Insofern bin ich der Auffassung, dass wir hier auch keine Massediskussion führen wollen, weil die nämlich außerhalb des FAG geregelt wird, sondern wir sollten uns mit dem Gesetzesgegenstand auseinandersetzen. Der Gesetzesgegenstand regelt die Verteilungsmechanismen
und insofern sollten wir diesen Inhalt diskutieren. Deshalb möchte ich auf das, was Herr Timm hier als Ausschussvorsitzender vorgetragen hat, eingehen, warum nämlich der Landtag gerade genau den Gesetzentwurf, so, wie er Ihnen jetzt vorliegt mit den Änderungsanträgen von CDU und SPD, beschließen sollte.
Fakt ist eins: Der Gesetzentwurf ist dringend notwendig, um zukunftssichere Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten, und das heißt, wie Frau Reese richtig zitiert hat, ich sage es an dieser Stelle noch mal: Wir brauchen einen fairen, aufgabengerechten, transparenten, klaren und schlüssigen Finanzausgleich.
Insofern, auch wenn es von Vorrednern schon mal ausgeführt wurde, aber ich auch immer wieder die Erfahrung in Gesprächen mit Bürgermeistern gemacht habe, können wir bei dieser Diskussion, und deswegen will ich das an dieser Stelle kurz wiederholen, die Rahmenbedingungen, die vielen von Ihnen bekannt sind, nicht ausblenden. Das ist zum einen die Einnahmesituation, dass in diesem Jahr noch Solidarpaktmittel von 921 Millionen Euro fließen werden, dass diese Solidarpaktmittel jährlich zurückgehen, in diesem Jahr zum Beispiel um circa 80 Millionen, dass wir aufgrund der demografischen Entwicklung weiter verminderte Einnahmen haben und, auch das wurde genannt, aber auch das ist für mich wichtig, es hier noch mal zu betonen, dass wir aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise nach der Maisteuerschätzung im Vergleich zu 2008 für das Land einen Rückgang von 1,5 Milliarden Euro haben werden
und für die Kommunen von 607 Millionen Euro. Und das kann man nicht oft genug wiederholen, weil das Grundlage des Handelns ist, in dem wir uns hier befinden.
Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen sind wir in der Pflicht, wir, der Landtag, die Landesregierung, dauerhaft tragfähige kommunale Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Und genau aus diesem Grunde müssen wir uns auseinandersetzen mit der Grundlage dieses Gesetzentwurfes, mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz.
Ich weiß, dass es sehr wohl häufig ignoriert wird, zum größten Teil politisch motiviert. Fakt ist aber, dass das Landesverfassungsgericht am 11. Mai 2006 diesen Gleichmäßigkeitsgrundsatz bestätigt hat und dem Gesetzgeber mit ins Stammbuch geschrieben hat, dass laufend beobachtet werden muss, ob sich die Ausgaben und die Einnahmen beim Land und bei den Kommunen gleichmäßig entwickeln. Diese Beobachtungspflicht kann schon vor Ablauf des gesetzlich bestimmten Zeitraums von vier Jahren in eine Handlungspflicht übergehen. Und genau das verbessern wir, indem wir sagen, wir sind uns dieser Sache bewusst und wir sehen vor, im Paragrafen 7 diese Überprüfung auf einen Rhythmus von zwei Jahren zu reduzieren.
Das ist ein wesentlicher Unterschied. Und auch hier wurde Ihren Vertretern schon geantwortet im Innenausschuss,
Herr Holter, dass wir ja gerade 2009 die Überprüfung mit dem Gesetzentwurf vorgenommen haben und wir diesen Rhythmus von zwei Jahren jetzt verfolgen werden. Sie hätten in Ihrer Regierungsverantwortung schon lange reagieren können.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Hätte der Hund nicht, ne, Herr Renz! – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
Unter Ihrer Beteiligung war der Überprüfungsrhythmus bei vier Jahren. Auch das soll dann die Öffentlichkeit wissen.
