Protokoll der Sitzung vom 22.10.2009

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich stelle mir vor, wir hätten den Antrag gestellt.)

Dann hätten wir ihn mit Sicherheit abgelehnt.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Reicht Ihnen die Antwort, Herr Professor?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, natürlich.)

Danke. Dafür bin ich bekannt, dass ich kurze und ehrliche Antworten gebe.

Ich will noch an etwas erinnern. Ab und zu fahre ich ja auch mal mit der Eisenbahn und besonders dann im Winter, wenn die Straße nicht so sehr geeignet ist. Der ICE von Stralsund oder auch von Bergen nach Rostock braucht genauso viel Fahrzeit wie der Regionalexpress, der dankenswerterweise sehr flott auf der Strecke ist. Wenn man mit dem ICE fährt, steht man zweimal unterwegs im Block, weil durch andere Züge die Strecke nicht frei ist. Auch das muss dabei bedacht werden und als wichtiges Argument in unsere Begründung der Wichtigkeit rein.

Und als Letztes will ich anfügen, weil Frau Schwebs vorhin auch sagte, eigentlich könnte man zustimmen, aber wir lehnen natürlich ab, Herr Professor Methling, da sind wir uns wieder einig: Ich will gern daran erinnern, dass wir eine Reihe von Ostseehäfen und auch kleinere Häfen ausgebaut haben, sie ertüchtigt haben oder noch dabei sind, das zu tun. Ich denke an Lubmin, ich denke an Vierow, in denke an den Neuausbau des Umschlagplatzes in Stralsund und ich denke auch an Mukran und weitergehend Rostock und Wismar, wo die Verbindungen zur Schiene und besonders zu der oft gescholtenen mangelhaften Entlastung des Landverkehrs entsprechende Voraussetzungen schaffen können, um da für die Zukunft etwas zu machen.

Und als Letztes will ich anmerken: Ich bin mal auf einer Verkehrskonferenz gewesen, da ging es um die Hafenhinterlandanbindungen, und ich war zuhöchst erstaunt, wie viel rote Striche auf der Karte im Großraum München als Hafenhinterlandanbindungen angebracht worden sind. Ich meine, eine echte Hafenhinterlandanbindung ist auch der Ausbau dieses Verkehrsprojektes Nr. 1, und deshalb können wir nicht oft genug uns als Mecklenburg-Vorpommeraner in Erinnerung bringen und Druck machen, dass es dann auch gebaut wird. Und ich meine, unter diesem Gesichtspunkt ist der Antrag wohl zustimmungsfähig. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Timm.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2846. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2846 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Einführung einer Landesbedarfsplanung für pädagogische Fachkräfte gemäß § 11 KiföG M-V zur Sicherung einer hohen Qualität in der Kindertagesbetreuung, Drucksache 5/2860.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Einführung einer Landesbedarfsplanung für pädagogische Fachkräfte gemäß § 11 KiföG M-V zur Sicherung einer hohen Qualität in der Kindertagesbetreuung – Drucksache 5/2860 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Linke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern – ein Land mit Zukunft? Diese Frage hat meine Fraktion ausgehend von der herausgehobenen Bedeutung der frühkindlichen Entwicklung für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, aber auch angesichts der diskriminierenden Regeln des Sozialgesetzbuches II beziehungsweise XII, besser bekannt als Hartz IV, hier bereits mehrfach thematisiert. Dabei erinnerten wir uns immer auch der zentralen Botschaft der Kinder an die Erwachsenen auf dem Weltkindergipfel in New York aus dem Jahre 2002, die so einfach wie überzeugend klingt: „Ihr nennt uns die Zukunft, aber wir sind auch die Gegenwart!“ Diese Botschaft an uns Erwachsene könnte man auch so formulieren: Wer die Zukunft gestalten will, muss die Chance haben, sich in der Gegenwart in der Familie, in der Kita, in der Schule darauf vorzubereiten.

Unser Antrag zielt auf einen besonderen Aspekt bei der Ausgestaltung einer zukunftsfähigen Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg-Vorpommern hat 2004 mit dem Kindertagesförderungsgesetz einen vollkommen neuen Weg in der Kindertagesbetreuung beschritten. Dieses Gesetz ist jetzt genau fünf Jahre in Kraft, also selbst im besten Kindergartenalter, und natürlich auch bezüglich seiner Zukunftschancen zu hinterfragen.

In diesem Sinne sind wir gut beraten, uns noch einmal zu erinnern, was waren wichtige Zielstellungen dieses Gesetzes. Es galt damals, den Anspruch auf Bildung und den Anspruch auf gesunde Lebensweise im Kindergarten gesetzlich verbindlich festzuschreiben. Es galt, diese beiden Aufgaben finanziell zu untersetzen. Es wurde eine Bildungsplanung, Stichwort Rahmenplan, auf den Weg gebracht und bis 2006 schrittweise in die Praxis eingeführt. Das Netz der Fachberaterinnen für die Kindertagesförderung wurde schrittweise ausgebaut und eine Qualifizierungsoffensive gestartet, in die bis 2006 etwa 5.000 der insgesamt 7.000 Erzieherinnen eingebunden waren. Das Fachkräftegebot wurde im Gesetz verankert. Das Gesetz verpflichtete als eines der ersten Gesetze der Bundesrepublik diejenigen Träger der Kindertagesförderung, die öffentliche Gelder erhalten, sich bei der Entlohnung der Erzieherinnen an den jeweiligen tariflichen Bedingungen zu orientieren, eine Forderung, die angesichts der gerade eben zurückliegenden KitaStreiks heute aktueller ist als je zuvor.

Nach Einführung des Gesetzes gab es mit der Reduzierung der Mittel für die vorschulische Bildung im Jahr 2008 eine einschneidende Gesetzesänderung und folglich Defizite bei der Fortschreibung der gesetzlichen Ansprüche auf vorschulische Bildung und gesundheitliche

Betreuung, also bei der Qualität der Kindertagesbetreuung. Das sind alles Aufgaben, für die die Landesregierung zuständig ist. Im Zuge der Kürzung der Bildungsausgaben für die Kindertagesförderung und auch für die allgemeine Kindertagesförderung ist es zu keiner Verbesserung der Standards der Kindertagesbetreuung gekommen. Die Mittel für die teilweise Entlastung der im Beruf stehenden Eltern von den Elternbeiträgen hat vielmehr diejenigen Kinder, deren Eltern eben nicht berufstätig sind, benachteiligt. Viele Kinder wurden benachteiligt, eigentlich wurde qualitativ niemand begünstigt.

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe liegen im Verantwortungsbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Auf der Ebene der Kommunen werden die Kapazitäten ausgehend von den Bedarfen und den finanziellen Möglichkeiten geplant und bereitgestellt. Zunehmend erleben wir jedoch, dass regional nicht mehr ausreichend junge Menschen im Land eine Ausbildung absolvieren als Erzieherin oder Erzieher beziehungsweise ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher das Land verlassen. Eine gute pädagogische Betreuung, Bildung und Erziehung unserer Kita-Kinder wird so dauerhaft nicht gewährleistet sein.

Unser Antrag orientiert deshalb darauf, eine Landesbedarfsplanung für Erzieherinnen und Erzieher in das KiföG aufzunehmen. Kindertagesförderung ist für uns eine große gesellschaftliche Aufgabe, der sich auch das Land, wenn es Defizite gibt, stellen muss. Ausgehend von der Anzahl der geborenen Kinder und der relativen altersbedingten Inanspruchnahme sollten der Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und der Bedarf an pädagogischen Fachkräften künftig landeseinheitlich geplant werden, ein Vorgang, der sich auf ähnliche Weise zum Beispiel bei der Krankenhausplanung, also dem Bedarf an stationären Kapazitäten im Gesundheitswesen, bestens bewährt hat. Das Kinder- und Jugendhilfeministerium mit dem Landesjugendamt könnte eine derartige Aufgabe sehr gut wahrnehmen und im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium die Sicherstellung der Ausbildungskapazitäten auf der Grundlage der Kinderzahlen hier gewährleisten.

Wir wissen, dass überall ein Trend zur Reduzierung der eingesetzten Mittel vorherrscht, auch bei den staatlichen beruflichen Schulen. Das ist ein falscher Weg. Das Land sollte seine einzigartigen Möglichkeiten nutzen und die Verantwortung für die staatlichen beruflichen Schulen, die Fachhochschulen und die universitären Einrichtungen nutzen, um bestmögliche Bedingungen für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu schaffen, die im vorschulischen Bereich tätig sind. Für unsere Kinder muss uns das am besten ausgebildete Personal gerade gut genug sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, im Kindertagesförderungsgesetz wurde 2004 mit dem Paragrafen 10 das Fachkräftegebot festgeschrieben. 95 Prozent der Erzieherinnen und Erzieher im Land sind pädagogische Fachkräfte und genügen der in Paragraf 11 des Gesetzes getroffenen Aufzählung der einzelnen Berufsgruppen.

Mit unserem Antrag schlagen wir vor, diese Berufsgruppen im Paragrafen 11 um die staatlich anerkannten Heilerzieherpädagoginnen und -pädagogen zu ergänzen. Sie genießen eine sehr anerkannte Ausbildung und eine sehr anerkannte Befähigung zur pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen, sind aber im Augenblick aufgrund der abschließenden Nennung von Berufen von

dieser Tätigkeit ausgeschlossen. Daneben fordern wir, dass die aus gesellschaftlicher Sicht wie aus Sicht der Betroffenen vollkommen unökonomischen fünf Jahre währende Ausbildung auf drei Jahre verkürzt und nach internationalen Standards wissenschaftlich und praktisch zukunftsorientiert ausgerichtet wird.

Die Landesbedarfsplanung im Rahmen des Kindertagesförderungsgesetzes aufzunehmen, knüpfen wir an die Forderung, auch die Berufsgruppe der staatlich anerkannten Heilerzieherpädagogen in die Aufzählung der pädagogischen Fachkräfte aufzunehmen, knüpfen wir daran, dass die entsprechenden Bedarfe auch an den staatlichen Schulen vorgehalten werden, knüpfen wir daran, dass die Erzieherinnenausbildung wissenschaftlich neu gestaltet und auf 36 Monate reduziert wird, knüpfen wir daran, dass die im Paragrafen 10 Absatz 4 genannten Personen auch bei der Personalkostenbemessung im Rahmen der Leistungsverhandlungen nach Paragraf 16 des Kindertagesförderungsgesetzes berücksichtigt werden. Ich bitte um Annahme unseres Antrages. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Dr. Linke.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Das Wort hat die Ministerin für Soziales und Gesundheit, die vertreten wird durch den Bildungsminister Herrn Tesch.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Frau Linke, ich vertrete heute Frau Ministerin Schwesig, meine liebe Kollegin. Und wenn sie Sie jetzt hätte reden hören, dann hätte sie das auch gesagt. Sie hat es aber schon, als sie Ihren Antrag gelesen hat, so formuliert, und da heißt es, dass sie gleich doppelt verwundert ist über Ihren Antrag. Ihre Ideen zur Novellierung des Kindertagesfördergesetzes hätten Sie, und das ist die Auffassung von Frau Schwesig und auch meine, wenn ich Ihre Rede höre, doch eigentlich schon mal umsetzen können. Zum anderen ist es so, dass die Novelle ja nun schon weit vorangeschritten ist, denn es kommt jetzt die Anhörung der Verbände. Sie können versichert sein, dass wir alle Vorschläge aus Politik und Fachwelt diskutieren und die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern, mit der die meisten Eltern schon heute sehr zufrieden sind, weiterentwickeln.

Auf zwei Punkte des Antrages der LINKEN will ich aber schon heute eingehen. Frau Ministerin Schwesig und ich haben uns an dieser Stelle auch dazu verständigt. In Ziffer 1 des Antrages fordern Sie, eine Bedarfsplanung für pädagogische Fachkräfte einzuführen und regelmäßig fortzuschreiben. Das ist zweifelsohne ein wichtiges Thema. Wir werden es im Zuge der Novellierung des Kindertagesfördergesetzes noch einmal breit diskutieren. Sie wissen das natürlich auch, denn der Entwurf der Novelle, das will ich mal so formulieren, dürfte ja nun auch bis zu Ihnen durchgedrungen sein.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nein, wir kennen so etwas nicht.)

Nein, Herr Professor Methling, Sie fahren nie Straßenbahn.

(Regine Lück, DIE LINKE: Nein.)

