Seit dem 1. Juli gliedert sich der Landesfußballverband in sechs Kreisverbände. Aus vorher 14 wurden 6.
Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich hierzu kurz drei Sätze aus einer entsprechenden Mitteilung
(Udo Pastörs, NPD: Das ist keine Veränderung, das ist Aderlass. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
wer nicht zu Veränderungen bereit ist, kann sich nicht entwickeln. Wir müssen auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung vorausschauend reagieren,
Meine Herren von der NPD, ich habe Sie aufgefordert, hier die Einbringungsreden der Landesregierung nicht zu stören. Sie tun das fortlaufend weiter. Ihr Fraktionsvorsitzender hat bereits einen Ordnungsruf erhalten. Ich mache Sie nochmals darauf aufmerksam, dass Sie Gelegenheit haben, sich in der Debatte zu Wort zu melden.
Ich bitte Sie, mit gebührendem Anstand jetzt hier diese Einbringungsrede zuzulassen und nicht weiter zu stören, ansonsten werde ich mit weiteren Ordnungsmaßnahmen reagieren.
Wir müssen auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung vorausschauend reagieren, um für die Zukunft richtige Weichenstellungen vornehmen zu können.
Es gibt zwar bereits jetzt Partnerschaften zwischen den Kreisverbänden, mit der Strukturreform werden wir aber die Verbände auf eine bessere Basis stellen können. Ich denke, wenn wir weitere Gründe hören wollen, brauchen wir nur den Vizepräsidenten, der auch Abgeordneter dieses Landtages ist, zu fragen.
Diese Sätze bringen zum Ausdruck, was das Land unbedingt braucht, nämlich eine Reform. Insofern werden wir uns in diesem Fall auf ein System – um in der Fußballsprache zu bleiben, die Sie ja offensichtlich nicht verstehen –, auf 6 plus 2 verständigen.
Die Begründungen für die Strukturreform des Landesfußballverbandes finden sich in ähnlicher Weise auch im Entwurf des Ihnen vorliegenden Kreisstrukturgesetzes,
den wir heute in Erster Lesung beraten. Und wenn zwei unterschiedliche Einrichtungen mit vergleichbaren Begründungen zum selben Ergebnis kommen, die sich auch aus Einwohnern und Mitgliedern speisen, dann kann die Lösung nur vernünftig und richtig sein.
… das Verwaltungsmodernisierungsgesetz der letzten Legislaturperiode gestoppt hat. Die Landesregierung hat seitdem ihre Hausaufgaben gemacht, innerhalb kurzer Zeit einen Gesetzentwurf erarbeitet und diesen in einem umfassenden Dialog, so, wie das Landesverfassungsgericht es gefordert hat, abgestimmt und beschlossen.
Wir müssen Land und Kommunen jetzt in eine Struktur bringen, in der sie die Herausforderungen der kommenden Jahre bestehen können.
Wie eingangs dargelegt, ist die größte Herausforderung dabei, dass wir zukünftig für die Verwaltung von Land und Kommunen erheblich weniger Geld haben werden als heute. Hat das Landesverfassungsgericht den dringenden Reformbedarf in seinem Urteil betont, so ist aus dem Drängen zwischenzeitlich ein Zwingen geworden, aus dem sich unmittelbarer Handlungsbedarf für die Landesregierung, aber auch für den Landtag ableitet.
Meine Damen und Herren, die wesentlichen Inhalte des Entwurfes sind: Ab September 2011 wird es nach unserem Entwurf nur noch sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte geben, also 6 plus 2.
Jahr für Jahr aufs Neue können 40 bis 50 Millionen Euro weniger für die Verwaltung der Verwaltung ausgegeben werden. Die knapper werdenden finanziellen Mittel stehen für die wirklich wichtigen Aufgaben zur Verfügung. Die Bürger werden die Namen und die Sitze der neuen Landkreise durch Bürgerentscheide selbst bestimmen dürfen. Das ist deutschlandweit einmalig.
Einmalig für Gebietsreformen ist auch der ständige Dialog, den wir seit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes über die vorherige Reform mit der kommunalen Familie führen und der jetzt im Landtag fortgesetzt wird. Für diesen Dialog stehen beispielsweise folgende Zahlen: 1.076 Einrichtungen – das sind 12 Landkreise, 6 kreisfreie Städte, 34 amtsfreie Gemeinden, 79 Ämter und 807 amtsangehörige Gemeinden sowie 138 Verbände und Körperschaften – wurden zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgefordert. Fast 300, teils sehr umfangreiche, detaillierte und hilfreiche Stellungnahmen sind eingegangen. Nur dieser intensive Dialog macht es möglich, berechtigte Wünsche und Änderungen in wichtigen Teilen zu berücksichtigen.
Die Kreisstrukturreform ist eine Reform für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Zu Recht stellen die Bürger uns die Frage, was sie davon hätten, wenn sich die Verwaltung reformiert. Ich bin der festen Überzeugung, alle Bürgerinnen und Bürger MecklenburgVorpommerns werden von dieser Reform Vorteile haben, ganz konkret: