Meine Damen und Herren, da die Enquetemehrheit den Landtag, also uns, mit dieser Wahrheit offensichtlich nicht so sehr erschrecken wollte, steht sie in unserem Sondervotum.
Meine Damen und Herren, die vorliegende Empfehlung der Koalitionsfraktionen findet daher durch meine Fraktion, das haben wir in der Kommission schon deutlich gemacht, keine Zustimmung.
Alle weiteren Gründe sind im Sondervotum der LINKEN und ihrer benannten Enquetekommissionsmitglieder deutlich dargelegt. – Ich danke Ihnen.
Es hat jetzt ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffier. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich das Ergebnis meines Beitrages gleich an den Anfang der Ausführungen stellen. Aus Sicht der Landesregierung ist es sehr positiv zu bewerten, dass auch die Enquetekommission nach ihrer rund siebenmonatigen Befassung mit dem Thema „Zukunft der kreisfreien Städte“ zum Ergeb
nis gekommen ist, dass Rostock und Schwerin künftig kreisfrei bleiben und die vier kleineren Städte eingekreist und in die künftige Struktur von sechs Kreisen eingelagert werden.
wie es auch gerade der Fall war, das war ja nicht anders zu erwarten, und behaupten, dass die Kommission mit den Stimmen der Koalitionsvertreter hier nur das von der Landesregierung entwickelte Modell durchgedrückt hat. Mit mindestens der gleichen Berechtigung kann jedoch auch argumentiert werden, dass das kongruente Ergebnis für dessen sachliche Richtigkeit spricht.
Wenn man sich den Dingen aber etwas sachlicher und gründlicher nähert, wird man feststellen, dass dieser Modellvorschlag auf einer fundierten Faktengrundlage beruht und sowohl die Landesregierung wie auch die Enquetekommission umfassende Analysearbeiten geleistet haben. Insofern steht es mir nicht zu, den Landtag in irgendeiner Form zu beurteilen, aber, Frau Měšťan, Ihre Ausführungen habe ich nicht verstanden,
denn offensichtlich kennen Sie den detaillierten 16-Kriterien-Katalog und die rund 60-seitige Beschlussfassung Ihres eigenen Ausschusses, in dem Sie mitwirken, nicht. Und dem jetzt hier vorzuwerfen, dass er nicht fundiert und sachlich gearbeitet hat, ist für mich zumindest mit einem gewissen Unverständnis verbunden.
Die Landesregierung hat neben der Analyse mittels der Matrix zum Leitbild und einem modellunabhängigen Gutachten zur Einkreisungsfrage im Mai dieses Jahres noch eine weitere spezielle Untersuchung eingeholt. Nach Durchführung der Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf hat Professor Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin die Frage der Einkreisung unter der Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Städte untersucht. Dabei wurden insbesondere vier denkbare Alternativmodelle, 6+1, 6+2, 6+3 und 6+6, betrachtet.
Bezogen auf ein 6+3-Modell stellte der Gutachter fest, dass sich im Ergebnis für keine der vier kleineren bislang kreisfreien Städte hinreichende Argumente finden lassen, die vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Systemgerechtigkeit
eine fortbestehende Kreisfreiheit im Sinne der 6+3-Lösung rechtfertigen könnten. Gegen die Beibehaltung der Kreisfreiheit beispielsweise von Stralsund spricht, dass bei einem Verzicht auf die Einkreisung ein kreiskommunales Gebilde entsteht, das die Einwohnerzielzahl des Leitbildes deutlich unterschreiten würde.
Sie bildet das Bindeglied zwischen den beiden alten Landkreisen oder heutigen Landkreisen Nordvorpommern und Rügen,
sodass eine administrative Trennung besonders widersinnig wäre. Ähnlich gelagerte Argumente sprechen gegen die Beibehaltung der Kreisfreiheit anderer kleiner kreisfreier Städte im Land.
(Toralf Schnur, FDP: Wie zum Beispiel Neubrandenburg. – Egbert Liskow, CDU: Eben nicht, eben nicht.)
