Und wenn Sie, Herr Backhaus, etwas zur Wiedervereinigung sagen und zur Haltung der SPD, dann muss ich Ihnen hier auch vor diesem Hause sagen, dass es Egon Bahr gewesen ist, der noch vor der Wiedervereinigung von der Wiedervereinigung als der Lebenslüge des deutschen Volkes gesprochen hat. Vergessen Sie das nie!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Unter ungleich anderen Voraussetzungen, Herr von Storch. Unter ungleich anderen Voraussetzungen.)
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nein, das dürfen Sie hier nicht behaupten, so einen Schwachsinn! – Glocke der Präsidentin)
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jetzt vergessen die alles. – Michael Roolf, FDP: Jetzt sind die Sozis getroffen, genau da.)
und den Redner hier seinen Vortrag beenden zu lassen. Danach haben auch noch die anderen Fraktionen Gelegenheit, sich hier zu Wort zu melden.
ist in Ziffer 1 der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Staaten vom 15. Juli 1990 festgeschrieben.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dann müssen Sie das vielleicht auch mal Ihrem Kollegen Herrn Glawe erklären! – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Toralf Schnur, FDP)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vielleicht müssen Sie sich mal ein bisschen zusammenreißen mit dem, was Sie hier erzählen.)
„sind nicht mehr rückgängig zu machen. Sie“ – die Bundesrepublik Deutschland – „ist der Auffassung, daß einem künftigen gesamtdeutschen Parlament eine abschließende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen vorbehalten bleiben muß.“ Zitatende.
Gleichzeitig wurde in Paragraf 1 Absatz 8a des Vermögensgesetzes der Restitutionsausschluss endgültig geregelt.
Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 23. April 1991 den Restitutionsausschluss für verfassungswidrig erklärt.
Meine Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund dieser historischen Entwicklung ist eine Revision der Bodenreform ohnehin ausgeschlossen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Zurufe von Dr. Till Backhaus, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Es gibt zu den Enteignungen in der sowjetischen Zone zwischen 1945 und 1949 unterschiedliche Auffassungen. Damals wurden insgesamt 3,3 Millionen Hektar landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Fläche willkürlich
und ohne jede Entschädigung enteignet. Unter den enteigneten Landwirtschaftsbetrieben waren allein 4.300 Betriebe, die weniger als 100 Hektar hatten und deshalb grundsätzlich nicht enteignet werden durften. Über die internationalen Vereinbarungen im alliierten Kontrollrat und über die Beschlüsse der Alliierten von Potsdam hat sich die SED damals hinweggesetzt.
Meine Kolleginnen und Kollegen, auch in der britischen und amerikanischen Besatzungszone gab es, soweit es die Agrarstruktur ermöglichte, Bodenreformen. In Schleswig-Holstein gab es das sogenannte „30.000-Hektar-Programm“, wo die großen Betriebe Flächen für die Ansiedlung von vertriebenen Siedlern zur Verfügung gestellt haben. Die Bodenreformen im Westen erfolgten allerdings auf rechtsstaatlicher Grundlage
Ich zitiere den Präsidenten der damaligen Sächsischen Landesverwaltung Fritz Selbmann, der damals sagte: …
… „Wir haben, ich sage es ganz offen, den Kampf um die Enteignung … mit Mitteln und Methoden … der Beobachtung, mit Mitteln der Polizei“, der Gewalt und „der Verhaftung“ durchgeführt. „Das war ein … unterirdischer Kampf, der nur durchgestanden werden konnte, wenn man vom ersten Tage an klipp und klar sagte: Das ist die Aufgabe.“ Zitatende.
Die Aufgabe, meine Damen und Herren, die sich damals die SED gestellt hatte, bestand in der Konfessierung von Vermögenswerten aller Art für den Aufbau des Sozialismus in stalinistischer Prägung.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da können Sie stolz sein, Herr von Storch. – Raimund Frank Borrmann, NPD: So ist es.)
Meine Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Meinung, dass es für Menschen, die das Schicksal der Enteignungen zwischen 1945 und 1949 miterleben mussten, mit der derzeitigen Ausgleichsleistung nach dem EALG in Höhe von etwa drei Prozent vom Verkehrswert keine angemessene Entschädigung gibt.
Die Leiden, Enteignungen und die Vertreibung, werden mit materiellen Mitteln ohnehin nicht zu kompensieren sein.
Von daher halte ich die Möglichkeit – nicht bereits das Ergebnis, Herr Backhaus –, den Betroffenen Grundstücke der öffentlichen Hand zum bevorzugten Erwerb anzubieten, für einen Akt der Gerechtigkeit.