Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich habe mir zur Vorbereitung dieser Aussprache Bilder und Filme im Internet angesehen zu diesen, was auch immer das ist,
Auseinandersetzungen. Ich finde nicht nur, dass der Antrag berechtigt ist, sondern wie schlimm hier eine sogenannte Kampfsportart ausgetragen wird. Das muss unbedingt verboten und überall auch verhindert werden! Hier sind die Geschmacks- und natürlich vor allem auch die Schmerzgrenze dessen, was wir auch politisch zulassen dürfen, deutlich überschritten.
Ich gebe Ihnen, Herr Ritter, völlig recht, wenn Sie sagen, diese Grenze könnte auch anderswo bereits überschritten worden sein. Darüber kann man auch gut diskutieren. Heute geht es allerdings um diesen Antrag. Ich meine, wir sollten darüber diskutieren, was hier von den Koalitionsfraktionen beantragt worden ist.
Was mich etwas, freundlich gesagt, irritiert, ist eine Pressemitteilung des Kollegen Ratjen von der FDP.
Er will gutheißen, was hier von uns abgelehnt werden soll, und zwar mit dem Hinweis darauf – ich zitiere – „man ist gezwungen, eigene Schmerzen und die des Gegners zu erfahren, was automatisch zu mehr Mitgefühl erzieht“, meine Damen und Herren. Ich behaupte, das Gegenteil ist der Fall.
Und wenn wir Mitgefühl in dieser Gesellschaft erzeugen wollen, dann müssen wir diese Dinge in der Öffentlichkeit verbieten.
Ich habe mir mal durchgelesen, was in den Vorschriften oder Hinweisen beziehungsweise in den Regularien zu diesen Kampftechniken angewiesen wird. Da heißt es: „Es sind alle Kampftechniken erlaubt.“ Und ich zitiere weiter: „Lediglich das Töten, das Angreifen der Augen und/oder der Genitalien, das Beißen und das Reißen an den Ohren oder der Nase ist bei nahezu allen … Kämpfen untersagt“, meine Damen und Herren.
Und zu Recht hat deswegen der ehemalige oder vielleicht auch der zukünftige Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vor zwei Jahren gesagt, dass dies eben gerade keine Sportart ist, sondern lediglich ein Kampf, und dieser demzufolge auch als solcher eingeordnet werden muss. Inzwischen gibt es mehrere Todesfälle und etliche teilweise schwerste Verletzungen bei diesen Auseinandersetzungen.
Ich habe mir mal angesehen, wie in den letzten Tagen die Diskussionen in den Internetforen zu dem, was wir heute hier diskutieren und auch verabschieden werden, laufen. Da heißt es zum Beispiel: „Nochmal zur Klarstellung, wenn keine rechtlichen Gründe gegen eine Untersagung sprechen …, wird der Landtag von MeckPomm … ein Verbot von MMA-Veranstaltungen beschließen. Der Antrag kommt von 2 Regierungsfraktionen, d. h. er ist mehrheitlich abgestimmt. … die Fachministerien, erhalten … den Auftrag, die entsprechenden gesetzlichen Regularien“ zu beschließen. „Möglicherweise reicht aber auch eine Rechtsverordnung“, um dieses durchzusetzen. Fazit bei diesem Forum-Diskutanten: „Ich beurteile die Lage so, dass MMA-Veranstaltungen zukünftig
Dann heißt es zweitens: „Dagegen kann man nur Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung machen.“ Das heißt klassische Lobby, meine Damen und Herren. Das heißt vielleicht sogar, dass wir demnächst hier auch in unseren Fraktionen Besuch bekommen von denjenigen, die in dieser Kampfart derzeit unterwegs sind.
Und dann heißt es in einer weiteren Diskussion im Internetforum: „Nur noch eine Frage: Wollen die eigentlich auch MMA-Events verbieten oder nur Kämpfe, die nicht im Käfig stattfinden?“
Das heißt, meine Damen und Herren, und darüber, glaube ich, besteht kein Zweifel mehr, dass wir froh darüber sein können, dass unsere Debatte bereits jetzt dazu führt, dass man sich offensichtlich sehr ernsthaft damit beschäftigt, dass dies in Zukunft in unserem Bundesland nicht mehr stattfinden wird.
Ich hoffe, die Landesregierung – Herr Minister, Sie haben es schon vorgetragen – wird entsprechende rechtliche Wege finden, um das zu verhindern. Wir als Abgeordnete – Herr Ritter hat auch schon einiges gesagt – haben die Pflicht, nicht nur für eine humane Gesellschaft, sondern auch für einen menschlichen Sport zu sorgen, im Übrigen natürlich auch für eine gewaltmindernde Medienberichterstattung. Dafür sind wir gewählt worden. Deswegen gehört dieser Antrag angenommen und dieser Kampf verboten. – Vielen Dank.