Auch eine 6+6-Lösung, also die Beibehaltung der Kreisfreiheit aller bisherigen kreisfreien Städte, stünde in einem deutlichen Widerspruch zum Leitbild des Landtages und den darin enthaltenen Zielvorstellungen. Außerdem würden sich auf diese Weise die Ungleichgewichte im Lande eher noch verstärken und sich die mit einer Einkreisung erhoffte Entwicklungsdynamik nicht einstellen.
Zusammenfassend stellt der Gutachter fest, dass angesichts der demografischen wie finanziellen Entwicklungsprobleme, die offensichtlich zum heutigen Zeitpunkt die Opposition immer wieder nicht hören will – ich wiederhole das gern noch mal –, angesichts der demografischen wie finanziellen Entwicklungsprobleme des Landes sich das seitens der Landesregierung vorgestellte 6+2-Modell als die problemangemessenste Lösung darstellt.
Und worüber reden wir denn? Ob wir alle glücklich machen oder ob wir die problemangemessenste Lösung finden? Insofern ist hier deutlich noch mal dargestellt, dass der Weg, den die Landesregierung geht, und der hier noch mal durch die Enquetekommission untersetzt wird, der richtige Weg ist.
Insgesamt haben sowohl die Enquetekommission als auch die Landesregierung die individuellen Besonderheiten jeder Stadt in ihre Entscheidung einbezogen,
aber auch den systematischen Gesamtansatz berücksichtigt. Dieser Ansatz – ich kann dies letztendlich nicht oft genug betonen – besteht darin, eine kreiskommunale Struktur zu schaffen, die die Belange aller Betroffenen angemessen berücksichtigt, und dies sind eben nicht nur die Bewohner der heute kreisfreien Städte und ihre politischen Vertreter, sondern es ist die Bevölkerung des gesamten Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Ich bin davon überzeugt, dass die großen kreisangehörigen Städte durch die Einkreisung auch nicht in ihrer Bedeutung als wirtschaftliches oder kulturelles Zentrum geschmälert werden.
Ein Blick über den Tellerrand des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern kann dabei helfen, die Frage der Einkreisung mit erheblich mehr nüchterner Gelassen
heit zu sehen, als sie häufig diskutiert wird. Bundesweit gibt es eine Reihe von Oberzentren und Universitätsstädten in den Größenklassen zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern, die genau diesen Status haben wie die Stadt Stralsund, wie die Stadt Greifswald, wie die Stadt Neubrandenburg, wie die Stadt Wismar.
Niemand in diesem Haus wird sich vermutlich in Lüneburg, Göttingen, Hildesheim, Gießen, Marburg, Fulda, Konstanz, Tübingen, um nur einige zu nennen, dazu hinreißen lassen, wegen des Status der Kreisangehörigkeit den Niedergang dieser Städte oder ihrer Universitäten heraufzubeschwören.
Die Wahrnehmung oberzentraler und mittelzentraler Funktionen in diesen Städten hängt jedenfalls eindeutig nicht von der Kreisfreiheit ab.
Die finanzielle Entlastung der kreisfreien Städte durch die Befreiung von staatlichen Aufgaben und Konzentration derselben auf die sechs neuen Landkreise führt künftig nach den vorliegenden Gutachten und umfangreichen Untersuchungen zu einer Optimierung der Verwaltungseffizienz und zu Kosteneinsparungen. Die Einkreisung der vier kleineren kreisfreien Städte ist somit gewissermaßen ein Gebot auf dem Weg zur Schaffung einer zukunftsfähigen kreiskommunalen Verwaltungsgliederung. Sie stellt ein in sich stimmiges, konsistentes und systemgerechtes Modell dar, das keine betroffene Stadt in unzulänglicher Weise ungleich behandelt.
(Michael Andrejewski, NPD: Das sehen die Kommunen aber anders. – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Raimund Frank Borrmann, NPD)
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bin der festen Überzeugung, dass auf lange Sicht alle Beteiligten von der geplanten Einkreisung profitieren werden,
und halte den eingeschlagenen Weg der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen auch für den richtigen Weg, um das Land auf die Zukunft in MecklenburgVorpommern einzustellen.