Und da wünsche ich mir, dass wir das Gesetz so beraten, dass wir nicht mit niedergeschlagenen Augen hier in der Zweiten Lesung stehen müssen, sondern stolz darauf sind, zwischen dem Schutz des Strafverfahrens –
darum geht es bei der Untersuchungshaft einerseits – und dem Freiheitsrecht des Menschen eine vernünftige Lösung zu finden.
Natürlich. Ich habe mich ja auch gewundert, warum Sie einerseits immer gesagt haben, das muss gesetzlich geregelt werden, andererseits mehr oder weniger gesagt haben, dass das alles nicht gut ist. Wir können darüber gerne im Ausschuss reden. Ich bin dafür.
Meine Damen und Herren, die Prinzipien, die ein Rechtsstaat aufstellen muss für die Untersuchungshaft, finden sich in diesem Gesetzentwurf. Ich wäre froh darüber gewesen, wenn wir es in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der föderalen Situation etwas früher hingekriegt hätten. Wir werden es gemeinsam hinkriegen. Ich gucke zu unserem Ausschussvorsitzenden. Wir werden das auch schaffen, damit es rechtzeitig zum 01.01. in Kraft tritt.
Wir müssen eins beachten. Das sage ich als einer der praktisch als Jurist lange Jahre gearbeitet hat. Wir müssen darauf aufpassen, dass die materiell-rechtlichen Regelungen, die beim Bund geblieben sind, übereinstimmen mit dem, was wir über den Vollzug zu regeln haben. Und da müssen wir sehr genau aufpassen, dass wir da keine Fehler machen. Deswegen ist eine Anhörung in diesem Punkt sehr sinnvoll.
Ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen, und da werden wir ganz hübsch und ohne großen Klamauk das Gesetz bearbeiten. Ich bin sicher, wir bringen ein vernünftiges Gesetz auf den Weg. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da bin ich mir auch sicher.)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2764 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Ich lasse jetzt erst einmal darüber abstimmen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag angenommen.
Darüber hinaus ist im Rahmen der Debatte beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2764 an den Sozialausschuss zur Mitberatung zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? –
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Der Sozialausschussvorsitzende will ihn nicht. Willst wohl nicht arbeiten?! – Ralf Grabow, FDP: Habe genug Arbeit.)
Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktionen der FDP und NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2804.
Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes – Drucksache 5/2804 –
Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und die stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt.
Diese Neuwahl ist erforderlich geworden, da ein stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichtes verstorben ist.
Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2804 vor, den dort aufgeführten Kandidaten zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes zu wählen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die geheime Abstimmung gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Linken. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich, die Schriftführerin zu kontrollieren, ob die Abstimmungsurne leer ist,
und ich bitte Sie, der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Ich eröffne die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes und bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Ich frage jetzt noch einmal: Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben?
(Minister Dr. Till Backhaus: Nein, noch nicht, Frau Präsidentin! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Till, mach nicht so einen Aufstand da vorn!)
Ich schließe dann die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Ich gebe Ihnen das Wahlergebnis bekannt. Es wurden 66 Stimmen abgegeben, davon war keine Stimme ungültig. Es stimmten für den Kandidaten Fabian Rüsch 55 Abgeordnete mit Ja,
Ich stelle fest, dass Herr Fabian Rüsch die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden
Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Fabian Rüsch zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt.
Den Tagesordnungspunkt 34 möchte ich hier schon einmal ankündigen. Das ist die Eidesleistung eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes. Diesen werden wir am Freitag zu Beginn der Sitzung aufrufen.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird fortgesetzt um 13.25 Uhr.