Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Danke schön, Herr Müller.

Ich schließe die Aussprache.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das nennt man Eigentor.)

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Beamtenrechts für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/2143. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3055 anzunehmen.

Auf Drucksache 5/3064 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3064 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 13.17 Uhr

Wiederbeginn: 13.19 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. 61 Abgeordnete haben an der Abstimmung teilgenommen. Mit Ja stimmten 12 Abgeordnete, mit Nein stimmten 45 Abgeordnete und es enthielten sich 4 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3064 abgelehnt.

Ich rufe jetzt auf in der Abstimmung in Artikel 1 die Paragrafen 1 bis 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

(allgemeine Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um etwas Ruhe, denn wir befinden uns jetzt in der Abstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 1 bis 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 1 bis 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3069 vor. Es wurde zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3069 gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Michael Andrejewski, Raimund Frank Borrmann und Jörg Heydorn werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Sind noch weitere Mitglieder des Hauses anwesend, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 13.25 Uhr

Wiederbeginn: 13.27 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. 62 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung teil. Mit Ja stimmten 7 Abgeordnete, mit Nein stimmten 49 Abgeordnete und es enthielten sich 6 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3069 abgelehnt.

Wir fahren jetzt weiter fort in der Abstimmung.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltung? – Danke. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und

einer Gegenstimme der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 8 bis 126 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 8 bis 126 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 12 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 12 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3055 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3055 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der NPD und eine Gegenstimme der Fraktion der CDU angenommen.

Der Abgeordnete Dr. Jäger hat am Abstimmungsverfahren nicht teilgenommen. Ich erteile daher dem Abgeordneten Dr. Jäger das Wort zur Abgabe einer Erklärung gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung.

Bitte, Herr Dr. Jäger.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe an der Abstimmung nicht teilgenommen, weil mir eine Zustimmung aus Überzeugungsgründen nicht möglich war und das Abgeben einer Gegenstimme mein Anliegen nicht deutlich genug gemacht hätte.

Es geht, das können Sie sich denken, um die Nichtaufnahme des früheren Paragrafen 8 Absatz 4 Nummer 2 des bisherigen Landesbeamtengesetzes, der, das muss man der Fairness halber sagen, in dem Musterentwurf der Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein nicht enthalten war. Ganz offenbar haben die Chefs der dortigen Staatskanzleien die Problematik nicht erkennen können. Es gab anfänglich Unsicherheit darüber, ob die Länder wegen geänderter Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern noch derartige Regelungen treffen können. Die wurde dadurch beseitigt, dass zwischenzeitlich zwei neue Bundesländer, nämlich Sachsen und Thüringen, in ihren neuen Gesetzen diese Regelungen getroffen haben und der Bund dies ausdrücklich akzeptiert.

Insofern war es zumindest rechtlich zweifelhaft, was der Ausschussvorsitzende, Herr Kollege Dr. Timm, hier vortrug. Dem kann ich nicht zustimmen. Das ist jedenfalls

nicht mehr geltende Lage in dem Verhältnis zwischen Bund und Ländern und ist bei Weitem überholt.

Der Innenminister hat hier noch einmal deutlich gemacht, dass nach seiner Auffassung der Paragraf 7 Beamtenstatusgesetz des Bundes eine Überprüfung im Rahmen der Eignungsüberprüfung auch hinsichtlich früherer Stasitätigkeiten zulasse, also, dass bei der Prognose für das spätere Verhalten des Beamten seine Eignung, auch seine Vergangenheit herangezogen werden kann. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass die CDU-Landtagsfraktion in sehr enger Abstimmung mit dem Innenminister den Kollegen der SPD-Fraktion einen Vorschlag vorgelegt hat, der verbindlich klarstellen sollte, dass mit dem Landesgesetz weiterhin eine gesicherte Ermächtigungsgrundlage vorliegen sollte.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nach dem Parteitag der CDU, ja.)

Herr Kollege Nieszery, auch da muss ich Ihnen widersprechen. Es gab einen sehr frühen Zeitpunkt – es gibt Zeugen dafür –, zu dem ich persönlich dies so vorgeschlagen habe, da gab es noch keinen Parteitagsbeschluss der CDU. Es wäre gut, wenn Sie an diesem Punkt, der für mich persönlich sehr wichtig ist – sollte er Ihnen auch sein –, bei der Wahrheit bleiben.

Meine Damen und Herren, es ist sicher

(Toralf Schnur, FDP: Da bin ich mir nicht mehr so sicher.)

der Wille der meisten von uns, dass weiterhin eine gesicherte Ermächtigungsgrundlage bestehen bleibt für die Überprüfung im bisherigen Umfang. Das heißt, dass dies für Bewerber gilt, die herausragende hoheitliche Aufgaben wahrnehmen sollen, wie zum Beispiel Bürgermeister, Landräte, Staatssekretäre und Abteilungsleiter. Von dieser Ebene sprechen wir, nur das lässt das Stasiunterlagengesetz nach heute geltender Regelung zu.

Die SPD-Landtagsfraktion, das muss ich jetzt sagen, hat diesen Wunsch aus mir nicht verständlichen Gründen abgelehnt und da muss ich noch mal auf den Kollegen Dr. Timm zurückkommen, der sagte, im Ausschuss sei ja kein entsprechender Antrag gestellt worden.

(Dr. Gottfried Timm, SPD: Die Debatte ist beendet.)

Aber, Herr Dr. Timm, der Koalitionsvertrag, den ich selbst mit unterschrieben habe, sieht aus guten Gründen vor, dass man nicht gegeneinander stimmt. Das muss in einer Koalition so sein. Aber dann sollten Sie bitte auch die Verantwortung dafür übernehmen, dass es an Ihnen gelegen hat, an Ihnen auch höchstpersönlich, dass es dazu nicht gekommen ist. Das ist mir schon wichtig.

Meine Damen und Herren, warum ich hier stehe, hat einen ganz anderen Grund, einen wichtigen.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD)