Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

sicherheit – ich habe das schon angedeutet – in unserem Lande zu haben. Deswegen gehen wir davon aus, dass wir die Zielmarke, zum 1. März das Bundesgesetz auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt zu haben, erreichen können.

Aus meiner Sicht und hoffentlich auch aus Sicht der Koalitionsparteien muss es uns gemeinsam in diesem Hohen Hause darum gehen, dass für alle Betroffenen auch nach dem 1. März 2010 die Anwendung des geltenden Naturschutzes und Naturschutzrechtes als auch des Wasserrechtes genauso einfach bleibt wie bisher und damit Vollzugssicherheit für mich, jedenfalls innerhalb unseres Landes, die allerhöchste Priorität besitzt.

Was betrifft und bedeutet das im Einzelnen? Wenn ab 1. März nächsten Jahres erstmals das Naturschutzrecht und das Wasserrecht des Bundes unmittelbar geltendes Recht sein werden, dann wird unser bisher geltendes Naturschutzrecht und Wasserrecht weitgehend verdrängt. Das ist eben das Neue und das muss man einfach auch zur Kenntnis nehmen. Dieses gilt allerdings nicht ohne Ausnahmen. Hier wird es in den Ausschüssen darum gehen, auch diese Dinge anzupassen oder die besonderen Bedingungen des Landes MecklenburgVorpommern aufzunehmen. Denn das Grundgesetz belässt ländliches Recht unter bestimmten Umständen weiterhin auch in seinem Bestand. Das heißt, wir können das Landesrecht auch weiter bestehen lassen.

Ich glaube schon, ob das der Alleenschutz ist, ob es das Klagerecht ist oder ob es auch andere Dinge sind, die für unser Bundesland in der Vergangenheit von großer Bedeutung waren und sind, dass diese selbstverständlich erhalten bleiben sollen. Für mich war deshalb von Anfang an klar, dass die damit erforderliche Rechtsbereinigung des Naturschutzrechtes und des Landeswasserrechtes schnellstmöglich erfolgen muss. Nur so ist es möglich, allen Betroffenen die Sicherheit über das anzuwendende Recht zu geben.

Es ist schön aus meiner Sicht, wenn es uns gelungen ist – und ich spreche insofern auch als Abgeordneter einer Fraktion, die diesen Gesetzentwurf eingebracht hat –, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem dieses Ziel tatsächlich erreichbar erscheint.

Der Vorrang für die Vollzugssicherheit hat allerdings auch Konsequenzen. Die wichtigste ist, dass wir die inhaltlichen Debatten auf ein Minimum beschränken müssen, um somit auch das Gesetzesvorhaben rechtzeitig in Kraft treten zu lassen. Das bedeutet, dass wir so weit wie erforderlich der Bundesregelung folgen müssen. Damit ist natürlich auch der Forderung nach einer Umsetzung von 1:1 nach Bundesrecht Rechnung zu tragen. Das bedeutet andererseits, dass wir in den Bereichen, bei denen größere und nicht einfach aufzulösende Differenzen zur Bundesregelung bestehen, das bisher bestehende und natürlich damit auch vollzugserprobte Landesrecht durch Neuerlass erst mal festschreiben wollen. Ich halte dieses nach wie vor für richtig und hoffe, dass das auch einvernehmlich hier in diesem Hohen Hause dann so entschieden werden kann.

Aus diesem Grunde wollen wir zum Beispiel – ich habe schon ein paar Dinge angedeutet – das bisher bestehende Gesetz, den Biotopschutz im bisherigen Umfang zunächst bestehen lassen. Grundsätzlich geht es bei diesem Gesetzvorhaben um eine Rechtsbereinigung und nicht vordergründig um inhaltliche Veränderungen des Naturschutzrechtes innerhalb des Landes Mecklen

burg-Vorpommern. Ich würde mir sehr wünschen, wenn wir rechtzeitig zum 1. März dieses Gesetz in Kraft treten lassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Griese von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum zweiten Mal in diesem Jahr liegt uns ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzrechts in Erster Lesung vor. Heute unternehmen die Fraktionen von SPD und CDU den Versuch, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Naturschutzrechts der Landesregierung zu retten. Nach allem, was ich registriert habe – jedenfalls ist mir nichts Gegenteiliges aus dem führenden Ausschuss bekannt –, ist dieser Gesetzentwurf noch der erste im parlamentarischen Verfahren und nicht zurückgezogen. Immerhin wurde dieser schon im Sommer dieses Jahres eingebracht. Es fanden mehrere Ausschusssitzungen statt und es gab selbstverständlich eine zielführende öffentliche Anhörung.

