Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Linke für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Jugendsozialarbeit ist ein wichtiges Element der Kinder- und Jugendhilfe. Sie stellt ein Bindeglied zwischen Schule, Berufsschule, den Freizeiteinrichtungen sowie den Kindern und Jugendlichen und deren Familien dar. Die Zielstellung der Jugendsozialarbeit liegt nach dem SGB VIII vor allem darin, jungen Menschen, die sozial

benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind, zu helfen, dieses auszugleichen.

Die 1999 in Mecklenburg-Vorpommern eingeführte Landesinitiative „Jugend- und Schulsozialarbeit“ hat diesen Auftrag aus dem SGB VIII aufgegriffen. Junge Menschen sollen in ihrer Kreativität und sozialen Kompetenz gefördert und bestärkt werden. Sie brauchen den strukturierten Freiraum außerhalb des Unterrichts in der Schule und außerhalb der Familie, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an demokratischen Prozessen von klein auf zu erlernen und zu erleben.

Nach Angaben von Professor Prüß beträgt an den Schulen des Landes das Verhältnis von Lehrern zu Schülern 1:20, bei sozialpädagogischen Fachkräften zu Schülern 1:400. 11,8 Prozent der Schülerinnen und Schüler des Landes verlassen die Schule ohne Abschluss. An den Berufsschulen betrug diese Zahl im Jahr 2006 20 Prozent.

Angesichts dieser Zahlen müssen wir konstatieren, dass Schule ganz allein und unter den aktuellen Bedingungen ihrem Auftrag, Kinder über Bildung und Erziehung in die Gesellschaft zu integrieren, nicht in ausreichendem Maße nachkommt und nachkommen kann. Die heute vorgestellte Studie der GEW zum Fachkräftebedarf im Bildungsbereich von der Krippe bis zur Hochschule bestätigt das noch einmal eindringlich. Um diese Entwicklung zu entkoppeln oder zu stoppen, bedarf es umgehend der Stärkung von Bildung und Ausbildung sowie der Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe. Ein wichtiges Element stellt dabei die Jugend- und Schulsozialarbeit dar.

Die rot-schwarze Landesregierung kam im Jahr 2006 nicht umhin, in ihren Koalitionsvertrag unter Ziffer 52 aufzunehmen, dass sich die Landesinitiative bewährt hat und weitergeführt werden sollte. Gleichzeitig hatte sich die Landesregierung dazu verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, und ich zitiere jetzt, „dass in jeder weiterführenden und beruflichen Schule grundsätzlich ein Schulsozialarbeiter tätig werden kann“.

Im Gegensatz zum zuständigen Ministerium geht meine Fraktion jedoch nicht davon aus, dass sich die Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern bis heute bedarfsgerecht entwickeln konnte, so, wie es in den neuesten Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern gleich im ersten Satz zu lesen steht. Neben dem Bedarf, den meine Fraktion nach wie vor an den weiterführenden und beruflichen Schulen sieht, empfiehlt Professor Prüß überdies die Ausweitung der Schulsozialarbeit auch auf Grundschulen, besonders in sozialen Brennpunkten des Landes. Die Bildungskommission forderte zudem eine verlässliche Finanzierung über das Jahr 2013 hinaus und den Abschluss langfristiger Verträge. Die Schulsozialarbeit steht also vor großen Herausforderungen, sie steht aber auch, wie der Fachtag im Dezember 2008 festgestellt hat, vor Gefahren. Und ich will ergänzen: So wichtig, wie die Schulsozialarbeit ist, ihr Ausbau darf nicht zulasten der Jugendsozialarbeit gehen. Auch hier gibt es im Land angesichts der sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen einen großen Bedarf.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir reden regelmäßig in diesem Hohen Haus über die Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Meine Fraktion fordert chancengleiche

Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Kinder- und Jugendhilfe, Jugend- und Schulsozialarbeit können dabei wichtige Hilfeleistungen und Impulse geben. Lassen Sie uns deshalb die Fachdiskussion darüber, auch zu unserem Antrag, in den Ausschüssen führen. Ich beantrage die Überweisung des vorliegenden Antrages federführend in den Sozialausschuss und mitberatend in den Bildungs- sowie Finanzausschuss.

