und es wird auch nicht zurückgeschreckt vor persönlicher Verunglimpfung oder vor Verächtlichmachung von Verfassungsorganen.
Verfassungsfeindliche Parolen, Beschimpfungen von Minderheiten oder benachbarten Völkern und Staaten sind hier an der Tagesordnung. Und das ist bitter genug.
Auch wird nicht davor zurückgeschreckt, die Opfer der Weltkriege zu verhöhnen und Kriegsverbrecher zu glorifizieren.
Und hier handelt es sich eben nicht um einmalige Fehlleistungen, sondern um ständige gezielte Provokationen. Dies zu durchschauen, ist angesichts des Verhaltens der Mitglieder der Fraktion der NPD nicht besonders schwer.
Aber auch die Einsprüche gegen verhängte Ordnungsmaßnahmen, meine Damen und Herren, sind entlarvend. Deren Argumentation bestätigt meist überdeutlich, dass die Ordnungsverstöße gezielt und um zu provozieren begangen worden sind. Bezeichnend ist auch, dass gegenüber den Mitgliedern der Fraktion der NPD in der ersten Hälfte, in der ersten Hälfte der 5. Wahlperiode, fasst doppelt so viele Ordnungsrufe zur Wahrung der Würde und Ordnung des Hauses erteilt werden mussten, als in den vorangegangenen vier Wahlperioden insgesamt verteilt worden sind.
(Michael Andrejewski, NPD: Da waren Sie ja auch unter sich! Da war das Kartell unter sich. – Raimund Frank Borrmann, NPD: Eine Krähe …!)
Fast doppelt so viel wie in vier Wahlperioden vorher! Wortentziehungen, die in der 1. bis 4. Wahlperiode nicht erfolgt sind, in keinem einzigen Fall erfolgt sind, mussten in der laufenden Wahlperiode bereits 36-mal und ausschließlich gegen Mitglieder der Fraktion der NPD ausgesprochen werden.
(Michael Andrejewski, NPD: Wir sind ja auch die Opposition. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Ein ähnliches Bild ergibt sich in Bezug auf Sitzungsausschlüsse. Während in den ersten vier Wahlperioden insgesamt acht Sitzungsausschlüsse erfolgten, mussten in der 5. Wahlperiode bereits 19-mal Mitglieder der Fraktion der NPD zur Wahrung der Würde und der Ordnung des Hauses von einer Landtagssitzung ausgeschlossen werden.
Dabei hat sich gezeigt, dass die Regelungen der Paragrafen 98 und 99, das ist der Schwerpunkt dieser Änderung der Geschäftsordnung des Landtages aufgrund der gehäuften Ordnungsverletzungen durch Mitglieder der Fraktion der NPD, nicht geeignet sind, um angemessen und wirklich flexibel reagieren zu können, um die Ordnung und Würde des Hauses zu wahren. Das hat sich einfach erwiesen. Hier gibt es einen klaren Auftrag an uns Demokraten zu handeln.
Mit der Änderung der Paragrafen 98 und 99 der Geschäftsordnung greifen wir die Auffassung des Landesverfassungsgerichtsurteils aus dem schon von meinem Kollegen zitierten Urteil 5/08 in dem seinerzeitigen Organstreitverfahren auf und setzen sie dann auch um.
Wir greifen das auf und setzen es jetzt um. Und wir werden danach bedeutend flexibler mit dem umgehen,
Das hat eben nichts mit Willkür zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, dass wir Demokraten wissen,
Meine Damen und Herren, es steht völlig außer Frage, und auch für mich völlig außer Frage, dass die Demokratie auch von scharfen Debatten lebt. Das ist selbstverständlich.
Aber das ist kein Freibrief, in keiner Weise ein Freibrief dafür, dass die Verletzung der Würde dieses Hohen Hauses geschieht.
Ich sage noch einmal in aller Klarheit: Wir werden gegen undemokratisches Verhalten entsprechend vorgehen und werden nicht tatenlos zusehen.
Meine Damen und Herren, es ist unerträglich und es ist beschämend, in welcher Art und Weise die Abgeordneten der NPD-Fraktion in den vergangenen drei Jahren versucht haben, die Würde unseres Hauses durch permanente Provokation zu verletzen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wohl wahr. – Michael Andrejewski, NPD: Die hat es nie gegeben, die Würde des Hauses. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Herr Abgeordneter Andrejewski, für diese Bemerkung erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, weil das ein Verstoß gegen die Würde dieses Hauses war.
Mit der Änderung der Regelung für die Ordnungsmaßnahmen werden wir ein deutliches Zeichen setzen, dass wir den gebührenden Respekt, den gebührenden Respekt, meine Herren von der Fensterfront, gegenüber den übrigen Parlamentariern und der Sitzungsleitung von allen Abgeordneten dieses Hauses einfordern, von allen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Raimund Frank Borrmann, NPD: Auch von Ihnen.)
Im Ältestenrat ist vorgeschlagen worden, den Antrag der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2915 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Keine weitere Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung – zusätzliche Belastung der Kommunen verhindern, Drucksache 5/2887.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Keine weitere Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung – zusätzliche Belastung der Kommunen verhindern – Drucksache 5/2887 –
Das Wort zur Einbringung für die Fraktion DIE LINKE hat die Abgeordnete Frau Lück. Bitte schön, Frau Abgeordnete.