Über die gesamte Legislatur beraten wir nunmehr in unterschiedlicher Form über eine Reform des KiföG in Mecklenburg-Vorpommern. Festzuhalten bleibt, dass das, was die Landesregierung bislang unternommen hat, zu wenig ist. Eine grundlegende Novellierung steht nach wie vor aus, und zwar obwohl der damalige Sozialminister Erwin Sellering diesem Haus mehrfach ein neues KiföG versprochen hat.
Dass die Vorschläge der FDP aus dem Mai 2008 nicht gehört worden sind, kann ich ja noch nachvollziehen.
Das würde ich auch nicht wollen. Aber dass die zahlreichen Studien und Berichte, die zum Teil von der Landesregierung selbst in Auftrag gegeben worden sind, keinerlei Berücksichtigung gefunden haben, ist schon mehr als skandalös.
Jetzt kommt die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Antrag daher und verkauft Altbekanntes als neue Weisheiten. Den Inhalt des vorliegenden Antrages kann ich ohne Probleme mittragen, entsprechen die darin enthaltenen Forderungen doch im Wesentlichen den Punkten, die von den Fachleuten seit Jahr und Tag gefordert werden, und zwar mehr und besseres Fachpersonal pro Kind. Ich finde alles richtig und gut. Offen bleibt allerdings, wie die
Forderung finanziert werden soll. Als diejenigen, die einst das KiföG entwickelt haben, sollten Sie doch wissen, dass diese Forderung dem Land teuer zu stehen kommt.
Uns allen ist doch klar, dass die jetzt von der Koalition in den Topf geworfenen zusätzlichen 15 Millionen Euro keine grundlegende Verbesserung des Betreuungsschlüssels mit sich bringen werden. Wer also wirklich das KiföG reformieren will, der muss auch sagen, woher das Geld kommen soll.
Deshalb ist der Antrag in der vorliegenden Form wenig wert. Stellen Sie diesen Antrag doch bitte im Sozialausschuss mit konkreten Angaben zur Gegenfinanzierung! Wir diskutieren doch jetzt den Haushalt im Ausschuss
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist doch die Stärke der FDP, Finanzierungsvorschläge zu machen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
und wir machen sogar eine Anhörung zum KiföG, die Sie im Übrigen auch selbst gefordert haben. Lassen Sie uns das doch durch eine bessere Beratung im Ausschuss tun!
Frau Dr. Linke, wenn Sie Ihren eigenen Leuten, die Senator in Rostock waren, sagen, was Sie hier immer sagen, dass es schon im KiföG dringestanden hat, dass Tarifverträge bindend sind, dann sage ich Ihnen, das ist in Rostock mit Ihrem Senator nie passiert. Und das kann ich anhand von verschiedenen KiföG-Beiträgen aushandeln. Also: Nicht nur reden,
(Egbert Liskow, CDU: Handeln! – Regine Lück, DIE LINKE: Kindereinrichtungen sind doch nicht kommunal in Rostock, das weißt du doch auch.)
Damit das Sozialministerium als oberste Landesjugendbehörde im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Jugendhilfe den Bedarf von Erziehern planen kann, sind Zahlen nötig. Diese Daten und Fakten müssen und werden durch die Kreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage ihrer örtlichen Jugendhilfeplanung sowie in Abstimmung zwischen dem Landesjugendamt und mit dem Landesjugendhilfeausschuss erhoben und an das Sozial ministerium übermittelt. Dieses Vorgehen war in der Vergangenheit üblich und wird auch in der Gegenwart praktiziert.
Nach meiner Kenntnis gibt es keine neuwertigen Bedarfsplanungen für Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Landkreise und kreisfreien
Städte sowie der überörtlichen Jugendhilfeträger. Insofern können und müssen wir keine neuen beziehungsweise stark veränderten Bedarfe unterstellen. Derzeit ist von einem jährlichen Bedarf von 300 bis 340 Erzieherinnen und Erziehern auszugehen, und dies auch für die nächsten Jahre. Diesen Bedarf können wir durchaus mit unseren eigenen im Land ausgebildeten Absolventen decken. Im Abschlussjahr 2010 werden voraussichtlich 545 ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, 2011 569, 2012 729 und 2013 voraussichtlich 622 Erzieherabsolventen unsere Schulen verlassen, einschließlich der Heilerziehungspfleger. Dies ist die Gesamtzahl der Absolventen sowohl der staatlichen als auch der freien Schulen. Zusätzlich gibt es circa 30 Erzieherinnen und Erzieher, die berufsbegleitend ausgebildet werden.