Noch ein Wort zu dem Antrag der Fraktion der FDP. Hier bitte ich um Einzelabstimmung der beiden Punkte, denn dem Punkt 1 des FDP-Antrages stimmt meine Fraktion zu. Der Punkt 2 des Antrages ist uns allerdings zu eng gefasst und wird von uns so nicht mitgetragen, zumal die Schulsozialarbeit ja tatsächlich über Kommunen, über den Europäischen Sozialfonds und auch über Projektmittel des Landes gefördert wird und mit dem Antrag wäre das dann eine doch zu starke Eingrenzung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Dr. Linke.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart, ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Manuela Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will mit einer sehr schlichten und sehr klaren, aber wichtigen Feststellung beginnen: Sozialarbeit ist wichtig, wir brauchen sie in der Jugendhilfe und wir brauchen Sie in den Schulen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.)

Der Grund hierfür: Die Gesellschaft verändert sich so schnell und so grundlegend, dass Sozialarbeiter immer häufiger und immer intensiver bei Fehlentwicklungen gegensteuern müssen. Zu den wichtigsten Grundsätzen gehört es, diese Jugendlichen dort abzuholen, wo sie unsere Unterstützung brauchen.

Lassen Sie mich mit einem kurzen Rückblick belegen, dass der Landespolitik Sozialarbeit immer schon wichtig war. Diesem Rückblick will ich allerdings eine Bemerkung vorausschicken: An dieser Wertschätzung wird sich auch zukünftig nichts ändern. Bis vor zwei Jahren haben die kommunalen Jugendämter unter der Überschrift „Jugendhilfe“ selbst entschieden, wie sie die Fördermittel zwischen den Posten Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit verteilen. Die SPD-CDU-Koalition hat hier einen neuen Akzent gesetzt. In der Ziffer 161 der Koalitionsvereinbarung heißt es: Wir „streben an, das … Landesprogramm ‚Jugend- und Schulsozialarbeit‘ in Richtung Schulsozialarbeit so zu entwickeln, dass in jeder weiterführenden und beruflichen Schule grundsätzlich ein Schulsozialarbeiter tätig werden kann.“ Diese Tendenz wurde durch die Einführung des operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds noch verstärkt. Auch dieses Programm gibt der Schulsozialarbeit Vorrang. Zur Begründung wird unter anderem darauf verwiesen, dass sie mit Blick auf den Arbeitsmarkt von erheblicher Bedeutung ist.

Ich möchte an dieser Stelle allerdings dem Eindruck entgegenwirken, wir würden die Jugendsozialarbeit gering schätzen, das Gegenteil ist richtig. Sie wird verlässlich und langfristig gefördert. Das gilt mindestens bis 2013, denn so lange geht die Maximalförderung durch die Europäische Gemeinschaft.

Nach heutigem Stand wirken im Land 261 Jugendsozialarbeiter. Außerdem freue ich mich, dass zwischenzeitlich einige Kommunen Jugendsozialarbeiter in Alleinregie beschäftigen und finanzieren. Hier setzen die Kommunen eindeutig die richtigen Prioritäten. Ich will an dieser Stelle aber sehr klar sagen, dass mir die Arbeit dieser Sozialarbeiter besonders am Herzen liegt. Nun kommt es darauf an, die Kräfte und Angebote so sinnvoll miteinander zu verbinden, dass ein starkes Netz entsteht und dass wir vor allem die Jugendlichen im ländlichen Raum wirklich erreichen.