Was bei dieser Anhörung herauskam, war für mich sowieso, aber auch für meine langjährigen Abgeordnetenkollegen ein gewisses Novum, aber dennoch nicht überraschend. Alle Anzuhörenden, egal ob Naturschutzverbände, öffentliche Verwaltungen oder Naturnutzer, waren sich in ihrem Urteil rundweg einig: Der Wille zu positiven Regelungen ist erkennbar, doch die Umsetzung ist noch mangelhaft.

Als positiv anerkannt wurden die Vorschläge zur Ökokontierung – Frau Schildt hat das hier auch schon dargestellt – und zu den Natura-2000-Gebieten. Sie sollen auch die Kernbereiche dieses Gesetzentwurfes sein. Alle äußerten hingegen Unverständnis darüber, warum die Landesregierung das bereits im Sommer 2009 beschlossene und am 1. März nächsten Jahres in Kraft tretende Bundesnaturschutzgesetz völlig außen vor ließ.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Wollte Minister Backhaus die neuen Regelungen bewusst ignorieren? Ich glaube es nicht. Oder will die Landesregierung Verunsicherungen hinsichtlich des geltenden Naturschutzrechtes erzeugen? Beides glaube ich nicht.

Ich denke, in den Abteilungen des zuständigen Agrarministeriums wurde ordentlich gearbeitet und die Hausspitze setzte das Gesetz mit seinen Vorgaben gewaltig in den Sand. Nun muss das Parlament herhalten, dieses Defizit auszubügeln. Es ist das Verfahren, welches hier in der Kritik steht. Inhaltlich möchte ich mich gar nicht so sehr mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen auseinandersetzen. Es geht in der Hauptsache um die 1:1-Anpassung an das ab März geltende Bundesrecht. Das ist nicht zu beanstanden.

Zu beanstanden ist, dass die Landesregierung nicht in der Lage war, uns rechtzeitig über Veränderungen im übergeordneten Bundesrecht zu informieren und entsprechend zu reagieren. Ich weiß es nicht, vielleicht war es der Wahlkampf, den Herr Minister Backhaus von den Umweltaufgaben abhielt. Unverständlich bleibt jedenfalls, dass die Behandlung des Gesetzentwurfes der Landesregierung im Umweltausschuss auf Ansinnen der Koalitionsfraktionen mehrmals verschoben wurde. Ich schiebe das mal auf die verzweifelte Suche nach einem Ausweg aus dieser Misere.

Das Ergebnis dieser verzweifelten Suche liegt nun vor uns. Notgedrungen über den Umweg der Koalitionsfraktionen wird hier etwas eingebracht, was nur mit Sondersitzungen des Landtages und des federführenden Ausschusses rechtzeitig vor dem 1. März verabschiedet werden kann.

Ob diese Rechtsbereinigung aber überhaupt geltendes Recht ab dem 1. März 2010 wird, wage ich doch zu bezweifeln. Denn es gilt ja nach Artikel 58 Absatz 3 der Landesverfassung: „Die Gesetze und Rechtsverordnungen treten, wenn nichts anderes bestimmt ist, mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet worden sind.“ Eine Verkündung, sprich Veröffentlichung des Gesetzes in ordentlicher Form, ist ja wohl bis dahin für meine Begriffe nicht möglich, denn den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung schwebt der 23. Februar nächsten Jahres als Termin für die Sondersitzung des Landtages vor, um zum Beispiel die Fristen für eine öffentliche Anhörung und für die Befassung der Ausschüsse überhaupt noch irgendwie halten zu können.