Wir werden uns im Parlament bald mit der Novellierung des KiföG beschäftigen. Ich setze voraus, dass wir im Rahmen der Beratungen dazu die Anerkennung der Heilerziehungspfleger als Fachkräfte der Kindertagesbetreuung vollziehen werden. Dies ist ein weiterer Grund für mich, zu sagen, dass sich für den Zeitraum des nächsten Doppelhaushaltes kein Fachkräftemangel aufgrund zu geringer Ausbildungsplatzzahlen für MecklenburgVorpommern darstellt.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass drohender Nachwuchsmangel und fehlendes qualifiziertes Personal nicht durch Fakten belegt sind. Wenn also Verbände und Träger von Kindertageseinrichtungen meinen, sie müssen einen Mangel an Personal beklagen, dann frage ich an dieser Stelle: Wie viele in unserem Land ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher sie Jahr für Jahr mit anständigem Gehalt für sich verpflichtet haben? Und wie viele von diesen Absolventen unserer Schulen sind aufgrund ungünstiger Startverhältnisse dann tatsächlich in andere Bundesländer abgewandert?
An dieser Stelle müssen wir uns die Zahlen tatsächlich noch einmal genau anschauen. Sicher müssen wir auch den bundesweiten Arbeitsmarkt beobachten, weil eine steigende Erziehernachfrage zu erwarten ist. In welchem Ausmaß unser Land jedoch durch Abwanderung von Fachkräften hiervon betroffen sein wird, ist schwer abzuschätzen. Daher ist meines Erachtens eine Rückmeldung über die Anzahl der tatsächlich bei den Trägern im Land jährlich eingestellten Absolventen unverzichtbar für weitere Planungen.
Ein weiterer Grund, Ihren Antrag abzulehnen, ist Ihr Ansinnen, die Erzieherausbildung auf 36 Monate zu begrenzen. Dies ist ein Anliegen, welches wir so ganz und gar nicht mittragen werden. Haben Sie da überhaupt einmal nach links und rechts über den Tellerrand in andere Bundesländer geschaut? Sie, sehr geehrte Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, wären doch die Ersten, die sich darüber beschweren würden, wenn unsere Absolventen in anderen Bundesländern keine Anerkennung finden oder als Hilfskräfte eingestuft würden, und das zu Recht. Es gibt nämlich verbindliche Festlegungen der Rahmenvereinbarung über die Fachschulen und einen Beschluss der Kultusministerkonferenz: Eine Verkürzung der gegenwärtigen Regelausbildung, dreijährige Fachschule für Sozialpädagogik mit vorheriger Berufsausbildung, das ist meist die zweijährige Ausbildung zum Sozialassistenten, wird bisher mit Hinweis auf die Qualitätssicherung und die wachsenden Anforderungen an die Ausbildung der Erzieher von anderen Ländern abgelehnt.
Aus diesen Gründen ist man auch nicht gewillt, eine Veränderung der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen herbeizuführen, und schon gar nicht eine zeitlich so drastische, zumal Sie in Ihrem Antrag nicht mal ansatzweise ein Wort darüber verlieren, wie Sie in der Kürze der Zeit die Qualität halten oder verbessern wollen. Wenn Sie sich mit der Thematik wirklich befasst hätten, wären Sie zu einem machbaren Vorschlag gekommen. Nämlich um der Problematik der alles in allem zu langen Ausbildung zu begegnen, könnte über eine Verkürzung der Gesamtausbildungszeit, beispielsweise auf vier Jahre, nachgedacht werden. Diese wäre durch die KMKRahmenvereinbarung noch gedeckt.