Nun zu den Schulsozialarbeitern. Ihre Zahl ist inzwischen auf 285 angewachsen. Wir reden hier also von einer Erfolgsgeschichte. Ich will darauf hinweisen, dass die Koalitionsvereinbarung fordert, dass grundsätzlich ein Schulsozialarbeiter pro Schule eingesetzt werden soll. Das ist eine statistische Zielrichtung. Es mag durchaus Schulen geben, die zwei Sozialarbeiter brauchen, während andere Schulen gar keinen benötigen. Auch in dieser Frage sollten wir sozialraumorientiert denken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Politik muss immer bestrebt sein, über den Tag hinaus zu denken, also sollten wir die Weichen dafür stellen, dass Jugendarbeit und Schulsozialarbeit weiterentwickelt und über den Tag hinaus finanziell abgesichert werden. Ich bin hier für jede Diskussion, die uns in der Sache voranbringt, sehr dankbar. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Rühs für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Frau Borchardt, Sie werden sich noch wundern, was ich so alles weiß.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Kenne, habe ich gesagt.)

Kenne, von mir aus auch kenne.

Die Jugendsozialarbeit ist der Teilbereich der Jugendhilfe, der die berufliche und gesellschaftliche Integration junger Menschen und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum Ziel hat. Im Rahmen der Jugendsozialarbeit als eigenständigem Leistungsbereich der Jugendhilfe wird für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf zur Verwirklichung des Anspruchs der Teilhabe die soziale und berufliche Integration gefördert. Dabei kooperiert die Jugendsozialarbeit auch mit anderen Bereichen der Jugendhilfe sowie mit Schulen und Betrieben.

Die Schulsozialarbeit als weiteres Leistungsangebot der Jugendhilfe und Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule vereint die unterschiedlichen Methoden von sozialer Arbeit wie Einzelfallhilfe, soziale Gruppenarbeit, Konfliktvermittlung und Gemeinwesenarbeit innerhalb

eines sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes, welches durch Prävention und Intervention vor Ort definiert werden kann. Durch ihren aufsuchenden und niederschwelligen Charakter hat Schulsozialarbeit schwerpunktmäßig Schülerinnen und Schüler als Zielgruppe, die aufgrund sozialer Benachteiligungen und/oder individueller Beeinträchtigungen auf besondere Unterstützung angewiesen sind.

Seit Januar 2007 ist die Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds umgestellt worden. Was bedeutet das? Oberziel des ESF ist die Steigerung der Wirtschaftskraft sowie Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Der ESF setzt sich aus den folgenden drei Schwerpunkten zusammen:

a) Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen.

b) Verbesserung des Humankapitals, unter anderem Schulsozialarbeit

c) Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen, unter anderem Förderung der Jugendsozialarbeit

Ziele des ESF im Bereich Verbesserung des Humankapitals, Zitat aus dem operationellen Programm des ESF:

„Ein weiteres Element der konsequent auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Schule und die Verbesserung der Schulerfolge ausgerichteten Strategie MecklenburgVorpommerns ist der Einsatz von Schulsozialarbeitern an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Schulsozialarbeit soll dabei so weiterentwickelt und neu profiliert werden, dass sie durch gezielte sozialpädagogische Hilfen das Leistungsvermögen derjenigen Schülerinnen und Schüler erhöht, deren Schulerfolg durch besondere Probleme gefährdet oder beeinträchtigt ist. Auf diese Weise sollen auch die Ausbildungsfähigkeit und die späteren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt erhöht werden.“

Ziele des ESF im Bereich Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen:

„Einen weiteren Ansatz stellt die Förderung der Jugendsozialarbeit dar. Die Förderung von Jugendsozialarbeitern dient dem Ziel, denjenigen jungen Menschen weitergehende sozialpädagogische Hilfestellungen zu gewähren, deren Integration in den Arbeitsmarkt oder in die berufliche Bildung gefährdet ist. Durch gezielte Einzelfallbegleitung, Methoden der Jugendberufshilfe und der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit sollen sol che jungen Menschen angesprochen werden, die durch Schul- bzw. Ausbildungsabbruch, fehlende Berufsreife, gestörtes Sozialverhalten, durch individuelle Beeinträchtigungen oder ausgrenzende Verhaltensweisen gekennzeichnet sind.“

Weitere politische Ziele finden Sie in unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag. Das Zitat der Ziffer 161 erspare ich mir, weil Frau Ministerin Schwesig das gerade gebracht hat. In diesem Zusammenhang ist aber auch auf Ziffer 52 der Koalitionsvereinbarung zu verweisen: „Die Landesinitiative ‚Jugend- und Schulsozialarbeit‘ hat sich bewährt und wird fortgeführt.“ Schließlich möchte ich abschließend noch Ziffer 166 unserer Koalitionsvereinbarung zitieren, in der es um das Ganztagsschulprogramm geht.

„Es soll ein verbindliches Konzept zur Verzahnung von Schule und Jugendhilfe erarbeitet werden.“ Diese Zitate unterstreichen eindrucksvoll die hohe Bedeutung der Schulsozialarbeit sowie der Jugendsozialarbeit für die Große Koalition in Mecklenburg-Vorpommern.

Es ist sehr wichtig, sich frühzeitig um die Kinder zu kümmern. Neben dem Elternhaus bilden die Kinder vor allem in den Kitas und den Schulen Charakter und Persönlichkeit heraus. Daher sind in MecklenburgVorpommern derzeit 285 Fachkräfte in der Schulsozialarbeit tätig. Finanziert wird deren Einsatz, wie bereits dargestellt, vor allem aus dem ESF. In diesem Jahr fließen aus diesem Topf 4,3 Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern.

Gleichwohl können wir uns mit dem bisher Erreichten nicht zufriedengeben. Die Schulabbrecherquote, die bei zehn Prozent in unserem Land liegt, ist immer noch viel zu hoch. Wir müssen daher unsere Anstrengungen weiter verstärken und unseren Kindern noch mehr Aufmerksamkeit zuteil werden lassen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch noch mehr Schul- und Jugendsozialarbeiter, vielmehr gilt es, die bestehenden Angebote an der Schule sowohl am Vor- als auch am Nachmittag enger miteinander zu vernetzen beziehungsweise zu verzahnen. Die flächendeckende Etablierung beziehungsweise der Ausbau von Ganztagsschulen ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Hierbei unterstützt uns der Bund mit seinem Ganztagsschulprogramm, das wir dankend im Land angenommen haben und vor Ort sehr zahlreich umsetzen. Unsere Devise lautet: „Wir lassen kein Kind zurück.“ Wir werden daher einen Überweisungsvorschlag unterstützen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Rühs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Vizepräsident Kreher für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schul- und Jugendsozialarbeit, das sind auch nach meinen Erfahrungen als Gemeindevertreter, als Bürgermeister und auch als Lehrer sehr, sehr wichtige Faktoren in der Gemeindearbeit, in den Schulen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es uns Liberalen ein ganz besonderes Anliegen, dass die finanziellen Voraussetzungen dafür auch langfristig gesichert werden, damit die Kommunen dann in diesem Bereich Planungssicherheit haben. Das ist der erste Teil unseres Änderungsantrages, dass wir erreichen wollen, dass die Kommunen für Jugendsozialarbeit beziehungsweise Schulsozialarbeit langfristige Voraussetzungen haben.

Meine Damen und Herren, das ist auch deshalb wichtig, weil wir ja die Erfahrung gemacht haben, dass wir aufgrund der Voraussetzungen, die im Land ursprünglich mal geschaffen wurden, die Jugendsozialarbeiter oder Schulsozialarbeiter eingestellt hatten, dass aber dann solche Unsicherheiten da waren, dass wir eigentlich bei diesen eingestellten Sozialarbeitern keine langfristigen Arbeitsverträge abschließen konnten. Und wenn dann die Kommune noch einen nicht ausgeglichenen Haushalt hatte, dann stand sie unter dem Zwang, etwas zu verändern, und das waren Schwierigkeiten, die die Kommunen einfach haben. Deshalb ist das ein wichtiger Punkt für uns, die langfristige Sicherung dieser Arbeit zu gewährleisten.