Insofern glaube ich schon, dass der Entwurf der Novelle auch bei Ihnen ist. Und insofern ist es doch klar, dass wir hier eine breite Diskussion mit den Trägern der Kindertagesstätten und der Jugendämter vollführen werden.

In Ziffer 5 schlagen Sie vor, die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher wissenschaftlich neu zu gestalten und auf 36 Monate zu begrenzen.

(Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Ja.)

Ich will Ihnen ganz deutlich sagen in meiner Funktion als Bildungsminister, aber auch als Präsident der Kultusministerkonferenz, das ist etwas, was wir diskutieren. Nur wenn Sie das im gleichen Atemzug über wissenschaftliche internationale Standards – und Sie können ja noch mal nachlesen, was Sie noch alles aufgeführt haben – in 36 Monaten machen wollen, dann ist die Frage, wie man sozusagen sklavisch am Anfang einer Diskussion hier schon die 36 Monate festlegen will. Was richtig ist, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, Frau Ministerin Schwesig und ich, dass die Ausbildungszeit verkürzt wird, dass wir von den fünf Jahren herunterkommen. Aber ob wir bei 36 Monaten landen, mit den Anforderungen, die Sie hier nennen, das kann man heute am Anfang der Diskussion nicht sagen. Wir wollen das Berufsbild Erzieherin/Erzieher attraktiver machen und dazu kann natürlich letztendlich auch diese Verkürzung beitragen. Außerdem müssen Erzieherinnen und Erzieher dann natürlich auch besser bezahlt werden und möglichst in Vollzeit arbeiten können.

Was ich in dem Zusammenhang einfach nur zu bedenken gebe, und vielleicht können Sie das ja für sich auch akzeptieren oder mit aufnehmen, ist, wir können hier keine Insellösung für Mecklenburg-Vorpommern machen. Es muss uns also gelingen, die anderen Länder mit ins Boot zu holen. Und insofern kann man ja kritisieren, was die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung betrifft. Ich kann nur sagen, das kann ich für dieses Land einfach nicht nachvollziehen. Wir haben allein in Neubrandenburg mit dem Studiengang Early Education diese Akademisierung da, wir haben diesen Studiengang. Ich kann Sie gerne einladen. Ich bin regelmäßig da, wenn die Bachelorzeugnisse ausgegeben werden. Ich kann Ihnen sagen, welche jungen Leute davon im Land bleiben und Arbeitsplätze kriegen, weil sozusagen ein Bedarf da ist, und wer anderenorts arbeiten geht. Und dann zu sagen, das ist in diesem Land nicht möglich, auf hohem Niveau ausgebildet zu werden und dann auch hier Arbeit zu finden, das finde ich – so verkürzt, wie Sie es getan haben – einfach nicht richtig, schon gar nicht, weil die Kolleginnen und Kollegen in Neubrandenburg so arbeiten.

Und auch in der Kultusministerkonferenz sind wir im Grunde genommen genau dabei, eben keine Insellösung für Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen, sondern mit den beteiligten Ländern in den Arbeitsgruppen hier diese Gespräche zu führen, wie die Erzieher/ -innenausbildung, wie die Ausbildungszeit in Deutschland neu gestaltet werden kann. Ich glaube, das wird Ziel für uns sein. Alles in allem sind wir mit der Novellierung des Kindertagesfördergesetzes hier auf einem guten

Weg, was nicht heißt, dass wir nicht offen für neue Ideen und Ratschläge wären. Ich glaube, dass die Anhörung der Verbände und auch die Behandlung des Gesetzes hier im Landtag dann noch das eine oder andere zutage fördern werden.

Insofern noch ein letzter Satz: Das wissen Sie auch, Frau Linke, wenn Sie immer so verkürzt sagen, die Mittel sind da gestrichen worden. Ich glaube, der damalige Sozialminister und heutige Ministerpräsident Erwin Sellering hat damals sehr deutlich ausgeführt, dass wir sehr wohl in diesem einen Haushaltstitel so reagiert haben, dass wir aber in Gänze hier nicht die Mittel gekürzt haben, sondern weitere Mittel in den Haushalt eingestellt haben. Das sollte man einfach auch der Öffentlichkeit dann der Fairness halber sagen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

(Reinhard Dankert, SPD: Der ist gestrichen worden.)