Das ist ein Punkt, den wir sicher bei der KiföG-Novellierung noch einmal diskutieren werden, denn selbstverständlich müssen auch unsere Absolventen den Erwartungen an Qualitäts- und Kompetenzanforderungen gerecht werden und eine bundesweite Anerkennung ihres Ausbildungsabschlusses erfahren, der nicht infrage gestellt werden sollte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die personelle Situation in den Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern ist bedrohlich. Viele Erzieherinnen und Erzieher fühlen sich überfordert, ausgenutzt von den politisch Verantwortlichen für alle Probleme dieser Gesellschaft, welche wiederum erst durch politische Fehlleistungen entstanden sind. Nicht zu Unrecht wehren sich viele Beschäftigte gegen die teilweise unhaltbaren Arbeitsbedingungen.
Die Fraktion DIE LINKE versucht nun, den Unmut der Beschäftigten zu nutzen. Politisch ist dieses sicherlich legitim, aber ob dieses allerdings ein ehrliches Unterfangen von der Fraktion DIE LINKE ist, wage ich stark zu bezweifeln.
Frau Professor Dr. Sabine Mönch-Kalina stellte unter anderem im Juni 2009 fest, dass die Unterschiede in der Entgeltbemessung nicht hinreichend erklärbar sind, die Verteilung der Finanzierungslasten ungerecht ist, weil sie weder die finanzielle Leistungsfähigkeit noch den Nutzen der Kindertagesförderung hinreichend berücksichtigt, sowie das Finanzierungssystem so kompliziert ist und entsprechende Effekte offensichtlich sind. Zudem wurden bei der Bemessung von Betreuungs- und Personalschlüsseln nicht die erweiterten Aufgaben hinreichend berücksichtigt.
Wie in vielen anderen Bereichen auch liegt der Fehler im System, und dieses liegt nicht nur an den fehlenden finanziellen Mitteln. Für die herrschende Politik, so ist zumindest mein Eindruck, handelt es sich bei den Kindertageseinrichtungen lediglich um Aufbewahrungsanstalten für Kinder. Die Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und Kinder werden mit ihren Sorgen und Nöten weitestgehend alleingelassen. Ist denn bei der Landesregierung schon die Befürchtung der Kindertagesstätten angekommen, dass jene einen starken Erziehermangel befürchten beziehungsweise sich dieser bereits abzeichnet? Umsteuern ist in dieser Republik wirklich in fast allen Bereichen angesagt.
Wie sieht denn überhaupt der Tagesablauf von Erziehern in Kindertageseinrichtungen aus? Vielleicht fehlt vielen von Ihnen der Bezug zur Realität. Ihnen diese näherzubringen, da bin ich gerne behilflich. Zunächst einmal müssen die Wochenplanung und die Planung des Tagesablaufs erfolgen. Es sind hierfür ferner auch Vor- und Nacharbeiten notwendig, auch hierfür benötigen die Mitarbeiter Arbeitszeit. Im Tagesverlauf kümmern sich die Erzieherinnen und Erzieher darum, dass den Kindern vorgelesen und mit ihnen musiziert wird, auch in Form des gemeinsamen Singens, dass die Kinder auch persönlich betreut, mit ihnen gesprochen, gebastelt, gespielt und gelacht wird. Sie sorgen dafür, dass sich die Kinder drinnen und draußen bewegen. All dies bedarf auch der Vor- und Nachbereitung. Aber auch die besonderen Anlässe wie Kindergeburtstage, Ausflüge und viele andere Aktivitäten sind entsprechend zu planen. Ganz wichtig ist zudem, den Kindern beispielsweise die Natur näherzubringen. All dies kostet Kraft, Geduld und Zeit.
Und was macht die Landesregierung? Sie schiebt Veränderungen auf den Entwurf einer Überarbeitung des KiföG, welcher irgendwann dem Landtag vorgelegt werden soll. So geht die Landesregierung mit den Bürgerinnen und Bürgern im Land um. Und dies ist kein Einzelfall.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir bewegen uns hier im Bereich des SGB VIII, der Kinder- und Jugendhilfe.
Es ist sehr wohl, Frau Schlupp, Sache des Landes, zu entscheiden, dass man bestimmte Dinge anders regelt als andere Länder. Das ist ja gerade das Besondere, wenn es um die Landesverantwortung geht. Wir haben mit unserem Antrag das Ziel, die Landesbedarfsplanung für Erzieherinnen und Erzieher im Kindertagesbereich aus der kommunalen Ebene in die Landesebene zu heben. So weit zur Eigenverantwortung und zu dem, was man an Orientierung von der KMK hier aufnehmen muss.