Dennoch will ich als Liberaler – und dafür stehe ich ja für meine Fraktion hier – durchaus sagen, dass ich generell Forderungen nach Verboten grundsätzlich zunächst einmal sehr skeptisch gegenüberstehe. Das denkt man bei uns Liberalen grundsätzlich, aber das müsste auch mehr als verständlich sein.
Der Antragsbegründung ist allerdings zu entnehmen, dass die Antragsteller davon ausgehen, es handele sich bei MMA – und ich nehme jetzt sofort die Abkürzung – um extremste Gewalt unter dem Deckmantel des Sports. Es handele sich hier in der Tat um die Inszenierung brutalster Gewalt. Bei der Diskussion um diese Kampfsportart sollte man allerdings einen Aspekt außer Acht lassen. Für die Frage, ob Rechtsgründe gegen diese Sportart bestehen, ist es unerheblich, ob einem
diese Sportart persönlich gefällt oder nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir sollten uns allein an objektiven Kriterien orientieren. Welchen Einfluss hat die Ausübung und öffentliche Austragung dieses sogenannten Sports auf die Gemeinschaft und sollten wir MMAVeranstaltungen deshalb verbieten?
Selbst der CDU dürfte klar sein, dass Verbote nicht zum Unterbleiben solcher Kämpfe führen würden. Sie würden dann vermutlich verstärkt in der Illegalität stattfinden, was den Reiz sogar noch erhöhen könnte. Wir sollten auch nicht das Verletzungsrisiko zum Maßstab nehmen. Die Diskussion zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Bereich des Sports wird immer wieder geführt. Und ich will das Verletzungsrisiko beim Fußball ebenso weglassen wie die Frage, ob es verantwortlich ist, wenn Rennfahrer mit 90 km/h die Pyrenäen herunterrasen. Da gab es auch schon Tote und Schwerverletzte, Kollege Ritter hat das vorhin auch angedeutet, und all das im Übrigen umfassend und hauptsächlich kommerzialisiert.
Aber betrachten wir den Boxsport einmal genauer: Das öffentlich-rechtliche Fernsehen überträgt regelmäßig Boxkämpfe, wo zwei Herren oder Damen sich gegenseitig – ich nenne das Kind beim Namen – auf die Nase hauen, so lange, bis einer verletzt ist, wegen blutverschmierter Augenbrauen nicht mehr teilnehmen kann oder bewusstlos zu Boden geht. Und, meine Damen und Herren, Geld wird damit reichlich verdient, wie wir das alle hier mittlerweile kennen. Millionen schauen bei den Kämpfen zu und ein Boxer, der andere blutig schlägt, wird von der Öffentlichkeit hofiert und trägt sogar den Namen „Gentleman“. Man kann Boxen schön finden, es als Sport bezeichnen oder eben auch nicht. Das ist eine Frage, wie man eben Sport definiert.
Bei MMA-Wettkämpfen gibt es sicherlich deutlich mehr Körperkontakt und mehr Verletzungen als beim Boxen. Gleichwohl haben beide eines gemeinsam: Zwei Menschen suchen den Kampf gegeneinander, sehen diesen als reine sportliche Herausforderung und wissen, dass sie dabei womöglich erheblich verletzt werden können.
Die zentrale Frage, meine Damen und Herren, und so sehen wir das auch als Fraktion, bleibt also: Sollte der Staat eingreifen, um die Zuschauer, also die Öffentlichkeit, vor dem Anblick und der möglichen Anregung, es selbst zu tun, zu schützen, und zwar insbesondere im Hinblick auf unsere Jugendlichen und unsere Kinder in Mecklenburg-Vorpommern?
Meine Fraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren, verschließt sich dieser Diskussion in keinem Fall. Wir würden es sehr gerne begrüßen, wenn wir uns dieser Frage intensiv im Ausschuss, also insbesondere im Innenausschuss, widmen könnten. Ich will aber ausdrücklich sagen und hier für meine Fraktion ankündigen, sollte es hier heute an dieser Stelle keine Mehrheit für eine Überweisung geben, werden wir den vorliegenden Antrag wohlwollend unterstützen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schwule und Lesben erfreuen sich einer großen Akzeptanz in der Politik. Dies geht so weit, dass heute schon Schwule Bürgermeister oder gar Außenminister sind.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was?! Unerhört!)
Ganz genauso verhält es sich mit den sogenannten HipHop-Konzerten, die von einer multikulturellen Subkultur veranstaltet werden. Auch hier ist eine Jugendgefährdung durch die Verherrlichung von Drogenkonsum und Gewaltanwendung gegeben. Oder Punkkonzerte, bei denen Alkoholexzesse und Drogenkonsum zum guten Ton gehören. Regelmäßig kommt es in Verbindung mit diesen Konzerten zu Vergewaltigungen und Gewalttaten.