Zusammenfassend kann ich nur sagen, dass ich noch nie solch ein leichtfertiges Herangehen vonseiten der Landesregierung erlebt habe. Der Umgang mit dem Parlament spottet jeder Beschreibung. Es ist für meine Begriffe ein einziges Fiasko. Selbstverständlich wird meine Fraktion trotzdem für die Überweisung des Gesetzentwurfes von SPD und CDU in die Ausschüsse stimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Griese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. von Storch von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!

Zunächst kurz zu Ihnen, Herr Griese. Sie haben Zweifel an der Richtigkeit der beabsichtigten Sondersitzung des Landtages angemeldet. Ich meine, dass diese Kritik fehl ist. Soweit erforderlich, sind solche Sondersitzungen auch notwendig. Ich erinnere daran, dass wir in dem gemeinsamen Obleutegespräch anlässlich der letzten Sitzung des Agrarausschusses volles Einvernehmen auch mit Ihrem Vertreter erzielt haben über die Vorgehensweise bei diesem Gesetzgebungsverfahren,

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Notgedrungen.)

sodass ich nicht ganz nachvollziehen kann, warum das heute Gegenstand der Kritik sein soll, meine Damen und Herren.

(Udo Timm, CDU: So ist das. So ist das.)

Meine Damen und Herren, der Minister hat schon davon gesprochen, dass es ein Umweltgesetzbuch geben sollte als das größte umweltpolitische Projekt der zurückliegenden Legislaturperiode auf Bundesebene. Er hat auch zugleich darauf hingewiesen …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das hat früher die CDU immer verhindert.)

So kann der Mensch sich irren, Herr Kollege.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, ja, ja, ja.)

Fazit ist, dass dieses Gesetzbuch ein so umfassendes ist, weil es in sechs Teilen alle Bereiche des Umweltschutzes erfassen sollte.

Gescheitert ist dieses Gesetz daran, dass es nicht nur in der CSU, sondern auch ganz generell bei den Landwirtschaftsverbänden und bei den Nutzerverbänden erhebliche Widerstände dagegen gab, dass wir die nationalen Standards im Naturschutz über die EU hinaus verschärfen wollten.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das hat doch gar nichts mit dem Umweltgesetzbuch zu tun.)

Ich bin im Augenblick beim Naturschutzgesetz.

Das hängt damit zusammen, dass sich dann die Verhandlungen hinzogen und am Schluss in der letzten Wahlperiode es nicht mehr möglich war, das Bundesumweltgesetzbuch zu verabschieden.

Wir haben uns innerhalb der CDU zwischen Umweltschützern und Agrarpolitikern immer wieder verständigen müssen, welche Möglichkeit es zu einer gemeinsamen Sprachfindung gibt. Es war sehr schwer und daran ist es letztlich auch gescheitert. Es ist nicht die CSU, sondern es war der Widerstand insbesondere auch der Landwirtschaft.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war der Länderegoismus.)

Wenn Ihnen nichts anderes einfällt, Herr Kollege, dann ist das nicht überzeugend.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nein, das war so. Das war so, Herr von Storch.)

Es geht nicht um Länderegoismus, es geht darum, dass wir die nationalen Standards im Naturschutz nicht über das hinausheben sollten, was in der EU üblich ist, einfach schon um Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Landwirtschaft weitgehend zu vermeiden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das hat damit gar nichts zu tun.)

Ich will darauf hinweisen, dass wir jetzt hier zu einem 1:1-Ergebnis kommen, dass wir Bundesrecht so umsetzen, wie das notwendig ist, und dass wir es anpassen an die Besonderheiten des Naturschutzes in unserem Bundesland. Ich bin froh darüber, dass wir Einvernehmen erzielt haben über das, was in dem Gesetzesvorhaben passieren soll. Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung in den Fachausschuss. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Dr. von Storch.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!

Willkommen in Schilda! Minister Backhaus, Sie haben in der Junilandtagssitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes vorgelegt.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)