Die Änderung des Paragrafen 19 beinhaltet die Drucksache 5/2881. Bei der Neustrukturierung der Theater- und Orchesterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern sind auch die freien Theater in die Verteilung der Zuweisungen mit einzubeziehen. Nicht nur die kommunalen Träger der strukturbestimmenden Mehrspartentheater, sondern die Kommunen und Landkreise als Aufgabenträger der Kultur sind mit finanziellen Mitteln auszustatten. Mit
den Änderungen soll sichergestellt werden, dass eine flächendeckende Versorgung mit Theaterkunst auch in Gebieten ohne feste Einrichtung für Theater erfolgen kann.
Der Antrag auf Drucksache 5/2882 beinhaltet die Streichung der Regelung zu den Sanktionsleistungen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Aus unserer Sicht können Kommunen nicht für Verletzungen des Bundes haftbar gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Länder sich bereit erklärt haben, einen Teil der Verpflichtungen zu übernehmen. Hier hat das Land die Aufgabe, im Rahmen seiner Regelungskompetenzen dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen nicht ursächlich für die Verletzung der Maastricht-Kriterien verantwortlich sind.
In der Rede zur Einbringung des FAG bin ich auch auf die Position und Ausgestaltung des Beirates eingegangen. Die zukünftige Ausgestaltung des Beirates ist Inhalt des Antrages auf Drucksache 5/2885. Meine Fraktion sieht es als erforderlich an, gerade auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation der Kommunen und des Landes, einhergehend mit den geplanten Ermächtigungen der jeweiligen Ministerien, den Beirat sowohl personell als auch inhaltlich aufzustocken.
Sehr geehrte Kollegen der Koalition, denken Sie immer daran, dass Demokratie bottom up, also von unten nach oben gelebt wird und die Kommunen die ersten Ansprechpartner der Bürger vor Ort sind. Deshalb bedarf es starker Kommunen im Land. Nehmen Sie unseren Rat an, überarbeiten Sie den Gesetzentwurf grundlegend und besiegeln Sie nicht den Untergang der kommunalen Selbstverwaltung! Wir schließen uns dem Antrag auf namentliche Abstimmung an. – Danke schön.
Herr Holter, ich habe mich heute Morgen vor dieser Sitzung vor das Schloss begeben und ich habe mit den Kommunalpolitikern diskutiert.
Ich war nicht der Einzige, der das getan hat, sondern verschiedene Abgeordnete der demokratischen Fraktionen haben dies getan.
(Vincent Kokert, CDU: Herr Ritter musste mich erst erinnern, dass ich auch hingehe. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Wir haben diese Sachdarstellungen und diese Bewertungen in einer Fülle von Stellungnahmen bekommen, die uns schriftlich zugegangen sind.
Meine Damen und Herren, ich bin zutiefst überzeugt, dass wir das, was wir dort gehört haben, sehr, sehr ernst nehmen müssen.
Ich bin ganz sicher, dass wir auf der kommunalen Ebene in den nächsten zwei Jahren, mindestens zwei Jahren, eine außerordentlich schwierige Situation bekommen werden und dass wir als Land sehen müssen, wie wir Hilfestellung leisten, denn wir als Land haben ein Interesse an einer funktionierenden, an einer starken, an einer handlungsfähigen kommunalen Ebene.
Dieses Interesse hätten wir sogar dann, wenn wir, was die Demografen in diesem Hause, denke ich, nicht tun, aus rein fiskalischer Sicht auf die Dinge schauen würden. Lassen Sie mich das an einem Beispiel, und ich gebe gerne zu, außerordentlich holzschnittartig sagen: Das, was heute bei der kommunalen Jugendarbeit nicht ausgegeben wird, fällt morgen im Ressort von Frau Kuder an zusätzlichen Kosten an. Deswegen, meine Damen und Herren, wollen wir eine handlungsfähige und eine starke kommunale Ebene.
Ich bin in dieser Diskussion, die ich heute Morgen geführt habe, auch aufgefordert worden, sehr nachdrücklich aufgefordert worden, diesem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nicht zuzustimmen.
Sie, Herr Holter, haben mit Ihren Worten – wir können das im Text, den wir im Protokoll bekommen, sicherlich noch einmal sehr genau nachvollziehen – auch gesagt, dass dieser Gesetzentwurf zu riesigen Problemen führt und dass dieser Gesetzentwurf nicht verwirklicht werden darf.
Meine Damen und Herren, ich glaube, hier herrscht vielfach die Überzeugung, dass, wenn wir diese Novelle des Finanzausgleichsgesetzes nicht beschließen würden,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Eine andere, Herr Müller, wir brauchen eine andere. Wir brauchen eine andere Novelle.)
wenn wir diesen Gesetzentwurf ablehnen würden, dass wir dann zu einer positiven Situation kämen und dass die Probleme, die wir auf der kommunalen Ebene haben, durch einen Zauberschlag plötzlich aus der Welt wären.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Vincent Kokert, CDU: Genau das soll novelliert werden. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)
Und wenn wir es nicht verändern, dann gilt das bestehende Finanzausgleichsgesetz selbstverständlich weiter.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Dass wir es verändern müssen, haben wir doch gemeinsam beschlossen. Wir haben doch gemeinsam beschlossen, dass wir das FAG novellieren. Aber nicht so, Herr Müller! Wir haben beschlossen, das FAG zu ändern, aber nicht so, wie Sie es machen, Herr Müller. – Glocke der Vizepräsidentin)
Das wissen Sie, Herr Ritter. Warum erzählen Sie dann das hier? Das, was wir im Moment an gesetzlicher Basis haben,
würde, wenn wir es denn anwenden, im Jahre 2010 – und vielleicht, Herr Ritter, haben Sie die Güte, mir auch einmal zuzuhören,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, Herr Studienrat. – Vincent Kokert, CDU: Das ist schwer, wirklich schwer.)
dazu führen, dass die Summe, die wir der kommunalen Ebene zur Verfügung stellen, sich um keinen Cent bewegt, um keinen Cent nach oben und um keinen Cent nach unten. Wer deswegen sagt, stimmt gegen dieses Gesetz,
verhindert, dass das in Kraft tritt, denn dann wäre die Situation besser, der hat, glaube ich, die Realität nicht verstanden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Helmut Holter, DIE LINKE: Wir wollen ein anderes.)