen des EuGH aus dem Dezember 2007 und im April 2008. Was war passiert? Das finnische Unternehmen Viking Line wollte eine Fähre umflaggen, damit es Personal aus Estland zu den dort geltenden niedrigen Löhnen beschäftigen kann. Das konnte die Finnische Seeleutegewerkschaft natürlich nicht hinnehmen. Sie kündigte einen Streik an und forderte von dem Unternehmen, auch nach Umflaggung die finnische Besatzung nicht zu entlassen und einen Tarifvertrag abzuschließen. Das hätte auch in Deutschland jede Gewerkschaft so gemacht, und zu Recht. Der EuGH hat am Ende festgestellt, dass der angekündigte Streik unverhältnismäßig sei, dass er die Niederlassungsfreiheit beschränke und damit mit europäischem Recht unvereinbar sei.

Auch in der Laval-Entscheidung entschied das EuGH, dass Freiheitsrechte höher wiegen als die sozialen Rechte. Diesmal war es die Dienstleistungsfreiheit, die über das Streikrecht triumphierte. Ausgangspunkt war das lettische Unternehmen, welches Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Schweden schickte, um eine Schule zu renovieren. Dazu muss man wissen, dass in Schweden der Mindestlohn durch Tarifvertrag festgesetzt wird. Also wollte die Bauarbeitergewerkschaft Tarifverhandlungen mit dem Unternehmen aufnehmen. Das Unternehmen wollte aber nicht und handelte lieber einen Tarifvertrag mit der lettischen Bauarbeitergewerkschaft aus, natürlich zu weit geringeren Löhnen, als in Schweden zu erwarten gewesen wären. Daraufhin hatte die schwedische Gewerkschaft wiederum die Baustellen in Schweden blockiert, was zu einer Schadenersatzklage gegen die Gewerkschaft führte. Der EuGH entschied, dass allein der Mindestschutz der Entsenderichtlinie gelte. Man dürfe kein Unternehmen in einen Tarifabschluss zwingen, der über diesen Mindestschutz hinausgehe. Anderenfalls würde die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt. Auf die Rüffert-Entscheidung brauche ich hier nicht näher einzugehen. Wir haben darüber bereits im Rahmen eines Tariftreuegesetzes im Landtag diskutiert.

Meine Damen und Herren, diese, aber auch andere Entscheidungen belegen, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes Vorrang vor den sozialen Grundrechten haben. Schuld daran ist nicht der Europäische Gerichtshof, obwohl man in anderen Zusammenhängen – ich denke da etwa an das leidige Thema der Kompetenzstreitigkeiten – durchaus Kritik üben kann und muss. Nein, ich will es klar formulieren: Ursache für die fatalen Entscheidungen des EuGH sind allein die geltenden EU-Verträge, und – das kann man klar sagen – auch der Verfassungsvertrag oder der Vertrag von Lissabon im Übrigen würde zu den gleichen Entscheidungen des EuGH führen.

Sollte der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, werden keine Verbesserungen für die Beschäftigten eintreten. Daher kann es nur eine Schlussfolgerung geben: Wir müssen endlich eine soziale Fortschrittsklausel in den europäischen Verträgen verankern. In Konfliktfällen müssen die sozialen Grundrechte vorgehen. Der DGB hat vor Kurzem zusammen mit SPD, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen ein entsprechendes Grundsatzpaket vorgestellt. Nun gilt es, dies auch in Taten abzusetzen.

Ein erster Schritt wäre es, den heutigen Antrag meiner Fraktion anzunehmen und somit vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern aus ein öffentliches Zeichen und Signal zu senden. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Borchardt.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Detlef Müller von der Fraktion der SPD.

(Zuruf aus dem Plenum: Der Nächste, der Nächste!)

Da der Abgeordnete Detlef Müller offenbar nicht im Hause ist, hat zunächst das Wort der Abgeordnete Herr Grabow von der Fraktion der FDP.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: So wichtig ist das also. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Fraktionsspitze ist schon ausgewechselt. Das übernimmt jetzt Herr Baunach.)

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Dem Plenum liegt ein Antrag vor, mit dessen Anliegen die LINKE zuletzt im Oktober letzten Jahres im Europäischen Parlament gescheitert ist. Meine Damen und Herren, dies zu Recht. Was die LINKEN hier versuchen, ist, Europa, die europäische Idee und das, was sich Generationen im Nachkriegseuropa aufgebaut haben, auszuspielen gegen aktuelle Ängste vieler Menschen in unserem Land. Das ist schlicht unlauter.

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)

Denn, meine Damen und Herren von der LINKEN, wenn sich Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament wie die immerhin ehemalige Bundesvorsitzende Gabi Zimmer in die Öffentlichkeit stellen und behaupten,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Europa schränke Grundrechte und das Streikrecht ein, ist das, nämlich genau das: unlauter, reiner Populismus ohne Grundlage.