die Klarstellungen, wann gemäß Paragraf 34c Absatz 2 des Entwurfes das Verfahren beginnt, mit Antragseingang oder erst bei Antragstellung oder Einzahlung des Kostenvorschusses, oder klarstellende Regelung des Paragrafen 34c Absatz 2 dahin gehend, ob die Bescheinigung unterschrieben sein muss oder den Ort und die Zeit der Ausstellung der Erfolglosigkeitsbescheinigung enthalten muss.
Selbstverständlich werden wir diese Fragen in einer öffentlichen Anhörung stellen und uns somit in das entsprechende Verfahren konstruktiv einbringen, eben so, wie Sie es von uns gewohnt sind, und weil wir sehr daran interessiert sind, ein solches Verfahren in unserem Land einzuführen. – Danke schön.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Jäger. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte ich jetzt sagen können, ich schließe mich den Ausführungen der Justizministerin an, weil fast alles gesagt ist.
Aber, Frau Borchardt, Sie haben eine Facette hineingebracht, das ist auch völlig in Ordnung, denn es gibt erhebliche Unterschiede, die Sie aufgezeigt haben, und deswegen will ich mich damit auch, weil sich das so gehört, befassen.
Man kann durchaus sagen, so, wie Sie das getan haben, dass Mediation und Schlichtung gleiche Ansätze haben. Aber Sie haben es selbst eigentlich gesagt, wo der Unterschied ist, und deswegen finde ich es sehr vernünftig, dass wir die Mediation nicht in dieses Gesetz hineingenommen haben, weil Schiedsstellen den großen Vorteil haben – und das sage ich als einer, der lange Rechtsanwender war als Volljurist –, dass es eben nicht auf die formale Qualifikation ankommt. Bei der Mediation geht es gar nicht anders, als dass da jemand sitzt mit der Befähigung zum Richteramt. Ja, doch, weil er ja Recht vermitteln soll. Bei den Schiedsstellen geht es um Streitschlichtung, um Schlichtung geht es.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Bei der Mediation soll eine Einigung gefunden werden. Das ist nur eine Schlichtung.)
Frau Borchardt, also Sie können mir ja Vieles erzählen, aber das, was ich aus meiner praktischen Arbeit weiß, das werden Sie mir nicht ausreden. Und meine Erfahrung ist die, dass dieser vielleicht feine Unterschied aber ein wichtiger ist. Nämlich bei den Schiedsstellen ist sehr viel mehr der praktische Menschenverstand gefragt, nämlich die Erfahrung.
Jetzt sind wir wieder beim Thema. Was wollen wir eigentlich? Wir wollen das gerichtliche Verfahren, das im Zivilrecht ein sehr formales ist, entlasten und wir wollen mehr Frieden stiften.
Das gerichtliche Verfahren ist aber anders ausgerichtet. Es ist ausgerichtet darauf, dass sich im Zivilrecht die
Parteien auf der gleichen Ebene gegenüberstehen und der Richter auch nur antragsgemäß entscheiden kann. Das heißt, wenn eine Partei einen falschen Antrag stellt, dann gibt es zwar die Verpflichtung des Richters, darauf hinzuweisen, aber wenn sie dabei bleibt, dann hat er über den Antrag zu entscheiden, und entweder gibt es für den Antrag eine Anspruchsgrundlage oder es gibt sie nicht.
Ganz anders das Schiedsgerichtsverfahren: Das Schiedsgerichtsverfahren ist darauf ausgelegt, auf Dauer – das hat die Ministerin deutlich hervorgehoben –, auf Dauer Frieden zwischen Personen zu schaffen, die ohnehin sehr nah beieinander sind. Das ist bei Nachbarn, bei Grundstücksnachbarn, so was von eindeutig, dass ich es nicht begründen muss.
Wenn die sich um die Höhe des Gartenzwerges streiten, wie das hier in dieser Broschüre so nett – ich weiß nicht, ob Sie sie kennen – dargestellt ist, auf die ich noch mal zurückkommen will, dann hilft da überhaupt kein Zivilprozess.
Da hilft – Entschuldigung, genau das – Ihnen auch keine Mediation, weil der Mediator verpflichtet ist, von geltendem Recht auszugehen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie haben nämlich gar keine Ahnung. Mediatoren müssen nicht vom Recht ausgehen.)
Lassen Sie mich doch ausreden! Wir lernen doch gerne voneinander, aber in einem geordneten Verfahren. Einer redet und der andere hört zu und erwidert. Okay, machen wir.
Habe ich ja nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass die Mediation den Sachverstand eines dafür ausgebildeten Menschen voraussetzt,
während wir bei den Schiedsstellen auf den gesunden Menschenverstand und die Lebenserfahrung bauen, und das sage ich als einer, der ja nun altersmäßig durchaus Lebenserfahrungen mitbringen könnte.