Wenn wir uns jetzt den Gleichmäßigkeitsgrundsatz genauer anschauen – ich habe versucht, mal die Einnahmeseite zu beschreiben –, wenn Sie den Gesetzentwurf gelesen haben, wovon ich ausgehe,
dann ist es so, dass hier anhand von Fakten die Ausgabensituation betrachtet wurde, die Ausgabensituation der Kommunen, nachzulesen auf Seite 106, dass der Gesetzgeber genau untersucht hat
den Einzelplan 01 – Aufgaben der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Einzelplan 02 – Aufgaben der Schulverwaltung et cetera, Einzelplan 04 – Aufgaben der Sozialverwaltung. Das hat der Gesetzgeber überprüft für einen Zeitraum von 2000 bis 2006. Wir sind also hier nicht im luftleeren Raum.
Und er hat festgestellt, dass wir dort bei der kommunalen Ebene eine Ausgabensteigerung von 9,5 Prozent zu verzeichnen haben.
Jetzt wollen wir natürlich redlich sein und auch die Ausgabensituation des Landes betrachten. Auch das hat der Gesetzgeber gemacht, nachzulesen auf Seite 107.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist nicht der Gesetzgeber, das ist die Regierung. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das kann er nicht wissen. Er ist noch neu.)
Es wurden Bereiche wie Arbeitsmarkt, Polizei, Schulen, Hochschulen und Ähnliches, Gerichte und so weiter überprüft mit dem Ergebnis, dass die Ausgabensituation des Landes sich vergleichbar entwickelt hat wie bei den Kommunen, nämlich es kam zu einer Ausgabensteigerung von 9,7 Prozent.
Und wenn Sie da ins Detail noch hineingehen und dann zum Beispiel auch mal die Entwicklung der Personalausgaben vergleichen – und ich gehe davon aus, dass das jeder von Ihnen weiß, dass gerade auf der kommunalen Ebene die tarifliche Angleichung früher stattgefunden hat und beim Land dieser Prozess nicht stattgefunden hat –, dann ist das hier auch noch mal sehr schön deutlich aufgelistet, dass das circa 40 Millionen Euro bedeutet, die rein theoretisch noch Mehrausgaben des Landes sein würden. Aber hier hat man in dem Sinne nicht reagiert,
sondern hat gesagt, okay, 9,5, 9,7, das bedeutet, einnahmeseitig bricht gleichmäßig etwas weg und ausgabenseitig haben das Land und die kommunale Familie gleiche Lasten zu tragen von der Belastung. Das führt dazu, dass wir sagen: Den Gleichmäßigkeitsgrundsatz behalten wir bei, weil wir eine Solidargemeinschaft sind, und wir beteiligen auch das Land konstant mit einem Wert von 33,99 Prozent, der vorher bei 33,92 lag. Das ist das Prinzip der Solidargemeinschaft, dem wir hier folgen. Und aus diesem Grunde ist der Antrag der LINKEN, der der kommunalen Familie suggeriert, wir legen einfach mal drei Prozent in der Beteiligungsquote oben drauf,
das heißt, so, wie ich es beschrieben habe, wir müssen die Faktenlage der kommunalen Familie betrachten und die Faktenlage des Landes. Da hilft es uns auch nicht, wenn hier angekündigt wird, dass jetzt polemisch zwei Jahre einseitig die eine Ebene nach vorne getragen wird. Genau das meine ich. Wir müssen gesamtheitlich argumentieren.
ich nehme mir auch noch diese zwei, drei Minuten für diese Thematik, weil ich einfach darstellen möchte, und ich habe das in Diskussionsrunden mit der kommunalen Ebene auch gerade gestern wieder erlebt, wenn Sie mit den Leuten vor Ort sprechen, ist es klar, dass wir irgendwann mal eine andere Lösung brauchen.
Wenn Sie dann die Prüfung auf der Basis ausgewählter Finanzkennziffern vornehmen, die Finanzierungssalden, Deckungsquoten, Gesamtinvestitionsvolumen und -quote, die Zinsausgaben, Nettokreditaufnahme, den Schuldenstand et cetera, alle diese Punkte analysieren, dann kommen Sie zu dem Schluss Gleichmäßigkeitsgrundsatz, den ich Ihnen eben erzählt habe, und das ist untersetzt.