Protokoll der Sitzung vom 16.07.2009

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Die sind nie mehr in Sicht, Herr Minister.)

Damit steht fest: Eine Verbesserung der finanziellen Handlungsmöglichkeiten ist nur durch die Schaffung leistungsfähiger kommunaler Einheiten und der damit verbundenen Bündelung der knappen Finanzmittel möglich.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Damit einhergehen muss selbstverständlich auch weiterhin eine konsequente Konsolidierung der Haushalte. Auch das ist Teil der Wahrheit. Nur so kann vor Ort nicht nur die Gegenwart verwaltet, sondern auch die Zukunft gestaltet werden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, das Bestreben der Landesregierung zur Schaffung starker kommunaler Körperschaften ist damit unmittelbar auf den Erhalt und die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort gerichtet.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Die in den leistungsstärksten Einheiten vergrößerten Budgets eröffnen effektive Gestaltungsmöglichkeiten. Diese haben unmittelbar positive Auswirkungen sowohl auf die politische als auch auf die außerpolitische ehrenamtliche Betätigung. Es wird insbesondere auch Freiräume für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben geben, zu denen nicht zuletzt die Unterstützung und Förderung des sozialen, kulturellen und sportlichen Engagements vor Ort gehören.

Zusätzlich zum Erhalt beziehungsweise zur Schaffung dauerhaft leistungs- und lebensfähiger kommunaler Körperschaften hat die Landesregierung daher eine Reihe weiterer Einzelmaßnahmen ergriffen, um das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit zu erhalten und

weiter zu fördern, auch in den jeweiligen Parlamenten. Im Zuge des Kreisstrukturgesetzes ist die Änderung des Kommunalwahlgesetzes dahin gehend vorgesehen, dass die Kreistage in flächenmäßig großen Landkreisen durch zusätzliche Mitglieder verstärkt werden. Auch ist die Stärkung der Rechte von gemeindlichen Ortsteilen, die vormals selbstständige Gemeinden, Kleinstgemeinden waren, vorgesehen. Ebenfalls durch das Kreisstrukturgesetz sollen in der Kommunalverfassung Regelungen zu einer verbesserten Ausstattung der Fraktionen in den Kreistagen getroffen werden. Damit ist eine effektivere Mandatsausübung möglich.

Durch die beabsichtigte Aufhebung der Entschädigungsverordnung wird die Flexibilität im Umgang mit den Entschädigungen der ehrenamtlich Tätigen erheblich erhöht und eine aufwandsgerechte Abgeltung deutlich erleichtert.

(Zurufe von Gino Leonhard, FDP, und Udo Pastörs, NPD)

Die Strukturreform und die begleitenden Maßnahmen stärken also im hohen Maße die Gestaltungsmöglichkeiten und die Verantwortung der ehrenamtlichen Kreistagsmitglieder.

Ich bin immer davon ausgegangen, meine Damen und Herren, dass Kreisgebietsreform und Funktionalreform eine Einheit bilden und aufeinander abzustimmen sind. So gibt es auch das Leitbild des Landtages vor und genauso hat die Landesregierung diese beiden Reformbaustellen auch behandelt.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ja, genau, wenn man das so betrachtet. – Zurufe von Gino Leonhard, FDP, und Udo Pastörs, NPD)

Wir haben uns bei der Funktionalreform davon leiten lassen, welche Anforderungen die Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung stellen. Die Verwaltung muss wirtschaftlich arbeiten, Verwaltung muss zweckmäßig arbeiten. Es darf kein Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten geben.

(Gino Leonhard, FDP: Nein, das passiert ja auch nicht, ne?! Nein.)

Verwaltung muss vor Ort sein,

(Gino Leonhard, FDP: Jawohl.)

keine Doppelzuständigkeiten von Land und Kommunen,

(Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

möglichst viele Aufgaben im eigenen Wirkungskreis ansiedeln, Bündelung von Aufgaben auf der kreislichen Ebene.

(Udo Pastörs, NPD: Vernetzung ist noch wichtig, Vernetzung. Alles muss vernetzt sein.)

Auf einen Nenner gebracht heißt das, die Aufgaben sollen von der Behörde wahrgenommen werden, die es am besten kann. Davon kann es zum Schluss auch nur eine geben, egal auf welcher Ebene.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Wenn auch in dieser Wahlperiode im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform Aufgaben vom Staat auf die Kommunen verlagert werden sollen, dann handelt es sich nicht um einen einmaligen, besonderen Vorgang,

es ist vielmehr ein weiterer Schritt in einer fortlaufenden Entwicklung.

(Udo Pastörs, NPD: Jawohl! – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Mit der jetzigen Funktionalreform stellen wir vor allem die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung in den Mittelpunkt.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Das versuchen Sie schon seit 20 Jahren.)

Um den Bürgern möglichst viele Dienstleistungen unter einem Dach anbieten zu können, sollen Aufgaben auf einer Ebene gebündelt werden.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Der Gesetzentwurf der jetzigen Funktionalreform sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor, dass 201 Personalstellen vom Land zu den Kommunen wechseln. So wurde einvernehmlich,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Es wurden vorher 300 angekündigt.)

so wurde einvernehmlich …

Das stimmt leider nicht, Frau Měšťan, aber Sie haben ja die Beratungen jetzt vor sich.

(Zurufe von Gino Leonhard, FDP, und Raimund Frank Borrmann, NPD)

So wurde einvernehmlich auf eine Übertragung der Straßenbauverwaltung verzichtet. Andere Aufgabenbereiche wie die Eichverwaltung kommen für eine Übertragung nicht mehr in Betracht, da in diesem Bereich nunmehr eine länderübergreifende Zusammenarbeit besteht.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das wollten wir auch so.)

Die Aufgabenerledigung im Bereich der Fördermittel wurde weitgehend beim Landesförderinstitut zentralisiert.

Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, die Bedeutung der Funktionalreform nicht allein an der Anzahl der Personalstellen,

(Gino Leonhard, FDP: Da war doch was?!)

die kommunalisiert werden, zu messen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Nein, an Qualität, richtig.)

Entscheidend ist es vielmehr, dass es sich um bedeutsame Aufgaben handelt

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

oder dass vorhandene Aufgaben sinnvoll ergänzt werden. Wenn Sie den Gesetzentwurf einmal aus diesem Blickwinkel betrachten, werden Sie schnell merken,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dass die bisher pauschal geäußerte Kritik zu den übertragenden Stellen so nicht berechtigt sein kann.

Zukünftig werden die Aufgaben des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit sowie des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wahrgenommen. Die Kreisebene wird dadurch in die Lage versetzt, eine Vielzahl

von Verwaltungsleistungen insbesondere für wirtschaftliche Unternehmen aus einer Hand zu leisten. Weitere Aufgaben werden aus den Bereichen Wasser und Boden sowie Naturschutz und Landschaftspflege auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergehen.