Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

Es war vielleicht für einen guten Zweck, dass ich nicht hier war.

Zum Gesetzentwurf: Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der FDP ist von uns bereits vor Wochen eingebracht worden und wir sind sehr froh darüber, dass wir diese Initiative gestartet haben, denn wir nehmen für uns in Anspruch, dass diese Initiative Ansatz gewesen ist und

Anlass für die Koalition, endlich zu handeln und mit einem eigenen Gesetzentwurf zu kommen, um in diesem Land eine Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes zu ermöglichen.

Wir sehen mit sehr großen Bedenken das Gesetz der CDU und der SPD und möchten an dieser Stelle schon dafür werben, dass wir das, was die Liberalen als Gesetzgebung eingebracht haben, in den Ausschüssen – im Wirtschaftsausschuss wird das dann besprochen werden – so progressiv und fortschrittlich besprechen, dass wir für Mecklenburg-Vorpommern ein innovatives und ein zukunftsorientiertes Ladenöffnungsgesetz haben werden.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Grundaussage, Grundauslegung unseres Gesetzes ist, dass wir – 6 mal 24 heißt es mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch – nämlich an den sechs Werktagen von 00.00 bis 24.00 Uhr den Unternehmern, den Geschäften im Land die Möglichkeit geben werden, dass sie ihr Geschäft in dieser Zeit öffnen können.

Und ich denke, es ist an dieser Stelle ganz wichtig, dass wir hier noch einmal klare Signale und klare Akzente setzen, was es denn eigentlich heißt, die Ladenöffnungszeiten, die Möglichkeiten der Ladenöffnung zu erweitern. Es ist eben nicht verbunden mit der Maßgabe, dass alle geöffnet haben müssen. Es ist nicht damit verbunden, dass alle Mitarbeiter in den Unternehmen, in den Geschäften zukünftig ohne jegliche Pausenregelung, ohne jegliche Tarifregelung 12, 15, was weiß ich wie viel Stunden am Stück arbeiten müssen, dass die Familien dadurch vernachlässigt werden. Das ist genau nicht der Ansatz unseres Antrages, sondern der Ansatz ist, mehr Freiheit, mehr Möglichkeiten zu eröffnen und auch eine neue Servicelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern damit aufzubauen, denn der Service einer längeren Öffnungszeit ist für mich das Potenzial für die Zukunft. Wir können nur durch eine gute Servicelandschaft, durch innovative Möglichkeiten der Geschäftstätigkeit zukünftige Geschäftsfelder aufbauen und diese Geschäftsfelder dann irgendwann auch mit zukünftigen Arbeitsplätzen und mit zukünftigen Umsätzen generieren.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, was für sich in Anspruch nimmt, Tourismusland Nummer eins zu sein, hat die konservativste, um nicht zu sagen die schlechteste Regelung im Augenblick überhaupt, und hat auch eine der konservativsten Regelungen von CDU und SPD für die Zukunft in Planung. Wenn wir Tourismusland sein wollen, wenn wir Tourismus hier ausbauen wollen, wenn wir etliche Millionen in touristische Infrastruktur stecken, dann müssen wir auch in diesen Zeiträumen die Möglichkeit aufbauen, dass diesen Touristen, den Gästen in unserem Lande, den Menschen aus unserem Lande die Möglichkeit gegeben wird, hier Konsum zu betreiben, hier ihre Dinge des täglichen Bedarfs zu erwerben, und hier die Möglichkeit haben, neben dem normalen Entspannungsfeld den Konsum hier zu gestalten.

Wir reden immer von saisonverlängernden Maßnahmen. Eine Verlängerung von Ladenöffnungszeiten und somit eine Freigabe von Sonn- und Feiertagen sind saisonbegleitende Maßnahmen, um mehr Möglichkeiten und mehr Potenziale für dieses Land zu erwirtschaften.

Wir haben es leider nicht geschafft, diese Vorgehensweise, zumindest der 6 mal 24 Stunden, noch im Dezember über die Bühne zu bekommen. Ich kann das aus

eigener Erfahrung sagen. Ich bin am Sonntag in Berlin gewesen. In Berlin waren die Läden und die Geschäfte auf. Es war unglaublich, was dort los gewesen ist. Es war unglaublich, was dort für ein Geschäftsbetrieb gewesen ist. Es war ein faszinierendes Bild, weil die Leute das machen konnten, was sie wollten, nämlich mit der Familie einkaufen gehen. Sie konnten dieses Erlebnis gemeinsam mit den Familien erleben. Das ist für uns Anlass gewesen, dass wir sagen, wir müssen in MecklenburgVorpommern dringend zu einer modernen zukunftsorientierten Lösung kommen.

Was unterscheidet uns in den Programmen? Was unterscheidet den Gesetzentwurf von CDU und SPD von unserem? Uns unterscheidet, dass die Koalition wieder mit Vorgaben, mit Regulierung, mit komplizierten Rahmenbedingungen und Ausnahmeregelungen vorschreiben will, wer wann bei welcher Messesituation und bei welchem Stadtfest auch immer welche Produkte verkaufen kann. Das, meinen wir, ist der falsche Ansatz. Wenn ich Freiheit gebe, dann muss ich den Unternehmerinnen und Unternehmern und den Mitarbeitern in diesen Unternehmen auch die Freiheit zugestehen, ihre Produkte zu verkaufen, und zwar so zu verkaufen, wie sie es vom Sortiment her für richtig und für sinnvoll halten.

Deshalb ist unser entscheidender Ansatz, dass wir in einem Flächenland, in einem Tourismusland, wie es Mecklenburg-Vorpommern ist, genau darauf in der Gesetzgebung Rücksicht nehmen. Es ist nämlich nicht einheitlich so, dass auf der Insel Rügen genau derselbe Bedarf an Sonn- und Feiertagsöffnungen besteht, wie er zum Beispiel in der Hansestadt Rostock, in der Hansestadt Wismar oder auch in der Hansestadt Greifswald vorhanden ist. Die Rüganer leben in einem Spannungsfeld von Ostern bis Ende September. Dann sind nämlich die Gäste da, dann kommen die Urlauber, dann wollen sie konsumieren, und zwar gerade an Wochenenden, wo Brückentage sind, über den 1. Mai hinweg, über Pfi ngsten oder über Himmelfahrt. Wir haben hier im Land sehr viel investiert, damit sie zu uns kommen. Also geben Sie bitte den Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern in dieser Zeit auch die Chance, ihre Leistungen an unsere Gäste zu verkaufen!

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Ein zweiter Ansatz, den wir bringen wollen, ist die Thematik der Adventssonntage. Wir können uns ja wünschen, dass wir die Adventssonntage nicht als Öffnungszeit in Anspruch nehmen wollen, weil es Werte in der Gesellschaft gibt, die es zu verteidigen gilt. Da bin ich auch im klaren Konsens mit den Kirchen, das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen. Wir nehmen mit hohem Respekt darauf Rücksicht, dass wir während des Gottesdienstes keine Geschäfte öffnen wollen, dass wir keinen Konsum wollen, sondern dass wir das als Freiraum für die Gesellschaft, für die Familien, für den Glauben hier in diesem Land erhalten wollen. Aber irgendwann haben wir an diesem Sonntag auch das Zeitfenster – und da sind wir offen in der Diskussion –, ob es um 12.00 Uhr anfängt, ob es um 13.00 Uhr anfängt, ob es um 18.00 Uhr oder um 20.00 Uhr aufhört. Lassen Sie uns offen darüber diskutieren! Wir haben diese Rahmenbedingungen, die wir erweitern und angehen wollen, damit an diesen Tagen in Anbetracht der Situation, dass wir Respekt vor der Kirche, Respekt vor den Glaubenseinstellungen der Menschen haben, diese Möglichkeiten offen, die wir im Wirtschaftsausschuss diskutieren können.

Ich möchte Sie alle ganz herzlich dazu einladen, in einen

aktiven Dialog zu diesem Thema einzutreten. Und, ich sage das jetzt so ein bisschen ketzerisch, wir haben auch alle Zeit der Welt, denn mit der Mehrwertsteuererhöhung am 1. Januar wird der Konsum erst einmal so zurückgehen, dass wir genügend Zeit haben, dieses Thema hier abzuarbeiten. Der Zeitdruck ist leider nicht mehr da, weil wir es verpennt haben im Dezember. Wir sehen unseren Gesetzesantrag als die erste Einlösung eines Versprechens in Richtung SPD und CDU, denn mit klugen Gesetzesanträgen wollen wir sie zur Arbeit antreiben. – In diesem Sinne vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Danke schön, Herr Roolf.

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD hat jetzt der Abgeordnete Herr Rühs.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im Rahmen der Föderalismusreform den Bundesländern das ausschließliche Gesetzgebungsrecht für den Ladenschluss übertragen. Somit sind wir als Landtag Mecklenburg-Vorpommern in die Pfl icht genommen, die Ladenschlusszeiten oder besser gesagt die Ladenöffnungszeiten in eigener Zuständigkeit zu regeln. SPD und CDU haben dies in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Diese Chance der Vereinbarung der Föderalismusreform gilt es nun zwingend zu nutzen, um die Rahmenbedingungen für Handel und Dienstleistung in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Wichtig ist uns bei der Neuregelung insbesondere das Miteinander der gesellschaftlichen Gruppen. Das gilt sowohl für die Tarifpartner als auch für die Kirchen. Der Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern ist einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige. Immerhin gibt es in dieser Branche derzeit rund 46.000 sozialversicherungspfl ichtige Arbeitsplätze.

Ebenso wichtig ist es für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland Nummer eins, eine rechtssichere Bäderregelung zu erhalten. Unser Gesetzentwurf bietet eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer dauerhaften und rechtssicheren Bäderregelung. Grundsätzliche Einigkeit besteht darin, dass die Entscheidung, wann und wie und ob ein Geschäft geöffnet wird, künftig weitestgehend von dem festgelegt wird, der es am besten weiß, der es letztlich auch verantworten muss, nämlich vom Unternehmer.

(Beifall Michael Roolf, FDP)

Weitestgehend heißt konkret von Montag bis Samstag, und zwar 24 Stunden lang. Meine Erfahrungen als Unternehmer haben mich gelehrt, dass starr geregelte Schließzeiten nicht den Anforderungen der Unternehmer und Verbraucher entsprechen.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Hans Kreher, FDP)

Der Sonn- und Feiertagsschutz hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Unser Gesetzentwurf berücksichtigt dieses und nimmt das Thema sehr ernst. Die Neuregelungen des Gesetzentwurfes werden den Unternehmern mehr Freiräume schaffen, sich auf die Anforderungen der Kunden einzustellen. Das Gesetz ist ein Schritt zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und FDP)

Danke schön, Herr Rühs.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Holter von der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Haben Sie sich am Samstag beim Mitternachtsshopping gefragt, wer die Kinder der Verkäuferinnen und Verkäufer betreut?

(Reinhard Dankert, SPD: Bestimmt die Oma.)

Sicherlich die Oma, ja.

Der Sonnabend, das war eine Ausnahme. Einkaufen rund um die Uhr, 6 mal 24 Stunden, wie es Herr Roolf sagte, soll nun Alltag werden. Ich bin der Meinung, bevor wir in die inhaltliche Debatte zum Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern eintreten, sollten wir all denen danken, nämlich den 46.200 Beschäftigten des Einzelhandels in MecklenburgVorpommern, die mit ihrem Einsatz dafür sorgen, dass wir genau dieses Einkaufserlebnis bisher hatten,

(Beifall Regine Lück, Die Linkspartei.PDS)

Wir danken ihnen für die Freundlichkeit, die Beratung, die Geduld und das Organisationstalent. Ich bin der Überzeugung, dass die Änderung der Ladenöffnungszeiten mehr ist als nur das Auswechseln eines Türschildes. Es geht hier um eine zutiefst gesellschaftspolitische Frage. Ich bin der Meinung, wir sollten vielmehr darüber diskutieren, welche Werte im Mittelpunkt unseres Alltags und damit unseres Handelns stehen.

Ich habe Ihnen ein Buch mitgebracht. Es handelt sich um eine der sieben Ausgaben, die ich zu Hause habe. Das ist das Buch der Bücher. Und in der Schöpfungsgeschichte können Sie nachlesen, meine Damen und Herren, dass Gott nicht nur Tag und Nacht geschaffen hat, sondern auch gesagt hat, am siebenten Tag möge man ruhen, denn das Werk der Schöpfung ist vollendet.

(Udo Pastörs, NPD: Die Kommunisten entdecken Gott!)

Das ist ein Thema, das ich mit Ihnen gar nicht vertiefen will. Ich glaube aber schon, dass Christen, Kommunisten und Sozialisten viele Gemeinsamkeiten haben. Es ist eine zutiefst gesellschaftspolitische Frage, welche Werte im Mittelpunkt unseres Handelns stehen.

Wir haben heute in der Aktuellen Stunde über die Situation von Kindern gesprochen. Bei all den Redebeiträgen habe ich mir die Frage gestellt: Gibt es eigentlich ausreichend Zeit, sich mit den Kindern zu beschäftigen, ihnen Werte zu vermitteln, ihnen die Liebe und Fürsorge zu geben, die notwendig ist? Das bitte ich Sie bei der Behandlung der Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen. Wenn es um den Sonntag geht, dann geht es auch um Ruhe und Besinnung. Ich kann mich sehr gut an die Diskussionen vor einigen Jahren erinnern, das war 1998, als wir mit den Kirchen darüber diskutierten, was macht eigentlich den Sonntag ausgehend von diesem Buch aus.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Es ging immer darum, Ruhe und Besinnung zu fi nden und sich auf die Werte des Menschseins zu besinnen und nicht dem schnöden Mammon zu folgen.

(Udo Pastörs, NPD: Nehmen Sie die Hand aus der Tasche, junger Mann, sonst kriegen Sie einen Ordnungsruf!)

Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich aus der Sicht Verschiedener unsere Position hier deutlich machen:

Erstens geht es um die 46.200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist in der Geschichte des Einzelhandels in Mecklenburg-Vorpommern schon zu Veränderungen gekommen. 1996 wurden die Öffnungszeiten werktags auf 20.00 Uhr ausgedehnt und am Samstag auf 16.00 Uhr. 1997 ging der Umsatz im Einzelhandel um 2,4 Prozent zurück, die Vollbeschäftigung, und damit qualifi ziertes Personal, um 6,2 Prozent, die Teilzeitbeschäftigung erhöhte sich um 5,3 Prozent. Im Jahr 2003 erfolgte eine weitere Änderung, Samstag bis 20.00 Uhr einkaufen. Der Umsatz stieg 2004 um 0,9 Prozent, 2005 sank er erneut. Und deswegen, meine Damen und Herren, stellt sich hier doch konkret die Frage: Was passiert mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern? Meine Sorge ist, Herr Rühs, dass die qualifi zierten Verkäuferinnen und Verkäufer in die Minderheit geraten und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse die Masse werden.

Meine Damen und Herren der SPD, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie eine Aufstockung des Proletariats in Mecklenburg-Vorpommern wollen, sondern es sollen auch hier Menschen zu würdigen Bedingungen arbeiten können, damit sie von ihrem Einkommen tatsächlich leben können. Wir werden in den Ausschussberatungen genau die Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbringen und ihre Schutzinteressen in den Mittelpunkt stellen.

Zweitens. Es gibt Interessen des Einzelhandels. Das eine Interesse ist es natürlich, Umsatz zu machen. Weil aber die Käuferinnen und Käufer, also die Verbraucher, nicht mehr Geld in der Tasche haben werden – sie haben nicht zu wenig Zeit, sie haben einfach zu wenig Geld, um mehr zu konsumieren –, stellt sich die Frage, ob nicht der Wettbewerbsdruck und die erhöhten Kosten das Entscheidende sind und es nicht zu den Umsatzerhöhungen kommt, die hier erwartet werden. Und wenn Herr Rühs und auch Herr Roolf hier ausführen, es geht darum, die freie Entscheidung des Unternehmers zuzulassen, ja bitte schön, aber das inhabergeführte Geschäft hat diese freie Entscheidung nicht, denn der Wettbewerb wird diktieren, wann zu öffnen ist, um entsprechend mithalten zu können.

Drittens. Aus der Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher geht es auf der einen Seite um qualifi zierte Beratung, nicht nur darum, dass Discounter inzwischen Kartoffeln, Butter und auch Fernseher anbieten, sondern es geht darum, dass in Fachgeschäften qualifi ziert beraten werden kann, damit tatsächlich Verbraucherschutz realisiert wird. Es geht um eine freundliche Bedienung, das habe ich eingangs erwähnt.

Vor einigen Jahren, also sechs Jahre zurück, das beweisen Statistiken, hatte ein Normalhaushalt in Mecklenburg-Vorpommern 40 Prozent seines Etats für den Konsum zur Verfügung. Dieser Anteil am Familienetat ist in den letzten Jahren auf 25 Prozent geschrumpft. Die

Mehrwertsteuererhöhung 2007, die Gesundheitsreform, die Altersvorsorge und all die Dinge, die dem Einzelnen abverlangt werden, werden diesen Anteil weiter reduzieren. Das heißt, die Möglichkeiten über das, was die allgemeine Lebensversorgung betrifft, hinaus zu konsumieren, werden bei der Mehrzahl der Menschen weniger werden. Ich bin der Meinung, deswegen müssen wir darüber sprechen, welche Bedingungen der Einzelhandel tatsächlich anbietet, um diesen Verbraucherinteressen nahezukommen. Hier geht es eigentlich, wenn man die Ladenöffnungszeiten verändert, um eine zeitliche Verschiebung und nicht um mehr Umsatz.

Ein vierter Aspekt, den ich einbringen möchte, ist die Sicht der Kommunen. Es gab Programme in Mecklenburg-Vorpommern, die nannten sich Revitalisierung der Innenstädte. Ich kann mich noch gut erinnern, Herr Rühs, als Neubrandenburg vor einigen Jahren schwarz gefl aggt war, weil die Innenstadt tatsächlich verödete und auszusterben drohte. Wir sind uns sicherlich weitestgehend darüber einig, dass es darum geht, auch die Innenstädte am Leben zu erhalten. Wenn jedoch mit der Erweiterung der Ladenöffnungszeiten die Gefahr besteht, dass die inhabergeführten Geschäfte von Insolvenz betroffen sind, weil die großen den Wettbewerbsdruck so aufbauen, dann frage ich mich, wie eine Revitalisierung der Innenstädte zukünftig betrieben werden soll. Es stellt sich natürlich auch die Frage – und das ist auch ein Problem, welches wir in der Ausschussberatung ansprechen werden –, wie die Einzelhandelskonzepte der Kommunen unter der Veränderung der Ladenöffnungszeiten zukünftig funktionieren sollen.