Ich sage Ihnen, dass nicht jeder Jurist die hat. Aber genau von den Schiedsstellen, von denen erwarten wir da sehr viel mehr.
Kommen wir weiter: Das Zivilrecht ist so ausgerichtet, dass ein Streit entschieden wird, aber er wird punktuell entschieden. Auch das hat die Justizministerin gesagt. Die Schiedsstelle kann sich das gesamte Verhältnis vornehmen und kann etwas tun, was der Rich
ter weder zeitlich noch von seiner Legitimation her für diesen Rechtsstreit machen darf. Der Richter wird nach geltendem Recht entscheiden. Der Schiedsstellenleiter, die Schiedsstelle, kann Vorschläge machen. Und das Geschick ist dann gefragt, die Leute zu etwas zu bringen, mit dem beide Seiten zufrieden sind.
Und genau darum geht es und deswegen kommen wir am sinnvollsten zu einer Lösung, wenn wir dem, was andere Länder zugegebenermaßen früher eingeführt haben, aber teilweise auch wieder zurückgenommen haben, folgen. Es ist ja nichts Dummes, wenn man aus Erfahrungen lernt.
Und es ist manchmal auch ganz praktisch, wenn man die Erfahrungen anderer Länder nimmt. Sie haben das gesagt. Das kann man kritisieren und sagen, warum wir das in unserem Land nicht früher eingeführt haben.
Man kann es aber auch sehr wohl – und das sehe ich in diesem Falle sehr deutlich – dazu nutzen, Erfahrungen anderer zu berücksichtigen. Das werden wir übrigens auch tun.
Ich bin mir sicher, dass mein Antrag, den ich hier auch formulieren will, nämlich diesen Entwurf in den Rechtsausschuss zu verweisen, dass der eine sehr breite Zustimmung finden wird.
Und ich will noch mal auf die Broschüre zurückkommen. Es war bisher für uns, die wir uns darum gekümmert hatten, etwas traurig, dass die Schiedsstellen so wenig in Anspruch genommen wurden. Ich bin ganz sicher, dass durch die obligatorische Streitschlichtung das erstens anders sein wird und zweitens, auch da muss ich sagen, ist es ganz gut, wenn man sich so eine Broschüre mal vornimmt. Es wird von der Justizministerin in dieser Broschüre seit geraumer Zeit auf die Existenz und die Besonderheit der Schiedsstellen hingewiesen und wir sollten alle auch für diese Gelegenheit die Möglichkeit nutzen, die Gerichte zu entlasten, und für mehr Rechtsfrieden in unserem Lande, um damit auch Zufriedenheit mit unserer Rechtsordnung herbeizuführen, werben.
Ich beantrage nochmals die Verweisung dieses Gesetzentwurfes in den Europa- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will aus dem Gesetzesentwurf nur einen Gesichtspunkt herausgreifen, nämlich den der Erfolglosigkeitsbescheinigung aus dem Paragrafen 34c. Über einen ohne Erfolg durchgeführten Schlichtungsversuch erhalten die Parteien eine schriftliche Bescheinigung und falls sie innerhalb von drei Monaten doch keine erhalten, obwohl sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben, dann muss die Partei, die die Feststellung der Erfolglosigkeit beantragte, in ihrer Klageschrift glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für die
Erteilung der Erfolglosigkeit trotzdem vorlagen und die Schlichtungsstelle ihr hätte eine geben müssen.
Erst mal ist das wieder grausames Amtsdeutsch und zum Zweiten: Was ist das eigentlich für ein neues Bürokratiemonster?
Ob eine Schlichtung Erfolg haben könnte, das wissen die Beteiligten doch selbst am besten. Es müsste ausreichen, wenn eine Partei der Schlichtungsstelle mitteilen würde, dass eine Einigung für sie ausgeschlossen ist, und dann müsste es vor Gericht gehen. Aber nein, jeder muss vor der Schlichtungsstelle erscheinen und weil diese wohl in der maßlosen Selbstüberschätzung lebt, sie könnte jeden überreden und zum Frieden hypnotisieren, so unwillig der Betroffene auch sein mag.
Es dauert natürlich alles, bis die Schlichtungsstelle endlich mal Zeit findet für die Leute, die sie gar nicht wollen und gar nicht brauchen. Und das wurde ja gerade gesagt, dass, solange die Schlichtungsstellen freiwillig waren, sie kaum frequentiert wurden. Die Leute wollen sie nicht. Vielleicht sollte man das auch mal zur Kenntnis nehmen. Dann erfolgt irgendwann der Schlichtungsversuch und selbst wenn der noch so schiefgeht, wie etwas nur schiefgehen kann, ist die Schiedsstelle noch lange nicht verpflichtet, eine Erfolglosigkeit zu bescheinigen, selbst wenn beide Parteien das beantragen.